Fahrrinnenanpassung, Anpassung der inneren Hafengewässer und Hafenausbau Wismar
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Anlage zur Festlegung des Untersuchungsrahmens
1. Ergänzung: Weißflächenkartierung für Umlagerungsflächen für Baggergut (vg. Abschnitt 7.3.1.2 der Scopingunterlage)
Die Weißflächenkartierung ist eine Kartierungsmethode zum Aufspüren eines für ein bestimmtes Vorhaben (s.o.) geeigneten Standorts. Dazu werden auf einer Land- bzw. hier Seekarte des Suchraums alle Flächen, die ungeeignet für das Vorhaben sind, eingefärbt. Die verbleibenden weißen Flächen sind für das Vorhaben geeignet.
Ungeeignet sind Flächen, die ein oder mehrere Ausschlusskriterien erfüllen. Zu umfangreiche Weißflächen lassen sich durch das Verschärfen von Ausschlusskriterien einengen, zu geringe Weißflächen durch Wegfall oder Veränderung von Kriterien ausweiten. Flächen und/ oder linienhaft klar definierbare Ausschlusskriterien beinhalten auch möglicherweise erforderliche zusätzliche Schutzstreifen bzw. Pufferzonen.
Suchraum: siehe Abbildung 7.5-1 in der Scopingunterlage. Die sonstigen Untersuchungsraumabgrenzungen für die selektierten Weißflächen erfolgen analog der Festlegungen zur Fahrrinnenanpassung (vgl. u. a. Anlage 1 zur Scopingunterlage).
Mögliche Ausschlusskriterien für das o. g. Vorhaben sind:
- Schutzgebietsflächen,
- flächenhaftes Vorkommen hochwertiger Biotoptypen des Meeresbodens (z.B.
gegenwärtig vorhandene oder potenziell mögliche Besiedelung mit Makrophyten, Hartsubstrate),
- bedeutende Rast- und Nahrungsgebiete für Seevögel (inkl. z.B. IBA-Gebiete),
- andere rechtlich bereits gesicherte oder konkret geplante maritime Nutzungen mit Bezug zum Meeresboden (z.B. Sand- und Kiesgewinnungsgebiete, Klappstellen, Korridore für Energie- bzw. Fernmeldekabel oder Rohrleitungstrassen; Standorte von Windparks, betonnte Fahrrinnen und Untiefen wie Wracks, Übungsgebiete der Marine, besonders wertvolle und deklarierte Fischgründe),
- Bodendenkmale (z.B. dokumentierte historische Wracks oder steinzeitliche Siedlungsreste),
- Dauermessstationen der wissenschaftlichen Meeresforschung und des Gewässermonitorings von Bund und Ländern,
- zu geringe Entfernung (≤ 3 km) von der Küstenlinie bzw. von Badestränden (Ziel:
Ausschluss von ästhetischen oder realen Beeinträchtigungen touristischer Interessen durch baubedingte Trübstofffahnen und/oder die Sicht auf Hopperbagger und Schuten), - Seegebiete mit Wassertiefen von ≤15 m (Ziel: Ausschluss navigatorischer Hindernisse
nach Abschluss der Umlagerungen, weitgehende Sicherung der Lagestabilität des umgelagerten Materials),
- zu große Entfernungen (≥20 km; hier gerechnet vom Krakentief bzw. der Tonne
„Offentief 3“; Entfernungen dabei unter Beachtung der von den Schuten und/oder Hopperbaggern real einzuhaltenden Fahrtrouten) zwischen Baggerungs- und Umlagerungsort (Ziel: Kostenkontrolle),
- vom Baggergut stark abweichende sedimentologische Parameter, vor allem in Bezug auf die Körnung, für die derzeitig im Suchraum vorhandenen Sedimente (Ziel:
Lagerungsstabilität, geringe Regenerationsphasen für die aquatische Fauna),
- hohe Reliefenergie des Meeresbodens (starkes Relief, d.h. Neigungswinkel von ≥3 Grad)
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(Ziel: Lagerungsstabilität).
Mit der Weißflächenkartierung sollte bei dem Vorhaben so schnell wie möglich begonnen werden, da die daraus abgeleiteten Vorschläge für Umlagerungsflächen umfangreiche Felduntersuchungen nach sich ziehen, deren Ergebnisse wiederum einen wesentlichen Bestandteil der UVS darstellen.
2. Ergänzung zum Schutzgut Tiere: Seevögel und Tauchenten (vgl. Abs. 7.3.1.4 der Scopingunterlage)
Abbildung 2-1: Untersuchungen zur Erfassung von Seevögeln und Tauchenten
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3. Ergänzung zum Schutzgut Tiere: Fische (vgl. Abs. 7.3.1.4 der Scopingunterlage)
Abbildung 3-1: Verteilung der Fischereihols, Schleppstriche schwarz dargestellt Literatur (zu 3.):
BUNDESAMT FÜR SEESCHIFFFAHRT UND HYDROGRAPHIE (HRSG.): Standarduntersuchungskonzept für Genehmigungsverfahren nach Seeanlagenverordnung. 2. Fortschreibung. Hamburg &
Rostock; 2007