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Hygienekonzept TSV Wendlingen Abteilung Fußball +++Sportanlage im Speck+++ Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb im Verein

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Academic year: 2022

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Hygienekonzept TSV Wendlingen Abteilung Fußball +++Sportanlage im Speck+++

Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb im Verein

Stand: 9.10.2020

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Vizepräsident Gebäudemanagement Organisatorischer Leiter Fußball Aktive Sebastian Schopper

Mobil: +49 (0)157 33991228 E-Mail: sebastianschopper@gmx.de

Ansprechpartner beim TSV Wendlingen Fußball

Aktive

(3)

Am 1. Juli 2020 ist in Baden-Württemberg die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) in Kraft getreten. Diese sieht weitere Lockerungen für den Sport vor, die sowohl Training als auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ohne Wahrung eines Mindestabstandes unter

bestimmten Voraussetzungen wieder zulassen.

Das nachstehende Hygienekonzept ist auf Grundlage des Hygienekonzepts für Amateurfußball in Baden-Württemberg mit Stand 10.07.2020 & der Allgemeinverfügung des Landkreis Esslingen mit Stand 9.10.2020 entstanden.

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder im Verein streng halten.

Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig. Alle Trainingseinheiten und Freundschaftsspiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.

Das Corona-Virus beeinträchtigt seit Monaten unseren Alltag. Mit Hilfe der Corona-Warn-App der Bundesregierung soll es weiter eingedämmt und der Weg zurück in die Normalität geebnet

werden. Die Fußballverbände in Baden-Württemberg machen sich gemeinsam mit dem DFB für die Anwendung der App stark. Die App gibt es zum Download im App Store und bei Google Play.

Der TSV Wendlingen unterstützt diese Vorgehensweise.

• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem gesamten Sportgelände (inklusive

Umkleidekabinen, Toiletten & Gastro-Bereich).

• Personen ohne Mund-Nasen-Schutz ist der Zutritt zum Sportgelände untersagt.

• Personen, die sich nicht an die geltenden Vorgaben halten, werden vom Sportgelände verwiesen.

• In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

• Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

• Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

Allgemeine Vorbemerkung / Grundsätze

Corona-Warn-App

Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

(4)

Grundsätze

• Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.

• Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.

• Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training/Spiel), ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.

• Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen aufzubewahren.

• Probetrainingseinheiten sind nur gestattet, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird und die vollständigen Kontaktdaten angegeben werden.

• Auf dem kompletten Sportgelände (inklusive Umkleidekabinen & Toiletten) besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Spielfeld

• Alle Trainings- und Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden.

• Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen. Trainer zählen zur Gruppengröße.

• Sofern mehr als 20 Spieler am Training teilnehmen wollen, können mehrere Gruppen gebildet werden. Die Gruppen dürfen sich aber nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren.

• Wir empfehlen, vor allem bei den Jugendmannschaften (Von Bambinis U7 bis einschließlich D- Jugend U13) weiterhin in kleineren Gruppen mit ausreichend Betreuungspersonal zu trainieren.

Sportgelände

• Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.

• Zuschauer sind während des Trainingsbetriebs nicht gestattet.

• Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt.

• Bei der Nutzung geschlossener Räume (Bsp. Schulungsraum) wird das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes dringend empfohlen.

• Bei jugendübergreifenden Trainingswechsel wird das Einbahnstraßenprinzip empfohlen.

Zugang über unteren Stadioneingang. Abgang über Treppen (rotes Kassenhäusle).

Gegebenenfalls muss die eine auf die andere Mannschaft warten, um den Mindestabstand zu wahren.

• Nach dem Training müssen alle Trainingsmaterialien gereinigt werden (Bälle, Stangen, Leibchen, …).

Trainingsbetrieb

(5)

• Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw.

einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.

• Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt/

direkten Arbeitsumfeld vorliegen.

• Bei positivem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen.

• Personen aus Urlaubsgebieten (Risikogebieten) müssen die allgemeinen Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland befolgen.

• Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

Zone 1 Spielfeld

Zone 2 Umkleidekabinen

Zone 3

Zuschauerbereich

Zone 4 Gastro-Bereich

Registrierung über den offiziellen Spielberichtsbogen

Registrierung über den offiziellen Spielberichtsbogen

Registrierung über 1-2 feste

Registrierstationen vor dem roten Kassenhäusle (siehe Plan).

Registrierung über 1- 2 feste

Registrierstationen vor dem roten

Kassenhäusle (siehe Plan).

-Außerhalb des Spielfeld muss die Abstandsregelung eingehalten

werden

-Die Mannschaften kommen und gehen getrennt auf das Spielfeld (vorherige zeitliche Abstimmung durch die Trainer + siehe Lageplan)

-Kein

gemeinsames Einlaufen

-Die

Abstandsregelung muss sowohl in den Umkleideräumen als auch in den Duschen eingehalten werden -Auf den Weg vom Spielfeld in den Umkleidebereich muss ebenfalls der Abstand eingehalten werden

- Maskenpflicht für alle Anwesenden.

