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Archiv "Ärzte und ihre „Zweitbank“: Unterschätzte Verbindung" (02.10.2009)

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A 1976 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 40

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2. Oktober 2009

ÄRZTE UND IHRE „ZWEITBANK“

Unterschätzte Verbindung

Die aktuelle Situation an den Geld- und Kapitalmärkten kann Ärzte dazu zwingen, bisher vernachlässigte Bankbeziehungen neu zu beleben.

H

öhere Zinssätze, zusätzliche Kreditsicherheiten und vor allem das Gefühl mangelnder Wert- schätzung – so lässt sich das derzei- tige Verhältnis zwischen Dr. med.

Herbert W. und seiner Hausbank beschreiben. Wie die meisten seiner Kollegen ist der Praxisinhaber sei- ner Hausbank seit vielen Jahren treu und wickelt nahezu alle Bank- geschäfte über sie ab. In der Regel gibt es für Ärzte selten Gründe, sich auch einmal für ihre „Zweitbanken“

zu interessieren. Auch zu diesen Bankinstituten bestehen teilweise langjährige Verbindungen, die sich häufig aber fast ausschließlich auf die Nennung des Bankkontos auf den Rechnungsformularen der Pra- xis beschränken.

Ein Vergeich der Konditionen Wegen der nun bereits seit Monaten bestehenden Spannungen zwischen ihm und seinem Kreditgeber ist der Arzt zu der Überzeugung gelangt, dass es nicht schaden könne, sich auch einmal näher mit seiner Ne- benbankverbindung zu befassen.

Dazu hat er seinen Steuerberater um eine Bestandsaufnahme der mit beiden Kreditinstituten bisher getä- tigten Geschäfte und Bankdienst- leistungen gebeten. Die Bestands- aufnahme liegt mittlerweile vor und enthält einige bemerkenswerte De- tails. So stellen zwar beide Banken jeweils einen Überziehungskredit zur Verfügung, der aber – und das überrascht W. – bei seiner Haus- bank lediglich um 0,3 Prozent nied- riger verzinst werden muss als bei der Zweitbank. Dabei ist der Über- ziehungskredit bei der Hausbank im Gegensatz zur Konkurrenz, die bis- her keine ausdrückliche Sicherheit verlangt, mit einer werthaltigen Grundschuld abgesichert, sodass hier eigentlich ein niedrigerer Kre- ditzinssatz angemessen wäre.

Darüber hinaus lassen auch die Investitionsdarlehen nicht erken- nen, welche Bank als Erst- und wel- che als Zweitbankverbindung gilt.

Während die Hausbank diverse Dar- lehen über insgesamt 330 000 Euro bereitstellt, gewährt das zweite Kreditinstitut ein Darlehen über 120 000 Euro. Auch hier gilt, dass die Absicherung der Hausbank von besserer Qualität ist als jene der Zweitbank. Immerhin war W. hier seinerzeit bereit, neben einer weite- ren Grundschuld mit einer zusätz - lichen Bürgschaft für die Rück - zahlung seiner Verbindlichkeiten zu garantieren. Die Absicherung der 120 000 Euro besteht dagegen aus- schließlich aus der Abtretung von KV-Ansprüchen (KV = Kassenärzt- liche Vereinigung) und aus der Ver- pfändung seiner Praxisausstattung.

Auffällig ist darüber hinaus, dass sich das Auskunftsbegehren der Zweitbank in der Finanzkrise nicht geändert hat. Außer den monatli- chen betriebswirtschaftlichen Aus- wertungen verlangt sie nach wie vor keine weiteren Unterlagen. Es gibt also offensichtlich Unterschie- de in der Beurteilung seiner Kredit- würdigkeit zwischen den beiden Banken, die W. jedoch eher zuguns- ten seiner langjährigen Hausbank gesehen und vermutet hätte.

Die Bestandsaufnahme hat den Arzt zwischenzeitlich veranlasst, auch die Kosten der sonstigen Ge- schäftsverbindung beider Kreditin- stitute genauer prüfen zu lassen.

Neben den allgemeinen Konto- und Datenverarbeitungsgebühren sind dies vor allem Transaktionskosten bei Geld- und Wertpapiergeschäften sowie die Gebühren, die bei ge- schäftlichen Umsätzen mit dem eu- ropäischen Ausland entstehen. Hier- zu liegen noch keine aussagefähi- gen Informationen vor. Allerdings ist die Hausbank von W. inzwischen

hellhörig geworden und hat sich da- nach erkundigt, warum der Arzt so viele Fragen hat: „Sind Sie etwa mit dem Beratungsservice unseres Kre- ditinstituts nicht mehr zufrieden?“

Neben seinen geschäftlichen Ak- tivitäten denkt W. jetzt auch darüber nach, seine privaten Geldgeschäfte

„unter die Lupe“ zu nehmen und ge- gebenenfalls neu zu ordnen. Auch hier besitzt die Hausbank bisher ei- nen „Heimvorteil“. Bis auf kleinere Geldanlagen sind alle Vermögens- werte dort angelegt. Das gilt auch für ein Investmentkonto, in das W.

seit vielen Jahren einen monatlichen Betrag von 2 500 DM/1 300 Euro einzahlt, um damit später (neben den Bezügen aus der Versorgungs- kasse) seinen Ruhestand abzusi- chern. Auch hier gilt, dass die Akti- va im Hinblick auf die Gesamtver- bindung des Arztes zu seiner Haus- bank offenbar keine Bedeutung be- sitzen. Auf die zuletzt eher fordern- den Töne seines Bankberaters hat- ten sie jedenfalls keinen Einfluss.

Druck auf die Hausbank Zwar lohnt sich ein Vergleich der Bankverbindungen in jedem Fall.

Das soll aber nicht bedeuten, dass sich die jeweiligen Schwerpunkte in jedem Fall von einem zum anderen Bankinstitut verschieben müssen.

Punktuelle Änderungen wie etwa die Verlagerung eines Teils des Über - ziehungskredits auf dem Praxis - konto zu einer anderen Bank mit einem gleichzeitigen Sicherheiten- tausch sind vielmehr ebenso möglich wie eine Neuausrichtung der Darle- hensschwerpunkte oder eine Verlage- rung von geschäftlichen Umsätzen.

Derartige Änderungen können natür- lich auch dazu führen, die bisherigen Bankgeschäfte nicht zu verlagern, sondern beim selben Geschäftspart- ner neu zu strukturieren. ■ Michael Vetter

W I R T S C H A F T

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