Geschäftsbericht
2015
Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Geschäftsbericht dient alljährlich dazu, den Mitgliedern des Deutschen Vereins, unseren Koope- rationspartnern sowie der interessierten Öffentlichkeit einen Überblick über die Schwerpunkte und Aktivitäten unserer Arbeit zu geben.
Höhepunkt des Jahres 2015 war der außerordentlich erfolgreiche 80. Deutsche Fürsorgetag, der unter dem Motto „Teilhaben und Teil sein“ vom 16. bis 18. Juni 2015 in Leipzig stattfand. Daneben haben die zweite Stufe der Pflegereform mit der Einführung des lange erwarteten neuen Pflegebe- dürftigkeitsbegriffs und die Frage nach der Versorgung und Integration von geflüchteten Men- schen, insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Ausländer/innen, die Arbeit des Deutschen Vereins besonders geprägt. Das Motto des 80. Deutschen Fürsorgetages begleitet den Deutschen Verein im Jahr 2016 in vielen Facetten weiter. So wird die Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Blick auf die Integration in Kita, Schule und Arbeitsmarkt den thematischen Schwerpunkt unserer diesjährigen Hauptausschusssitzung bilden. Dazu laden wir Sie am 28. September 2016 ganz herz- lich nach Schwerin ein!
Wir bedanken uns bei all denjenigen, die in unseren Fachausschüssen, Arbeitskreisen und Arbeits- gruppen sowie im Präsidialausschuss und Präsidium mitgewirkt und die Arbeit des Deutschen Vereins im Jahr 2015 fachlich unterstützt haben.
Unser besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für ihre kompetente Arbeit und ihr Engagement.
Eine interessante Lektüre wünschen
Michael Löher Nora Schmidt
Vorstand des Deutschen Vereins Geschäftsführerin des Deutschen Vereins
2015
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Impressum
Herausgeber:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Michaelkirchstr. 17 / 18 10179 Berlin - Mitte Telefon: 030 / 629 80-0 Telefax: 030 / 629 08-150
E-Mail: info@deutscher-verein.de www.deutscher-verein.de
V.i.S.d.P.:
Michael Löher, Vorstand Redaktion:
Wiebke Bartels, Referentin der Geschäftsleitung
Gestaltung:
active elements GmbH, Osteriede 5, 30827 Garbsen
Druck:
GO Druck Media Verlag
Einsteinstraße 12-14, 73230 Kirchheim unter Teck
Bilder:
Behördenspiegel/Dombrowsky BMAS
Mahmoud Dabdoub
Die Hoffotografen GmbH Berlin European Social Network Ernst Fesseler
Holger Groß Klaus Hurych Eric Kemnitz
Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“
Anna Martynova (Addictlab.com) & Anna Arutsiunian (Webster University)
Inhalt
Forum des Sozialen – der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ... 6
80. Deutscher Fürsorgetag in Leipzig „Teilhaben und Teil sein“ ... 8
Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2015 ... 14
1. Kindheit, Jugend, Familie, Alter ... 15
2. Gesundheit, Pflege, Rehabilitation ... 24
3. Soziale Sicherungssystem und Sozialrecht ... 30
4. Soziale Arbeit und soziale Dienste ... 36
5. Soziale Berufe ... 39
6. Migration und Integration ... 41
7. Internationale und europäische Sozialpolitik ... 45
8. Internationaler Sozialdienst (ISD) ... 49
9. Bürgerschaftliches Engagement ... 53
10. Grundsatzfragen des Sozialrechts – Expertisen und Gutachten des Deutschen Vereins ... 56
Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins ... 58
Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins ... 64
1. Mitgliederstand in 2015 ... 65
2. Präsidialausschuss und Präsidium – entscheidende Organe des Deutschen Vereins ... 67
3. Fachausschüsse und Arbeitskreise – Gremien der fachlichen Willensbildung ... 72
4. Hauptausschuss und Mitgliederversammlung 2015 „25 Jahre SGB VIII – Wie steht es um die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe?“ ... 74
Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ... 78
1. Deutscher Verein intern ... 79
2. Mitarbeit der Geschäftsstelle in externen Gremien und Projekten ... 81
3. Organisationsplan ... 84
Teil V Der Deutsche Verein im Dialog ... 86
Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins ... 90
Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins ... 94
1. Stiftung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge ... 95
2. Auflösung des Fördervereins des Deutschen Vereins im Jahr 2015 ... 98
Forum des Sozialen –
der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. trägt als bundesweit einzigartiges Forum aller relevanten Akteure aus Sozial politik, Sozialrecht und der Sozialen Arbeit durch innovative Facharbeit zur Verbes serung sozialer Lebensbedingungen in Deutschland bei.
Unsere Angebote und Leistungen für unsere Mitglieder:
Aushandlung und Abstimmung unterschiedlicher Interessen und Fachpositionen insbesondere zwischen öffentlichen und freien Trägern.
Unterstützung bei der Auslegung und Umsetzung kom- plexer Gesetze durch Rechtsgutachten, Stellungnahmen und Empfehlungen sowie praxisnahen Erfahrungsaustausch in Fach- und Fortbildungsveran staltungen.
Analyse und Auswertung sozialer Entwicklungen sowie Vorbereitung und Diskussion von Gesetzesentwürfen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
durch Kongresse, Fachtagungen, Bildungsveranstaltungen sowie Fachliteratur und Fachzeitschriften zu Vorzugspreisen.
Projekte initiieren, begleiten, durchführen und evaluieren.
Perspektivisch will der Deutsche Verein seine Mitglieder mit konkreten Projekten vor Ort bei der Entwicklung von Konzep- ten, Umsetzungs prozessen und Lösungswegen unterstützen.
Clearing-Stelle:
Fachlichkeit:
Politikberatung:
Information und Beratung:
Praxispartnerschaft „vor Ort“:
80. Deutscher Fürsorgetag in Leipzig
„Teilhaben und Teil sein“
Der 80. Deutsche Fürsorgetag in Leipzig – Höhepunkt 2015
Alle drei Jahre richtet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. an wechselnden Standorten den Deutschen Fürsorgetag aus. Der Fürsorgetag ist nicht nur ein Höhepunkt in der Arbeit des Deutschen Vereins; als Leitkongress des Sozialen bietet er allen Akteuren der Sozialpolitik, des Sozialrechts und der Sozialen Arbeit ein Forum, um sich zu begegnen, sich auszutauschen und über tagesaktuelle Problemstellungen hinaus Impulse für die weitere Entwicklung des Sozialen zu setzen.
2.153 Teilnehmende, 168 Referentinnen und Referenten, 44 Workshops und Fachvorträge, 3 Sym- posien an 3 Tagen: Rein zahlenmäßig hat der 80. Deutsche Fürsorgetag, der vom 16. bis 18. Juni 2015 in Leipzig stattfand, den vorangegangenen im Jahr 2012 in Hannover nochmals übertroffen.
Die Eröffnungsrede von Bundespräsident Joachim Gauck und die Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel am zweiten Kongresstag haben sicherlich ihr Übriges dazu getan. Vor allem bedeutet der Erfolg in Zahlen aber, dass der Deutsche Verein als Veranstalter mit dem Motto „Teilhaben und Teil sein“ einen gesellschaftlichen Nerv getroffen hat.
Ein intensiver Austausch fand nicht nur in den Symposien und Workshops statt: 52 Ausstellungs- stände boten viele Möglichkeiten, die diskutierten Themen auch in den Pausen zu vertiefen und mit Praxisbeispielen zu verdeutlichen. Traditionell wurde der Markt der Möglichkeiten durch das gast- gebende Land und die gastgebende Stadt eröffnet. Barbara Klepsch, Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz des Freistaats Sachsen, und Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Burkhard Jung nutzten die Gelegenheit, bei einem Rundgang über den Markt der Möglichkeiten mit den Ausstellerinnen und Ausstellern ins Gespräch zu kommen.
