• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "§ 218: Bedenken gegen politische Stellungnahme der Ärzteschaft" (30.05.1991)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "§ 218: Bedenken gegen politische Stellungnahme der Ärzteschaft" (30.05.1991)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bundesärztekammer

kooperiert mit polnischen Ärzteorganisationen

Die Bundesärztekammer hat mit der Polskie Towarzysto-Lekarskie (Polnischer Ärzteverband) und mit der Naczölna Izba LekarS'ka (Pol- nische Oberste Ärztekammer) während des 94. Deutschen Ärzteta- ges in Hamburg am 1. Mai 1991 eine Kooperationsvereinbarung über die Intensivierung der medizinisch-wissenschaftlichen, berufs- politischen und gesundheitspolitischen Zusammenarbeit unter- zeichnet. Vorausgegangen waren eine Reihe von Kontaktgesprä- chen und gegenseitige Besuche von Delegationen aus der Bundes- republik Deutschland und aus Polen (vgl. DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT, Heft 19/1990). Das Foto zeigt den „Ratifizierungsakt"; von links nach rechts Dr. Daniel Dwornik, Rechtsberater der Polnischen Obersten Ärztekammer, Warschau; Dr. med. Karsten Vilmar, Präsi- dent der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Köln/

Bremen; Prof. Dr. habil. med. Thadeusz Wencel, Präsident der Pol- nischen Obersten Ärztekammer, Warschau

Walter Neus

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Versorgungswerk in Sachsen-Anhalt

MAGDEBURG. Das er- ste berufsständische Versor- gungswerk in den neuen Bun- desländern wird in Sachsen- Anhalt von der dortigen Ärz- tekammer am 1. Juli 1991 errichtet. Die Kammerver- sammlung sprach sich Ende April einstimmig für die Er- richtung einer Ärzteversor- gung mit Pflichtmitglied- schaft aller Kammerangehöri- gen aus. Ihr werden . dann et- wa 6500 Ärzte und Ärztinnen angehören.

Die Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt wird zu- nächst in Halle, dann am Sitz der Ärztekammer in Magde- burg residieren. Bis 1996 wer- den ihre Geschäfte über- gangsweise von der Ärzte- versorgung Niedersachsens wahrgenommen. EB

§ 218: Bedenken gegen politische Stellungnahme der Ärzteschaft

GRADO. Die Ärzteschaft sollte sich in der Diskussion über die gesetzliche Rege- lung des Schwangerschafts- abbruchs einer Parteinahme enthalten. Die Frage der so- zialen Indikation sei allein vom Gesetzgeber zu entschei- den. Diese Auffassung vertrat der Präsident der Baye- rischen Landesärztekammer, Dr. Hans Hege, beim 39. In- ternationalen Fortbildungs- kongreß der Bundesärzte- kammer in Grado. Die Ärzte könnten sich von Berufs wegen wohl zur medizinischen, nicht aber zur sozialen Indikation äußern, so Hege. Ihre Berufs- ordnung verpflichte sie zur Erhaltung des Lebens; wenn der Gesetzgeber Abweichen- des bestimmen wolle, dann möge er das tun, die Ärzte aber außen vor lassen.

Hege kritisierte insoweit eine Entscheidung des 94.

Deutschen Ärztetages. Die-

ser hatte zugunsten des Mehrheitsvotums eines von der Bundesärztekammer ein- gesetzten § 218-Ausschusses entschieden. Danach liegt die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsab- bruch letztlich bei der — zuvor sachkundig beratenen — Frau.

Laut Hege hat der Ärztetag damit eine Entscheidung zu- gunsten des Süssmuth-Mo- dells getroffen. Das bedeute

„in der Handhabung eine ver- kappte Fristenlösung". Hege hält ferner „eine Beratung, wenn sie nicht das Ziel hat, einen Schwangerschaftsab- bruch zu vermeiden, für sinn- los".

Dr. Hege hatte beim Ärz- tetag in Hamburg einen Al- ternativ-Vorschlag zum soge- nannten Mehrheitsvotum ein- gebracht, der jedoch nicht durchkam. „Ich weiß nicht, ob es wirklich die Intention des Ärztetages war, politisch Stellung zu nehmen", fragte er jetzt beim Grado-Kongreß sich und die Teilnehmer. NJ

EG-Richtlinie:

Bundesrat plädiert für Sonderregelung

BONN. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, Dienstleistungen im Gesund- heits- und Krankenhauswe- sen aus der von der Kommis- sion der Europäischen Ge- meinschaften (EG) geplanten Richtlinie über ein verschärf- tes EG-einheitliches Haf- tungsrecht auszunehmen. Die in den Richtlinien vorgesehe- nen Haftungsregelungen wür- den den Besonderheiten des Arzt-Patienten-Verhältnisses nicht gerecht, so der Bundes- rat in einer Stellungnahme zum EG-Richtlinien-Entwurf (Stand: 30. Januar 1991) an die Bundesregierung.

Der Bundesrat weist dar- auf hin, daß die Rechtspre- chung in der Bundesrepublik die Rechte der Patienten ge- genüber den Ärzten in den letzten Jahren und Jahrzehn- ten gestärkt habe. Insbeson-

dere die Statuierung der Auf- klärungspflicht, die Beweis- lastumkehr bei groben Be- handlungsfehlern und Doku- mentationsmängeln und das Einsichtsrecht in die Kran- kenunterlagen hätten zu ei- ner stärkeren Berücksichti- gung von Patienten-Interes- sen geführt. Ziel sollte die Schaffung einer vertrauens- vollen Arzt-Patienten-Bezie- hung sein.

Ziel der ärztlichen Be- handlung sei ein fachgerech- tes Bemühen um Heilung nach den „Regeln der ärztli- chen Kunst". Eine Erfolgsga- rantie im Sinne eines Werk- vertrages könne aber nicht gegeben werden, kommen- tiert der Bundesrat.

Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregie- rung, sich dafür einzusetzen, daß auch der Bereich des Wohlfahrtswesens aus dem Geltungsbereich der EG- Richtlinie ausgenommen wird. Insbesondere die vorge- schlagene Beweislastumkehr beim Verschuldensnachweis sei geeignet, neben- und eh- renamtliche Mitarbeiter und Helfer auf Grund des Haf- tungsrisikos von einer weite- ren Mitarbeit in sozialen Ein- richtungen und bei sozialen Diensten abzuhalten. EB

1992 in Hannover:

17. Hospital-Congress und „Interhospital"

DÜSSELDORF. Die Ge- sellschaft Deutscher Kran- kenhaustag mbH, Düsseldorf, hat beschlossen, abweichend vom sonst üblichen Zwei-Jah- res-Rhythmus im Jahr 1992 ebenfalls eine internationale Krankenhausmesse („Inter- hospital"), verbunden mit dem 17. Hospital-Congress, durchzuführen. Beide Veran- staltungen werden vom 1. bis 4. Juni 1992 auf dem Messe- gelände in Hannover stattfin- den, das auch im Jahr 1993 (vom 15. bis 18. Juni) Stand- ort für die Interhospital und für den 18. Hospital-Congress (früher: Deutscher Kranken- haustag) sein wird. EB Dt. Ärztebl. 88, Heft 22, 30. Mai 1991 (19) A-1959

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

potentielle Brechungen und Grenzen dieser Perspektive über die Mikro- und Makroebene aufzeigt (vgl. Da der Fokus des vorliegenden Beitrags jedoch vor- nehmlich auf der

Problematisch für die Diskussion um eine bessere Ausbildung ist dabei jedoch, dass derzeit kaum empirische Daten über das (Handlungs-)Wissen der Erzieherinnen und

Abbildung 2: Beeinträchtigung, Ausbildungsmodell und spätere Situation im Arbeitsmarkt Separate Analysen für die einzelnen Gruppen von Beeinträchtigungen zeigen einzig innerhalb der

Am Beispiel einer Bildungsintervention für formal gering qualifizierte Erwachsene werden im Beitrag Aspekte von Inklusion und Teilhabe diskutiert.. Im Rahmen eines

Das gilt nicht nur für „Wissenschaft als Beruf“ (sei es in wissenschaftli- chen Einrichtungen oder beispielsweise in industrieller Forschung), sondern auch für wissen-

Wenn hingegen die Tätig- keit alleine (oder Tätigkeit und Betrieb) mit erneuerbaren Energien im Zusammenhang steht, dann zeigt sich das gleiche Bild wie für alle

Hier werden auch noch zwei weitere Aspekte des Berufsbezuges deutlich: Zum einen ist Beruf an einen festgelegten Ausbildungsweg gebunden; man absolviert eine Lehre oder

Dies kann sich angesichts des geringen Theoretisierungsgrads dieser Kon- zepte jedoch nur bedingt im (empirischen) Analyseprozess zeigen. Um jedoch eine diesbezügliche