-Auf dem gesamten

Sportgelände (inkl.

Umkleide-

kabinen, Toiletten

& Gastro-Bereich) ist ein Mund- Nasen-Schutz zu tragen.

-Die Zuschauer sind selber verantwortlich für die Einhaltung des Mindestabstands

- In dem gesamten Gastro-Bereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie sich davor und danach die Hände an den

Desinfektionsstationen zu desinfizieren.

- Die Zuschauer sind selber verantwortlich für die Einhaltung des Mindestabstands.

- Kein Abklatschen - Kein In-den-Arm- Nehmen

-Kein

gemeinsames Jubeln

-Aufenthalt auf ein Minimum reduzieren -Keine

Besprechungen in den Umkleideräumen

- Die Zuschauer verwenden ihren eigenen Eingang (siehe Lageplan) über die Kasse.

-

Die Zuschauer dürfen zum Verzehr von Getränken und Speisen ihren Mund- Nasen-Schutz

abnehmen, sofern der

Gesundheitszustand

Einteilung des Sportgeländes in verschiedene Zonen

(6)

-Keine

Rudelbildung - Maskenpflicht für Ersatzspieler und Trainer am

Spielfeldrand, sofern der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

-

Halbzeitbesprechung je nach Witterung ebenfalls im freien -Regelmäßig Lüften der Räume

- Die Zuschauer dürfen sich nur in den für sie

ausgewiesenen Zuschauerbereich aufhalten (siehe Lageplan).

- Zuschauer ohne Mund-Nasen-Schutz ist der Zutritt zum Sportgelände untersagt.

Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird.

- Zuschauer, die sich nicht an die Vorgaben halten, werden vom Sportgelände verwiesen.

• Jede Mannschaft hat ihren eigenen Umkleidebereich.

• Jede Mannschaft desinfiziert vor dem Betreten des Umkleidebereichs alle Oberflächen (Bänke, Kleiderhaken, Türgriffe, Dusche…).

• Im gesamten Umkleidebereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

• Der Duschbereich darf nicht zeitgleich von zwei Mannschaften genutzt werden.

• Der Verantwortliche der Heimmannschaft ist für die Einhaltung der Regularien verantwortlich.

• Die Schiedsrichter haben ihren eigenen Umkleidebereich.

• Am Zugang zum Sportgelände stehen 1-2 Registrierstationen zur Verfügung.

• Zuschauern ohne Mund-Nasen-Schutz ist der Zutritt zum Sportgelände untersagt.

• Jeder Zuschauer muss auf einer Karte das Datum, Name, Adresse und Telefonnummer angeben.

• Diese Karte wird in eine verschlossene Box eingeworfen, damit der Datenschutz gewährleistet ist.

• Die Geschäftsstelle bewahrt diese Karten 28 Tage auf und vernichtet die Karten im Anschluss an diese Frist sofern kein Corona-Verdacht vorliegt.

• Sollten die Kontaktdaten zwecks der Nachverfolgung benötigt werden, werden diese Adresskarten an die Hauptamtsleitung der Stadt Wendlingen übermittelt.

 Es sind insgesamt 499 Personen auf dem ganzen Sportgelände zulässig. Personenanzahl wird im Kassenbereich gezählt und ggf. Eintritt gestoppt.

• Während des Trainingsbetriebs sind keine Zuschauer erlaubt.

Benutzung der Umkleidekabinen

Registrierung der Zuschauer

(7)

• Am Zugang zum Gastrobereich steht 1 Desinfektionsstation zur Verfügung.

• Jeder Zuschauer ist angehalten sich die Hände zu desinfizieren.

• Der Gastro-Bereich ist durch ein Absperrband gekennzeichnet.

• Alle Arbeiter im Gastro-Bereich sind auf einer weiteren Anwesenheitsliste aufgeführt und arbeiten freiwillig.

• Alle Gäste & Arbeiter sind dazu angehalten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

• Für Besucher und Arbeiter werden mehrere Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

• Kasse, Ausgabe Getränke & Ausgabe Essen sind zusätzlich durch Spuckschutzscheiben gesichert.

• Besucher des Gastrobereichs folgen dem „Einbahnstraßenprinzip“ (Kasse 

Ausgabe Getränke & Ausgabe Essen) und begeben sich im Anschluss wieder in die Zuschauerbereiche. Das Einbahnstraßenprinzip ist durch Pfeile auf dem Boden gekennzeichnet.

• Die Spieler nutzen die Toiletten in den Umkleidekabinen und neben dem Ballraum.

• Die Zuschauer nutzen die Toiletten im Vereinsheim. Es darf sich maximal eine Person in der Toilette befinden. Die Zuschauer sind angehalten sich vor und nach dem Toilettengang die Hände zu säubern/desinfizieren.

• Alle Personen sind angehalten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

• Alle Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten, werden vom Sportgelände verwiesen.

