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Programmrichtlinien GAPP (deutsch) [pdf, 132 KB]

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S CHULPARTNERSCHAFTEN

mit den Vereinigten Staaten von Amerika

G ERMAN -A MERICAN P ARTNERSHIP P ROGRAM (GAPP)

P ROGRAMMRICHTLINIEN

Stand: August 2019

■ Pädagogischer Austauschdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz ■ Postfach 22 40 ■ 53012 Bonn ■

■ www.kmk-pad.org ■

Version 1.0.2020 v.01.08.2019

(2)

P

RÄAMBEL

Das German American Partnership Program (GAPP) ist Teil der Auswärtigen Kultur- und Bil- dungspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Durchgeführt wird es gemeinsam vom Päda- gogischen Austauschdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz (PAD), dem Goe- the-Institut New York und GAPP Inc.

Die Fördermittel werden vom Auswärtigen Amt bereitgestellt, das auch die Verantwortung für die Gesamtkonzeption des Programms hat. Zusätzliche Fördermittel stellt die amerikanische Regierung zur Verfügung.

1. Z

IELE

Das Programm hat folgende Ziele:

 Begründen eines dauerhaften Interesses an den Partnerländern und Vertiefung der Be- ziehungen zwischen Deutschland und den USA

 Förderung des Deutschunterrichts an High Schools in den Vereinigten Staaten von Amerika

 Erweiterung landeskundlicher Kenntnisse von Schülerinnen/Schülern und Lehrerin- nen/Lehrern

 Interkulturelle Begegnung von Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/Lehrern

 Verbesserung der Englischkenntnisse deutscher Schülerinnen und Schüler

 Fortbildung der beteiligten Lehrkräfte

2. S

CHULEN

2.1. Anträge auf Förderung und Voraussetzungen

 Im GAPP-Programm können deutsche und amerikanische allgemeinbildende und be- rufsbildende Schulen ab dem Sekundarbereich gefördert werden, die eine auf Gegensei- tigkeit und Dauer angelegte Partnerschaft eingehen möchten.

 Gefördert werden teilnehmende amerikanische High Schools und deutsche Schulen im Sekundarbereich unter folgenden Voraussetzungen:

 An den amerikanischen Schulen wird Deutschunterricht angeboten

 Falls der Deutschunterricht eingestellt wurde oder geplant ist, Deutsch als Un- terrichtsfach einzuführen, ist eine Förderung möglich, wenn die Austauschbe- gegnung als gemeinsames Projekt geplant und durchgeführt wird.

2.2. Gestaltung der Austauschbegegnung

 Am Austausch nehmen in der Regel zwischen 10 und 20 Schülerinnen und Schüler teil.

Die beiden Partnerschulen stimmen Gruppengröße und Alter der teilnehmenden Schüle- rinnen und Schüler miteinander ab.

 Die Austauschbegegnungen finden jährlich oder alle zwei Jahre statt. Dabei ist darauf zu achten, dass das Prinzip der Gegenseitigkeit eingehalten wird.

 Der Austausch dauert mindestens 14 Tage (einschließlich An- und Abreise). Dabei ver- bringen die Schülerinnen und Schüler mindestens 10 Tage bei den Gastfamilien am Ort der Partnerschule und besuchen an mindestens 5 Tagen die Schule, um am Unterricht

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teilzunehmen, Präsentationen zu gestalten oder an gemeinsamen Themen/Projekten zu arbeiten.

 Jede Austauschbegegnung hat ein zwischen den Schulen abgestimmtes Thema, an dem sich die einzelnen Programmpunkte orientieren, oder ist als gemeinsames Projekt gestaltet. Für Projekte stehen besondere Fördermittel zur Verfügung.

 Reisen im Gastland und in angrenzenden Staaten sind nicht Teil des GAPP- Austauschprogramms. Deshalb finden sie in alleiniger Verantwortung der Koordinatorin- nen und Koordinatoren sowie der Eltern statt und müssen zwischen diesen vereinbart werden.

2.3. Aufgaben der Schule

Die Schule sollte eine aktive Rolle beim Empfang und der Betreuung der Gäste spielen. Dies kann z.B. geschehen durch:

 Empfang und Verabschiedung der Gäste als besondere Veranstaltung der Schule

 Beteiligung der Gastschülerinnen und Gastschüler im Unterricht und an Aktive au- ßerunterrichtlichen Angeboten

 Einbeziehung der ausländischen Gäste als resource persons z.B. in den Englisch- oder Deutschunterricht anderer Klassen, den Erdkunde-, Geschichts- oder Sozial- kundeunterricht

 Information und Einbeziehung außerschulischer Stellen einschließlich der lokalen Medien und/oder sozialen Medien

