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Sicherheitstechnische Betreuung in Klein- und Kleinstbetrieben – Stand der Umsetzung und Ansät­

ze zur Optimierung der Betreuung

1 Ausgangssituation für die Entwicklung kleinbetriebspezifi­

scher Betreuungsformen

Die Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeitsschutzes befinden sich seit länge­

rer Zeit in einem erheblichen Wandel.

Mit Verabschiedung und Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EG entstand in der Bundesrepublik Deutschland die Notwendigkeit, auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)und der Unfallverhütungsvor­

schriften VBG 122 und 123 (jetzt: BGV A 6 und A 7), die sicherheitstechnische und arbeitmedizinische Betreuung auch von Klein- und Kleinstbetrieben (KKB)1 ab einem Arbeitnehmer sicherzustellen.

Es wurden neue Konzepte für die Betreuung von Klein- und Kleinstbetrieben entwik­

kelt, da sich Betreuungsformen, die sich in Mittel- und Großbetrieben als sinnvoll und nützlich erwiesen haben, nicht ohne Weiteres auf die Situation in der Kleinbetriebs­

betreuung übertragen ließen.

2 Bislang etablierte kleinbetriebspezifische Betreuungsformen

Vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen wurden auf Initiative des Bundesmi­

nisteriums für Arbeit und Sozialordnung (jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) Betreuungskonzepte entwickelt, die die Rahmenbedingungen der Kleinbetrie­

be berücksichtigen. Mit ihrer Umsetzung wurde begonnen. Hierbei entstanden ver­

schiedene modifizierte Formen der Regelbetreuung sowie insbesondere das soge­

nannte Unternehmermodell.

2.1 Modifizierte Formen der Regelbetreuung am Beispiel von drei Modellen Eine modifizierte Form der Regelbetreuung stellt der Modellversuch des Instituts für Arbeits- und Sozialhygiene-Stiftung, Karlsruhe (IAS) zur Betreuung von Klein- und Kleinstbetrieben dar (Kentner et al 1999, Kiparski et al 2000, BAuA 2001, Tb 114).

Das Pilotprojekt wird seit 1995 in Sachsen durchgeführt.

Das Modellvorhaben sieht eine Poolbetreuung vor, in der neben der Nutzung bereits bestehender Strukturen wie Kreishandwerkerschaften, Innungen, Handwerkskammer etc. und der Bildung neuer Strukturen (BG-eigene Dienste, Distributionseinrichtungen (solche, die von BGn beauftragt werden) etc.) überwiegend kombinierte Dienste „kri

1 Zu Kleinstbetrieben werden Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl von 1-9 gerechnet, als Kleinbetrie­

be gelten solche mit 10-49 Beschäftigten (z. B. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 2000).

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tische Mengen“ hinsichtlich des Betreuungsvolumens erzeugen, um „die logistischen und organisatorischen Nachteile der Klein- und Kleinstbetriebsbetreuung dadurch auszugleichen“ (Kentner et al 1999, S. 463).

Zusammenfassend stellen die Autoren fest, dass die Betreuung von Klein- und Kleinstbetrieben „im Sinne des umfassenden ASiG-Leistungskataloges nach den §§

3 und 6, egal ob im Klinomobil, in den Räumlichkeiten des Kunden oder durch die Nutzung vorhandener Untersuchungsstellen auf dem derzeitigen Preisniveau in der erforderlichen und erwarteten Qualität kaum kostendeckend ist“ (Kentner et al 1999, S. 465).

Einen ähnlichen Weg geht die BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mit ihrem Leitlinienkonzept. Dieses richtet sich an Dach-/Standesorganisationen (Kammern, Verbände, Innungen, Kreishandwerkerschaften), die eine alternative Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung für Mitgliedsbe­

triebe anbieten wollen.

Das Konzept hat zum Ziel, die Inhalte der Unfallverhütungsvorschriften mit effektiven und betriebsartenspezifisch angepassten Maßnahmen umzusetzen und somit das erforderliche Maß an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Betriebe zu gewährleisten. Es besteht aus den drei Elementen:

� Beratung (vor Ort und mediengestützt),

� Schulung und

� schriftliche Informationen.

