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Europäisches Übereinkommen über die Erlangung von Auskünftenund Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland

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Europäisches Übereinkommen über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland

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Ausfertigungsdatum: 15.03.1978 Vollzitat:

"Europäisches Übereinkommen über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland vom 15. März 1978 (BGBl. 1981 II S. 550)"

Fußnote

G v. 20.7.1981 II 533

Inkraft gem. Bek. v. 29.11.1982 II 1052 mWv 1.1.1983

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