Teilhaben und Teil sein
In seiner scheinbaren Einfachheit enthält das Motto „Teilhaben und Teil sein“ ein Spannungsfeld, das viele aktuelle Problemlagen, Aufgaben und Diskussionen umfasst. Aus sozialrechtlicher Sicht ist Teilhabe durch Ansprüche und Leistungen geprägt. Teil sein bedeutet Teil der Gesellschaft zu sein und verlangt nach Anerkennung von Vielfalt. Beide Aspekte beinhalten, dass jede und jeder auch (mit)verantwortlich ist – Teilhabe erfordert Beteiligung.
80. Deutscher Fürsorgetag in Leipzig „Teilhaben und Teil sein“
Diese Grundthesen durchzogen die Diskussionen zu den aktuellen sozialen Themenfeldern: sei es zum Thema Zuwan- derung, als die zentrale Querschnittsaufgabe für die kommenden Jahre, und dem klaren Bekenntnis, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Das wichtige Zukunftsthema der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie der Bildung und der Kinderrechte oder die besondere Herausforderung der Teilhabe von Menschen mit Demenz waren weitere Schwerpunkte. Einigkeit herrschte darüber, dass zu einer Gesellschaft, in der alle teilhaben und Teil sein sollten, auch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört. Dazu gehört auch die Teilhabe am Arbeitsmarkt – und die nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
Vom 80. Deutschen Fürsorgetag geht die Idee einer Gesellschaft aus, in der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben und Teil sein können. Das Ziel der Selbstbestimmung und der Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Einzelnen muss aber eingepasst sein in fördernde rechtliche Rahmenbedingungen und den passenden Finanzrahmen.
Den richtigen Ausgleich zu finden, ist die anspruchsvolle Aufgabe, die es zu erfüllen gilt.
Als einen Lösungsansatz sah Bundespräsident Joachim Gauck die Notwendig- keit von sozialen Innovationen: „Wir alle müssen immer wieder neue Wege in der Sozialpolitik suchen, denn die Rahmenbedingungen ändern sich, und sie werden höchstwahrscheinlich nicht einfacher.“ Mit den üblichen Politik- und Partizipationsmechanismen allein seien die neuen Aufgaben auf Dauer kaum zu bewältigen. „Wir müssen uns vielmehr selbst überprüfen – unser Selbstbild und unser Bild vom ‚Anderen‘. Und wir müssen uns neu organisieren, unsere Interaktionen, die Art und Weise, wie wir Probleme gemeinsam angehen.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte, dass wir „die Herausforderungen un- serer Zeit umso besser meistern, je mehr Bürgerinnen und Bürger mitverant- wortlicher Teil unserer Gesellschaft sind, je mehr sie sich eingebunden fühlen und je mehr sie Möglichkeiten und Chancen haben, sich für das Gemeinwohl einzusetzen – an welcher Stelle auch immer.“ Mit dem Motto „Teilhaben und Teil sein“ habe der Deutsche Verein die Herausforderungen unserer Zeit auf den Punkt gebracht. „Teilhabechancen für alle zu ermöglichen – das kann auch nur ein Gemeinschaftswerk sein. Das kann nur gelingen, wenn man einen umfassenden Erfahrungsaustausch pflegt.“ Denn man solle nicht übersehen, dass die Teilhabechancen in unserer Gesellschaft nicht gleichmäßig verteilt seien. Hier Hürden abzubauen, sei ein großer Teil der politischen Arbeit.
80. Deutscher Fürsorgetag in Leipzig „Teilhaben und Teil sein“ 80. Deutscher Fürsorgetag in Leipzig „Teilhaben und Teil sein“
Congress Center Leipzig Teilhaben und Teil sein
Bundesfamilienministerin und Schirmherrin des Deutschen Fürsorgetags Manuela Schwesig betonte, dass die Rahmenbedingungen für Teilhabe durch den Staat geschaffen werden. „Aber dass alle Menschen wirklich Teil sind, dass sie willkommen sind und teilhaben können, das kann nicht der Staat allein leisten.“ Der Sozialstaat müsse Eigenständigkeit und Eigenverantwor- tung stärken. Und es brauche Menschen, die sich in den Kommunen, in den Wohlfahrtsverbänden, den Einrichtungen und Initiativen um andere Men- schen kümmern.
In seinem Fazit formulierte Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. daher: „Diesen richtigen Weg gilt es konsequent weiterzugehen.“ Schon jetzt sei in vielen Bereichen ein Paradig- menwechsel spürbar, von einem System der Fürsorge und Versorgung, das vor allem von Abhängigkeit und Fremdbestimmung geprägt ist, hin zu einem System der gestaltenden Teilhabe und des Teil seins, das von Selbstbestim- mung und Gleichberechtigung ausgeht. Dies werde auch in den kommenden Jahren die Arbeit des Deutschen Vereins prägen.
Neben dem fachlichen Fazit prägten die künstlerischen Highlights die Ab- schlussveranstaltung. Prinzen-Sänger Sebastian Krumbiegel gab am Flügel Kostproben aus seinem Soloprogramm. Das Improvisationstheater „Thea- terTurbine“ verarbeitete das Motto „Teilhaben und Teil sein“ schauspielerisch und gesanglich unter Einbeziehung des Publikums – ganz im Sinne des Anspruchs der Beteiligung.
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung wurde auch der Schutzbengel Award verliehen. Die Aktion Schutzbengel ist ein Projekt der Rummelsberger Diakonie und setzt sich als Fürsprecher junger Menschen für eine bessere Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen ein. Einmal im Jahr vergibt die Aktion Schutzbengel den mit 10.000 Euro dotierten Schutzbengel Award an Projekte und Initiativen. Schirmherr der Aktion ist Schauspieler Heik- ko Deutschmann. In diesem Jahr übergab er im Rahmen des 80. Deutschen Fürsorgetags den Award an die Initiative „Do it! - Ehrenamtliche Vormund- schaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ der Diakonie Wuppertal.
Der Deutsche Verein, vertreten durch Vorstand Michael Löher, ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Aktion Schutzbengel.
Die ausführliche Dokumentation zum 80. Deutschen Fürsorgetag ist als PDF-Dokument unter www.deutscher-verein.de abrufbar.
80. Deutscher Fürsorgetag in Leipzig „Teilhaben und Teil sein“ 80. Deutscher Fürsorgetag in Leipzig „Teilhaben und Teil sein“
Der 81. Deutsche Fürsorgetag
findet vom 15.–17. Mai 2018
in Stuttgart statt.
Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2015
Kindheit, Jugend, Familie, Alter
1. Kindheit, Jugend, Familie, Alter
Deutscher Verein befördert Debatte um die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung
Im Jahr 2015 wurde die Debatte um die Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung in Deutschland weitergeführt – auch befördert vom Deutschen Verein. Ein seit 2014 laufender Ar- beitsgruppenprozess mündete in Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung (NDV 2015, 606 ff., 2016, 1 ff.). Der Deutsche Verein spricht sich dafür aus, die Kooperation an den Schnittstellen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit den Akteuren in angrenzenden Bereichen, wie z.B. Schule, zu intensivieren. Auch sozialräum- liche Arbeitsansätze sollten konsequent umgesetzt werden. Die dafür notwendigen Rahmenbe- dingungen seien rechtlich abzusichern. Die Empfehlungen werden Grundlage für die Begleitung der anstehenden Reform des SGB VIII sein. Der Deutsche Verein hat außerdem eine Fachtagung zu der Thematik durchgeführt und einen Kooperationsver-
bund mit der Bertelsmann Stiftung und dem Deutschen Jugendinstitut gegründet. Die hieraus entstehenden Impulse sollen zukünftig in Publikationen ausformuliert und veröffentlicht, auf Veranstaltungen diskutiert sowie im Rahmen von Forschungsprojekten empirisch validiert werden. In 2016 sind eine Schriftenreihe im Eigenverlag des Deutschen Vereins, eine Fachkonferenz zu Steuerung und Weiterentwicklung sowie ein Austausch über Quali- tät und Qualitätsmaßstäbe in den stationären Hilfen zur Erziehung geplant.
Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kinderbetreuung
Der Deutsche Verein begleitet seit vielen Jahren die Debatte um die Qualität in der Kindertagesbe- treuung und war auch 2015 als Experte in zahlreichen Gremien und Veranstaltungen auf Bunde- sebene und in den Ländern geladen. So hat sich der Deutsche Verein beim Kongress des Bundesmi- nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Thema „Mehr Qualität in Kitas.
Impulse aus dem Bundesprogramm Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ für den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Fachberatung eingesetzt. Das erfolgreiche Programm zur Sprachförderung und Integration in Kindertageseinrichtungen wird in den kommenden drei Jahren
Vertreter/innen des Kooperationsverbundes zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung, v.l.n.r.: Dr. Regina von Görtz, Karl Janssen, Dr. Kirsten Witte und Dr. Brigitte Mohn (Bertelsmann Stiftung), Michael Löher (Deutscher Verein), Prof. Dr. Thomas Rauschenbach (Deutsches Jugendinstitut, Technische Universität Dortmund)
Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2015 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins
Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog
Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins
Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins
mit anderen Schwerpunktsetzungen fortgeführt. Ein besonderer Fokus richtet sich hierbei auf Flüchtlingskinder. Beim 6. Fachberatungsreflexionstreffen der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. hat sich der Deutsche Verein mit dem Thema „Qualität in der Fachberatung“ befasst.
Angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen Fachberatungen heute stehen, ist neben ih- rer besseren personellen Ausstattung auch die Frage nach Qualität und Wirkung entscheidend. Des Weiteren hat der Deutsche Verein im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf der Herbsttagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. in seinem Input zum Thema
„Qualität in der Kindertagesbetreuung“ betont, dass in erster Linie die Länder gefordert sind, sich gemeinsam auf verbindliche Ziele für eine bessere Qualität und Personalausstattung in der Kinder- tagesbetreuung zu verständigen. Der derzeitige Qualitätsdialog zwischen Bund, Ländern, Kommu- nen, Verbänden und Praxis ist der richtige Weg dahin. Betont hat der Deutsche Verein dies auch in einer Podiumsdiskussion bei der Eröffnungsveranstaltung „Gemeinsam für die frühe Bildung:
Start des Programms Qualität vor Ort“ des BMFSFJ, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und der Jakobs Foundation. Neben der aktiven Mitwirkung auf Fachveranstaltungen hat der Deutsche Verein im März 2015 außerdem Empfehlungen zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verabschiedet.
Deutscher Verein begrüßt „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“
In den vergangen Jahren wurde in einem breit angelegten Dialogprozess der Bundesregierung, in den auch der Deutsche Verein eingebunden war, eine Eigenständige Jugendpolitik entwickelt. Im Jahr 2015 wurde die Jugendpolitik der Bundesregierung neu aufgestellt: „Handeln für eine jugendgerechte Gesell- schaft“ lautet das Motto der Jugendstrategie 2015–2018, das der Deutsche Verein weiterhin unterstützt.
Als Mitglied der AG „Jugend gestaltet Zukunft“ der Demografiestrategie der Bundesregierung war der Deutsche Verein an der Entwicklung der sogenannten Jugend-Brille beteiligt, die die Arbeitsgruppen der Demografiestrategie dazu ermutigen soll, die Demografiepolitik ihrer Ressorts einer Checkliste für Jugend- gerechtigkeit zu unterziehen. Zudem brachte sich der Deutsche Verein im Bereich
„Jugend und Bildung“ in die von der Arbeitsgruppe zu erarbeitenden Handlung- sempfehlungen ein und wird diese Arbeit im Jahr 2016 fortsetzen. Parallel zur nationalen Jugendstrategie arbeitet der Deutsche Verein nach wie vor im Beirat der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie mit, in dem im Jahr 2015
„Empfehlungen zur kommunalen Verankerung der EU-Jugendstrategie in Deutsch- land“ erarbeitet wurden.
Der Deutsche Verein beteiligte sich außerdem im Juli 2015 an einer Veran- staltung der European Civil Society Platform on Lifelong Learning und des
Europäischen Jugendforums in Brüssel. Hintergrund war die Umsetzung der Empfehlung des Euro- päischen Rates über die Validierung non-formalen und informellen Lernens in der Jugendarbeit. Da die Validierung in den EU-Mitgliedstaaten kaum vorangekommen ist, will die EU-Kommission weitere Arbeitshilfen, Best-Practice-Beispiele und Empfehlungen veröffentlichen, damit bis 2018 die in der Jugendarbeit erworbenen Kompetenzen festgestellt und validiert werden können. Der Deutsche Ver- ein berichtete über den Stand der Validierung non-formalen Lernens in Österreich und Deutschland.
Deutscher Verein engagiert sich bei Qualifizierung und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege aus dem Jahr 2014 (NDV 2014, 292 ff., 346 ff.) haben in der Praxis großen Anklang gefunden. Auch im Jahr 2015 hat sich der Deutsche Verein an der Weiterentwicklung in diesem Bereich beteiligt. Seit September arbeitet er in der Expert/innenrunde des „Dialogforum Pflegekinderhilfe“ mit, das mit Unterstützung des Bun- desfamilienministeriums von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfe initiiert wurde.
Die Expert/innenrunde erarbeitet Eckpunkte zu Reformbedarfen und Reformvorschläge zur Qualifi- zierung und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe, die der Bund-Länder-AG zur Vorbereitung der Reform des SGB VIII in diesem Bereich zur Verfügung gestellt werden.
Der Deutsche Verein hat auch für das Jahr 2016 wieder Empfehlungen zu den Pauschalbeträgen in der Vollzeitpflege erarbeitet (NDV 2015, 573). Die finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien bleibt eine wichtige Voraussetzung, um Pflegekindern das Aufwachsen in einer Familie und den Aufbau stabiler Beziehungen zu ermöglichen. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins haben zum Ziel, dass bundesweit Unterhaltsleistungen für Pflegekinder gewährt werden, die sie in materieller Hinsicht absichern und darüber hinaus das Engagement ihrer Pflegeeltern honorieren. Die Emp- fehlungen sind bereits seit vielen Jahren ein wichtiger Orientierungspunkt für die Behörden in den Ländern, die für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind.
Diskussion um eine praxisgerechte Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
Der Deutsche Verein war am 2. Februar 2015 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags zum Thema „Erwei- tertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche – insbesondere unter den Aspekten Entbürokratisierung und Datenschutz“ als Sachverständiger geladen. In diesem Kontext stellte die Vertreterin des Deutschen Vereins die Empfehlungen zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe vom 25. September 2012 (NDV 2012, 517 ff.) vor und berichtete über Erfahrungen und Rückläufe aus der Praxis. Es wurde herausgestellt, dass die Zielsetzung eines
Kindheit, Jugend, Familie, Alter
Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2015 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins
Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog
Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins
Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins
verbesserten Kinderschutzes in der Sache unbestritten sei, hinsichtlich der konkreten Umsetzung allerdings teilweise über zusätzliche Bürokratie und über Probleme mit dem Datenschutz geklagt werde. Im Ergebnis bestand im Rahmen der Anhörung Einigkeit, dass die Vorlage eines erweiter- ten Führungszeugnisses von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendhilfe durch eine vereinfachte bereichsspezifische Auskunft des Bundeszentralregisters ersetzt werden solle.
Der Deutsche Verein war 2015 auch vertreten im Beirat zur Evaluation des Bundeskinderschut- zes. Die mögliche Umsetzung von Ergebnissen der Evaluation im Jahr 2016 im Zusammenhang mit der geplanten Reform des SGB VIII wird der Deutsche Verein mit seiner Expertise weiterhin begleiten.
„Um die Ecke und als App“ – Digitalisierung kommunaler Familienpolitik
In der Digitalen Agenda 2014–2017 hat die Bundes- regierung zentrale Herausforderungen unserer Gesell- schaft durch die Digitalisierung benannt und dabei auch das Familienleben und die Familienpolitik in den Blick genommen. Der Deutsche Verein hat sich 2015 mit dieser Agenda befasst und im Austausch mit Expert/
innen Handlungsbedarfe der kommunalen Praxis eruiert.
Über ihre Online-Portale bietet die Mehrheit der Städte und Landkreise ihrer Bevölkerung inzwischen regelmä- ßig aktualisierte Informationen aus Politik und Verwal- tung auf digitalem Wege an. In der Beratungspraxis der sozialen Arbeit sind Online-Angebote für Eltern und ihre Kinder inzwischen erprobt und zum Teil fest etabliert.
Für das Jahr 2016 zielt der Deutsche Verein darauf ab, Handlungsspielräume und Erfolgsstrategien für den Auf- und Ausbau kommunaler Online-Portale zu digitalen Anlaufstellen für die Familien auszuloten und in einem Praxisleitfaden darzustellen.
Auf dem Weg dahin ist bereits 2015 die Expertise „Um die Ecke und als App – welche Angebote brauchen Eltern?“ entstanden, die auf erfreulich breite und positive Resonanz gestoßen ist. Darin wird eine Heuristik der Elternbedarfe entwickelt, auf die sich Angebote kommunaler Familien- arbeit und Familienpolitik beziehen. Es wird aufgezeigt, wie digitale Angebote dazu beitragen können, diese Bedarfe zu decken. Daran schließt sich die Frage an, welche Konzepte erforderlich sind, um diese Aufgabe auf kommunaler Ebene umzusetzen.
Deutscher Verein verabschiedet Empfehlungen zur vertraulichen Geburt
Seit dem 1. Mai 2014 gibt es in Deutschland das Angebot der vertraulichen Geburt. Frauen, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, sollen möglichst frühzeitig in die Beratung gelotst werden und die Möglichkeit erhalten, ihr Kind zumindest medizinisch begleitet zur Welt zu bringen. Die vertrauliche Geburt hat sich bisher als beratungsintensives Angebot erwiesen und sieht ein Verfahren vor, an dem eine Vielzahl von Akteuren neue Kooperationsbeziehungen eingeht. Um die Praxis vor Ort im Falle einer vertraulichen Geburt an zentralen Schnittstellen des Verfahrens zu unterstützen, hat der Deutsche Verein im Jahr 2015 Empfehlungen zur vertraulichen Geburt erar- beitet (NDV 2016, 50 ff.). Darüber hinaus hat der Deutsche Verein Vertreter/innen der am Verfahren der vertraulichen Geburt beteiligten Institutionen im Rahmen einer Fachtagung die Möglichkeit gegeben, sich mit ausgewiesenen Expert/innen über die Handlungsbedarfe und bereits sichtbare Stolpersteine an den Schnittstellen zwischen Schwangerenberatung und Adoptionsvermittlung, den Gesundheitsdiensten und den Jugendämtern auszutauschen. Wie das Agieren der Adoptionsver- mittlungen und Jugendämter im Sinne des Kindeswohls möglich ist, wenn die Beratung und Beglei- tung der Frau unter Wahrung ihres Anonymitätswunsches erfolgen soll, ist in der Fachwelt bereits intensiv debattiert worden. Die Praxis wird den weiteren Klärungsbedarf zeigen, der insbesondere im Hinblick auf die niedergelassenen Ärzt/innen und die Rechte mutmaßlicher Väter fortbesteht.
Weiterentwicklung des Systems monetärer Leistungen
Die Weiterentwicklung des Systems monetärer Leistungen für Familien und Kinder ist eine komplexe Aufgabe. Der Weg zum notwendigen konsistenten Gesamtkonzept erfordert viele Schritte, die den Deutschen Verein 2015 intensiv beschäftigt haben. Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibe- trags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags wurden der Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2015 angehoben sowie die Erhöhung des Kinderzu- schlags ab dem 1. Juli 2016 beschlossen. Zudem wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht. Der Deutsche Verein hat sich sowohl im Rahmen der Stellungnahme der Geschäftsstelle zum Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags in den Prozess eingebracht. Auch wenn die Vergrößerung finanzieller Spielräume für Fa- milien grundsätzlich begrüßt wurde, ließ der Entwurf eine Befassung mit den strukturellen Defiziten und grundlegenden Handlungsbedarfen, wie sie spätestens mit den Ergebnissen der Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Maßnahmen bekannt sind, vermissen.
Kindheit, Jugend, Familie, Alter
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Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog
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Perspektiven für die Weiterentwicklung monetärer Leis- tungen für Familien und Kinder beschäftigten ein großes Fachpublikum auf der gemeinsam mit dem Land Rhein- land-Pfalz durchgeführten Fachtagung „Wohlergehen und Teilhabe – notwendige Schritte zur Weiterentwick- lung des Systems monetärer Leistungen für Familien und Kinder“. Es wurde deutlich, dass insbesondere die Diskus- sion um die Schnittstellen zwischen Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht weiterzuführen ist.
In der im Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts enthaltenen Entkopplung des Mindestunterhalts von den Steuerfreibeträgen sieht der Deutsche Verein einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Der Referentenentwurf wurde mit einer entsprechenden Stellungnahme (NDV 2015, 413 ff.) begleitet. Um auf dem Weg zum geforderten Gesamtkonzept familienpolitischer Leistungen weiter voranzukommen, wird sich der Deutsche Verein 2016 im Rahmen eines Arbeitsgruppenprozesses mit den Schnittstellen im Bereich monetärer Unterstützung von Familien und Kindern beschäftigen.
Deutscher Verein begleitet Umsetzung des ElterngeldPlus
Das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Eltern- zeit ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben sich damit die Möglichkeiten einer partnerschaftlichen Ausgestaltung der Elternzeit, des Wiedereinstieg in den Beruf und der Inanspruchnahme des Elterngeldes erhöht. Der Deutsche Verein hatte sich bereits 2014 mit einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung in die Beratungen des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht (NDV 2014, 462 ff.) und die neuen Instrumente begrüßt. Im Jahr 2015 wurde die Umsetzung des Gesetzes insbesondere durch eine Fachveranstaltung begleitet. Diese hat unter anderem die umfassende Komplexität der Regelungen und den damit zusammenhängenden Beratungsbedarf aufgezeigt, erste Informationen und Orien- tierung gegeben sowie Anregungen für den weiteren Umsetzungsprozess adressiert.
Der Deutsche Verein als Mitglied in der „Allianz für Menschen mit Demenz“
Die Allianz ist Bestandteil der Demografiestrategie der Bundesregierung. Auf dem Strategiekongress Demografie „Wohlstand für alle Generationen?“ im September 2015 hat auch die Arbeitsgruppe
„Allianz für Menschen mit Demenz“ erste Ergebnisse vorstellen können. Der Deutsche Verein ist
insbesondere mit dem Projekt „PEQ – Pflege, Engagement, Qualifizierung“ bei der Qualifizierung und Weiterentwicklung einer Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement im Umfeld von Pflege beteiligt (vgl. dazu S. 54 f.).
In Deutschland leben mehr als eine Million Menschen mit Demenz. Sie brauchen nicht nur eine hohe Professionalität der beruflich Pflegenden, sondern vor allem Offenheit, Respekt und Akzept- anz. Ihre pflegenden Angehörigen benötigen wirkungsvolle Unterstützung und Entlastung. Diesen Anliegen widmen sich auch die beteiligten Projekte in den „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz“, einem Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das der Deutsche Verein begleitet. Um den Inhalten der beteiligten Projekte eine breitere Öffentlichkeit zu ermöglichen, wurde für den Nachrichtendienst des Deutschen Vereins eine Artikelserie konzi- piert, deren erster Beitrag „Zugehende Arbeit im Evangelischen Kirchenkreis Berlin-Schöneberg oder „Kirche holt Menschen mit Demenz ins Boot““ im Dezemberheft (NDV 2015, 627 ff.) erschie- nen ist. Die Serie wird 2016 fortgesetzt.
Deutscher Verein aktiv in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisa- tionen (BAGSO) und beim Deutschen Seniorentag
Die Altersbevölkerung wird „bunter“ und die Gruppe der älteren Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wächst. In seinen Empfehlungen zur besseren Teilhabe älterer Menschen mit Migrationshintergrund aus dem Jahr 2010 (NDV 2011, 61 ff.) hatte der Deutsche Verein bereits die Öffnung der traditionellen Angebote der offenen Altenarbeit für die Gruppe der älteren Migrant/innen gefordert und den Stellenwert interkultureller Begegnungen als Türöffner für Toleranz und ein besseres Verstehen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten betont. Beim 11. Deutschen Seniorentag, der im Juli 2015 in Frankfurt am Main stattfand, hat der Deutsche Verein das Thema erneut aufgegriffen und mit dem Workshop: „Vielfalt willkommen – gute Sozialräume mit älteren Migrant/innen gestalten“ die interkulturelle Seniorenarbeit zweier Begegnungsstätten aus Berlin-Kreuzberg und Hannover vorgestellt. Zudem engagiert sich der Deutsche Verein im Rahmen der BAGSO in der Fachkommission „Aktuelle Fragen der Seniorenpolitik“ und bringt seine Expertise durch die Mitarbeit an Positionen ein, wie beispielsweise der „Frankfurter Erklärung“ der BAGSO und ihrer 112 Mitgliedsorganisationen zum Abschluss des 11. Deutschen Seniorentages.
Gemeinsam in die Zukunft!
Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und ihrer 112 Mitgliedsorganisationen zum 11. Deutschen Seniorentag 2015
„Frankfurter Erklärung“
Wie wollen wir morgen leben und was können wir dafür tun? Diese Fragen beschäftigen nicht nur junge Menschen, sondern auch die älteren.
Sie sehen sich in der Mitverantwortung für künftige Generationen und spielen eine aktive Rolle bei der Gestaltung der Gesellschaft. Das Motto des Deut- schen Seniorentages „Gemeinsam in die Zukunft!“
steht für den Willen von Seniorinnen und Senioren sowie ihrer Vertretungen, hierbei mit anderen Gene- rationen und gesellschaftlichen Gruppen an einem Strang zu ziehen.
Frauen und Männer, die heute im Seniorenalter sind, haben mit ihrer Lebensleistung wesentlich zum Gelingen einer demokratischen Gesellschaft beigetragen, in der Werte wie Mitverantwortung und Solidarität gelebt werden. Mit dem demogra- fischen Wandel, bedingt durch Geburtenrückgang und steigende Lebenserwartung, kommen neue He- rausforderungen, aber auch Chancen auf uns zu. Im Durchschnitt sind ältere Menschen so gesund wie nie zuvor. Viele halten sich im Rahmen ihrer Möglich- keiten körperlich und geistig fit, achten auf gesun- de Ernährung, bilden sich weiter, nutzen die neuen Medien und engagieren sich auf vielfältige Weise in Familie, Nachbarschaft, Vereinen und Initiativen.
Herausgeber Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.
(BAGSO) Bonngasse 10 53111 Bonn Tel.: 02 28 / 24 99 93 0 Fax: 02 28 / 24 99 93 20 E-Mail: kontakt@bagso.de www.bagso.de Die BAGSO vertritt über ihre 112 Mitgliedsorganisationen etwa 13 Millionen ältere Menschen in Deutschland.
Weitere Informationen unter www.bagso.de
in die Zukunft!
Gemeinsam
Foto: © Messe Frankfurt GmbH
Kindheit, Jugend, Familie, Alter
v.l.n.r.: Inge Michels (Moderatorin), Nora Schmidt (Deutscher Verein), Dr. Irene Becker (freie Wissenschaftlerin), Caren Marks (Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ), Prof. Dr. em.
Hans Bertram (Humboldt-Universität Berlin)
Kindheit, Jugend, Familie, Alter Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2015
Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog
Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins
Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins
Die Positionen des Deutschen Vereins im Themenfeld Kindheit, Jugend, Familie, Alter 2015 im Überblick
(Download unter www.deutscher-verein.de/de/positionen-2015-kindheit-jugend-familie-alter)
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. anlässlich der Anhörung zum Thema „Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche – insbesondere unter den Aspekten Entbürokratisierung und Datenschutz“ vom 26. Januar 2015 Empfehlungen des Deutschen Vereins zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von
Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr vom 11. März 2015, NDV 2015, 199 ff.
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. anlässlich der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes vom 16. März 2015
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu Punkt II des Antrags der Fraktion der CDU „Kindertagespflege in Thüringen stärken“
(Drucksache 6/228 vom 18.02.2015) vom 3. Juni 2015
Unterstützung am Übergang Schule – Beruf. Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine gelingende Zusammenarbeit an den Schnittstellen der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII vom 23. September 2015, NDV 2015, 545 ff.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur „Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung“ vom 23. September 2015, NDV 2015, 606 ff., 2016, 1 ff.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeit- pflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2016 vom 23. September 2015, NDV 2015, 573 f.
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinder- freibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags vom 22. April 2015
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts vom 16. Juni 2015, NDV 2015, 413 ff.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt vom 15. Dezember 2015, NDV 2016, 50 ff.
Die Veranstaltungen 2015
Forum Fachberatung Kindertagesbetreuung
Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege – Herausforderungen und Zukunftsperspektiven Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung
Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung – Fragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe Aktuelle fachliche, fachpolitische und rechtliche Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe Care Leavers: Junge Volljährige aus der Unterbringung nachhaltig ins Leben begleiten
Jugendamt, Jobcenter und Arbeitsagentur: gemeinsames Potenzial für die soziale und berufli- che Integration junger Menschen im Februar und im August/September 2015
Steuerung in den Hilfen zur Erziehung
Die vertrauliche Geburt in der kommunalen Praxis: Erfolgsfaktoren, Stolpersteine und Lö- sungsansätze
Wohlergehen und Teilhabe – notwendige Schritte zur Weiterentwicklung des Systems mo- netärer Leistungen für Familien und Kinder
Was ändert das ElterngeldPlus?
Fremdunterbringung qualifizieren – Praxiswende einleiten – Professioneller Kontext, Elternar- beit, Rückführung
Podium Altenhilfe: Prävention sozialer Risikolagen und Gefährdungslagen älterer Menschen
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2. Gesundheit, Pflege, Rehabilitation
Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung
Der Deutsche Verein hält insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für dringend notwendig. Nachdem in vorange- gangenen Legislaturperioden das Vorhaben eines Präventionsgesetzes nicht realisiert werden konnte, begrüßt der Deutsche Verein dessen Einführung in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention als notwendigen Schritt (NDV 2015, 154 ff.). Insbesondere in der Einbeziehung der Lebenswelten sieht der Deutsche Verein einen geeigneten Ansatz, um vor Ort die Bevölkerungsgruppen in den Fokus zu stellen, die gesundheitlich besonderen Belastungen ausgesetzt sind oder die über wenig gesundheitsförderliche Potenziale verfügen. Dies betrifft z.B. wohnsitzlose Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, aber auch von Armut bedrohte Kinder und Jugendliche oder ältere Menschen mit alters- und krankheitsbedingten Einschrän- kungen. Vor allem in der Stärkung der örtlichen Systeme, z. B. des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), liegen nach Auffassung des Deutschen Vereins noch nicht genutzte Chancen, um vor Ort auch Bevölkerungsgruppen anzusprechen, die durch die klassischen Wege der Gesundheitsförderung, wie In- formations- und Aufklärungsangebote, nicht oder kaum erreicht werden. Den Kommunen kommt hier, insbesondere als Träger der Jugend- und Altenhilfe sowie des ÖGD, eine aktive Rolle zu. Der Deutsche Verein bedauert es daher, dass dem ÖGD im Präventionsgesetz keine aktivere Rolle zugewiesen wurde.
Der Deutsche Verein im „Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit“
Der Deutsche Verein nimmt in seiner Arbeit insbesondere benachteiligte Bevölkerungsgruppen in den Blick. Dies gilt auch für die ungleiche Verteilung von Gesundheitschancen, ein Thema, dem sich der „Kooperationsverbund Gesund- heitliche Chancengleichheit“ im Besonderen widmet. Seit dem 24. November 2015 gehört der Deutsche Verein dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung initiierten bundesweiten Verbund als neuer Kooperations- partner an. Die Leitziele des 2003 gegründeten Kooperati- onsverbundes sind die Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit und die Unterstützung der Gesundheits- förderung sozial Benachteiligter. Bildung und soziale Lage wirken sich umfassend auf Gesundheitschancen aus.