Die Unternehmen werden bei diesem Modell von den Standesorganisationen hin­

sichtlich der Einsatzzeiten nicht mehr einzeln betreut, sondern als Gruppe. Die Ein­

satzzeiten gehen dabei in einen Betreuungspool ein und werden je nach Bedarf für die Betreuung eingesetzt. Die BGW sieht als Vorteile, dass sich mit der qualifizierten Betreuung durch die eigene Berufsorganisation die Akzeptanz durch die Betriebe erhöht, ein Optimum an branchenspezifischer Dienstleistung und eine Reduzierung der Kosten zu erwarten ist (vgl. BGW-Mitteilungen 2001).

Das Leitlinienkonzept wird derzeit in einem Modellprojekt erprobt. Regional beteiligen sich die Landesärztekammer Schleswig-Holstein und der Apothekerverband West­

falen-Lippe seit April 2003 an der Erprobung. Bundesweit nehmen seit Ende 2002 Friseurbetriebe an diesem Modellprojekt teil. Als erste Erfahrung zeichnet sich ab, dass die Akzeptanz des Modells in hohem Maße von der Motivation und Überzeu­

gungskraft der jeweiligen Multiplikatoren abhängt. In welchem Ausmaß das Leitlini­

enkonzept zu konkreten Verbesserungen der Arbeitsschutzsituation in Kleinbetrieben beitragen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Eine Evaluation und ab­

schließende Bewertung des Konzepts wird 2005 erfolgen.

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft hat drei Betreuungsmodelle für die Sicher­

heitstechnische Betreuung entwickelt: ‚Regelbetreuung‘, ‚Grundbetreuung‘ und ‚Un­

ternehmermodell‘, „die den Besonderheiten aller Unternehmen Rechnung tragen sollen und vom Unternehmer entsprechend seiner betrieblichen Bedingungen ge- wählt werden können“ (siehe VBG 2001, S. 21). Als Grundlage für die Berechnung der Einsatzzeiten und die Zuordnung von Unternehmen zu den entsprechenden Be­

treuungsmodellen wird abhängig vom Gefährdungspotential zwischen sieben „Be-

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triebsarten“ (ebenda S. 22) unterschieden.

Die Regelbetreuung, für die unabhängig von der Betriebsart eine Mindesteinsatzzeit von 2 Stunden pro Jahr vorgeschrieben ist, gilt nur für Betriebsarten mit geringem Gefährdungspotential mit mehr als 10 Beschäftigten und für Betriebsarten mit höhe­

rem Gefährdungspotential ab einem Beschäftigten.

Die Grundbetreuung ist ein Modell, dass nur Betriebe mit geringem Gefährdungspo­

tential mit bis zu 10 Beschäftigten wählen können und das in diesem Rahmen hin­

sichtlich der Einsatzzeiten von der Beschäftigtenzahl unabhängig ist (vgl. Hartmann 1999). Dieses Betreuungsmodell sieht zwei Phasen der Betreuung vor: ‚Erste Grundbetreuung‘ und ‚erneute Grundbetreuung‘. Die erste Grundbetreuung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt und umfasst 2 bzw.

4 oder 5 Stunden pro Jahr (entsprechend der Betriebsart) und kann für 2 oder 3 Jah­

re zusammengefasst werden. Nach Ablauf von 4 bzw. 6 Jahren ist eine erneute Grundbetreuung mit 2 Stunden vorgesehen und regelmäßig zu wiederholen. Im Rahmen dieser Verpflichtungen muss nur noch dann eine Fachkraft für Arbeitssi­

cherheit bestellt werden, wenn sich wesentliche Änderungen in der Betriebssituation abzeichnen oder bereits ergeben haben (vgl. S. 30). Beispiele für solche wesentli­

chen Änderungen sind Neu- oder Umbau von Treppen, Einsatz von Glas als Gestal­

tungselement in Türen und Wänden oder Nutzungsänderungen von Räumen - z. B.

Umwandlung von Lagerräumen in Büroräume (vgl. S. 37).

2.2 Unternehmermodelle der Berufsgenossenschaften

Unternehmermodelle wurden bzw. werden als Alternative zur Regelbetreuung von 28 der 35 gewerblichen und allen 13 landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften ent­

wickelt. Ausgangsüberlegung für die Entwicklung der Unternehmermodelle war, dass aufgrund der Strukturbesonderheiten von Kleinbetrieben der Unternehmer in einem Kleinbetrieb eine zentrale Position inne hat, weshalb seine Einstellung zum Arbeits­

schutz für eine nachhaltige Umsetzung von Arbeitsschutzzielen von zentraler Be­

deutung ist. Ziel aller, wenn auch verschieden ausgearbeiteter Unternehmermodelle ist daher, den Unternehmer

� über den Arbeitsschutz zu informieren,

� ihn vom Nutzen des Arbeitsschutzes zu überzeugen und

� ihn zur Umsetzung von Arbeitsschutzzielen in seinem Betrieb zu motivieren.

Der Unternehmer soll in die Lage versetzt werden, Arbeitsschutzprobleme und ggf.

einen Beratungsbedarf durch externe Experten zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Das Unternehmermodell verfolgt dabei jedoch nicht das Ziel, den Unter­

nehmer zu einer Sicherheitsfachkraft auszubilden (Strothotte 1999).

Hinsichtlich ihres formalen Aufbaus unterscheiden sich die Unternehmermodelle darin, wie der Unternehmer informiert und motiviert wird. Zum Einen wurden Kon­

zepte entwickelt, in denen der Unternehmer an mehr oder weniger umfangreichen Seminaren (2-8 Tage) mit anschließenden kürzeren Aufbau- bzw. Auffrischungsse­

minaren (üblicherweise alle 3 Jahre) teilnimmt. Zum anderen wurden Modelle ent­

wickelt, bei denen der Unternehmer an einem Fernlehrgang teilnimmt, der mit einer meist eintägigen Präsenzveranstaltung beginnt und in einem Zeitraum von 2 Jahren

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abgeschlossen werden muss. Nach Abschluss des Fernlehrgangs nimmt der Unter­

nehmer regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) an Weiterbildungsveranstaltungen teil.

Inhaltlich werden in den Unternehmerlehrgängen neben gewerbespezifischen Inhal­

ten, die entsprechend unterschiedlich sind, i.d.R. die folgenden gewerbezweigüber­

greifende Themen behandelt:

� (Unternehmer-)Verantwortung für Arbeitssicherheit (Arbeitsschutz als Führungs­

aufgabe),

� Rechtspflichten und Rechtsfolgen,

� Überblick über die auf dem Gebiet von Sicherheit und Gesundheitsschutz tätigen Organisationen und Einrichtungen,

� Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes,

� Wirtschaftliche Aspekte des Arbeitsschutzes,

� Berücksichtigung des Arbeitsschutzwissens bei Neu-, Ergänzungs- oder Umbau­

ten in der Planungsphase,

� Grundlagen der Psychologie der Arbeitssicherheit sowie

� Sicherheit bei Arbeits- und Dienstwegen.

Die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Unternehmermodelle erfolgt bei 11 der 25 Berufsgenossenschaften bedarfsorientiert nach Einschätzung des Unternehmers. In den meisten Fällen soll über ihren Einsatz auf Grundlage einer durchgeführten Gefährdungsanalyse entschieden werden.

Richtwerte zum Mindestumfang sind hierbei nicht vorgegeben. Bei einigen der 11 Berufsgenossenschaften sind jedoch die Anlässe, zu denen Beratung erfolgen sollte, mehr oder weniger detailliert benannt. Andere Berufsgenossenschaften geben Richtwerte zwischen 10 % und 50 % der Regeleinsatzzeiten oder einen Turnus vor, wie 1 mal alle 3 Jahre oder 1 mal pro Jahr, je nach Größe und Gefährdung des Be­

triebes. Bei der BG Chemie entscheidet zunächst die Technische Aufsichtsperson über den Umfang der notwendigen Beratung. Erst nachdem der Unternehmer alle vorgesehenen Aufbaukurse innerhalb von 3 Jahren absolviert hat, entscheidet er selbst bedarfsorientiert.

Die Erfahrungen und Einschätzungen zum Unternehmermodell sind unterschiedlich.

Durchgängig wird es grundsätzlich begrüßt als Instrument zur Sensibilisierung und Information der Unternehmer/innen hinsichtlich der Belange des Gesundheits- und Arbeitsschutzes (Kentner et al 1999; Jung 1997, Janning und Vleurinck 1999) und zur Verstärkung der Unternehmermotivation, mit der jeweiligen Berufsgenossen­

schaft zu kooperieren und Arbeitsschutzmaßnahmen in ihren Betrieben umzusetzen (Strothotte 1999; Ehnes 1996 und 1997, Jenisch 1996). Die mit dem Unternehmer­

modell verbundene Reduzierung der Einsatzzeiten wird unterschiedlich bewertet.

Jenisch (1996) begrüßt sie uneingeschränkt, weil hierdurch sichergestellt sei, dass die Beratung nicht routinemäßig erfolgt, sondern bedarfsgerecht und effizient. Stro­

thotte (1999), gibt hingegen zu bedenken, das die Inanspruchnahme einer externen Beratung durch den Unternehmer nicht in allen Fällen selbstverständlich ist und sich hieraus Probleme ergeben können. Kentner et al (1999) äußern diesbezüglich sogar die Befürchtung, dass die mit dem Unternehmermodell verbundene Reduzierung der Einsatzzeiten zu einer Aushöhlung der Betreuung unter der Perspektive der Ko

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stenersparnis führt.

Von den meisten Autoren wird die Reduzierung der Kosten für die Unterneh­

mer/innen im Vergleich zur Regelbetreuung positiv bewertet. Strothotte (1999) z. B.

sieht die mittelfristig kostenentlastende Wirkung als akzeptanzerhöhend, ebenso wie Jenisch (1996) oder die BG Druck und Papier (1996).

Die Erfahrungsberichte der Berufsgenossenschaften sind im Grundsatz durchweg positiv (z. B. Jung 1997, Janning und Vleurinck 1999, Ehnes 1996 und 1997, BG Druck und Papierverarbeitung 1996; Jenisch 1996; Baetz et al 2000). So berichtet beispielsweise die BG Chemie (Kutscher 2002), dass das Unternehmermodell- Grundseminar von den Unternehmern als hilfreich angesehen wird, die Motivation im Arbeitsschutz zugenommen hat und deshalb konkrete Maßnahmen (die jedoch leider nicht näher ausgeführt wurden) geplant werden. Auch zeigt sich, dass sich die Ein­

stellung der Unternehmer zur BG Chemie verändert und verbessert hat. Die BG Ein­

zelhandel berichtet, dass 77 % der Teilnehmer angaben, nach dem Fernlehrgang mehr Interesse für Sicherheit und Gesundheitsschutz entwickelt zu haben. In 96 % der Betriebe würde zukünftig mehr als vorher auf dieses Handlungsfeld im Betrieb geachtet.

Stand der Umsetzung der Kleinbetriebsbetreuung

Für die Bewertung der verschiedenen inzwischen entwickelten Betreuungsformen, insbesondere der weitverbreiteten Unternehmensmodelle fehlen zugängliche Infor­

mationen, welche konkreten positiven Veränderungen in den einbezogenen Betrie­

ben hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz eingetreten sind (bezogen auf die Zeit vor der Beteiligung an den Modellen).

Der Umsetzungsgrad von den Unternehmer-Schulungen in konkretes Alltagshandeln ist von großer Bedeutung und sollte über entsprechende Befragungen in den Betrie­

ben (z. B. über Aufsichtspersonal der BG´en und der Gewerbeaufsicht oder extern) durchgeführt werden. Eine solche Befragung wurde durch das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (AAS) Neuruppin von Februar bis August 2002 im Rahmen der vorliegenden Untersuchung in 143 Betrieben in Nordwest-Brandenburg durch- geführt.

Die Ergebnisse der Befragung zur Veränderung der Arbeitsschutzsituation in Klein- betrieben – insbesondere durch die Umsetzung des Unternehmermodells – zeigen, dass

� die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz noch immer von einer gro­

ßen Zahl von Unternehmern, Leitungskräften und betrieblichen Mitarbeitern recht gering geachtet wird. Arbeitsschutz wird noch immer im Bewusstsein vieler mit reiner Unfallverhütung gleichgesetzt – mit der Folge, dass es dann beispielsweise bei Büroarbeitsplätzen aus subjektiver Sicht keine Arbeitsschutzprobleme gibt.

� Entsprechend gering (bis minimal) ist der zeitliche Aufwand, den Unternehmer in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz investieren (95 von 143 Unterneh­

mer investieren weniger als 5 Stunden pro Jahr für Arbeitsschutzmaßnahmen).

� Entsprechend gering ist auch der Kenntnisstand über Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz – selbst bei Fragen nach der Anwendbarkeit des Unterneh

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mermodells besteht aktuell erheblicher Aufklärungsbedarf (nur 64 von 100 Unter­

nehmermodellanwendern fühlen sich ausreichend qualifiziert und 29 % dieser An­

wender ist der Begriff Unternehmermodell unbekannt bzw. sind sich hinsichtlich des Begriffs unsicher.).

� Nach Einschätzung der Experten des AAS-Neuruppin hat sich die Arbeitsschut­

zorganisation bislang nur in 17 von 143 Betrieben zum Positiven verändert, in 87 der Betriebe nicht vollumfänglich. In 39 der 143 Betriebe war keine positive Ver­

änderung zu verzeichnen.

� Die Unternehmer wünschen sich auf der anderen Seite insgesamt mehr Unterstüt­

zung durch die Berufsgenossenschaften.

� Des weiteren sind für sie wie für Leitungskräfte und Mitarbeiter/-innen die gesetzli­

chen Regelungen zu unverständlich.

Auch andere Quellen weisen auf die noch unzureichende Umsetzung der Kleinbe­

triebsbetreuung hin (Bezirksregierung Münster 1997, LAGetSi 2002, Gröben und Bös 1999, Kentner 2001) unabhängig von der Situation im Land Brandenburg, so dass hier eine Verallgemeinerung sicherlich möglich ist.

Bewertungskriterien für die Kleinbetriebsbetreuung

Für eine umfassende Evaluation der Kleinbetriebsbetreuung ist es unseres Erach­

tens nach erforderlich, Bewertungskriterien zu entwickeln, die die Qualität, die Quan­

tität und die Nachhaltigkeit der Betreuung berücksichtigen. Ergänzend zu bereits be­

stehenden Bewertungssystemen, wie bspw. die Qualitätskriterien der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA) und der Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung mbH (GQB) oder die von Kliemt et al (2002) ent­

wickelten Leitlinien für Modelle zur betriebsärztlichen Betreuung von Kleinbetrieben, wurde eine Netzdarstellung entwickelt, in der die Ursache-Wirkungszusammenhänge von Einflussgrößen auf die genannten drei Qualitätskriterien einerseits sowie die Wechselwirkungen zwischen den Einflussgrößen und die Wechselwirkungen zwi­

schen den Qualitätskriterien selbst andererseits dargestellt sind.

4.1 Ursache-Wirkungszusammenhang zur Qualität der Betreuung

Als Einflussgrößen auf die Qualität der Betreuung wurden 13 Faktoren identifiziert, die überwiegend (8 Faktoren) mit der betreuenden Fachkraft für Arbeitssicherheit verknüpft sind und zum anderen auf spezifische Rahmenbedingungen in der Betreu­

ung von Kleinbetrieben zurückzuführen sind (5 Faktoren) (siehe hierzu Abbildung 1).

Diese Faktoren lassen sich zu den folgenden sieben Themenbereichen zusammen- fassen:

� Aus- und Weiterbildung,

� überfachliche Beraterkompetenz,

� Problembewusstsein für die Situation im Kleinbetrieb,

� regionale Kenntnisse,

� Kooperationsbereitschaft mit anderen Experten,

4

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� die ethische Grundhaltung,

� Rahmenbedingungen mit Einfluss auf die Betreuungsqualität:

– Einsatzzeiten und Fahrtzeiten,

– Anzahl der Betriebe zur Anzahl der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, – Vergütung der Tätigkeit.

4.2 Ursache-Wirkungszusammenhang zur Nachhaltigkeit der Betreuung

Die Nachhaltigkeit der Betreuung wird sowohl von der Qualität als auch von der Quantität der Betreuung beeinflusst und damit auch durch die konkrete Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Vor allem aber ist sie abhängig von den betreuten Betrieben:

� kleinbetriebliche Rahmenbedingungen wie Ressourcenknappheit von Zeit und Geld,

� kleinbetriebliche Organisations- und Führungsstrukturen,

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SI F A

Qualität der Betreuung Quantit der Betreuung

grundständige Ausbildung Branchen­ kenntnisse

Einstellung ethische Grundhaltung Kenntnis über die Region

Problembewuss seinr die Situation in KKB

Kooperations­ bereitschaft mit ander. Experten

überfachliche Berate kompetenz Motivation, soziales Engagament des Unternehmers

Problembewuss sein der Mitarbeiter Akzeptanz der SIFA

fachliche Vorkenntnisse des Unternermers zu AS gesetzliche Vorkenntnisse des Unternehmers zu AS Image der SIFA-Tätigkeit Vergütung der SIFA-Tätigkeit

Ressourcen­ knappheit Geld

Ressource knappheit Zeit Zugang zu strukturiertem, gut aufbereitetem Wissen

Einsatzzeit

Fahrtzeit Verhältnis Anzahl SIFA zu Anzahl Betriebe

Betrieb

Organisations­ struktur des Betriebs positive wirtschaftl. Auswirkungen der AS-Maßnahmen

+ +

+ + + + + +

_ +

+ + _ _ + + +

+ +

+ +

+ + + +

_ + +

+/-

+/- +

Problembewuss sein des Unternehmers + + + + +

+ +

+ +

Ausmaß und Qualität der Weiterbildung Nachhaltigkeit der Betreuung Engagement in Netzwerken und Interessenverbünden

persönliche Betroffenheit des Unternehmers

Akzeptanz/grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Betreuung (ASiG) +

+ +

_

_

Abb. 4.1: Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge zur Bewertung der Betreuungsfor­

men

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� Akzeptanz der Betreuung seitens der betrieblichen Akteure:

– fachliche und gesetzliche Vorkenntnisse der betrieblichen Akteure zum Thema Arbeitsschutz, die ihrerseits davon beeinflusst sind, inwieweit die Akteure Zu- gang zu gut strukturiertem Wissen haben, z. B. indem sie sich in Netzwerken und Interessenverbünden engagieren,

– persönlichen Betroffenheit der Akteure,

� grundsätzliche Motivation und soziales Engagement des Unternehmers.

4.3 Ursache-Wirkungszusammenhang zur Quantität der Betreuung

Die Quantität der Betreuung ist direkt abhängig von den gesetzlich vorgegebenen Einsatzzeiten, insbesondere durch die Möglichkeit, diese beim Unternehmermodell zu reduzieren oder im Rahmen der Regelbetreuung bei geringen Einsatzzeiten diese über mehrere Jahre zusammenzufassen – eine Vorgehensweise, die nicht nur inhalt­

lich, sondern auch durch die hohen Fahrtzeitenanteile motiviert wird. Einfluss auf die Quantität der Betreuung nimmt – wie bereits angedeutet – außerdem die ethische Grundhaltung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die beispielsweise darüber ent­

scheidet, ob ein Betreuungsvertrag in der Realität umgesetzt wird oder „nur auf dem Papier besteht“.

Eine direkte Wechselwirkung zwischen Quantität, Qualität und Nachhaltigkeit im Sin­

ne einer eindeutigen Ursache-Wirkungsbeziehung besteht aus unserer Sicht nicht.

Es ist sowohl denkbar, dass z. B. eine umfangreiche Betreuung qualitativ schlecht ist oder eine Betreuung mit hoher Qualität dennoch aufgrund der Bedingungen im Kleinbetrieb keine ausreichende Nachhaltigkeit erzeugen kann.

Aus den Faktoren lassen sich operationalisierte Kriterien zur Bewertung der Kleinbe­

triebsbetreuung ableiten und dann auf konkrete Institutionen bzw. Personen in der Betreuung und auf die konkrete Betreuung selber anwenden.

Schlussfolgerungen für weitere Umsetzungsaktivitäten

Vor dem Hintergrund der dargestellten Erkenntnisse lassen sich die folgenden Schlussfolgerungen für weitere Umsetzungsaktivitäten zur Verbesserung der Ar­

beitsschutzsituation in Kleinbetrieben ziehen:

1. Prinzipiell weisen die bisherigen Aktivitäten zur Kleinbetriebsbetreuung in die richtige Richtung, sind aber an einigen entscheidenden Punkten zu verändern, um über die bisherigen Erfolge hinausgehend (die durchaus vorhanden sind), zu einer insgesamt größeren Akzeptanz und zu einem insgesamt größeren Nutzen für die Betriebe und deren Beschäftigte zu gelangen und somit auch zu einer we­

sentlich breiteren Anwendung.

2. Die gesetzlichen Detailregelungen sind zu ersetzen durch Bestimmungen, die einen Rahmen festlegen für sinnhafte betriebliche Vorgehensweisen, die dann im Einzelfall vom Betrieb, vom Unternehmer, auszufüllen sind. Dieses „Ausfüllen“

kann dann überprüft werden anhand einer geeigneten Dokumentation.

3. Unbedingt erforderlich ist hierbei die Hilfestellung durch Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, Kammern, Innungen usw. Der sich bereits abzeichnende Trend

„Weg von der reinen Aufsicht, hin zu dienstleistender Beratung“ muss dann noch

5

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verstärkt werden. Insbesondere die Kammern erhalten hier einen wichtigen Part, der die nicht seltene Fragestellung von Unternehmern „Was tun die für mich, wo- zu brauche ich die?“ dann überflüssig macht. Die Hilfestellung besteht in konkre­

ter Beratung bei der Umsetzung der gesetzlichen Rahmenvorgaben und der Be­

ratung in konkreten Fällen der Änderung von Abläufen, Einrichtungen, Arbeits­

mitteln usw.

4. Die Qualifizierung im Rahmen des Unternehmermodells muss in anderer Art und Weise als bislang erfolgen:

– Zunächst wird im Rahmen einer Folge von Abendveranstaltungen (oder an Freitag-Nachmittagen oder Samstag-Vormittagen oder ...) gemeinsam erar­

beitet, wie man eine Betriebsführung erreicht, die sich durch Einfachheit, Klar­

heit und Verbindlichkeit auszeichnet und in systematischer Form Aufgaben und Prozesse gestaltet und optimiert und zu einem guten Miteinander der Beteilig­

ten im Betrieb führt (Unternehmer/-in und Mitarbeiter/-innen). Hierbei werden Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Rande einbezogen, insbe­

sondere anknüpfend an die vorstehenden Trendaussagen zur Änderung des Gesundheitsbewusstseins. Diese Maßnahmen können auch in Kooperation mit lokal unterschiedlich geeigneten und akzeptierten Weiterbildungsträgern orga­

nisiert werden (beispielsweise Volkshochschulen u. ä. Träger). 10 Abende zu je 3 Stunden im Laufe von minimal 10 bis maximal 30 Wochen bringen hier durchaus etliche Verhaltensänderungen, wie aus vielen Beispielen derartiger Veranstaltungen gefolgert werden kann.

– Durch eine solche Veranstaltungsreihe ist die Basis gelegt für ein betriebliches Vorgehensmodell zum Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz.

– In einem weiteren Schritt können jetzt in Blöcken von wenigen Tagen die Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes vermittelt werden, ergänzt auch um die wichtige Fragestellung von psychischen Belastungen und Stress bei der Arbeit und deren Vermeidung. Auch hier empfiehlt sich eine Folge von mehreren Teilblöcken, verbunden mit Zwischenräumen zur gelenkten Reflexi­

on und Anwendung in der Praxis.

Dieser Vorschlag bedeutet eine Verlängerung der Qualifizierung der Unterneh­

mer, jedoch auf einem Gebiet, das zu den originären Aufgabenbereichen eines Unternehmers gehört: Durchführung seiner Aufgaben in strukturierter, nachvoll­

ziehbarer („wiederverwendbarer“) Form unter Berücksichtigung der Leitregeln von Klarheit, Einfachheit und Verbindlichkeit und Strukturierung der Kernaufgaben und -prozesse und der Zusammenarbeit im jeweiligen Unternehmen nach diesen Leitregeln. Dies bedingt einerseits eine Erhöhung von Effizienz und Effektivität und eine Senkung von Stress (und bessere Ergebnisse bei jeglicher Art von Pro­

blemlösung und Entscheidung), andererseits bereitet es vor auf die Einführung von ebenso einfachen, klar und verbindlich gestalteten Regeln zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.

5. Die Betreuung erfolgt dann

– einerseits als Beratung im Einzelfall, in dem Beratungsbedarf besteht

– andererseits als Coaching-Maßnahme für den Unternehmer, auch beispiels­

weise als Hilfestellung zur Nutzung von Institutionen oder Netzwerken von In­

stitutionen und zur Überwindung der vorstehend bereits erwähnten Berüh­

rungsängste

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– und in betriebsübergreifenden Projekten, in die mehrere Betriebe und die Ak­

teure der sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Betreuung und ggf.

andere Experten eingebunden sind.

An die Kleinbetriebsbetreuer werden höhere Anforderungen gestellt, da Unter­

nehmer von ihnen eine über die Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz hinausgehende Hilfestellung erwarten. Hierbei kann es sich um organisatorische Fragen, personalbezogene Fragen oder betriebwirtschaftliche Fragestellungen handeln. Hierüber muss dann der Betreuer selbst Bescheid wissen, um hinrei­

chend akzeptiert zu werden und als hilfreich und nützlich eingeschätzt zu werden, oder er muss zusätzliche Hilfestellung schnellstmöglich organisieren können – ein Vorteil für die bei Kammern, Innungen u. ä. Institutionen beschäftigten Kleinbe­

triebsbetreuer.

