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MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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Academic year: 2021

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MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

15. SONDERNUMMER

___________________________________________________________________

Studienjahr 2018/19 Ausgegeben am 28. 11. 2018 9.g Stück

___________________________________________________________________

Lehrplan

des berufsbegleitenden Universitätskurses Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at

Internet: https://online.uni-graz.at/kfu_online/wbMitteilungsblaetter.list?pOrg=1 Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

(2)

Lehrplan des berufsbegleitenden Universitätskurses Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung

an der Karl-Franzens-Universität Graz

Gemäß § 3 Zif 5 UG idgF und der Richtlinie des Rektorates über die Einrichtung von Universitätskursen, Mitteilungsblatt Nr. 7b vom 9.1.2007, wird an der Karl-Franzens-Universität Graz der Universitätskurs

„Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung“ eingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines ... 2

(1) Gegenstand des Universitätskurses ... 2

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen ... 2

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt ... 2

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen ... 3

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren ... 3

§ 2 Allgemeine Bestimmungen ... 3

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten ... 3

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses ... 4

(3) Zertifikat ... 4

(4) Lehrveranstaltungstypen ... 4

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses ... 4

(1) Module und Lehrveranstaltungen ... 4

(2) Verpflichtende Praxis ... 5

§ 4 Lehr- und Lernformen ... 5

(1) Unterrichtssprache ... 5

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen ... 5

(3) Lehr- und Lernmethoden ... 5

§ 5 Prüfungsordnung ... 6

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen ... 6

(2) Wiederholung von Prüfungen ... 6

(3) Gesamtbeurteilung ... 6

(4) Modulnote ... 6

§ 6 Kursorganisation ... 6

(1) Kursleitung ... 6

(2) Kurskosten ... 7

§ 7 In-Kraft-Treten ... 7

§ 8 Übergangsbestimmungen ... 7

Anhang I: Modulbeschreibungen ... 8

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern ... 11

(3)

§ 1 Allgemeines

(1) Gegenstand des Universitätskurses

Zielsetzung des Universitätskurses Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung ist es, mittels einer Vernetzung theoriebasierter Inhalte mit praxisrelevanten Erfahrungen multifunktionale Kompetenzen für eine psychosozialorientierte Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Der Universitätskurs zielt darüber hinaus auf die Förderung persönlicher Gesundheitspotenziale bei den TeilnehmerInnen hinsichtlich eines psychosozial gesundheitsfördernden Lebensstils ab.

Der Universitätskurs vermittelt Wissen und Kompetenzen bezüglich psychosozialer Fragestellungen mit Fokussierung auf die Entwicklung von Selbstwahrnehmung und Selbstwert als Grundlagen einer stabilen Persönlichkeit, auf soziale Kompetenz u.a. im Sinne von Kommunikationskompetenz, auf Fragen der Suchtprävention sowie der Friedensförderung und Konfliktbewältigung.

Ziel dieses berufsbegleitenden Universitätskurses ist es insbesondere,

 Kompetenzen zu psychosozialorientierter Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen zu entwickeln sowie zu erweitern,

 persönliche Gesundheitspotenziale zu erweitern.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Die AbsolventInnen sind nach Abschluss des Universitätskurses Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung in der Lage:

 psychosozialorientierte gesundheitsfördernde Interventionsmaßnahmen und Projekte für Kinder und Jugendliche zu planen, zu organisieren, zu leiten und durchzuführen,

 als „GesundheitskoordinatorInnen“ oder als AnsprechpartnerInnen für Gesundheitsbelange eingesetzt zu werden und

 für Kinder und Jugendliche, Eltern und die Gemeindebevölkerung Aufklärungsveranstaltungen durchzuführen (Berechtigung gemäß der Auflage der WKO).

(3) Bedarf und Relevanz des Universitätskurses für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt

Der Universitätskurs Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung ist ausdrücklich als angewandter Universitätskurs positioniert. Die KursteilnehmerInnen werden mit für die Praxis relevanten und aktuellen Forschungsmethoden vertraut gemacht. Die Anwendung dieser Methoden erfolgt in theoriebasierten und praxisrelevanten Lehrveranstaltungen sowie in verschiedenen fachbezogenen Fallstudien.

Moderne Gesellschaften verzeichnen einen verstärkten Anstieg psychischer Erkrankungen (z.B.

Burnout, Angststörungen), die u.a. im Zusammenhang mit einer Beschleunigungs-, Optimierungs- und Konkurrenzgesellschaft stehen. Die Reizüberflutung durch Medien, der zunehmende „Overkill“ an Freizeitoptionen sowie die Belastung durch Leistungsanforderungen in Schule und Lebenswelt verlangen nach einer stabilen Persönlichkeit. Gerade in einer Phase des Werdens, in der sich eine Neuorientierung der körperlichen und sozialen Identität bei Kindern und Jugendlichen vollzieht, bedeutet Gesundheitspädagogik in diesem Bereich, psychosoziale Ressourcen zu stärken, um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus gilt es ebenso, die psychische Balance von Personen in exponierten Berufen (z.B. in der Schule, im Pflegebereich, in der Jugendarbeit) zu erhalten bzw. zu stabilisieren.

Zur Beleuchtung dieser Problemstellung liefert der Universitätskurs Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung einen wichtigen Beitrag, indem er wissenschaftlich fundierte sowie in der Praxis erprobte, mehrdimensionale Kompetenzen der AbsolventInnen im Bereich psychosozialer Gesundheit fördert. Er bildet MultiplikatorInnen für fachlich relevante Fragen und Zusammenhänge aus, die interdisziplinäre Fragen im Bereich der psychosozialen Gesundheitsförderung verstehen und Kinder und Jugendliche sowie in exponierten Berufen Beschäftigte (z.B. in der Schule, im Pflegebereich, in der Jugendarbeit) zu einer gesundheitsfördernden Haltung führen sowie befähigt sind, an der Lösung psychosozialer Problemstellungen mitzuwirken.

(4)

(4) Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen

Der vorliegende Universitätskurs wendet sich insbesondere an Personen, die ein vertieftes Verständnis für psychosozialorientierte Gesundheitsförderung erwerben und in ihrem jeweiligen Umfeld tätig werden wollen, wie z.B.

 LehrerInnen aller Schultypen

 HortpädagogInnen

 KindergartenpädagogInnen

 SozialpädagogInnen

 TrainerInnen sowie KursleiterInnen

 MitarbeiterInnen in der Schulaufsicht, in Non-Profit-Organisationen und in der öffentlichen Verwaltung

 Ärztinnen und Ärzte, AssistentInnen in Arztpraxen

 Personen der Kranken- und Pflegeberufe (wie Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/- pfleger, Hebamme, PflegerInnen)

 Personen, die in den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Jugendarbeit, Polizei, Kranken- und Pflegeberufe (Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger, Hebammen, PflegerInnen etc.) tätig sind

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätskurs Psychosozialorientierte Gesundheits-förderung ist:

1. die allgemeine Universitätsreife gem. § 64 Abs. 1 UG oder 2. der Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung

Für die Bewerbung sind der Nachweis über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin/der Bewerber die Gründe für eine Teilnahme am Universitätskurs Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung und die mit der Absolvierung des Universitätskurses angestrebten Ziele ausführt, vorzulegen.

Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter im Auftrag des Rektorats.

(5) Höchstzahl an Studienplätzen und Auswahlverfahren

Zum Universitätskurs Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung können maximal

25

TeilnehmerInnen zugelassen werden. Die Zahl der Kursplätze ist somit beschränkt und wird nach pädagogisch-didaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für jede neue Durchführung nach Rücksprache mit der wissenschaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter durch die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses festgelegt.

Übersteigt die Anzahl der BewerberInnen die Zahl der Studienplätze, erfolgt die Aufnahme der BewerberInnen in den Universitätskurs nach der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldung.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten

Allen von den TeilnehmerInnen zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Eine Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

(5)

(2) Dauer und Gliederung des Universitätskurses

Der Universitätskurs Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung mit einem Arbeitsaufwand von 34 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst zwei Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

Modultitel/Prüfungsfach ECTS

Modul A: Psychosoziale Gesundheit: Suchtprävention 15

Modul B: Psychosoziale Gesundheit: Konfliktbewältigung 9

Modul C: Grundlagen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements 9

Verpflichtende Praxis 1

(3) Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Universitätskurses PsychosozialorientierteGesundheitsförderung (siehe § 5) erhalten die AbsolventInnen ein Zertifikat der Karl-Franzens-Universität Graz. Den AbsolventInnen des Universitätskurses wird die Bezeichnung „Zertifizierter Gesundheitscoach für psychosozialorientierte Gesundheitsförderung“ verliehen.

(4) Lehrveranstaltungstypen

Im Lehrplan werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten:

a. Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.

b. Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen des Universitätskurses zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

c. Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

d. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch- beruflichen Zielen des Universitätskurses entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.

e. Exkursionen (EX) tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei.

Alle unter b. bis e. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

§ 3 Aufbau und Gliederung des Universitätskurses

(1) Module und Lehrveranstaltungen

Der zweisemestrige Universitätskurs umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 34 ECTS- Anrechnungspunkten. Der Lehrplan ist modular strukturiert. Die Prüfungsfächer sind im Folgenden mit Titel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der Semesterzuordnung (Sem.) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I.

Modultitel/Prüfungsfach LV-

Typ ECTS KStd. Sem.

Modul A Psychosoziale Gesundheit: Suchtprävention 15 8,5 1-2

A.1 Selbstwert und Selbstorganisation VU 1,5 0,5 1

A.2 Selbstwahrnehmung und Realitätskonstruktion UE 1,5 1 1 A.3 Persönlichkeitsentwicklung im Kindes- und Jugendalter SE 2,5 1 1 A.4 Einführung in aktuelle Handlungsfelder der

Suchtprävention VU 1,5 1 1

(6)

A.5 Suchtarten: substanzabhängige und

substanzunabhängige Süchte VU 1,5 1 1

A.6 Drogenpolitik und rechtliche Aspekte VO 1,5 0,5 1

A.7 Modelle der Suchtprävention VU 1,5 1 2

A.8 Methoden der Suchtprävention VU 2 1,5 2

A.9 Unterstützungsangebote im Bereich Suchthilfe EX 1,5 1 2 Modul B Psychosoziale Gesundheit: Konfliktbewältigung 9 4,5 2 B.1 Grundlagen der Friedens- und Konfliktforschung VO 1,5 0,5

2

B.2 Modelle der Friedensförderung und des

Konfliktmanagements VO 1,5 1 2

B.3 Methoden der Friedensförderung und des

Konfliktmanagements UE 1,5 1 2

B.4 Analyse von Konfliktverhalten UE 1,5 1 2

B.5 Führung von Konfliktgesprächen VU 1,5 0,5 2

B.6 Ethische und interkulturelle Aspekte aus

interdisziplinärer Perspektive VO 1,5 0,5 2

Modul C Grundlagen der Gesundheitsförderung und des

Gesundheitsmanagements 9 3 2

C.1 Gesundheitsförderung in Organisationen VU 1,5 0,5 2

C.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen VU 1,5 0,5 2

C.3 Rechtliche Grundlagen VU 1,5 0,5 2

C.4 Marketing VU 1,5 0,5 2

C.5 Fachspezifisches Projekt und Projektpräsentation SE 3 1 2

Verpflichtende Praxis

-

1

-

2

Erste-Hilfe-Kurs - 1 - 2

SUMMEN 34 16

(2) Verpflichtende Praxis

Im Rahmen des Universitätskurses Psychosozialorientierte Gesundheitsförderung ist eine verpflichtende Praxis in Form eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 1 ECTS-Anrechnungspunkt vorgeschrieben. Der Mindestumfang des Kurses beläuft sich hierbei auf 16 Stunden. Der Nachweis über den Besuch darf bei Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein.

§ 4 Lehr- und Lernformen

(1) Unterrichtssprache

Der Universitätskurs wird in deutscher Sprache abgehalten.

(2) Zeitliche Durchführungsbestimmungen

Der Universitätskurs ist berufsbegleitend organisiert. Der Unterricht findet in geblockter Form statt.

(3) Lehr- und Lernmethoden

Die vielfältigen Lehr- und Lernmethoden werden in den Lehrveranstaltungen in optimaler Form auf den Inhalt abgestimmt. In den Lehrveranstaltungen wird in unterschiedlichen Settings (selbstgesteuerten Gruppen oder Teams) mit vielfältigen Lehr- und Lernformen gearbeitet. Dabei wird aktive Teamarbeit von den TeilnehmerInnen erwartet.