Praxisgerechte Umsetzung niedrigschwelliger Entlastungsangebote
Seit dem 1. Januar 2015 können anspruchsberechtigte Versicherte ihren Kostenerstattungsanspruch nach § 45b SGB XI sowohl für zusätzliche Betreuungsleistungen als auch für qualitätsgesicherte Leistungen der Entlastung nutzen. Erfasst sind auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote entstehen. Den Landesregelungen zur Anerkennung dieser Angebote kommt eine hohe Bedeutung zu. Über die Definition des anerkennungsfähigen Angebotsinhaltes entscheidet sich, für welche Dienstleistungen Gelder der Pflegeversicherung eingesetzt werden können. Mit dem Ziel, eine praxisgerechte Umsetzung der Entlastungsangebote zu befördern und zu einer möglichst weitge- henden bundeseinheitlichen Handhabung sowie zur Gewährleistung einer hinreichenden Qualität der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote beizutragen, hat der Deutsche Verein im Jahr 2015 Empfehlungen erarbeitet (NDV 2015, 401 ff.). Darin empfiehlt er für die Schulungen der Helfer/
innen grundsätzlich eine Mindeststundenzahl von 30 Stunden, von denen mindestens 20 Stunden auf die Basisschulung und maximal zehn Stunden auf die Schulung zu einem Schwerpunkt entfallen sollten. Für einzelne Angebote, wie z. B. solche erwerbsmäßig tätiger Dienstleistungsunternehmen oder Angebote von Einzelpersonen, hält der Deutsche Verein – unter Berücksichtigung des Ziels der Niedrig- schwelligkeit – besondere Qualitätsanforderungen für erforderlich. Der Deutsche Verein wird die weite- ren Entwicklungen zu dem Thema 2016 unter anderem im Rahmen einer Fachveranstaltung begleiten.
Deutscher Verein begrüßt Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Mit dem am 13. November 2015 vom Bundestag beschlossenen Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) werden ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit und das neue Begutachtungsverfahren eingeführt.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der auf den Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und bei der Gestaltung von Lebensbereichen abstellt, wird ab 1. Januar 2017 angewendet.
In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des PSG II (NDV 2015, 561 ff.) begrüßt der Deutsche Verein den seit langem von ihm geforderten Paradigmenwechsel in der sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich. Zugleich macht er aber deutlich, dass er es aus fachlicher Sicht für nicht akzeptabel hält, dass wichtige bzw. notwendige Anpassungen weiterer Regelungen außen vor gelassen werden und zeitlich nachfolgen sollen. Dies betrifft unter anderem Normen, die das Verhältnis von Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Hilfe zur Pflege bestimmen. Der Deutsche Verein fordert, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch den Leistungen der Hilfe zur Pflege im SGB XII zugrun- de gelegt und sichergestellt wird, dass die zu überarbeitenden Regelungen im SGB XII zeitgleich mit den Regelungen des SGB XI in Kraft treten. Die für 2016 angekündigte dritte Stufe der Pflegereform wird der Deutsche Verein ebenfalls fachlich flankieren und begleiten.
v.l.n.r.: Frank Lehmann (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung), Christiane Bunge (Umweltbundesamt), Sybille Kraus (Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit), Barbara Kahler und Christine Kleiber-Bischof (Deutscher Verein)
Gesundheit, Pflege, Rehabilitation
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Deutscher Verein diskutiert Herausforderungen in der Pflege
Der Deutsche Verein hat in verschiedenen Veranstaltun- gen die aktuellen Herausforderungen im Zusammen- hang mit den Reformen in der Pflege diskutiert. So hat er an einem Experten-Hearing der Landesvertretung Niedersachsen zum Thema „Gute Pflege, gute Jobs statt Pflegenotstand – was Politik, Kassen und Anbieter jetzt zu tun haben“ teilgenommen. Außerdem war Vorstand Michael Löher Diskutant bei einer Podiumsdiskussion der Berliner Pflegekonferenz. Die Berliner Pflegekonferenz hat sich das Ziel gesetzt, die Bedürfnisse aller Beteiligten, d.h.
der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie der verschiedenen Leistungserbringer, umfassend darzustellen und Versorgungsengpässe zu identifizie- ren, um unter den gesetzlichen Gegebenheiten praxisnahe Lösungen aufzuzeigen.
Erwartungen an ein Bundesteilhabegesetz – Deutscher Verein befördert fachliche Diskussion und politischen Dialog
Ein modernes Teilhaberecht, das die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umsetzt und ausbaut, benötigt neben generellen Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe auch individuelle Unterstüt- zungsleistungen. Im gegliederten deutschen Sozialsystem ist eine selbstbestimmte Lebensführung nur möglich, wenn die Leistungen „wie aus einer Hand“ gewährt werden. Der Deutsche Verein hat auch 2015 festgestellt, dass eine Weiterentwicklung des allgemeinen, koordinierenden Teils des SGB IX (Teil 1) Hand in Hand mit der Reform der Teilhabeleistung Eingliederungshilfe einhergehen muss. In der Fachtagung „Aktuelle Entwicklungen in der Eingliederungshilfe“ am 11./12. Mai 2015 wurden daher Fragen zur trägerübergreifenden Bedarfsermittlung und Hilfeplanung erörtert.
In einem gegliederten Sozialsystem ist die praxisgerechte Zuordnung der Bedarfe zu den unter- schiedlichen Leistungen der verschiedenen Leistungsträger für die Betroffenen bedeutsam. Dies zeigt sich beispielsweise bei der Teilhabe am Arbeitsleben. So ist die Durchlässigkeit der Systeme, wie Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und allgemeiner Arbeitsmarkt, zu verbessern, und es sind bedarfsgerechte Zuverdienstangebote zu ermöglichen. Der Bedarf von Menschen mit Behinderung an Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege ist aus Sicht der Praxis in weiten Teilen deckungsgleich. Für eine wirksame Bedarfsdeckung ist das Verhältnis der Leistungen zueinander zu klären. Zu diesem Themenkreis wurde unter anderem beim Fachkongress ConSozial
sowie beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. berichtet und für eine praxisge- rechte Zuordnung geworben.
In Erwartung eines Referentenentwurfes zum Bundesteilhabegesetz hat die Geschäftsstelle die zentralen, zum Teil langjährigen Positionen des Deutschen Vereins im Positionspapier „Gleich- berechtigte Teilhabe am Arbeitsleben verwirklichen! Erwartungen des Deutschen Vereins an ein Bundesteilhabegesetz“ zusammengefasst (NDV 2015, 409 ff.). Darin werden unter anderem die Forderungen formuliert, die Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Fachleistung für Teilhabebedarfe weiterzuentwickeln, die Leistungserbringung trägerübergreifend, auch in Form des Persönlichen Budgets, zu ermöglichen sowie die Komplexleistung Frühförderung weiter zu kontu- rieren. Eine breitere Umsetzung des Persönlichen Budgets sollen auch die Gemeinsamen Empfeh- lungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation befördern. Hier setzt sich der Deutsche Verein für eine praxisgerechte Weiterentwicklung der zu überarbeitenden Empfehlungen von 2004 ein. Darüber hat der Deutsche Verein in zahlreichen Fachvorträgen bei Leistungserbringern und Leistungsträgern sowie in Fachgesprächen mit den behindertenpolitischen Sprecher/innen der Regierungsfraktionen zu seinen Positionen zur Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung informiert und diskutiert.
Inklusion und Partizipation im Behindertengleichstellungsgesetz stärken
Eine Einbeziehung von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen setzt auch eine Förderung der Gleichstellung voraus. Insofern begrüßt der Deutsche Verein eine Novellierung des Behin- dertengleichstellungsgesetzes (BGG) in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 9.
