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Dies trifft beispielsweise bei den Spitälern zu, wo Einrichtungen, die in der Nähe von Kantonsgrenzen liegen, bei der Planung berücksichtigt werden müssen

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I 013/2005 STA 17. August 2005 42 C

Interpellation

2447 Devaux Stilli, Orvin (FDP)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 13.01.2005

Bedürfnisse des Kantons Bern für die kommenden Jahre

Der Espace Mittelland ist heute etwas ausser Atem geraten und entspricht nicht mehr den Erwartungen, die mit seiner Gründung geschaffen worden waren. Mehrere parlamentarische Vorstösse belegen dies. Es ist zwar allgemein bekannt, dass der Espace Mittelland angesichts der Probleme der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und insbesondere der Kantone Möglichkeiten für Formen der Zusammenarbeit, interessante Synergien und sogar Einsparungen schaffen könnte. Es scheint jedoch, dass beim gegenwärtigen Konzept jeder Kanton eher geneigt ist, seine Position zu wahren und seine Errungenschaften und Betriebsweisen zu schützen, auch wenn diese kostspielig und unzeitgemäss sind.

Die Verschuldung der Kantone und ganz allgemein der öffentlichen Gemeinwesen schadet der Wirtschaft und der Entwicklung einer modernen demokratischen Gesellschaft. Aufgrund von Budgetkürzungen und Sparmassnahmen gehen den Regierungen und Parlamenten der notwendige Gesamtüberblick und die wichtige Kreativität verloren. Alle sind sich jedoch einig, dass viele Probleme künftig nur auf interkantonaler Ebene zu lösen sein werden. Dies trifft beispielsweise bei den Spitälern zu, wo Einrichtungen, die in der Nähe von Kantonsgrenzen liegen, bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Eine interkantonale Zusammenarbeit scheint sich aber auch für die Bereiche Strassenbau und Strassenunterhalt, Erziehungs- und Bildungswesen, Sicherheit der Bevölkerung usw.

aufzudrängen. Als nachahmenswertes Beispiel kann hier die Pädagogische Hochschule HEP-BEJUNE genannt werden, in der die Ausbildung von Lehrkräften aus den Kantonen Bern (französischsprachiger Kantonsteil), Jura und Neuenburg zusammengelegt wurde, was im Vergleich zu früher zu einer wesentlichen Kostenreduktion geführt hat.

Für den Kanton Bern ist es daher wichtig, dass er nach vorne schaut, dass er seine Strukturen und Bedürfnisse für die Zukunft klärt und dass er in Bezug auf die interkantonale Zusammenarbeit eine kohärente Politik festlegt.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1) Ist er bereit, eingehend abzuklären, welches in den kommenden 10 bis 20 Jahren die Bedürfnisse des Kantons Bern in folgenden Bereichen sein werden?

- Spitalplanung und Gesundheitsförderung

- Strassenplanung und Unterhalt der bestehenden und noch zu realisierenden Infrastrukturen

- Erziehung und Bildung (Primarstufe bis Tertiärstufe) - Sicherheitspolitik

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2 - Führung der gesamten Organisationseinheiten der Verwaltung

2) Über welche Strukturen müsste der Kanton verfügen, um seine Bedürfnisse befriedigen zu können?

3) Wie erachtet er die Zweckmässigkeit einer interkantonalen Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen (also auch mit jenen des Espace Mittelland), um Doppelspurigkeiten und langwierige Verfahren zu vermeiden und vor allem, um Einsparungen zu generieren?

4) Wäre er gegebenenfalls bereit, eine oder mehrere Varianten vorzuschlagen, mit denen die Basis für einen modernen Kanton gelegt werden kann, für einen Kanton, der auf einem System beruht, bei dem die oben erwähnten Bereiche interkantonal verwaltet werden?

5) Bis wann und in welcher Form denkt der Regierungsrat die Ergebnisse einer solchen Untersuchung vorlegen zu können?

Antwort des Regierungsrats

Im 19. Jahrhundert sagte der französische Journalist Émile de Girardin: «Regieren heisst vorausschauen». Dies gilt heute mehr denn je. Auf Kantonsebene wird es jedoch immer schwieriger, eine langfristig angelegte Politik zu planen und zu beantragen. Die Zukunft der Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die bis vor kurzem auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene bestimmt wurde, wird heute immer mehr auch von den interkantonalen, europäischen und weltweiten Ebenen beeinflusst. Die Herausforderungen der kommenden Jahre (Klima, Demografie, Wirtschaft, Ökologie) liegen zu einem grossen Teil ausserhalb des kantonalen Handlungsspielraums. Das heisst aber nicht, dass das schweizerische Modell überholt ist, es muss nur angepasst werden. Noch haben die Kantone in denjenigen Bereichen, die nicht dem Bund übertragen wurden, ihren Platz als souveräne Staaten. Die Ausübung dieser Souveränität muss sich aber entwickeln, was das Schweizervolk am 28.

November 2004 mit der Annahme der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Übrigen anerkannt hat. Mit dieser Neugestaltung werden neue Instrumente eingeführt, die eine Verbesserung und Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit ermöglichen werden. Gemäss den in der interkantonalen Rahmenvereinbarung und in Einzelverträgen geregelten Modalitäten wird somit ein kantonsübergreifender Leistungsbezug in den neun Aufgabenbereichen möglich sein, die in der Bundesverfassung abschliessend aufgezählt sind (Straf- und Massnahmenvollzug, kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung, Abfallbewirtschaftung, Abwasserreinigung, Agglomerationsverkehr, Spitzenmedizin und Spezialkliniken, Institutionen zur Eingliederung und Betreuung Behinderter). Dies wird nicht nur für die so genannten Verbundaufgaben mehrerer Kantone, sondern auch für die rein kantonalen Aufgaben gelten. Zwei Kantone werden somit vereinbaren können, dass der eine Kanton Leistungen des anderen Kantons bezieht. Die Herausforderungen werden somit nur dann angenommen werden können, wenn die Möglichkeit eines raschen und koordinierten Handelns gegeben ist. Heute besteht die Gewissheit, dass in Zukunft

die öffentlichen Leistungen überprüft werden müssen, indem sie den Bedürfnissen und Ressourcen angepasst werden

die Synergien genutzt und die gewohnten Grenzen somit überwunden werden müssen

breite Formen der Zusammenarbeit angestrebt werden müssen, um die eigenen Stärken und Interessen besser und in breiteren Kreisen zur Geltung zu bringen

die Beschlüsse unter Beachtung der demokratischen Regeln (Volksrechte, parlamentarische Verfahren) rascher gefasst werden müssen

Seit mehreren Jahren nimmt der Kanton Bern sowohl auf Regierungsebene als auch in zahlreichen Fachgremien aktiv an Arbeiten und Reformen teil, mit denen eine bessere interkantonale Zusammenarbeit angestrebt wird (Haus der Kantone, WRK, Espace Mitteland usw.). Auch intern werden grosse Anstrengungen unternommen, damit der Kanton für die Rolle bereit ist, die er künftig zu spielen haben wird. In diesem Zusammenhang können folgende Projekte und Vorhaben genannt werden:

Änderung der Grossratsgesetzgebung und Wahlkreisreform

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Prüfung der verschiedenen Möglichkeiten einer Regierungsreform

Projekt «Aufgabendialog Kanton Bern»

Projekt «Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung»

Projekt «Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit»

Sonderstatut des Berner Juras und Stellung der französischsprachigen Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel

Stärkung der Beziehungen zur bernischen Abordnung in den eidgenössischen Räten und allgemeine Stärkung der Rolle des Kantons in der Bundespolitik

moderne Strategien in verschiedenen Bereichen, u.a. bei der Bildung

Spitalversorgungsgesetz, das hinreichende Voraussetzungen zur Ermittlung der künftigen Bedürfnisse und zur Prüfung der Handlungsoptionen schafft

Aufnahme oder Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit in mehreren Bereichen

Prüfung und Umsetzung von Massnahmen, die es dem Kanton erlauben, all das zu realisieren, was die oben erwähnte NFA des Bundes beinhaltet, einschliesslich der Vorbereitung des Beitritts zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit (IRV)

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass alle diese Projekte — die, wenn es sinnvoll ist, eine interkantonale Dimension erhalten — es dem Kanton bereits heute erlauben, die künftigen Herausforderungen anzunehmen. Und sie werden es ihm noch besser erlauben, sobald sie alle vollständig realisiert sein werden. Der Kanton wird so in der Lage sein, die Rolle zu spielen, die ihm aufgrund seiner Grösse, seiner geografischen Lage und seiner Zweisprachigkeit zukommt. Und die Bevölkerung wird diejenigen Leistungen in Anspruch nehmen können, die sie braucht, ohne unter einer verhältnismässig zu starken Steuerbelastung leiden zu müssen. Und so werden auch die erforderlichen Rahmenbedingungen gegeben sein, damit die Hauptziele des Kantons (Haushaltsanierung, Wirtschaftswachstum fördern, nachhaltige Entwicklung stärken, Bildung konsolidieren, Zusammenarbeit im Kanton festigen, nachhaltige Mobilität, Sicherheit, Sicherstellung einer angemessen dezentralen Grundversorgung im Gesundheitswesen, Sicherung des sozialen Netzwerkes, Kultur) nachhaltig umgesetzt werden können.

Dennoch braucht es eine kritische Prüfung, um in allen Bereichen die erwünschten Verbesserungen herbeizuführen. Eine besondere Aufmerksamkeit ist dabei der Kohärenz der Regierungspolitik bei der interkantonalen Zusammenarbeit zu schenken, so wie dies von der Interpellantin festgestellt wurde. Auch wenn in zahlreichen Bereichen bereits eine Zusammenarbeit besteht, muss sie da, wo dies aus Effizienzgründen erforderlich ist, verbessert werden. Ausserdem muss sie auf der multi- und bilateralen Ebene überall dort, wo dies aus Qualitäts- und Kostengründen angezeigt ist, verstärkt werden.

Selbstverständlich wird es an den Direktionen und der Staatskanzlei sein, die längerfristigen Entwicklungen in den einzelnen Aufgabenbereichen zu erkennen und zu analysieren und den Regierungsrat über sich abzeichnende grössere Veränderungen in Kenntnis zu setzen. Die Forderungen der Interpellantin gehen jedoch weiter. Sie verlangt grundlegende und vertiefte Studien und Planungen der Strukturen, Infrastrukturen und Zusammenarbeitsformen, die langfristig (in 10 bis 20 Jahren) nötig sein könnten (gegebenenfalls mit mehreren Varianten).

Obwohl solche Untersuchungen sicher interessant sein könnten, ist der Regierungsrat der Ansicht, dass sie eher in den Bereich der angewandten und interdisziplinären Forschung und somit der Hochschulen als in den Bereich der Regierungstätigkeit gehören. Wie bereits gesagt, ist er der Meinung, dass ein grosser Teil seiner Tätigkeit bereits heute auf die in der Interpellation genannten Ziele ausgerichtet ist. Nun erfordert aber diese Tätigkeit, die die Führung zahlreicher Projekte umfasst, ein besonders starkes Engagement seitens des Personals. Vieles deutet jedoch darauf hin, dass das Personal an die Grenzen der Belastbarkeit gestossen ist. Hinzu kommt, dass die durch das Projekt «Aufgabendialog Kanton Bern» bedingte und vom Grossen Rat geforderte (Überweisung der Motion M 253/2004 Pfister/von Siebenthal «Investitionskürzungen = ungenügende Arbeitsauslastung?») Tendenz in Richtung einer schlankeren Verwaltung geht. Es ist somit nicht möglich, gleichzeitig die eingeleiteten Projekte zu Ende zu führen und die in der Interpellation geforderte Studie durchzuführen. «Regieren heisst sich entscheiden», wie bereits der französische Herzog Gaston de Lévis im 18. Jahrhundert sagte. Der Regierungsrat vertritt die Haltung, dass er sich für den vor mehreren Jahren eingeschlagenen Weg entscheiden und somit auf die Anliegen der Interpellation verzichten muss.

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4 An den Grossen Rat

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