(7)

§ 5 Prüfungsordnung

(1) Lehrveranstaltungsprüfungen

Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.

Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem.

§76 Abs. 2 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekanntzugeben sind, abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 72 Abs. 2 UG bestimmten Notenskala.

Für den positiven Abschluss des Universitätskurses müssen alle Lehrveranstaltungen erfolgreich absolviert werden. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter muss in Summe eine Anwesenheit von mindestens 80 % gegeben sein. Als Ersatz für Fehlstunden kann eine Kompensationsarbeit eingefordert werden.

(2) Wiederholung von Prüfungen

Die TeilnehmerInnen sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Weitere Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen sind in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt.

(3) Gesamtbeurteilung

Es ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn alle Fächer positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie „nicht bestanden“ zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Fächer die Beurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.

(4) Modulnote

Die Note eines Moduls ergibt sich aus den Noten jener Lehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind. Die Modulnote ist zu ermitteln, indem

a. die Note jeder dem Modul zugehörigen Prüfungsleistung mit ECTS-Anrechnungspunkten der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,

b. die gemäß lit. a. errechneten Werte addiert werden,

c. das Ergebnis der Addition durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der Lehrveranstaltungen dividiert wird und

d. das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird. Dabei ist bei Nachkommawerten, die größer als x,5 sind, aufzurunden, sonst abzurunden.

e. Eine positive Note des Moduls kann nur erteilt werden, wenn jede einzelne Prüfungsleistung im Modul positiv beurteilt wurde.

f. Lehrveranstaltungen, deren Beurteilung ausschließlich die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Teilnahme bestätigt, sind in diese Berechnung laut lit. a. bis d. nicht einzubeziehen.

§ 6 Kursorganisation

(1) Kursleitung

Es ist eine wissenschaftliche Leiterin/ein wissenschaftlicher Leiter zu bestellen.

Die wirtschaftliche und die organisatorische Leitung des Universitätskurses werden von UNI for LIFE wahrgenommen.

(8)

(2) Kurskosten

Der Universitätskurs ist kostenpflichtig. Im Kursbeitrag sind die Kosten für die Lehrveranstaltungen enthalten. Sonstige Kosten für z.B. Fachliteratur, Recherchen im Zuge der Lehrveranstaltungen, Exkursionen, An- und Abreise zum Veranstaltungsort, Unterkunft und Verpflegung sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.

Der Universitätskurs kann nur durchgeführt werden, wenn dieser kostendeckend ist. Die wirtschaftliche Leitung des Universitätskurses behält sich eine Änderung des Kursbeitrages aufgrund geänderter Rahmenbedingungen wie einer Änderung der TeilnehmerInnenzahlen oder der zugrundeliegenden Kostenstruktur des Kurses vor.

Die TeilnehmerInnen des Universitätskurses haben nur den Kursbeitrag und nicht auch den Studienbeitrag zu entrichten, sofern sie ausschließlich zum Universitätskurs zugelassen sind.

§ 7 In-Kraft-Treten

Dieser Lehrplan tritt mit Ablauf des Tages seiner Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

§ 8 Übergangsbestimmungen

TeilnehmerInnen, die den UniversitätskursPsychosozialorientierte Gesundheitsförderung vor In-Kraft- Treten dieses Lehrplans begonnen haben, sind berechtigt, diesen in der bisher geltenden Fassung bis zum 30.09.2020 abzuschließen. Wird der Universitätskurs bis zum 30.09.2020 nicht abgeschlossen, wird weder ein Zertifikat noch eine Ausbildungsbezeichnung erworben, sondern ausschließlich eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Der Studiendirektor:

Polaschek

(9)

Anhang I: Modulbeschreibungen

Modul A Psychosoziale Gesundheit: Suchtprävention

ECTS-Anrechnungspunkte 15

Inhalte

Förderung und Weiterentwicklung personaler und sozialer Kompetenzen

Selbstwahrnehmung, Selbstwert, Selbstausdruck, Kenntnis eigener Stärken, Fähigkeiten und Schwächen

Empathie und Achtsamkeit als Faktoren individueller und sozialer Situationsbewältigung

Faktoren gelingender Kommunikation: Kommunikations-fähigkeit, allgemeine und persönliche Kommunikationsstile und

