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***II EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG

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Academic year: 2022

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RR\1094049DE.doc PE578.698v02-00

DE

In Vielfalt geeint

DE

Europäisches Parlament

2014-2019

Plenarsitzungsdokument

A8-0164/2016 2.5.2016

***II

EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG

zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI

(14957/2/2015 – C8 0130/2016 – 2013/0091(COD)) Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Berichterstatter: Agustín Díaz de Mera García Consuegra

(2)

PE578.698v02-00 2/8 RR\1094049DE.doc

DE

PR_COD_2app

Erklärung der benutzten Zeichen

* Anhörungsverfahren *** Zustimmungsverfahren

***I Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung) ***II Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung) ***III Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung)

(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Entwurf eines Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)

Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Rechtsakts

Änderungsanträge des Parlaments in Spaltenform

Streichungen werden durch Fett- und Kursivdruck in der linken Spalte gekennzeichnet. Textänderungen werden durch Fett- und Kursivdruck in beiden Spalten gekennzeichnet. Neuer Text wird durch Fett- und Kursivdruck in der rechten Spalte gekennzeichnet.

Aus der ersten und der zweiten Zeile des Kopftextes zu jedem der Änderungsanträge ist der betroffene Abschnitt des zu prüfenden Entwurfs eines Rechtsakts ersichtlich. Wenn sich ein Änderungsantrag auf einen bestehenden Rechtsakt bezieht, der durch den Entwurf eines Rechtsakts geändert werden soll, umfasst der Kopftext auch eine dritte und eine vierte Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden.

Änderungsanträge des Parlaments in Form eines konsolidierten Textes Neue Textteile sind durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Auf Textteile, die entfallen, wird mit dem Symbol ▌hingewiesen oder diese Textteile erscheinen durchgestrichen. Textänderungen werden

gekennzeichnet, indem der neue Text in Fett- und Kursivdruck steht und der bisherige Text gelöscht oder durchgestrichen wird.

Rein technische Änderungen, die von den Dienststellen im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes vorgenommen werden, werden allerdings nicht gekennzeichnet.

(3)

RR\1094049DE.doc 3/8 PE578.698v02-00

DE

INHALT

Seite ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN

PARLAMENTS ... 5

ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG ... 6

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES ... 7

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS ... 8

(4)

PE578.698v02-00 4/8 RR\1094049DE.doc

DE

(5)

RR\1094049DE.doc 5/8 PE578.698v02-00

DE

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI

(14957/2/2015 – C8 0130/2016 – 2013/0091(COD)) (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung) Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (14957/2/2015 – C8-0130/2016),

– unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung1 zum Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0173),

– gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

– gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,

– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für die zweite Lesung (A8-0164/2016),

1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2. billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlaments und des Rates;

3. stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

4. beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

5. beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

1 Angenommene Texte vom 25.2.2014, P7_TA(2014)0121.

(6)

PE578.698v02-00 6/8 RR\1094049DE.doc

DE

ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Gemeinsame Erklärung des Rates und des Europäischen Parlaments zu Artikel 44 Die Schaffung eines einheitlich hohen Datenschutzniveaus bei den polizeilichen und justiziellen Tätigkeiten in der Union ist ein wesentlicher Garant für die Achtung und den Schutz der Grundrechte der Unionsbürger. In Anbetracht der geteilten Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist eine enge und wirksame Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Union von entscheidender Bedeutung. Das Europäische Parlament und der Rat sind der Auffassung, dass – im Anschluss an die Annahme der vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung und der Datenschutz-Richtlinie für die Datenverarbeitung im Polizei- und Justizsektor, einschließlich der Errichtung des in Kürze einzurichtenden neuen europäischen Datenschutzausschusses, und in Anbetracht der angekündigten Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 – die verschiedenen Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Kontrollbehörden in diesem Bereich, einschließlich des durch die vorliegende Verordnung eingesetzten Beirats für die Zusammenarbeit, künftig so umgestaltet werden sollten, dass Wirksamkeit und Kohärenz gewährleistet werden und Doppelarbeit vermieden wird; das Initiativrecht der Kommission bleibt dabei unberührt.

(7)

RR\1094049DE.doc 7/8 PE578.698v02-00

DE

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/JI

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer 14957/2/2015 – C8-0130/2016 – 2013/0091(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P- Nummer

25.2.2014 T7-0121/2014

Vorschlag der Kommission COM(2013)0173 - C7-0094/2013

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

11.4.2016

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE 11.4.2016

Berichterstatter

Datum der Benennung

Agustín Díaz de Mera García Consuegra 26.11.2012

Prüfung im Ausschuss 30.11.2015 20.4.2016

Datum der Annahme 28.4.2016

Ergebnis der Schlussabstimmung +:

–:

0:

40 3 2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Martina Anderson, Malin Björk, Michał Boni, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Monika Flašíková Beňová, Lorenzo Fontana, Kinga Gál, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Filiz Hyusmenova, Iliana Iotova, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Barbara Kudrycka, Monica Macovei, Roberta Metsola, Claude Moraes, József Nagy, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Beatrix von Storch, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Hugues Bayet, Andrea Bocskor, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Marek Jurek, Ska Keller, Jeroen Lenaers, Angelika Mlinar, Morten Helveg Petersen, Salvatore

Domenico Pogliese, Barbara Spinelli, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Beatriz Becerra Basterrechea, Eugen Freund, Jean-François Jalkh, Peter Lundgren

Datum der Einreichung 2.5.2016

(8)

PE578.698v02-00 8/8 RR\1094049DE.doc

DE

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

40

+

ALDE Beatriz Becerra Basterrechea, Filiz Hyusmenova, Angelika Mlinar, Morten Helveg Petersen ECR Jussi Halla-aho, Marek Jurek, Monica Macovei, Branislav Škripek

EFDD Peter Lundgren, Beatrix von Storch

PPE Andrea Bocskor, Michał Boni, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Barbara Kudrycka, Jeroen Lenaers, Roberta Metsola, József Nagy, Salvatore Domenico Pogliese, Traian Ungureanu, Axel Voss, Tomáš Zdechovský

S&D Hugues Bayet, Monika Flašíková Beňová, Eugen Freund, Iratxe García Pérez, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Iliana Iotova, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Claude Moraes, Soraya Post, Birgit Sippel

VERTS/ALE Jan Philipp Albrecht, Ska Keller, Judith Sargentini, Bodil Valero

3

-

GUE/NGL Martina Anderson, Malin Björk, Barbara Spinelli

2

0

ENF Lorenzo Fontana, Jean-François Jalkh

Erklärung der Zeichen:

+ : dafür - : dagegen 0 : Enthaltung

Referenzen

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