November 2015 (NDV 2016, 59 ff.). Der Deutsche Verein wirbt dafür, Instrumente und Instituti- onen des BGG mit denen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stärker zu verzahnen. Er unterstützt das Anliegen, Leichte Sprache stärker in den Fokus zu stellen. Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle ist positiv zu bewerten, jedoch fehlt die Verzahnung mit der (neuen) Bun- desfachstelle für Barrierefreiheit. Kritisch sieht der Deutsche Verein, dass die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, mithin bei einem Rehabilitationsträger, angesiedelt werden soll. Der Deutsche Verein plädiert vielmehr für Ansiedelung bei einer unabhängigen Stelle, beispielsweise bei der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Deutscher Verein nimmt Entwicklungen des Heimrechts in den Blick
Der Deutsche Verein hat im September 2015 eine Fachveranstaltung zum Thema „Entwicklungen des Heimrechts unter Berücksichtigung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes“ durchgeführt. Ziel der
Gesundheit, Pflege, Rehabilitation
Michael Löher (Deutscher Verein) diskutiert bei der Berliner Pflegekonferenz mit MdB Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/
Die Grünen, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik)
Margrit Kania (Überörtliche Betreuungsbehörde Bremen) und Dr.
Rolf Marschner (Fachanwalt für Sozialrecht und Sozialpädagoge) beantworten Nachfragen zu ihren Vorträgen
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Veranstaltung war es, die unterschiedliche ordnungsrechtliche Ländergesetzgebung sowie deren Auswirkungen auf die Praxis zu vergleichen und zu reflektieren. Insoweit wurden einzelne Krite- rien der landesrechtlichen Bestimmungen gegenübergestellt, rechtliche und praktische Fragen der Prüfbehörden sowie Inhalte von Qualitätsprüfungen erörtert und mit den Teilnehmenden diskutiert.
Thematisiert wurden darüber hinaus die in den Landesregelungen normierte Fachkraftquote und der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich seit der Föderalismusreform das Heimrecht in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich ent- wickelt hat. Dies zeigt sich bereits in der divergierenden Namensgebung der „Landesheimgesetze“
und der darauf beruhenden Verordnungen. Zudem stellt die sich stark unterscheidende Prüfpraxis der ordnungsrechtlichen Prüfbehörden für Verbraucher/innen wie auch für Einrichtungen eine nicht unerhebliche Herausforderung dar. Insbesondere auf Seiten der Einrichtungsträger wurden ein Festhalten an der Fachkraftquote kritisiert und deren Aufhebung gefordert.
Betreuungsrecht – an der Schnittstelle zu anderen Hilfen
In Anknüpfung an die erfolgreiche Kooperation im Jahr 2013 hat der Deutsche Verein auch im Jahr 2015 zu- sammen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg einen „Fachtag Betreuungsrecht“ veranstaltet. Der im Justizzentrum Heidelberg durchgeführte Fachtag befas- ste sich insbesondere mit dem Verhältnis von rechtlicher Betreuung und Leistungen zur Teilhabe, der Rolle der Sozialleistungsträger bei der Vermeidung von Betreu- ungen sowie den durch das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde eingetretenen Ver- änderungen vor dem jeweiligen beruflichen Hintergrund und eventuellem Weiterentwicklungsbedarf. Neben weiteren Schwerpunkten wie der rechtlichen Betreuung von jungen Volljährigen, Garantenpflichten von Betreu- ungsbehörden, Zwangsbehandlung und Netzwerkarbeit durfte auch ein Blick über den Tellerrand auf Entwick- lungen und Herausforderungen unserer österreichischen und Schweizer Nachbarn nicht fehlen. Hier stand unter anderem die Rolle von Familienangehörigen bei der Ausübung der rechtlichen Handlungsfähigkeit im Fokus der Diskussion.
Die Positionen des Deutschen Vereins im Themenfeld Gesundheit, Pflege, Rehabilitation 2015 im Überblick
(Download unter www.deutscher-verein.de/de/positionen-2015-gesundheit-pflege-rehabilitation)
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesund- heitsförderung und der Prävention vom 11. März 2015, NDV 2015, 154 ff.
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Geset-zes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstär- kungsgesetz – GKV-VSG)
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Zwei- ten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschrif- ten (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) vom 6. Juli 2015
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pfle- gestärkungsgesetz – PSG II) vom 23. September 2015, NDV 2015, 561 ff.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Qualität von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten gemäß § 45b Abs. 4 SGB XI vom 3. Juli 2015, NDV 2015, 401 ff.
Gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen – Erwartungen des Deutschen Vereins an ein Bun- desteilhabegesetz vom 13. Juli 2015, NDV 2015, 409 ff.
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 9. November 2015, vom 15. Dezember 2015, NDV 2016, 59 ff.
Veranstaltungen 2015 im Überblick
Aktuelle Entwicklungen in der Eingliederungshilfe
Fachforum für Kommentierung und Rechtsprechung zu aktuellen Rechtsfragen im SGB II und SGB XII
Entwicklungen des Heimrechts unter Berücksichtigung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes Fachtag Betreuungsrecht – aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht
Arbeitstreffen Schiedsstellen SGB XI und XII Teilnehmende des Fachtages Betreuungsrechts 2015 in Heidelberg
Gesundheit, Pflege, Rehabilitation
Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2015 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins
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Soziale Sicherungssysteme und Sozialrecht
3. Soziale Sicherungssysteme und Sozialrecht
Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen:
Deutscher Verein definiert Grundlagen für ein Leitbild
Junge Menschen, die für ihre soziale und berufliche Integra- tion Unterstützung benötigen, erhalten diese aktuell aus drei unterschiedlichen Rechtskreisen. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine gelingende Zusammenarbeit an den Schnittstellen der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII (NDV 2015, 545 ff.) haben das Ziel, eine Grundlage für verlässliche, tragfähige Formen der Zusammenarbeit zu schaffen, um jungen Menschen den Übergang von der Schule in eine Ausbildung und anschließend in einen Beruf zu erleichtern. Der Koalitionsvertrag sieht hierzu vor, dass flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen die Leistungen nach den genannten Sozialgesetzbüchern für junge Menschen unter 25 Jahren bün- deln sollen. Aus Sicht des Deutschen Vereins steht der Begriff der Jugendberufsagentur dabei als ein Sammelbegriff für regional unterschiedliche Konzepte. Der Deutsche Verein hat stets betont, dass es für den Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen kein einheitliches Modell gibt. Es gibt aber Erfolgsmerkmale, die die Chancen junger Menschen für einen gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf erhöhen, wenn Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe ihre Leistungen bündeln.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat aus den genannten Empfehlungen zehn Erfolgsmerk- male guter Jugendberufsagenturen (NDV 2016, 147 f.) identifiziert und diese in der Veranstaltung des Bundesministe-riums für Arbeit und Soziales „Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen“ am 21.
Oktober 2015 in Berlin vorgestellt. Die damit gesetzten Impulse für den Start und den Ausbau weiterer Kooperationen sind auf breite Zustimmung in der Fachöffentlichkeit gestoßen.
Deutscher Verein setzt sich für eine bessere Erwerbsintegration von Alleinerzie- henden ein
Die Lebenssituation und die Lebenslagen Alleinerziehender sind heterogen. Typischerweise erschwe- ren allerdings länger zurückliegende Berufserfahrungen infolge von Erziehungszeiten, der Mangel an familienfreundlichen Arbeitsplätzen oder fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten Alleinerziehenden den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Alleinerziehende Frauen beziehen überdurchschnittlich lange und
überdurchschnittlich häufig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Deutschen Verein stellt in seinen Empfehlungen zur Verbesserung der Erwerbsintegration von Alleinerziehenden (NDV 2015, 193 ff.) dar, welche Aspekte von Vermittlungsfachkräften bei der Entwicklung der passgenau- en Eingliederungsstrategie für Alleinerziehende besondere Aufmerksamkeit erhalten sollten. Er regt außerdem an, bereits beim Einkauf von Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und Aktivierung die Bedürfnisse alleinerziehender Leistungsberechtigter in den Blick zu nehmen. Zudem werden Themen wie Leistungsrecht für Alleinerziehende, Teilzeitausbildung, geringfügige Beschäftigung und die Ansprache von Arbeitgebern zur Erschließung von Arbeitsplätzen für Alleinerziehende aufgegriffen.