-muster

Einführung in die Dynamik der Suchtgenese aus medizinischer, soziologischer und psychologischer Sicht

Substanzabhängige und substanzunabhängige Süchte, legale und illegale Drogen, Wirkungsaspekte

Jugendkulturen und Drogenkonsum

Rechtliche Rahmenbedingungen, Suchtmittelgesetz im österrei- chischen Schulsystem (Paragraph 13 SMG)

Grundlagen primärer Suchtprävention: Konzepte und Methoden zugeschnitten auf die Zielgruppe der Kinder- und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung des Lernorts Schule

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

über eine reflektierte Selbstwahrnehmung zu verfügen:

Wahrnehmung der eigenen Befindlichkeit, Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten ohne Selbstüberschätzung, Erkennen eigener Grenzen;

den Fokus auf das individuelle Stärkenprofil weiter auszubauen;

über einen adäquaten Selbstausdruck zu verfügen: Gefühle, Erlebnisinhalte, Wünsche, Gedanken adäquat zum Ausdruck zu bringen, Wertschätzung und Akzeptanz der eigenen Person entgegenzubringen;

achtsame und respektvolle Kommunikation anzuwenden und zu reflektieren;

Ursachen, Dynamiken und Folgen von Sucht zu verstehen und zu reflektieren;

die grundlegenden institutionellen und rechtlichen Rahmen- bedingungen für die Ausübung gesundheitspädagogischer Interventionen im Bereich Sucht zu verstehen und anzuwenden;

Bescheid zu wissen über verschiedene gesundheits- pädagogische Maßnahmen im Bereich Suchtprävention, diese zu planen, durchzuführen und zu reflektieren;

Dynamiken schwieriger Situationen von Kindern und Jugendlichen bzw. von Gruppen zu erkennen und darauf bezogene Maßnahmen durchzuführen bzw. die Betreffenden an professionelle Stellen weiterzuvermitteln.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Vortrag, Impulsreferate, Übungen zur Selbsterfahrung zu personalen und sozialen Kompetenzen, Recherchen in Kleingruppen, Beobachtungen, Fachgespräche, Literaturstudium, Exkursion, E- Learning

Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme

keine

Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung

(10)

Modul B Psychosoziale Gesundheit: Konfliktbewältigung ECTS-Anrechnungspunkte 9

Inhalte

Förderung und Weiterentwicklung personaler und sozialer Kompetenzen: Nähe- und Distanzregulierung, Toleranz, Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Entscheidungs- vermögen, Risikoabwägung, Aggression, Gewalt u.a.

Einführung in Friedens- und Konfliktdynamiken, -modelle und -genese (Gruppenprozesse, Soziogramm u.a.)

Grundlagen des Konfliktmanagements: Konzepte und Methoden zugeschnitten auf die Zielgruppe der Kinder- und Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung des Lernorts Schule

Ethische und interkulturelle Perspektiven aus psychologischer, soziologischer und philosophischer Sicht

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

über eine reflektierte Selbstwahrnehmung bezüglich ihres eigenen Konfliktmanagements, ihrer Regulation von Nähe und Distanz, ihrer Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit und Toleranz zu verfügen;

Ursachen, Dynamiken und Folgen von Konflikten zu verstehen und zu reflektieren;

Bescheid zu wissen über verschiedene gesundheits- pädagogische Maßnahmen im Bereich Konfliktmanagement, diese zu planen, durchzuführen und zu reflektieren;

Dynamiken schwieriger Situationen von Kindern und Jugendlichen bzw. von Gruppen zu erkennen und darauf bezogene Maßnahmen auch im interethnischen Kontext durchzuführen bzw. die Betreffenden an professionelle Stellen weiterzuvermitteln.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Vortrag, Impulsreferate, Übungen zur Selbsterfahrung im Bereich Konfliktmanagement, induktive und deduktive Lehrmethoden, interaktiver Unterricht, Partner- und Gruppenarbeiten, Literatur- studium, E-Learning

Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme

keine

Häufigkeit des Angebots Einmal pro Lehrgangsdurchführung

(11)

