• Keine Ergebnisse gefunden

Formular zur Meldung bewilligter Betriebe nach Art. 21 LGV, die Insekten zu Lebensmittelzwecken herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder abgeben

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Formular zur Meldung bewilligter Betriebe nach Art. 21 LGV, die Insekten zu Lebensmittelzwecken herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder abgeben"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Formular zur Meldung bewilligter Betriebe nach Art. 21 LGV, die Insekten zu Lebensmittelzwecken herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder abgeben

Das Meldeformular dient der Erstellung der Listen der gemäss Art. 21 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) bewilligten Betriebe.

Art der Meldung

Neuanmeldung Mutation bewilligter Betrieb Löschung Bewilligung1, bitte präzisieren:

Betriebsaufgabe Sistierung

Entzug der Bewilligung andere Gründe:      

Angaben zum Betrieb

Name:      

Adresse:      

PLZ/ Ort:      

Telefonnummer:      

Kanton:      

BUR Nr 2.:      

Falls Bewilligungsnummer anders als BUR Nr.:      

Bewilligung gilt ab:       Bewilligung gültig bis1

:

     

Bewilligte Sektionen 0 = Allgemeine Tätigkeiten XXV = Insekten

Bewilligte Tätigkeiten3 CS = Kühl- oder Tiefkühllager RW = Umpackbetrieb WM = Grosshandelsmarkt

PP = Verarbeitungsbetrieb Insekten zu Speisezwecken

Bewilligte Tierart/Spezies3

Tm = Insekten zu Speisezwecken: Tenebrio molitor (Mehlwurm) Ad = Insekten zu Speisezwecken: Acheta domesticus (Heimchen, Grille)

Lm = Insekten zu Speisezwecken: Locusta migratoria (europ. Wanderheuschrecke)

Sektion Kategorien/

Tätigkeiten Tierart

Tm Ad Lm

0 CS

RW WM

XXV PP

Datum: Unterschrift der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde:

Original an: BLV

1 Falls noch Produkte im Handel: Abgabefrist der im Betrieb hergestellten Produkte in der Rubrik "Angaben zum Betrieb- Bewilligung gültig bis " eintragen

2 BUR = Betriebs- und Unternehmensregister des Bundesamtes für Statistik. BUR Nummern sind über BURWEB oder per E-mail beim BfS zu beantragen.

3 Erstreckt sich die Bewilligung über mehrere Sektionen, Kategorien/Tätigkeiten und Tierarten muss dies jeweils entsprechend vermerkt werden.

30.01.2019

(2)

30.01.2019

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

20 Technische Bedingungen für: Monoaussendungen: ITU-R BS.450-2 Abschnitt 1 Stereoaussendungen: ITU-R BS.450-2 Abschnitt 2.2.. Mono- und Stereoaussendungen: ITU-R BS.412-9

Die Berufung ist binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung

Das Bundesverwaltungsgericht kann die aufschiebende Wirkung im betreffenden Verfahren auf Antrag zuerkennen, wenn nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug

Gemäß § 74 Abs. 2 und 5 und § 83 TKG 2003 ist die Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage grundsätzlich nur mit einer Bewilligung zulässig, die für Funkanlagen, die

15 Technische Bedingungen für: Monoaussendungen: ITU-R BS.450-3 Abschnitt 1 Stereoaussendungen: ITU-R BS.450-3 Abschnitt 2.2. Mono- und Stereoaussendungen: ITU-R BS.412-9

20 Technische Bedingungen für: Monoaussendungen: ITU-R BS.450-3 Abschnitt 1 Stereoaussendungen: ITU-R BS.450-3 Abschnitt 2.2. Mono- und Stereoaussendungen: ITU-R BS.412-9

2 Z 4 TKG 2003 früher abgeändert oder widerrufen werden, wenn ein Ersuchen der deutschen Verwaltung auf Änderung oder Widerruf gemäß Punkt 9 des Abkommens

15 Technische Bedingungen für: Monoaussendungen: ITU-R BS.450-3 Abschnitt 1 Stereoaussendungen: ITU-R BS.450-3 Abschnitt 2.2. Mono- und Stereoaussendungen: ITU-R BS.412-9