Ein derart tätiger Kleinbetriebsbetreuer muss dann ebenfalls notwendigerweise erweiterte Kompetenzen, vor allem in überfachlichen Bereichen, besitzen als bis- lang tätige Betreuer. Die in Abbildung 1 dargestellten überfachlichen Kompeten­

zen bedürfen einer Qualifizierung, die sich von der bisherigen Qualifizierung für Sicherheitsfachkräfte unterscheidet.

Die Änderungen sind in der letzten Neugestaltung der Weiterbildung von Sicher­

heitsfachkräfte bereits angelegt worden (z. B. in den Themenbereichen zu Kom­

munikation und Moderation), müssen jedoch erweitert werden.

6. Über die vorstehend unter Punkt 5 beschriebene Betreuung hinausgehend ist mit den vorstehenden Punkten auch die Basis geschaffen für eine breitere Einführung von Arbeitsschutzmanagement-Systemen, bzw. von integrierten Managementsy­

stemen (meist wahrscheinlich Qualitäts- und Arbeitsschutzmanagement-Systeme) in ebenso einfacher, klarer und verbindlicher Form.

Auch hierzu gibt es gute Vorarbeiten, beispielsweise den Handlungsleitfaden

„Gesünder arbeiten mit System“ des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, NRW, 2001 in dem auf 4 Elementen aufgebaut wird:

1. Arbeitsschutzziele formulieren 2. Betriebsorganisation aufbauen

3. Arbeitsschutz in die Betriebsabläufe einbeziehen 4. kontinuierlich überprüfen und verbessern.

Ziele zu formulieren hat der Unternehmer in der vorgeschlagenen Weiterbildung gelernt, eine Betriebsorganisation aufzubauen ebenfalls, Betriebsabläufe hat er mit seinen Mitarbeitern definiert, strukturiert und optimiert, so dass es ihm relativ leicht fällt, hierhinein den Arbeitsschutz zu integrieren (vor allem mit Unterstüt­

zung entsprechend qualifizierter Berater). Bleibt die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung– und diese kennt er aus dem ersten Teil der Qualifizierungs­

maßnahmen. Somit ist es möglich je nach Betriebsgröße im Laufe von etlichen Monaten bis wenigen Jahren ein komplettes organisatorisches System aufzubau­

en, das zu höherer Wettbewerbsfähigkeit führt, zu größerer Arbeitszufriedenheit bei den Beschäftigten und zu verbesserten Systemen für Sicherheit und Gesund

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heitsschutz. 2

Von besonderer Bedeutung ist es dabei, das AMS strikt aufgaben- und prozesso­

rientiert auszugestalten, da sich dann die Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz eines derartigen Systems stark erhöht. „Jetzt begreife ich zum er­

sten Mal, warum ein solches System Sinn macht und das es uns hilft, unsere Ar­

beit strukturierter und besser zu machen als bisher. Warum haben wir uns dann 5 Jahre lang mit einem derart unverständlichen QM-System geplagt?“: So die Aus- sage des Inhabers eines kleinen Unternehmens in Bremen bei der Umstellung des QM-Systems auf die neue prozessorientierte Norm. Diese Aussage ist leicht übertragbar auf AMS.

7. Positivbeispiele in der Umsetzung werden über die beteiligten Institutionen ge­

sammelt und via Internet für alle zugänglich gemacht (in verständlicher, klarer, nachvollziehbarer Form), um Möglichkeiten für die Nutzung in anderen Unter- nehmen zu bieten.

Von besonderer Bedeutung ist die intensive Einbindung von Betrieben in Änderun­

gen auf den Feldern

� Qualifizierung und

� Betreuung

(anfangs beispielweise im Sinne von Modellbetrieben), damit die Anforderungen aus der Praxis der Arbeit in Betrieben hinreichend berücksichtigt wird und nicht eine Mit- sich-selbst-Beschäftigung der Institutionen gefördert wird.

Die Autoren sind der Überzeugung, dass bei einer derartigen Gestaltung die Aspekte der Abbildung 1 (Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge zur Bewertung der Betreu­

ungsformen) in weiten Bereichen verbessert werden. Dies gilt insbesondere für die Kernbereiche

� Qualität der Betreuung,

� Quantität der Betreuung und

� Nachhaltigkeit der Betreuung.

2 2-3 Jahre; Unternehmen und Unternehmer sollten nicht überfordert werden; darüber hinaus: Zeit für Erfahrungsgewinn erforderlich; Coaching hierbei sinnvoll

(13)

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Literaturverzeichnis

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Referenzen

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