Modul C Grundlagen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements

ECTS-Anrechnungspunkte 9

Inhalte

 Theoretische Grundlagen der Gesundheitsförderung

 Gesundheit aus ganzheitlicher Perspektive

 Prävention und Gesundheit in Unternehmen und Organisationen

 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

 Unternehmensführung und Management

 Buchhaltung, Kostenrechnung und Controlling

 Unternehmensrecht

 Gesellschaftsrecht und Wahl der Rechtsform (Personen- gesellschaften, GmbH, AG, Kapitalgesellschaften, GesbR, OG, KG, Stille Gesellschaft)

 Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, Vertragsabschluss

 Gewährleistung und Schadensersatz

 Insolvenz- und Arbeitsrecht

 Grundlagen und Instrumente des Marketings

 Marketingstrategien

 Wettbewerbsvorteile

Lernziele

(erwartete Lernergebnisse, erworbene Kompetenzen)

Die TeilnehmerInnen sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage,

 die verschiedenen Theorien, Modelle, Maßnahmen und Methoden der Gesundheitsförderung zu kennen und zu verstehen;

 das erworbene Wissen in der betrieblichen Praxis anzuwenden (Analyse der Ausgangssituation, Entwicklung und Imple- mentierung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung etc.);

 die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und der Unternehmensführung zu kennen und zu verstehen;

 die unterschiedlichen Modelle und Zugänge des Managements zu verstehen und kritisch zu beurteilen;

 die Grundlagen der doppelten Buchhaltung zu verstehen;

 Inhalte eines Jahresabschlusses zu verstehen und die zugrundeliegenden Geschäftsfälle und Ereignisse zu interpretieren;

 gesetzliche Regelungen über die Rechnungslegung zu kennen und zu verstehen sowie deren Auswirkungen auf die Darstellung der Lage von Unternehmen zu beurteilen;

 die verschiedenen Gesellschaftsformen zu unterscheiden, die Grundlagen des Vertrags-, Insolvenz-, Arbeits- und Schaden- ersatzrechts zu kennen und zu verstehen;

 mit Gesetzestexten und Entscheidungen umzugehen;

 juristische Argumentationen zu verstehen;

 unerlaubte Handlungen im Geschäftsverkehr zu kennen;

 Probleme und Aufgaben im Marketing in der Berufspraxis zu erkennen, zu analysieren und erfolgreich Lösungen zuzuführen;

 die Instrumente des Marketings (Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik) anzuwenden sowie Wettbewerbs- analysen durchzuführen.

Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden

Vortrag, Workshop, Eigenarbeit, Präsentation, Gruppenarbeit, Diskussion, Literaturrecherche, Übung, Verfassen einer schriftlichen Arbeit, Gruppenarbeiten zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation, vertiefendes Literaturstudium

Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme

keine

Häufigkeit des Angebots Einmal pro Kursdurchführung

(12)

Anhang II: Musterstudienablauf gegliedert nach Semestern

Semester Lehrveranstaltungstitel/Prüfungen ECTS

1 10

A.1 Selbstwert und Selbstorganisation 1,5

A.2 Selbstwahrnehmung und Realitätskonstruktion 1,5

A.3 Persönlichkeitsentwicklung im Kindes- und Jugendalter 2,5 A.4 Einführung in aktuelle Handlungsfelder der Suchtprävention 1,5 A.5 Suchtarten: substanzabhängige und substanzunabhängige Süchte 1,5

A.6 Drogenpolitik und rechtliche Aspekte 1,5

2 23

B.1 Grundlagen der Friedens- und Konfliktforschung 1,5

B.4 Analyse von Konfliktverhalten 1,5

A.7 Modelle der Suchtprävention 1,5

A.8 Methoden der Suchtprävention 2

A.9 Unterstützungsangebote im Bereich Suchthilfe 1,5

B.2 Modelle der Friedensförderung und des Konfliktmanagements 1,5 B.3 Methoden der Friedensförderung und des Konfliktmanagements 1,5

B.5 Führung von Konfliktgesprächen 1,5

B.6 Ethische und interkulturelle Aspekte aus interdisziplinärer Perspektive 1,5

C.1 Gesundheitsförderung in Organisationen 1,5

C.2 Betriebswirtschaftliche Grundlagen 1,5

C.3 Rechtliche Grundlagen 1,5

C.4 Marketing 1,5

C.5 Fachspezifisches Projekt und Projektpräsentation 3

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