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Anderseits gibt es offenbar Sportvereine, die für die Inanspruchsnahme von polizeilichen Dienstleistungen die Kosten selber zu tragen haben

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I 277/2007 POM 23. April 2008 POM C Interpellation

0706 von Allmen, Thun (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.11.2007

Sicherheitskosten bei Fussballspielen Werden Sportvereine ungleich behandelt

Leider gibt es bei Fussballspielen immer mehr Gewalt durch Hooligans. Es gibt offenbar gar so genannte Gewaltbesucher/Innen unter Fangruppen. Dadurch sind die Sicherheitskräfte von privaten Anbietern, wie auch diejenigen vom Staat, der Polizei immer mehr gefordert.

Unzählige Überstunden bei der Polizei haben sich angesammelt. Irgendwann müssen diese Überstunden abgebaut oder gar ausbezahlt werden. Es entstehen so oder so Kosten, für die der Staat aufkommen muss. Grosse Fussballfeste sind geplant und es ist bekannt, dass sich die Fussballszene schwer tut, wenn es um die Entrichtung von Steuern geht.

Anderseits gibt es offenbar Sportvereine, die für die Inanspruchsnahme von polizeilichen Dienstleistungen die Kosten selber zu tragen haben. Wie etwa Veloklubs usw. Da die Fussballszene sich in grandiosen finanziellen Mitteln bewegt, stellt sich mir die Frage, wie weit, wenn überhaupt, die Fussballverbände auch für diese Polizeieinsätze Mittel bereitstellen? Folgende Fragen möchte ich vom Regierungsrat beantwortet haben;

1. Trifft es zu, dass beispielsweise Veloklubs für polizeiliche Dienstleistungen die entstandenen Kosten selber zu tragen haben?

2. Wie hoch sind die Kostenbeteiligungen bei Fussballspielen durch die reichen Fussballverbände?

3. Wie hoch sind die Kostenbeteiligungen bei Fussballspielen durch die Fussballklubs?

4. Wie beteiligen sich die ausländischen Fussballklubs an polizeilichen Aufwendungen bei Spielen im Kanton Bern?

5. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen vom Staat für derartige Polizeieinsätze an Fussballspielen im Kanton Bern allgemein?

6. Gedenkt man in Zukunft diese Kosten dem Fussball zu überwälzen?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 22.11.2007

Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1:

Bei Veranstaltungen, welche das Gemeindegebiet mehrerer Gemeinden des Kantons Bern gleichzeitig betreffen (wie z.B. Rundfahrten bei Radsportveranstaltungen), stellt die Kan- tonspolizei Bern die aus der Veranstaltung resultierenden Sicherheitskosten direkt den Veranstaltern in Rechnung (Ziffer 1.7. Anhang VC der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung, Gebührenverordnung; BSG 154.21). Es entspricht somit der Praxis der Kantonspolizei Bern, die Kosten der verkehrspolizeilichen Leistungen im Rahmen von

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Radsportveranstaltungen in Rechnung zu stellen. Die Sicherheitskosten für die Durchführung derartiger Radsportveranstaltungen sind jedoch in der Regel gering, da hauptsächlich verkehrspolizeiliche Leistungen erbracht werden und kaum sicherheitspolizeiliche Leistungen (z.B. Ordnungsdienst) erforderlich sind.

Zu Frage 2:

Austragungsort der Fussballspiele der obersten Schweizerischen Fussballliga (Axpo Super League) sind die Fussballstadien in den Gemeinden Thun und Bern. Mit beiden Gemein- den hat die Kantonspolizei Bern Ressourcenverträge abgeschlossen. Durch die Ressour- cenverträge kaufen die Gemeinden den Vollzug von polizeilichen Aufgaben auf ihrem Ge- meindegebiet bei der Kantonspolizei Bern ein.

Die Gemeinden entscheiden selbstständig, ob sie die aus dem Ressourcenvertrag resul- tierenden Sicherheitskosten den Sportveranstaltern weiter verrechnen. Die Kantonspolizei Bern gibt den Gemeinden auf Verlangen die für die Rechnungsstellung an Dritte notwendi- gen Daten bekannt. Ob und in welchem Umfang die Gemeinden die Kosten den Veran- staltern weiter verrechnen, entzieht sich der Kenntnis des Regierungsrates.

Zu Frage 3:

Auch zu dieser Frage kann der Regierungsrat keine Stellung nehmen, da Gemeinden den Fussballklubs selbständig Rechnung stellen können (vgl. hierzu Frage 2).

Zu Frage 4:

Im Kanton Bern fanden bisher internationale Spiele im „Stade de Suisse“ in Bern statt. Ob die Stadt Bern die Sicherheitskosten den Veranstaltern in Rechnung stellte bzw. stellen wird, entzieht sich der Kenntnis des Regierungsrates.

Zu Frage 5:

Aus polizeitaktischen Gründen werden keine Einzelheiten und Zahlen über die eingesetz- ten Mittel und die angefallenen Kosten veröffentlicht.

Zu Frage 6:

Ob die Gemeinden in Zukunft eine Kostenübertragung auf Sportveranstalter vorsehen, kann der Regierungsrat nicht beurteilen.

Aus polizeitaktischen Gründen wäre die Kostenübertragung auf Sportveranstalter durch die Gemeinden begrüssenswert, weil dadurch die Sportveranstalter ein grösseres Inte- resse an alternativen Sicherheitsmassnahmen (z.B. bauliche Massnahmen im Stadion- umfeld, Zurückhalten der Gästefans nach Spielende im Stadion, etc.) hätten und somit in Zukunft wahrscheinlich weniger polizeiliche Mittel eingesetzt werden müssten.

An den Grossen Rat

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