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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

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RE\1222546DE.docx PE662.848v01-00

DE

In Vielfalt geeint

DE

Europäisches Parlament

2019-2024

Plenarsitzungsdokument

B9-0064/2021 18.1.2021

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zu den aktuellen Entwicklungen in der venezolanischen Nationalversammlung (2021/2508(RSP))

Anna Fotyga, Hermann Tertsch, Raffaele Fitto, Charlie Weimers, Assita Kanko, Ryszard Czarnecki, Ryszard Antoni Legutko, Elżbieta Kruk, Valdemar Tomaševski, Ruža Tomašić, Jadwiga Wiśniewska, Adam Bielan, Bogdan Rzońca, Elżbieta Rafalska, Jan Zahradil, Alexandr

Vondra, Veronika Vrecionová, Eugen Jurzyca, Witold Jan Waszczykowsk im Namen der ECR-Fraktion

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B9-0064/2021

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den aktuellen Entwicklungen in der venezolanischen Nationalversammlung

(2021/2508(RSP))

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließung vom 31. Januar 2019 zur Lage in Venezuela1 und die Entschließung vom 16. Januar 2020 zur Lage in Venezuela nach der unrechtmäßigen Wahl des neuen Vorsitzes und des neuen Präsidiums der Nationalversammlung („parlamentarischer Staatsstreich“)2,

– unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 6. Januar 2021 im Namen der Europäischen Union zu Venezuela,

– unter Hinweis auf die Erklärung der internationalen Kontaktgruppe vom 8. Dezember 2020 zu der Wahl zur venezolanischen Nationalversammlung am 6. Dezember 2020, – unter Hinweis auf die Erklärung des VP/HR vom 7. Dezember 2020 zu der Wahl zur

venezolanischen Nationalversammlung,

– unter Hinweis auf die Erklärung der Ko-Vorsitzenden seiner Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen vom 2. Dezember 2020, wonach das Europäische Parlament die Parlamentswahl in Venezuela vom 6. Dezember 2020 nicht anerkennt, – unter Hinweis auf die jüngsten Erklärungen des Generalsekretärs der Organisation

Amerikanischer Staaten zur Lage in Venezuela,

– unter Hinweis auf die jüngsten Erklärungen der Lima-Gruppe,

– unter Hinweis auf die Erklärungen der internationalen Kontaktgruppe vom 16. Juni 2020 zur Untergrabung der Glaubwürdigkeit des venezolanischen Wahlgremiums und vom 24. Juni 2020 zur Verschärfung der politischen Krise in Venezuela,

– unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2020/898 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela3, mit dem elf führende venezolanische Amtsträger in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen wurden, die restriktiven Maßnahmen unterliegen,

1 ABl. C 411 vom 27.11.2020, S. 185.

2 Angenommene Texte, P9_TA(2020)0013.

3 ABl. L 205I vom 29.6.2020, S. 6.

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– unter Hinweis auf die internationale Geberkonferenz, die am 26. Mai 2020 in Solidarität mit den venezolanischen Flüchtlingen und Migranten in Lateinamerika und der Karibik ausgerichtet wurde,

– unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas,

– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), – gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass bei der am 6. Dezember 2020 abgehaltenen Parlamentswahl die internationalen Mindeststandards für ein glaubwürdiges Verfahren nicht eingehalten wurden und politischer Pluralismus, Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit außen vor blieben; in der Erwägung, dass die EU gemeinsam mit anderen regionalen Organisationen und demokratischen Ländern weder die Wahl noch die aus diesem unrechtmäßigen Verfahren hervorgegangene Nationalversammlung anerkannt haben; in der Erwägung, dass es andere Akteure der demokratischen Opposition in Venezuela abgelehnt haben, sich an dieser Wahlfarce zu beteiligen;

B. in der Erwägung, dass sich Nicolás Maduro am 10. Januar 2019 vor dem Obersten Gerichtshof widerrechtlich und unter Missachtung der verfassungsmäßigen Ordnung die Präsidialgewalt angeeignet hat;

C. in der Erwägung, dass die vierte Wahlperiode der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela nach dem am 6. Dezember 2015 bestätigten Wahlsieg des Runden Tischs der Demokratischen Einheit (Mesa de la Unidad Democrática) am 5. Januar 2016 aufgenommen wurde und dass im Anschluss am 23. Januar 2019 auch die Ernennung des venezolanischen Interimspräsidenten Juan Guaidó bestätigt wurde; in der Erwägung, dass diese Wahl seit der unrechtmäßigen Machtübernahme durch Maduro die einzige rechtmäßige Wahl war, obgleich das Maduro-Regime Anstrengungen unternommen hat, um am 6. Dezember 2020 eine betrügerische und unrechtmäßige Parlamentswahl durchzuführen;

