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Archiv "Cyproteronacetat-haltige Medikamente: Deutsche Behörde schränkt Zulassung ein" (14.04.1995)

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THEMEN DER ZEIT

Im Pressedienst Nr. 3/1995 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird de- tailliert aufgeführt, in welchem Um- fang die Gabe Cyproteronacetat-hal- tiger Medikamente (Diane®-35, An- drocur®) eingeschränkt wird. Dieses synthetische Steroidhormon blockiert im menschlichen Organismus die Wir- kung der männlichen Hormone (An- tiandrogen). Vom 1. Juli 1995 an darf Diane®-35 nur noch Patientinnen mit ausgeprägter, narbenbildender Akne verordnet werden, wenn sowohl eine lokale Behandlung als auch eine sy- stemische antibiotische Therapie ver- sagt haben oder nicht vertragen wur- den. Zu den weiteren Indikationen des Präparates gehören bestimmte Formen und Stadien der weiblichen Alopecie. Der bisher im Beipackzet- tel und in den Fachinformationen ent- haltene Hinweis, daß Diane®-35 bei androgenabhängigen Krankheiten von Frauen indiziert ist, „die zugleich eine orale Kontrazeption wünschen", war bereits im Februar auf Eigeni- nitiative der Schering AG (Berlin) ge- strichen worden. Laut BfArM-Be- scheid muß die empfängnisverhüten- de Wirkung des Präparates nun als unerwünschte Nebenwirkung aufgeli- stet werden. Ebenfalls eingeschränkt werden die Anwendungsgebiete von CPA-haltigen Medikamenten in

BERICHTE

höherer Dosierung: So dürfen Andro- cur®-Tabletten, die 50 Milligramm CPA enthalten, Frauen nur verordnet werden, wenn alle anderen Thera- piemöglichkeiten erschöpft sind — wie lokale Behandlung, Antibiotikathera- pie, CPA in geringeren Dosierungen und andere antiandrogen wirkende Steroide. Androcur® sei, so heißt es in einer Mitteilung der Behörde, das

„Mittel der letzten Wahl".

Anhörungsverfahren

Mit diesen Maßnahmen soll die Anwendung CPA-haltiger Medika- mente „auf das medizinisch unver- zichtbare Maß reduziert werden", nachdem das BfArM bereits im Au- gust 1994 wegen des Verdachtes der Leberkrebsinduktion ein Anhörungs- verfahren (Stufenplanverfahren Stufe II) eingeleitet hatte. Anlaß waren Be- obachtungen bei Tieren und Zellkul- turen, daß sich Cyproteronacetat an die DNA von Leberzellen anlagert.

Auch der Ausschuß für Arznei- mittelspezialitäten der Europäischen Kommision (CPMP) befaßte sich — auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland — mit dem Risikopoten- tial von Cyproteronacetat. Ende De- zember kamen seine Mitglieder, die Vertreter der zwölf europäischen Ge-

sundheitsbehörden, zu der Auffas- sung („opinion"), daß die bisherigen klinischen Erfahrungen nicht für ein vermehrtes Auftreten von Lebertu- moren beim Menschen sprechen. Da- bei hat das CPMP ausdrücklich alle in den Ländern der Europäischen Uni- on zugelassenen Indikationen für CPA-haltige Medikamente bestätigt.

Der Brüsseler Ausschuß verlangte le- diglich einen Warnhinweis auf Hepa- totoxizität in den Präparaten, die 50 Milligramm oder mehr Cyproteron- acetat enthalten.

Mit der jetzt ausgesprochenen Zulassungsbeschränkung geht die deutsche Behörde deutlich über die CPMP-Empfehlungen — an denen sie maßgeblich beteiligt war — hinaus.

Derzeit ist die „opinion" des europäi- schen Gremiums für die einzelnen Länder nicht bindend. Nach Angaben des BfArM sind die bisher vorliegen- den Befunde zum karzinogenen Po- tential von Cyproteronacetat beim Menschen für eine ausreichende Be- wertung weder qualitativ noch quan- titativ ausreichend. Daher werden die pharmazeutischen Hersteller aufge- fordert, „umfangreiche Untersuchun- gen durchzuführen, die zur Klärung des Risikos beitragen sollen".

Zumindest ein klinischer Fall wurde bislang berichtet, bei dem sich das Risiko einer Leberkrebsindukti- on durch CPA manifestiert haben könnte (Lancet 1995; 345; 452). Die betroffene Patientin hatte zum Zweck der Kontrazeption über 14 Jahre Dia- ne® -35 eingenommen und ein Leber- karzinom entwickelt, welches im De- zember 1994 zum Tode führte. Die Schering AG hält die neuen Auflagen für medizinisch nicht gerechtfertigt, zumal es seit Dezember keine neuen Erkenntnisse gibt, welche die Forde- rungen der deutschen Behörde ver- ständlich machen würden. Das Unter- nehmen hat gegen den Bescheid des BfArM Widerspruch eingelegt. An- dere Risikofaktoren konnten nicht gefunden werden. Obwohl nicht noch mehr derartige Fälle gemeldet wor- den sind, kann laut BfArM daraus keineswegs geschlossen werden, „daß das durch die Anwendung von Diane®-35 bedingte Risiko einer Le- berkrebsentwicklung vernachlässig- bar sei".

Dr. Vera Zylka-Menhorn

Cyproteronacetat-haltige Mecikamente

Deutsche Behörde

schränkt Zulassung ein

Völlig überraschend hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Anwendungsgebiete für Cyproteronacetat-haltige Medikamente—wie Diane®-35 und Androcur® — mit Wirkung zum 1. Juli deutlich eingeschränkt. Ihre Verordnung soll

„auf das medizinisch unverzichtbare Maß" reduziert werden, da das Risiko einer Le- berkrebsentstehung beim therapeutischen Einsatz von CPA-haltigen Arzneimitteln be- stehe. Deswegen läuft seit August 1994 ein Stufenplanverfahren. Die Entscheidung ist dennoch schwer nachvollziehbar, weil der Arzneimittelspezialitätenausschuß der Eu- ropäischen Kommission im Dezember zu anderen Einschätzungen gelangt war. Daran war das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte maßgeblich beteiligt.

A-1090 (32) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 15, 14. April 1995

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