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Begehungsprotokoll
Projektnummer: 164621 Flurstücke: 6011, 6029 Bauvorhaben: Sonnenhalde
Ort: Neckarsulm, Gemeinde Amorbach
Prüfung auf Zauneidechsen (Lacerta agilis)
1. Tag des Gebietsbesuches
Datum: 20.08.2021 Uhrzeit: von: 9:00 bis: 10:00
2. Wetter
Wetterlage: leicht bedeckt und windstill
Niederschlag: Niederschlagsfrei Temperatur: ca. 23 C°
3. Anwesende (A) / Verteiler (V)
A+V: Artenschutz Beurteilung: Büro Pustal V: IGC Projekt Sonnenhalde GmbH V. DER Plan
M.Sc.-Biol. M. Boley, B.Eng. A. Schaude
B.A. Seyma Dagci
4. Anlass
Im Rahmen des Bauvorhabens „Sonnenhalde“ wurde eine artenschutzrechtliche Habitatpotenzial- analyse gem. § 44 BNatSchG erstellt (Pustal 2020). Als Ergebnis wurde eine Eignung des Lärm- schutzwalls zur L 1095 im Süden sowie der Böschung für die streng geschützte Zauneidechse festgestellt. Als Vermeidungsmaßnahme wurde ein ausreichender Abstand des Eingriffs zu diesem Lebensraum festgelegt.
Aufgrund von Planungsänderungen kann dieser Abstand nicht mehr gewährleistet werden. Eine detaillierte Arterfassung wird erforderlich um die Art nachzuweisen bzw. auszuschließen und CEF- sowie Vermeidungsmaßnahmen festzulegen.
5. Methodik
Es erfolgte eine erste Begehung zur Sichtbeobachtung der Zauneidechsen in Anlehnung an Alb- recht et al. (2014) Methodenblatt R1.
6. Feststellungen
Das Plangebiet (Böschung und Baugrube) beinhaltet großflächig (ca. 1.600 m²) essenzielle Struk- turelemente der Art. Es befinden sich dort ein Mosaik aus Rohboden- und Vegetationsflächen mit grabbaren Substrat sowie Sonnplätze. Die Flächengröße bietet Raum für mehrere Individuen.
Im Vergleich zur ersten Begehung im Frühjahr 2020 hat sich der potenziell geeignete Lebensraum vergrößert.
Einzelne Bereiche sind aufgrund des starken Bewuchses (Brombeere) nicht als Lebensraum ge- eignet.
Die benachbarte extensive Kleingartenanlage weist ebenfalls eine gute Eignung als Zau- neidechsenlebensraum auf.
Keine Sichtbeobachtung von Zauneidechsen trotz sehr guter Kartierbedingungen im Plangebiet und Umgebung.
7. Fazit
Entsprechend Methodenblatt R1 sind insgesamt vier Begehungen notwendig, um Vorkommen von Zauneidechsen sicher auszuschließen. Es ist daher keine Ausschluss von Zauneidechsenvor- kommen möglich.
Keine abschließende Beurteilung zu Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen aufgrund geänderter Planung möglich.
8. Unterschriften
Bauleiter / ökologische Baubegleitung; Protokoll Datum: 23.08.2021 Unterschrift
Fotos / Dokumentation
Südlicher Böschungsbereich (Lärmschutzwall) mit lü- ckiger Vegetation und Rohboden
Westlicher Böschungsbereich an Kleingartenanlage mit lückiger Vegetation, Blick in Richtung Osten
Steinhaufen mit Totholz im südlichen Böschungsbe- reich (essenzielles Habitatelement der Zauneidechse)
Übersichtsblick über den zentralen Bereich in Richtung Süden
Westlich angrenzende extensive Kleingartenanlage Grasweg auf Lärmschutzwall
Anlagen:
Abbildung 1: Luftbild, Plangebiet rot
Quelle: LUBW (2020), unmaßstäbliche Darstellung
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Abbildung 2: Konzept der Planung
Quelle: IGC Projekt Sonnenhalde GmbH (2021), unmaßstäbliche Darstellung
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