D. in der Erwägung, dass die venezolanische Nationalversammlung unter Führung von Juan Guaidó am 26. Dezember 2020 die Teilreform des Übergangsstatus, in dem die Arbeitsweise des Parlaments geregelt wird, gebilligt und festgelegt hat, dass die grundlegenden Ziele darin bestehen, die Durchführung freier, fairer und überprüfbarer Präsidentschafts- und Parlamentswahlen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern, und dass die Nationalversammlung bis zum 5. Januar 2022 oder bis zur Abhaltung freier Wahlen im Wege einer Delegiertenkommission tätig ist;

E. in der Erwägung, dass das Parlament seinen Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2017 an die demokratische Opposition und politische Gefangene in Venezuela verliehen hat;

F. in der Erwägung, dass die Bevölkerung Venezuelas vor einer beispiellosen sozialen, wirtschaftlichen, sanitären und demokratischen Krise steht, in deren Zuge über

5 Millionen Menschen ausgewandert sind, wodurch die Auswirkungen der COVID-19- Pandemie noch verschlimmert werden;

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G. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime als Antwort auf die Forderungen des VP/HR, der internationalen Kontaktgruppe und des Parlaments der Möglichkeit, dringend freie, faire, transparente, inklusive und glaubwürdige Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen abzuhalten, öffentlich eine Absage erteilt hat;

H. in der Erwägung, dass das Parlament am 31. Januar 2019 Juan Guaidó als rechtmäßigen Interimspräsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela im Einklang mit der

venezolanischen Verfassung anerkannt hat; in der Erwägung, dass auch der Rat über die Anerkennung von Juan Guaidó als Interimspräsidenten abgestimmt hat, wobei sich 25 der 27 Mitgliedstaaten dafür ausgesprochen haben;

I. in der Erwägung, dass viele demokratische Staaten Maduros nicht legitimierte Nationalversammlung, die aus der undemokratischen Wahl vom 6. Dezember 2020 hervorging, abgelehnt haben;

J. in der Erwägung, dass aus den ausführlichen Schlussfolgerungen der unabhängigen internationalen Untersuchungsmission, die am 15. September 2020 von den Vereinten Nationen zur Bewertung der Menschenrechtslage in Venezuela durchgeführt wurde, hervorgeht, dass die Regierung und Sicherheitskräfte des Regimes mit Wissen von Präsident Maduro und einiger seiner Minister Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Hinrichtungen und Folter, begangen haben; in der Erwägung, dass in dem Bericht verlangt wird, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden und dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt, und dass darin andere Gerichtsbarkeiten – im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften – sowie der IStGH aufgefordert werden, zu prüfen, ob rechtliche Schritte gegen Einzelpersonen eingeleitet werden können, die für die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ermittelten Gewalttaten und Verbrechen verantwortlich sind;

K. in der Erwägung, dass Salvador Franco, ein indigener politischer Gefangener aus der Volksgruppe der Pemón, trotz einer gerichtlichen Anordnung für seine Verlegung in ein Krankenhaus am 3. Januar 2021 in einem venezolanischen Gefängnis an einer

Krankheit verstarb, ohne dass ihm eine medizinische Behandlung zugekommen wäre;

L. in der Erwägung, dass das Regime seit dem 5. Januar 2021 seine Schikanen und Verfolgungen der wenigen im Land verbliebenen freien und unabhängigen Medien verstärkt und dabei deren Vermögen und Ausrüstung beschlagnahmt und sie zur Schließung gezwungen hat;

M. in der Erwägung, dass laut Presseberichten und nach Aussage von

Menschenrechtsaktivisten unlängst mindestens 23 Personen bei einem Zusammenstoß zwischen der Polizei und Banden in der venezolanischen Hauptstadt Caracas ums Leben kamen und dass sich die Regierung wegen der durch die Sicherheitskräfte des Landes begangenen Morde einer internationalen Untersuchung und Ermittlung stellen muss;

N. in der Erwägung, dass auch in einem Untersuchungsbericht der Vereinten Nationen bestätigt wurde, dass es an Mechanismen des Typs „Wirksamkeit durch Druck“ fehlt, die auf internationaler Ebene gegen unrechtmäßige und kriminelle Regime zum Einsatz kommen; in der Erwägung, dass durch diesen Mangel an Wirksamkeit die Vertiefung der politischen und sozialen Instabilität und die Erosion der Legitimität in staatlichen Institutionen begünstigt wurden, wodurch der Etablierung autoritärer und

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antidemokratischer Systeme in allen gesellschaftlichen Bereichen Vorschub geleistet wurde, auch bei Akteuren, die als Widersacher des Regimes bekannt sind; in der

Erwägung, dass die besagte Erosion im Laufe der Zeit zu dem derzeitigen Zustand eines hegemonialen Autoritarismus und einer gesellschaftlichen Anomie in Venezuela geführt hat, wodurch der Spielraum für eine echte demokratische Alternative beträchtlich verringert wurde;

1. bekräftigt, dass es bis zur Durchführung wirklich freier, glaubwürdiger, inklusiver, transparenter und uneingeschränkt demokratischer Wahlen in Venezuela weiterhin die im Dezember 2015 gewählte Nationalversammlung und deren Präsidenten Juan Guaidó als das einzig rechtmäßige demokratische und repräsentative politische Organ in

Venezuela betrachten wird; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die im Jahr 2015 gewählte Nationalversammlung und deren Präsidenten Juan Guaidó unmissverständlich als das einzige rechtmäßige Organ anzuerkennen, das die venezolanischen Demokraten vertritt;

2. erklärt, dass es sämtliche politische Konsequenzen aus dem betrügerischen Verfahren vom 6. Dezember 2020 nicht berücksichtigen wird, da es dem Verfahren an

demokratischer Legitimation mangelt und die Wahlbeteiligung der venezolanischen Bürger gering ausfiel, und dass es keine weiteren Entscheidungen anerkennen wird, die aus diesem fehlerhaften Verfahren herrühren, auch was die illegale, unrechtmäßige und undemokratische Konstituierung einer neuen gesetzgebenden Körperschaft betrifft;

3. unterstützt ohne Einschränkungen die Ermittlungen des IStGH zu den vom

venezolanischen Regime begangenen umfangreichen Verbrechen und Repressionen;

fordert die Europäische Union auf, die Initiative der Vertragsstaaten des IStGH zu unterstützen, Ermittlungen hinsichtlich der vom Maduro-Regime mutmaßlich begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

4. fordert Interimspräsident Juan Guaidó und die von ihm geleitete Nationalversammlung auf, sowohl bei ihrer Verwaltung der Gelder als auch bei ihrer Strategie im Kontakt mit Mitgliedern des unrechtmäßigen Regimes, die von den Vereinten Nationen schwerster Verbrechen beschuldigt werden, uneingeschränkte Transparenz walten zu lassen;

5. ist zutiefst besorgt hinsichtlich der derzeitigen Mitgliedschaft Venezuelas im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen;

6. fordert den Präsidenten des Europäischen Rates, den VP/HR, die Kommission und die EU-Delegationen auf, im Namen der Mitgliedstaaten unverzüglich einen Appell an die Vereinten Nationen zu richten, damit die Mitgliedschaft autoritärer Regime wie

Venezuela, Kuba, China und Russland im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird; ist angesichts der gemeldeten Übergriffe und Menschenrechtsverletzungen durch die aufgelisteten Staaten der Ansicht, dass deren bloße Beteiligung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen nicht nur illegitim ist, sondern auch die grundlegenden Prinzipien und Werte der Vereinten Nationen

untergräbt;

7. fordert den Präsidenten des Europäischen Rates, den VP/HR, die Kommission und die EU-Delegationen auf, bei der nächsten Generalversammlung der Vereinten Nationen

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eine Überarbeitung des Abstimmungsverfahrens bei den Vereinten Nationen vorzuschlagen, da – entgegen dem ursprünglichen Ziel von 1945, Frieden und

Sicherheit auf internationaler Ebene zu wahren –, die Einbindung und Mitentscheidung von Ländern, die von der Organisation selbst als systematische

Menschenrechtsverletzer sowie als Urheber von Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden, in diesem Rahmen ermöglicht und hingenommen werden;

8. unterstützt entschieden die Forderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Tötungen durchzuführen, was im Einklang mit seinen bereits früher angenommenen Entschließungen steht;

9. verurteilt die Tatsache, dass der politische Gefangene und indigene Anführer der

Volksgruppe der Pemón, Salvador Franco, in Polizeigewahrsam und ohne medizinische Behandlung gestorben ist, was auf Unterernährung und Krankheiten zurückzuführen ist, die mit dem unhygienischen Ort seiner Gefangenschaft in Verbindung stehen;

10. fordert die bedingungslose und umgehende Freilassung der über 350 politischen

Gefangenen in Venezuela, eine Zahl, die vom Foro Penal Venezolano (Venezolanisches Forum zur Verteidigung politischer Häftlinge) und der Organisation Amerikanischer Staaten zertifiziert wurde;

11. bekräftigt, wie wichtig es ist, weiterhin eng mit der neuen US-Administration zusammenzuarbeiten, um den umfassenden diplomatischen Bemühungen auf internationaler Ebene, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wohlstand für die Menschen in Venezuela wiederherzustellen, neue Dynamik zu verleihen; fordert überdies, dass Konsultationen auf hoher Ebene zwischen der EU und den Vereinigten Staaten durchgeführt werden, die auf einen umfassenderen strategischen Ansatz in den diplomatischen Bemühungen auf internationaler Ebene abzielen, und dass die erneut eskalierende Lage in Venezuela sorgfältig bewertet wird;

12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem VP/HR, dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Republik und der

Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, Juan Guaidó, den Regierungen und Parlamenten der Länder der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.

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