DEUTSCHESS
ULLIUMAIIIMMI
ÄRZTEBLATT
wiesen: „Ich habe selbst ziemlich lan- ge Jahre zu den . . . Freien Berufen gehört und kenne die Problematik".
Heinrich von Brentano, Adenauers langjähriger Außenminister, war Rechtsanwalt und Notar in Darm- stadt. Thomas Dehler, der erste Bun- desjustizminister, war Advokat in Bamberg. Seine eindrucksvolle Rede gegen die Wiedereinführung der To- desstrafe hat die Diskussion um diese Frage in Deutschland beendet. Ger- hard Schröder, Innen-, Außen- und Verteidigungsminister der 50er und 60er Jahre, ist bis heute als Anwalt zu- gelassen. Ernst Benda, einst Rechts- anwalt in Berlin, später Bundesin- nenminister und dann Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat 1965 im Bundestag eine unvergessene Re- de gegen die Verjährung von Mord gehalten. In der gegenwärtigen Bun- desregierung stammen alle FDP-Mi- nister aus dem Anwaltsstand: Martin Bangemann, Hans A. Engelhard und Hans-Dietrich Genscher.
Das „Datenhandbuch" des Deutschen Bundestages weist aus, daß in den letzten Legislaturperio- den des Parlamentes immer zwi- schen zehn und sechzehn Prozent der Bundestagsabgeordneten Ange- hörige der Freien Berufe waren. Ty- pisch für die CDU/CSU-Fraktion ist der höhere, typisch für die SPD der niedrigere Anteil von Freiberuflern.
Dem 10. Deutschen Bundestag ge- hörten 63 Rechtsanwälte und Notare an, während andere Gruppen der Freien Berufe nur mit wenigen Ab- geordneten vertreten waren — die Arzte zum Beispiel mit einem, die Zahnärzte mit einer Abgeordneten.
Die alte Affinität zwischen Anwalt- schaft und Parlamentarismus kommt immer wieder zum Ausdruck. Die Freiberufler in den deutschen Bun- destagen seit 1949 haben einen gro- ßen Anteil daran, daß die Bundesre- publik Deutschland in den bald vier- zig Jahren ihres Bestehens ein de- mokratischer und sozialer Rechts- staat geworden ist.
Anschrift des Verfassers:
Dietrich-Wilhelm Rollmann Bundesverband
der Freien Berufe Bergwiese 10
5307 Wachtberg-Pech
Wir sind
Staatsbetrieb...
Der Arzt Dr. A. erhielt aus einer Großstadt im anderen deutschen Teil- staat die Nachricht, daß eine drüben alleinstehende Verwandte im achten Lebensjahrzehnt mit einer „Herz- schwäche" in eine näher angegebene Klinik eingewiesen worden sei.
Vergeblich bemühte sich Dr. A.
mehrere Male, unter den ihm von der bundesdeutschen Fernsprech- auskunft ermittelten Telefonnum- mern das Krankenhaus in der DDR zu erreichen.
Endlich, nach drei langen Wo- chen der Ungewißheit über das Schicksal der Kranken, gelang es Dr. A. mit Hilfe eines ihm bekann- ten Kollegen „von drüben", die bis dahin nicht zustande gekommene te- lefonische Verbindung herzustellen.
Dabei entwickelte sich etwa fol- gendes Gespräch mit der Kranken- hausvermittlung:
Dialog
DDR-Teilnehmer: „Kranken- haus X in Y."
Arzt aus der Bundesrepublik:
„Ich bin Mediziner, rufe aus Hessen an und möchte wissen, ob . . "
DDR-Teilnehmer unterbricht:
,Wissense, wenn se von der BRD anrufen, darf isch nisch weiterver- binden! Wir sinn nämlich Staatsbe- trieb! Und mit der BRD gönnen wir kenen Kontakt herstellen!"
Arzt: „Ich wollte nur fragen, ob . . . "
DDR-Teilnehmer unterbricht:
„Wie ich Ihnen schon sachte, wir sinn Staatsbetrieb! Anrufe aus der BRD derfen deshalb nisch vermittelt werdn! Das geht efach nisch bei Staatsbetrieben! Hörnse?"
Arzt: „Aus den auch Ihnen be- kannten Gründen können wir doch nicht, so wie wir möchten, zu Ihnen kommen, deshalb bitte ich erst ein- mal um Auskunft, ob ... "
DDR-Teilnehmer läßt den be- sorgten Anrufer abermals nicht aus- reden: „Aber verstehnse doch, wir sinn Staatsbetrieb! Uns is untersagt,
Ferngespräche aus der BRD weiter- zugebn. Bei Staatsbetrieben bestehn ebn Vorschriften, Anrufer aus der BRD nisch zu verbinden!"
Arzt: „Ich ersuche nur um Aus- kunft, ob meine Verwandte in Ihrer Klinik ... "
DDR-Teilnehmer redet dazwi- schen: „Ens möchte ich Ihnen we- nigstens sachen. Wennse wieder mal anrufen, sachense nisch, Sie tele- phoniern aus der BRD! Als Vermitt- ler in en Staatsbetrieb müßte isch so- fort oflegen, wenn isch weeß, wo se herkomm. Bei Staatsbetrieben geht das ebn nisch!"
Arzt: „Können Sie nicht einmal aus Menschlichkeit eine Ausnahme machen und nur überprüfen, ob Frau Jung, geboren am dritten Mai 1910, bei Ihnen stationär aufgenom- men wurde?"
DDR-Teilnehmer: „Wissense was, och wenn wir als Staatsbetrieb Teilnehmer aus der BRD nisch wei- tervermittln solln, sachen se mir jetzt — und wennse wieder mal anru- fen, efach bloß die Station, die se habn wohn. Dann kann ich vermit- teln. Wees ich doch dann nisch, daß se aus der BRD sinn und mir nisch- dir nisch efach enen Staatsbetrieb anrufen. Merkn se sich das fürs nächste Mal!"
Quintessenz
Nach diesem Dialog mit dem Gesprächspartner aus Sachsen wur- de die Verbindung mit der Station hergestellt. Die dort auskunftgeben- de Krankenschwester hatte keine Einwände, daß der anfragende Arzt aus der Bundesrepublik Deutsch- land anrief. Wahrscheinlich war ihr nicht bekannt, daß sie als Staatsan- gestellte in einem „Staatsbetrieb"
dies hätte gar nicht tun dürfen, da aus der Sicht der maßgebenden Funktionäre des anderen Teilstaates womöglich durch ein solches Ge- spräch ein staatspolitischer Geheim- nisverrat in Erwägung gezogen wird (?).
Zur Richtigstellung: Patienten- belange standen hier seitens des Ge- sprächsteilnehmers aus dem Kran- kenhaus der DDR nicht im entfern- testen zur Diskussion! H.W.R.
A-324 (24) Dt. Ärztebl. 84, Heft 7, 11. Februar 1987