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Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Druckdatum: 16.06.2014 Version: 7 überarbeitet am: 16.06.2014

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

· Erstellungsdatum/Erstausgabe Sicherheitsdatenblatt: 09.07.2009

· 1.1 Produktidentifikator

· Handelsname: iTEC-M 4400, IT-MICRO 4400

· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird:

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Kühlschmierstoff

· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

· Hersteller / Lieferant:

CT Heidelberg Chemie und Technik GmbH Tel.: 06221-185859-0 Kurpfalzring 108 Fax: 06221-185859-99 D-69123 Heidelberg

· E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist:

kontakt@trabaserio.eu · Bitte NICHT zur Anforderung von Sicherheitsdatenblättern verwenden.

· Auskunftgebender Bereich:

Technischer-Auskunfts-Service Tel.: 06221-185859-40

· 1.4 Notrufnummer:

Informationszentrale für Vergiftungserscheinungen Bonn Notrufnummer: 0228 19 240

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht als gefährlich eingestuft.

· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG entfällt

· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen.

· Klassifizierungssystem:

Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der

"Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

· 2.2 Kennzeichnungselemente

· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt

· Gefahrenpiktogramme entfällt

· Signalwort entfällt

· Gefahrenhinweise entfällt

· Sicherheitshinweise

P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

· Zusätzliche Angaben:

Obwohl dieser Stoff/dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist, empfehlen wir, die Sicherheitshinweise (P-Sätze) zu beachten.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

(Fortsetzung auf Seite 2)

DE

(2)

(Fortsetzung von Seite 1)

· 2.3 Sonstige Gefahren:

· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

· PBT: nicht anwendbar

· vPvB: nicht anwendbar

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

· 3.2 Gemische

· Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.

· Gefährliche Inhaltsstoffe:

CAS: 68649-42-3 EINECS: 272-028-3

Zinkalkyldithiophosphat Xi R41; N R51/53 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 2, H411

< 1,5%

· zusätzl. Hinweise:

Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln.

· nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

· nach Hautkontakt:

Mit lauwarmem Wasser und Seife abwaschen.

Bei längerem Kontakt Hautentfettung möglich, Hautschutzcreme verwenden.

Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

· nach Augenkontakt:

Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

· nach Verschlucken:

Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

Kein Erbrechen herbeiführen - Aspirationsgefahr!

Sofort Arzt hinzuziehen.

· Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktion). Kein spezifisches Antidot bekannt.

· Gefahren:

Gefahr von Lungenödem.

Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen, kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur chemischen Pneunomie (Schädigung der Lungenbläschen) oder zur Erstickung führen kann.

· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:

Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und Lungenödem.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

· 5.1 Löschmittel

· Geeignete Löschmittel:

Kohlendioxid (CO₂), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.

· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.

· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:

Bei einem Brand kann freigesetzt werden:

Entzündliche Gase/Dämpfe Kohlenmonoxid (CO) Kohlendioxid (CO₂)

(3)

(Fortsetzung von Seite 2) Phosphoroxide (PxOy)

Schwefeloxide (SOx) Kohlenwasserstoffe

Bei Verbrennung starke Ruß-Entwicklung

· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

· Besondere Schutzausrüstung:

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

· Weitere Angaben:

Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

Wenn ohne Risiko möglich, Behältnisse aus dem Gefahrenbereich entfernen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Zündquellen fernhalten.

Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.

· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:

Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).

Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen.

Von der Wasseroberfläche entfernen (z.B. abskimmen, absaugen).

Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.

In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.

Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.

· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.

Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Aerosolbildung vermeiden.

Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten.

Berührung mit den Augen vermeiden.

Länger andauernden/wiederholten Hautkontakt vermeiden.

(Fortsetzung auf Seite 4)

DE

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(Fortsetzung von Seite 3)

· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:

Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.

Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.

Heißes Produkt entwickelt brennbare Dämpfe.

Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.

Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden.

Nicht gegen Flammen oder auf glühende Körper sprühen.

· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

· Lagerung:

· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.

· Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.

· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:

Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Behälter dicht geschlossen halten.

Kühl lagern.

Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.

Vor Lichteinwirkung schützen.

Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

· Lagergefährdungsklasse (LGK) gemäß TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern)

10-13: Auf eine weitere Differenzierung wird verzichtet, da es innerhalb der Lagerklassen 10-13 keine gesetzlichen Zusammenlagerungsbeschränkungen gibt.

· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

· 7.3 Spezifische Endanwendungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

*

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:

Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.

