• Keine Ergebnisse gefunden

Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet „Jagsttal bei Schöntal und Klosterwald“ (LUBW Nr. 6622-341)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet „Jagsttal bei Schöntal und Klosterwald“ (LUBW Nr. 6622-341) "

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet „Jagsttal bei Schöntal und Klosterwald“ (LUBW Nr. 6622-341)

Erläuterung zur Endfertigung

Der Natura 2000 - Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für das FFH-Gebiet „Jagsttal bei Schöntal und Klosterwald“ ist fertiggestellt und kann ab sofort an folgenden Orten zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

• Landratsamt Heilbronn, Heilbronner Allee 6, 74072 Heilbronn, Eingang Titotstraße, 2. Stock, über Sekretariat Zimmer 204

• Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau, Gebäude A, Zimmer 229

• Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart, Referat 56 – Naturschutz und Landschaftspflege, Gebäude B, Herr Waldmann, Zimmer 1.123

Zusätzlich kann der Plan im Internet unter der Adresse http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17063/

eingesehen werden.

Inhalte der Endfertigung des Pflege- und Entwicklungsplanes

parzellenscharfe Konkretisierung der Gebietsaußengrenze

Darstellung der Kartierungsergebnisse: Vorkommen von Lebensraumtypen und Lebensstätten der FFH-Arten mit Bewertung der Vorkommen nach landeseinheitlichen Vorgaben

• Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele

Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Zuständigkeiten

Das Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege - des Regierungspräsidiums Stuttgart trägt die Gesamtverantwortung für den PEPL.

Verfahrensbeauftragter ist Herr Wolfgang Kotschner (Telefon 0711/904-15609, E- Mail: wolfgang.kotschner@rps.bwl.de).

Für fachliche Fragen zum PEPL steht Herr Benjamin Waldmann (Telefon 0711/904- 15622 oder per E-Mail: benjamin.waldmann@rps.bwl.de) zur Verfügung.

Die Verantwortung für den Fachbeitrag Wald liegt bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt, vertreten durch das beauftragte Büro „UNIQUE forestry

consultants GmbH“ aus Freiburg. Ansprechpartnerin der höheren Forstbehörde ist Frau Monika Rajewski vom Regierungspräsidium Tübingen, Referat 82 - Forstpolitik und forstliche Förderung Nord.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Oberer Spännig Panoramastraße.

A378 Emberiza cia (Zippammer) (durchschnittlicher Zustand) Erhaltungsziele von Arten der Vogelschutzrichtlinie. A378 Emberiza cia (Zippammer) Emberizia cirlus (Zaunammer)

Liegende Totholzanteile belassen 14.5.2 14.3.2 Förderung der Naturverjüngung

und das SPA-Gebiet 6916-303 "Hardtwald nördlich von Karlsruhe".

[r]

Maßnahme 7.2: Zur Begrenzung der Nährstoffzufuhr aus dem Umland wird die Extensivierung der nahe gelegenen Landwirtschaftsflächen außerhalb des Natura 2000-Gebietes empfohlen. Da

Maßnahme 7.2: Zur Begrenzung der Nährstoffzufuhr aus dem Umland wird die Extensivierung der nahe gelegenen Landwirtschaftsflächen außerhalb des Natura 2000-Gebietes empfohlen. Da

Für den Neuntöter und den Raubwürger werden im gesamten Vogelschutzgebiet die folgenden Maßnahmen empfohlen:. Neuntöter A338: 32 (kleinere Räumungsflächen) Raubwürger A340: