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Archiv "Auftragsdatenverarbeitung: Mustervertrag für das Gesundheitswesen" (06.03.2015)

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Academic year: 2022

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A 422 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 10

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6. März 2015 Nach dem Muster der Smartphone-

App „Pollen“ haben die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) und die Forschungsgruppe Aerobiologie und Polleninformati- on an der Medizinischen Universi- tät Wien jetzt für Milbenallergiker eine App und ein Online-Portal ent- wickelt. Der „MilbenCheck“ soll mit einem Risikofragebogen, einem Tagebuch und einer Milbenbelas- tungslandkarte Betroffene unter- stützen und ihnen die Entscheidung erleichtern, Symptome beim aller- gologisch geschulten Facharzt ab- klären zu lassen. Eine Erinnerungs- funktion an den Arztbesuch sowie Infos und Tipps zum Thema sind weitere integrierte Dienste. Die Ap- plikation für iOS- und Android-Ge- räte steht zum kostenfreien Down - load in den Stores zur Verfügung, das Portal ist unter www.milben check.de aufrufbar.

Der „MilbenCheck“ begleitet Milbenallergiker auf wissenschaft- APP UND ONLINEPORTAL

Hilfreiche Dienste für Milbenallergiker

lich fundierter Basis und be- rücksichtigt dabei die indivi- duelle Situation des Betroffe- nen. Sowohl das Online- Portal als auch die mobile Appli- kation kann der Allergiker nutzen, um die Allergie im Alltag zu doku- mentieren, besser zu verstehen und damit umzugehen. Das Ziel: die Er- krankung frühzeitig zu erkennen, zur genauen Abklärung der Symp- tome einen Besuch beim Facharzt anzuregen und eine rasche Therapie zu ermöglichen. Auch eine Ver- schlechterung der Beschwerden oder ein Asthma bronchiale können dadurch leichter verhindert werden.

Ein einfacher Selbsttest in Form mit 14 Fragensets eines standardi- sierten Fragebogens bietet eine ers- te Einschätzung, ob die Beschwer- den aus einer Milbenallergie resul- tieren. Durch regelmäßige Einträge des Benutzers in das Milbentage- buch entsteht ein individuelles Be- schwerdeprofil, das auch grafisch

Der Zugriff auf sensible Patienten- daten durch externe Dienstleister unterliegt den Datenschutzgesetzen und muss vertraglich geregelt wer- den. Eine aus Vertretern mehrerer Verbände zusammengesetzte Ar- beitsgruppe hat jetzt einen kom- mentierten Mustervertrag zur Auf- tragsdatenverarbeitung (ADV) er- arbeitet, der auf die besonderen Be- lange des Gesundheitswesens ein- geht und den Datenschutz bei der Einbindung von Dienstleistern im Gesundheitsbereich sicherstellen soll.

Die hersteller- und kundenüber- greifende Lösung umfasst neben dem „ADV-Vertrag“ auch ein Bei- spiel zur Anwendung des Musters bei einer Fernwartung sowie je- weils einen Vorschlag zur Vorberei- tung einer Prüfung durch den Auf- traggeber und einer Selbstauskunft des Auftragnehmers zur Beurtei- lung seiner Eignung. Die von der

Arbeitsgruppe erarbeiteten Doku- mente sollen Krankenhäusern, Arztpraxen und IT-Herstellern eine Hilfestellung bieten, um das Thema Auftragsdatenverarbeitung im Ge- sundheitswesen so weit wie mög- lich praxisgerecht für beide Seiten vertraglich umzusetzen.

An dem Projekt haben sich der Berufsverband der Datenschutzbe- auftragten Deutschlands e.V. („Ar- beitskreis Medizin“), der Bundes- verband Gesundheits-IT e.V., die Deutsche Gesellschaft für Medizi- nische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (Arbeitsgruppe

„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“) und die Ge- sellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (Arbeitskreis

„Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwe- sen“) beteiligt.

Die Verbände weisen jedoch da- rauf hin, dass allein mit dieser AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG

Mustervertrag für das Gesundheitswesen

Mustervereinbarung die Anforde- rungen der ärztlichen Schweige- pflicht bei Einbindung von Dienst- leistern noch nicht gelöst werden können. „Stand heute kann auch mit einer datenschutzrechtlich ein- wandfreien und gesetzeskonform geregelten Auftragsdatenverarbei- tung allein keine Offenbarungsbe- fugnis gemäß § 203 StGB abgelei- tet werden“, so die Verbände. Im Interesse aller Beteiligten müsse durch den Gesetzgeber hier eine ausgewogene Lösung gefunden werden, mit der Dienstleister rechtssicher eingebunden und zu- gleich das Vertrauen in die ver- schwiegene Ausübung des ärztli- chen Berufes gewährleistet werden könne.

Alle Materialien sind auf den In- ternetseiten der Verbände verfüg- bar, so etwa beim Bundesverband Gesundheits-IT unter www.bvitg.

de/ADV-Mustervertrag.html. KBr dargestellt werden kann. Auf ei- nen Blick werden damit Zusam- menhänge erkennbar: Wann wer- den die Beschwerden leichter?

Gibt es Orte, an denen keine Be- schwerden auftreten? Über eine langfristige Auswertung lassen sich der Krankheitsverlauf und Therapieerfolge gezielt erfassen.

Dies ist zudem für die behandeln- den Ärzte hilfreich.

Die Milbenbelastungslandkarte ermöglicht es, die eigenen Be- schwerden mit denen anderer Aller- giker zu vergleichen. Die Landkarte visualisiert die Symptomdaten der Tagebuchnutzer anonymisiert auf einer Europakarte und gibt damit einen Überblick über die Be- schwerdeintensität anderer Milben- allergiker. Um die persönlichen Da- ten der Benutzer zu schützen, haben die Entwickler besonderes Augen- merk auf den Datenschutz gelegt und ein neues Anmeldeverfahren

etabliert. EB

Der „Milben- Check“ soll Milbenallergiker unterstützen und ihnen die Entschei- dung erleichtern, Symptome ärztlich abklären zu lassen.

Foto: picture alliance

M E D I E N

Referenzen

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