Deutscher Verein erarbeitet Empfehlungen zur Übernahme von Mietschulden und Energiekostenrückständen im SGB II und SGB XII
Wer seine Wohnungsmiete oder Energiekosten nicht mehr aufbringen kann, läuft Gefahr, seine Woh- nung zu verlieren. Unterstützung können Betroffene mit einem Antrag auf Schuldenübernahme beim Jobcenter oder Sozialamt erhalten. Einen Rechtsanspruch auf Schuldenübernahme haben die Betrof- fenen jedoch nicht. Die Kann-Bestimmung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Der Deutsche Verein hat Empfehlungen für die Praxis erarbeitet, die den Leistungsträgern Hinweise für eine prä- ventive Strategie zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit oder einer vergleichbaren Notlage geben.
Hierfür wird insbesondere eine stärkere Vernetzung mit der örtlichen Wohnungswirtschaft und den Stadtwerken bzw. dem örtlichen Energieversorger angeregt. Mit den Empfehlungen zur Übernahme von Mietschulden und Energiekostenrückständen im SGB II und SGB XII (NDV 2015, 149 ff., 210 ff.) gibt der Deutsche Verein den Fachkräften in den Jobcentern und Sozialämtern eine Hilfestellung bei der Klärung rechtlicher Abgrenzungsfragen und der Ausübung sachgemäßen Ermessens.
Deutscher Verein aktualisiert seine Empfehlungen zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Seit 2011 können Familien mit sehr geringen Einkommen eine finanzielle För- derung aus dem Bildungspaket beantragen. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe wird Kindern und Jugendlichen der Zugang zu verschiedenen Lern- und Freizeitangeboten erleichtert. Die mit der Administration der Leistungen betrau- ten Fachkräfte sind dabei vor besondere Herausforderungen gestellt: Anstatt die Rechtsansprüche der jungen Menschen durch Geldleistung zu erfüllen, müssen häufig über ein Gutscheinsystem aufwändige Sachleistungen erbracht werden.
Der Deutsche Verein bietet der Praxis mit seinen Empfehlungen eine Arbeits- hilfe bei der Umsetzung der Vorschriften zum Bildungs- und Teilhabepaket. Die Geschäftsführerin Nora Schmidt bei der Veranstaltung des
BMAS zu Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen
Teil I Die Schwerpunktthemen des Deutschen Vereins im Jahr 2015 Teil II Der Eigenverlag des Deutschen Vereins
Teil III Die Mitglieder des Deutschen Vereins Teil IV Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Teil V Der Deutsche Verein im Dialog
Teil VI Finanzierung des Deutschen Vereins
Teil VII Stiftung und Förderverein des Deutschen Vereins
Empfehlungen sind im Jahr 2015 aktualisiert worden. Dabei wurden die Gesetzesänderungen zur Vereinfachung und Optimierung des Verwaltungsvollzuges aus dem Jahr 2013 und die zum 1. März 2015 neu in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommene Anspruchsnorm für Bildungs- und Teil- habeleistungen berücksichtigt. Die dritten Empfehlungen zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (NDV 2015, 412 ff.) greifen die Hinweise der Praxis auf und stellen in bewährter Form die Unterschiede zwischen den Regelungen im SGB II, SGB XII, dem Bundeskindergeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz dar.
Existenzsicherung im Bereich der Unterkunftskosten – Anforderungen an ein schlüssiges Konzept
Der Deutsche Verein hat einen Arbeitsgruppenprozess initiiert, um Parameter zur Deckung der Un- terkunftsbedarfe im System der Fürsorge zu bestimmen. Er knüpft damit an die Ergebnisse eines im November 2014 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Sozialministerium durchgeführten Sympo- siums an, das den Auftakt für eine vertiefte Befassung mit den methodischen Rahmenbedingungen für ein sogenanntes „schlüssiges Konzept“ zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten bildete.
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Ergebnisses dieses Symposiums aufgegriffen und ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Regelungsmöglichkeiten im Hinblick auf den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII in den Blick nimmt. Ziel des Deutschen Vereins ist es, eine Hilfestellung für die Herleitung existenzsichernder Leistungen zu erarbeiten.
Deutscher Verein aktualisiert seine Empfehlungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten geänderter Bestimmungen in der Sozialhilfe (Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21. Dezember 2015) wurde die Neubearbeitung der Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe der Fachöffentlichkeit vorgelegt (als Broschüre im Verlage des Deutschen Vereins erschienen). Die als Arbeitshilfe für die Träger der Sozialhilfe konzipierten Empfehlungen behandeln auf dem ab 1. Januar 2016 geltenden Gesetzgebungsstand einen wesentlichen Teil des fürsorgerechtlichen Nachrangprinzips. Die Empfehlungen sind zugleich eine Informationsquelle für alle, die eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe in Betracht ziehen müssen, insbesondere auch, wenn ein Partner zur Pflege in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden muss. Die abstrakte Dar- stellung trägt den Entscheidungsspielräumen Rechnung, die für die Träger der Sozialhilfe bestehen, soweit der Bund im Hinblick auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen
seiner Aufsichtsbefugnisse zum Einsatz von Einkommen und Vermögen keine Festlegungen getroffen hat. Für die praktische Handhabung ist auch hilfreich, dass zum Einkommenseinsatz nunmehr ein Abschnitt aufgenommen worden ist, der sich eingehend mit Einkünften aus Renten befasst.
Erstrentenproblematik noch nicht gelöst – Deutscher Verein äußert sich zu Ände- rungen im Sozialhilferecht (SGB XII)
Die Erwartung, dass es im Zuge technisch notwendiger Änderungen bei den Vorschriften zur Er- stattung der auf Länderebene anfallenden Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund in materiellrechtlicher Hinsicht zu einer Lösung der sog. Erstren- tenproblematik kommen werde, hat sich nicht erfüllt. Hintergrund der nunmehr weiter bestehenden Problematik ist, dass auch das erst am Monatsende zufließende Einkommen – wie bei Neuzugängen zur gesetzlichen Rente immer der Fall – als Einkommen auf den Bedarf für den laufenden Monat an- zurechnen ist. Das bedeutet, wer Anspruch auf Aufstockung seiner gesetzlichen Rente hat, bekommt am Monatsanfang aus der Grundsicherung beispielsweise 150 € und muss mit diesem Betrag im laufenden Monat zurechtkommen, denn die erste Rentenzahlung wird erst am letzten Bankarbeits- tag des Monats angewiesen. Hätte die Bundesregierung entsprechend der fachlich allseits geteilten Auffassung, wonach Abhilfe dringend nötig und nur durch Änderung des SGB XII erreicht werden kann, die Lösung dieses Problems in den Entwurf zur Änderung des SGB XII (BT-Drs. 18/6284 vom 8.
Oktober 2015) einbezogen, wäre das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat zustimmungspflichtig geworden. Damit wäre ungewiss, dass die gewollten technischen Änderungen noch 2015 in Kraft treten können. Diesen Zusammenhang hat der Deutsche Verein in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften (NDV 2015, 571 ff.) verdeutlicht und bedauert. Er hat außerdem an einer öffentlichen Anhörung des Aus- schusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags als Sachverständiger teilgenommen.
Deutscher Verein gibt Empfehlungen für die Leistungsgewährung in der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Wohnungsverlust, Überschuldung, Sucht, die Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik oder Haft stellen besondere Lebenssituationen dar, die Menschen dauerhaft aus der Bahn werfen können. Mit den Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII bietet die Sozialhilfe Menschen in solchen besonderen sozialen Notlagen Hilfe und Unterstützung zur Überwindung der Notlage und zur Rückkehr in gesicherte Lebensverhältnisse an. Allerdings sind die Anforderungen an die Leistungsgewährung dieser Hilfe für die Fachkräfte in den Sozialämtern hoch. Die Anspruchsvoraussetzungen sind in unbestimmte Rechtsbegriffe gefasst. Grundsätze des Nachrangs sind zu beachten. Vielfach weisen die Leistungsbe-
Soziale Sicherungssysteme und Sozialrecht