• Die Türen im unteren Bereich (Schulungsraum, Lagerraum & Büro) müssen von den jeweiligen Verantwortlichen zuvor abgeschlossen werden.

• Das Vereinsheim steht noch nicht zur Bewirtung zur Verfügung (Stand: 26.08.2020).

• Der Schulungsraum im Vereinsheim steht für Mannschaftsbesprechungen eingeschränkt zur Verfügung.

• Es dürfen sich maximal 20 Personen im Schulungsraum befinden.

• Die Spieler und Betreuer sind angehalten sich vor Eintritt die Hände zu desinfizieren, den Mund- und Nasenschutz zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Meter zu wahren.

• Besprechungen müssen vor dem Spiel stattfinden. Besprechungen während des Trainingsbetriebs müssen auf das Minimum reduziert werden.

• Keine Halbzeitbesprechung möglich.

• Betreuer sind verantwortlich sich an die vorgebebenen Richtlinien zu halten, vor und nach der Besprechung die genutzten Räumlichkeiten zu lüften/ zu reinigen/zu desinfizieren.

Gastronomie

Vereinsheim & Toiletten

Besprechungen im Schulungsraum (Vereinsheim)

(8)

Lageplan Sportanlage im Speck „Hauptplatz“

(9)

Lageplan Sportanlage im Speck „Kunstrasen“

(10)

Lageplan Sportanlage im Speck „oberer Rasenplatz“

(11)

SV Fronhofen 1955 e.V.

https://mk0wuerttfvx1kpq6rc9.kinstacdn.com/app/uploads/2020/07/Hygienekonzept_Covid19_SVFronhofen_Stan d_19082020.pdf

Land Baden-Württemberg

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Corona-Verordnung Sport

https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli

Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/

Deutsche Sportjugend (DSJ)

https://www.dsj.de/informationen-zum-umgang-mit-demcorona-virus/

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Robert-Koch-Institut (RKI)

https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

Bundesregierung

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

TSV Köngen - Hygienekonzept zum Spiel- und Trainingsbetrieb

Landkreis Esslingen

https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E- 1066472688/17558834/AllgV%20Maskenpflicht%20ab%2009.10.2020_sig.pdf

Linksammlung

Lageplan Gastro-Bereich am Vereinsheim

(12)

Haftungshinweis

„Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb

entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen.

Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.“1

1 TSV Köngen – Hygienekonzept zum Spiel- und Trainingsbetrieb

Hinweise

(13)

Vor dem Betreten der Sportanlage bitte beachten:

1. Generelle Maskenpflicht für Spieler, Trainer und Betreuer auf dem kompletten Sportgelände (inkl. Umkleidekabinen, Toiletten & Gastro-

Bereich)

2. Generelle Maskenpflicht für Zuschauer auf dem gesamten Sportgelände (inkl. Umkleidekabinen, Toiletten & Gastro-Bereich).

3. Generelle Abstandswahrung von min. 1,5m für Zuschauer auf dem gesamten Sportgelände.

4. Mit der Eingabe meiner persönlichen Daten (Vor-, Nachname, Anschrift, Telefon-, Handynummer oder der E-Mailadresse) an der Registrierstation

akzeptiere und halte ich mich an die hier geltenden Vorgaben auf dem Sportgelände.

5. Ohne Registrierung an der Registrierstation darf das Sportgelände nicht betreten werden!

6. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

7. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die

Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat, sind von der Maskenpflicht

ausgenommen.

Stand: 9.10.2020

(14)

Spielregeln während Covid-19

Stand 09.10.2020

1. Abstandsregelung

Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mind. 1,5 mtr. zu anderen Personen einzuhalten

2. Begrüßungsformel beachten

kein Handshake – keine Umarmungen

3. Husten- und Niesetikette

In die Armbeuge Husten und Niesen

4. Maskenpflicht auf dem kompletten Sportgelände

5. Desinfektion / Hände Waschen

Bitte die Hände vor und nach dem Training/Spiel desinfizieren/waschen

6. Dokumentation / Teilnehmergröße

Der Trainer / Übungsleiter ist für die Dokumentation der Trainingsteilnehmer verantwortlich. Max. 20 Personen pro Trainingsgruppe. Bei mehr als 20 Teilnehmer im Training müssen Gruppen gebildet werden. Diese Gruppen

sind deutlich zu kennzeichnen. Eine Durchmischung der Gruppen ist zu vermeiden.

7. Eigene Trinkflasche mitbringen

Nicht zusammen aus einer Flasche trinken

8. Umziehen – Duschen

Die Umkleideräume dürfen wieder unter Einhaltung der Abstandsregelung benutzt werden. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche

Maß zu begrenzen. Nach dem Duschen gut Lüften

9. Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften sind nur zu bilden, wenn es nicht anders möglich ist

10. Wer krank ist bleibt zu Hause und geht zum Arzt!!!

Symptome wie Fieber, Husten, Gliederschmerzen oder Atemnot. Auch wenn sich

diese Symptome bei Personen im selben Haushalt zeigen

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