3. L

EHRERINNEN UND

L

EHRER

3.1. Programmkoordination

Die beteiligten Schulen benennen gegenüber dem PAD und GAPP Inc. eine Programmkoor- dinatorin/einen Programmkoordinator, die/der für das Programm und seine Umsetzung an der Schule sowie für die Planung und die Auswertung des Austauschs verantwortlich ist. Die Auf- gabe der Koordinatorin/des Koordinators besteht darin,

 das Programm in der Schule bekannt zu machen,

 die für Interessenten und Teilnehmerinnen/Teilnehmer notwendigen Informationen ver- fügbar zu haben und weiterzugeben,

 eine Dokumentation über das Programm und dessen Durchführung anzulegen,

 mit den Eltern und außerschulischen Einrichtungen zusammenzuarbeiten.

3.2. Begleitlehrerinnen/Begleitlehrer

 Die Schülergruppe wird, wenn sie aus mehr als zehn Schülerinnen/Schülern besteht, von zwei Lehrkräften begleitet.

 Die/Der für die Koordination Verantwortliche muss nicht Begleitlehrkraft sein.

 Es wird empfohlen, zusätzlich zu den Deutsch- und Englischlehrkräften auch Lehrerin- nen/Lehrer anderer Fachrichtungen und die Schulleitung in den Austausch einzubezie- hen.

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 Die begleitenden Lehrkräfte sollen möglichst über gute Kenntnisse der Partnersprache verfügen.

 Die Koordinatorinnen und Koordinatoren bzw. die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer sind für die Erstellung eines Nachweises über die Mittelverwendung und die Berichter- stattung gegenüber dem PAD bzw. GAPP New York verantwortlich.

Die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer haben folgende Aufgaben:

 Planung, Durchführung und Auswertung des Austauschs

 Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Austausch und ihre Rolle als Reprä- sentanten ihres Landes sowie auf die Besonderheiten des Lebens in einer Gastfamilie

 Umfassende Erreichbarkeit während des Aufenthalts an der Partnerschule und in den Gastfamilien

 Gesprächspartner für Schülerinnen und Schülern ihrer eigenen Gruppe wie auch Lehr- kräfte und Eltern der Partnerschule

 Frühzeitige Einbeziehung der Gastfamilien in die Organisation des Austauschs, um sie so auf die Rolle als Gastgeber vorzubereiten und sie dafür zu gewinnen, sich am Pro- gramm zu beteiligen und dieses mit zu gestalten

4. S

CHÜLERINNEN UND

S

CHÜLER

Die Schülerinnen und Schüler sollen beim Besuch der Partnerschule:

 Aktiv an Unterricht und Schulleben teilnehmen

 Am Familienleben teilnehmen und während der Aufenthaltszeit nach Möglichkeit die Landessprache verwenden

 Den in Familien und Schule geltenden Regelungen und Anordnungen folgen Beim Gegenbesuch sollten sie:

 Die Schülerinnen und Schüler der Partnerschule als Gäste aufnehmen und sie in ihre schulischen und außerschulischen Aktivitäten einbeziehen

5. G

ASTFAMILIEN

Die Gastfamilien sind für den Erfolg des Schüleraustauschs von besonderer Bedeutung. Sie übernehmen für die Zeit des Aufenthalts der Gastschülerinnen und Gastschüler in ihrer Fami- lie die Rolle der Eltern und sind aufsichtspflichtig.

Deshalb sollten sie:

 So früh wie möglich in die Vorbereitungen der Schule für den Austausch einbezogen werden

 Die Gastschülerinnen und Gastschüler in das Leben ihrer Familie einbeziehen und die Freizeit gemeinsam gestalten

 Nach Möglichkeit im Alltag in der jeweiligen Landessprache kommunizieren

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6. F

INANZIELLE

F

ÖRDERUNG

Falls die genannten Programmkriterien eingehalten werden, können amerikanische und deutsche Begleitlehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler Fördermittel erhalten.

 Amerikanische und deutsche Begleitlehrkräfte erhalten aus Mitteln des Auswärtigen Amts einen Flugkostenzuschuss, der als Pauschale ausbezahlt wird. Der PAD fördert bei einer Gruppengröße von 10 Schülerinnen/Schülern der deutschen Partnerschule zwei Begleitlehrkräfte, ab einer Gruppengröße von 21 Schülerinnen/Schülern drei Be- gleitlehrkräfte.

 Amerikanische und deutsche Schülerinnen und Schüler erhalten ebenfalls Flugkosten- zuschüsse, deren Höhe vom Start- bzw. Zielort in den USA und Deutschland abhängig ist.

 Für an einem gemeinsam vereinbarten Thema orientierte Projekte stehen ebenfalls För- dermittel zur Verfügung, die beim Pädagogischen Austauschdienst beantragt werden können.

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