· 8.1 Zu überwachende Parameter

· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

Kühlschmierstoffe (wassermischbare und nichtwassermischbare mit einem Flammpunkt größer 100

°C)

MAK: 10 mg/m³ (einatembare Fraktion: Summe aus Dampf und Aerosolen)

· DNEL (Derived No-Effect Level) - Werte keine Daten verfügbar

· PNEC (Predicted No-Effect Concentration) - Werte keine Daten verfügbar

· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

· Persönliche Schutzausrüstung:

· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.

Beschmutzte / getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.

Berührung mit den Augen vermeiden.

Längeren und intensiven Hautkontakt vermeiden.

Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

· Atemschutz: Atemschutz bei hohen Konzentrationen.

(5)

(Fortsetzung von Seite 4)

· Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:

Kombinationsfilter A-P2, Kennfarbe braun-weiß

· Handschutz:

Schutzhandschuhe

Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.

Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.

Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen.

Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Sensibilisierung durch die Inhaltsstoffe in den Handschuhmaterialien möglich.

Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / das Chemikaliengemisch abgegeben werden.

· Handschuhmaterial:

Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt ein Gemisch aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.

· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials:

Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.

Die genaue Durchbruchzeit ist bitte beim Schutzhandschuhhersteller zu erfragen und einzuhalten.

· Augenschutz: Schutzbrille empfehlenswert

· Körperschutz:

Leichte Schutzkleidung

Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

· Allgemeine Angaben

· Aussehen:

Form: flüssig

Farbe: gelbbraun

· Geruch: mineralölartig

· Geruchsschwelle: nicht bestimmt - keine Daten verfügbar

· pH-Wert: keine Daten verfügbar

· Zustandsänderung

Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht anwendbar Siedebeginn/Siedebereich: > 200 °C (DIN 51751)

Stockpunkt: < -18 °C

· Flammpunkt: > 160 °C (DIN EN ISO 2592)

· Entzündbarkeit (fest, gasförmig): nicht anwendbar

· Zündtemperatur: > 240 °C

· Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt

· Selbstentzündungstemperatur: Das Produkt/der Stoff ist nicht selbstentzündlich.

(Fortsetzung auf Seite 6)

DE

(6)

(Fortsetzung von Seite 5)

· Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch i s t d i e B i l d u n g e x p l o s i o n s g e f ä h r l i c h e r / zündfähiger Dampf-/ Luftgemische möglich.

· Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen;

untere: 0,6 Vol %

obere: 6,5 Vol %

· Brandfördernde (oxidierende) Eigenschaften: Nicht als oxidierend eingestuft.

· Dampfdruck bei 20 °C: < 0,001 hPa

· Dichte bei 20 °C: 0,875 g/cm³ (DIN EN ISO 12185)

· Schüttdichte: nicht anwendbar

· Relative Dichte: nicht bestimmt

· Dampfdichte (Luft = 1): nicht bestimmt

· Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit

Wasser: nicht bzw. wenig mischbar

organischen Lösemitteln: nicht bestimmt

· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): keine Daten verfügbar

· Viskosität:

dynamisch: nicht bestimmt

kinematisch bei 40 °C: 16 mm²/s (DIN EN ISO 3104)

· 9.2 Sonstige Angaben: Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem technischen Datenblatt.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

· 10.1 Reaktivität siehe 10.3

· 10.2 Chemische Stabilität Unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) stabil.

· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Schlag, Reibung, Hitze, Funken, elektrostatische Aufladung vermeiden.

· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Reaktionen mit starken Säuren und Oxidationsmitteln.

Entwicklung zündfähiger Gemische möglich in Luft bei Erwärmung über den Flammpunkt und/oder beim Versprühen oder Vernebeln.

· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

· 10.5 Unverträgliche Materialien:

Starke Oxidationsmittel Starke Säuren

· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Kohlenmonoxid (CO) Kohlendioxid (CO₂) Phosphoroxide (z.B. P₂O₅) Kohlenwasserstoffe Schwefeloxide (SOx)

DE

(Fortsetzung auf Seite 7)

(7)

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

· Akute Toxizität:

· Primäre Reizwirkung:

· an der Haut:

Länger anhaltender oder wiederholter Hautkontakt kann zu Hautentfettung (Dermatitis) und in Folge zu Hautreizungen führen.

· am Auge: Kurzzeitige, reversible Reizwirkung.

· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.

· Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Es liegen keine quantitativen Daten zur Toxikologie dieses Gemisches / Stoffes vor.

Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt/der St o f f n a c h u n s e r e n E r f a h r u n g e n u n d d e n u n s vo r lie g e n d e n I n f o r m a t i o n e n k e i n e gesundheitsschädlichen Wirkungen.

· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung):

Nach derzeitigem Kenntnisstand keine CMR-Wirkungen bekannt.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

· 12.1 Toxizität

· Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

· 12.3 Bioakkumulationspotenzial: Leichter als Wasser, schwimmt auf der Wasseroberfläche.

· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

· Weitere ökologische Hinweise:

· Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB-Wert): nicht bestimmt

· Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5-Wert): nicht bestimmt

· AOX-Hinweis: Produkt trägt nicht zum AOX-Wert des Abwassers bei (DIN EN 1485).

· Allgemeine Hinweise:

Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Gemisches / Stoffes liegen uns nicht vor.

Das Produkt enthält umweltgefährliche Stoffe.

In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton.

Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend

· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

· PBT: nicht anwendbar

· vPvB: nicht anwendbar

· 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

· Empfehlung:

Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.

· Abfallschlüsselnummer:

Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln.

(Fortsetzung auf Seite 8)

DE

(8)

(Fortsetzung von Seite 7)

· Europäischer Abfallkatalog:

12 01 07 halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)

· Ungereinigte Verpackungen:

· Empfehlung:

Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden.

Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.

· Empfohlenes Reinigungsmittel:

Alkohol Testbenzin Verdünnte Lauge

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

· 14.1 UN-Nummer

· ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt

· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

· ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt

· 14.3 Transportgefahrenklassen

· ADR, ADN, IMDG, IATA

· Klasse entfällt

· 14.4 Verpackungsgruppe

· ADR, IMDG, IATA entfällt

· 14.5 Umweltgefahren: nicht anwendbar

· Marine pollutant: NEIN

· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den

Verwender: nicht anwendbar

· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und

gemäß IBC-Code: nicht anwendbar

· Weitere Angaben zum Transport: Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen.

· UN "Model Regulation": -

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

· 15.1 Vo rsch rif t en zu Sicherheit , Gesu n dh eit s- u nd Um w eltschu t z/sp ezif isch e Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

· Nationale Vorschriften:

· Störfallverordnung:

Störfallverordnung: Im Anhang nicht genannt.

Richtlinie 96/82/EG trifft nicht zu.

· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

· Wassergefährdungsklasse:

Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend

· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:

A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“

BGI 503 „Anleitung zur Ersten Hilfe“

(9)

(Fortsetzung von Seite 8) BGR 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“

BGR 195 „Einsatz von Schutzhandschuhen“

TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“

TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

· BG-Merkblatt: BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“

· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Haftungsauschluss:

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt/Stoff bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben, stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte oder Stoffe.

Diese (neue) Version annuliert und ersetzt alle (eventuell vorhandenen) bisherigen Versionen.

Jede Veränderung oder Vervielfältigung dieses Dokuments, Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des in Abschnitt 1 genannten Herstellers/Lieferanten oder des Datenblatt austellenden Bereichs!

· Gründe für Änderungen:

Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet. Änderungen in den jeweiligen Kapiteln, sind am linken Seitenrand mit * gekennzeichnet.

· Relevante Sätze:

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

R41 Gefahr ernster Augenschäden.

R51/53 Giftig für W asserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche W irkungen haben.

· Datenblatt ausstellender Bereich:

TRABASERIO S.L.

Plaça Constitució N° 9, 3° o Ático 07100 Sóller / Spanien

Tel. & Fax: +34 971 63 34 64 · E-Mail: kontakt@trabaserio.eu

· Abkürzungen und Akronyme:

GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt): Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern

ADR: Accord Européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals CLP: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances

ELINCS: European List of Notified Chemical Substances

CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH)

PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH) vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative PBT: Persistent, Bioaccumulative, Toxic

Eye Dam. 1: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 1

Aquatic Chronic 2: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 2

· Datenquellen:

Die Angaben stützen sich auf Informationen von Vorlieferanten.

Vorschriften:

Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) Stoffrichtlinie (67/548/EWG)

(10)

(Fortsetzung von Seite 9) REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 790/2009

· * Daten gegenüber der Vorversion geändert

Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblatts werden alle vorhergehenden Versionen für dieses Produkt / diesen Stoff ungültig. Änderungen in den jeweiligen Kapiteln gegenüber der vorhergehenden Version, sind am linken Seitenrand mit * gekennzeichnet.

DE

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