• Keine Ergebnisse gefunden

Amtliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2015 des Kreises Plön

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2015 des Kreises Plön"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 22.07.2017

39 / 2017

Amtliche Bekanntmachung

Jahresabschluss 2015 des Kreises Plön

Gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 95 n GO (in der zurzeit gültigen Fassung) wird hiermit das Vorliegen des Jahresabschlusses 2015, des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Plön über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 sowie des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2015 öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2015 und die für dieses Haushaltsjahr aufgestellte Schlussbilanz zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 171.483.932,64 € und einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 6.391.294,26 € wurde vom Kreistag des Kreises Plön in seiner Sitzung am 06.07.2017 beschlossen. Der mit der Ergebnisrechnung 2015 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 49.207,17 € wird zur Reduzierung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge verwendet.

Der Jahresabschluss 2015 nebst Lagebericht und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Plön können während der Dienststunden in

der Kreisverwaltung Plön, Zimmer B 403, Amt für Finanzen,

Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön eingesehen werden.

24306 Plön, den 19.07.2017 Az.: 12-11-3/15

Kreis Plön -Die Landrätin- Amt für Finanzen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gegen diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landrätin des Kreises Plön, Hamburger Str.

Gegen diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landrätin des Kreises Plön, Hamburger Str.

Gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 94 GO (in der zur Zeit gültigen Fassung) wird bekannt gemacht, dass der Kreistag des Kreises Plön in seiner Sitzung am 09.12.2010 die

1.) Nachdem die Amerikanische Faulbrut in dem Sperrbezirk (Umkreis von 1 km um den befallenen Bienenstand in der Gemeinde Schillsdorf) erloschen ist, wird die

Gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 94 GO (in der jeweiligen zur Zeit gültigen Fassung) wird bekannt gemacht, dass der Kreistag des Kreises Plön in seiner Sitzung am

1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei,

Betriebe mit Tieren der empfänglichen Arten, die bei der Veterinäraufsicht des Kreises Plön noch nicht gemeldet sind oder seit der letzten Meldung einen Standortwechsel vorgenommen

1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei,