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Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Erläuterung zur Änderung der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser 1

in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen

Erläuterungen zur

Änderung der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und

Duschanlagen

(TBDV)

1. August 2021

I. Ausgangslage

Mit den Änderungen vom 27. Mai 2020 der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11)1 haben sich Fehler einge- schlichen.

II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Anhang 1

Fälschlicherweise wurden die Höchstwerte für Escherichia coli und Enterokokken für Trinkwasser an der Fassung (unbehandelt), nach der Behandlung sowie im Verteilnetz, behandelt oder unbehandelt, gestrichen. Diese Höchstwerte werden wieder eingefügt.

Anhang 3

Fälschlicherweise wurde der Parameter Trübung inklusive dessen Richtwert und Anmerkung gestri- chen.

Fälschlicherweise wurde unter Ziffer 1 der Parameter «Richtwert Gesamtdosis nach Artikel 1a der Kontaminantenverordnung des EDI vom 16. Dezember 2016» eingefügt. Der Hinweis auf die Konta- minatenverordnung gehört zum Parameter Richtwert Gesamtdosis (RD) unter Ziffer 2. Der Verweis auf die Kontaminantenverordnung wurde nun korrekterweise beim Richtwert Gesamtdosis (RD) unter Ziffer 2 angefügt.

Anhang 6

Fälschlicherweise wurde in Ziffer 5 auf Anhang 4, Ziffer 4, statt auf Anhang 4, Ziffer 5, verwiesen.

III. Auswirkungen

1. Auswirkungen auf den Bund Keine.

1 AS 2020 2287

(2)

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Erläuterung zur Änderung der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser 2

in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen

2. Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden Keine.

3. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Keine.

IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz ver- einbar.

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