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Hochschulpakt 2020 Bericht zur Umsetzung im Jahr 2018

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Hochschulpakt 2020

Bericht zur Umsetzung im Jahr 2018

(2)

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) - Büro -

Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn

Telefon: (0228) 5402-0 Telefax: (0228) 5402-150 E-mail: gwk@gwk-bonn.de Internet: www.gwk-bonn.de

ISBN 978-3-947282-01-2 2020

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1 Hochschulpakt 2020: Ziele und Grundlagen ... 3

1.1 Ziele des Hochschulpakts ... 3

1.2 Berichterstattung ... 4

2 Entwicklung der Studienanfängerzahlen ... 5

2.1 Entwicklung der Studienanfängerzahlen insgesamt ... 5

2.2 Entwicklung der Studienanfängerquote ... 8

2.3 Entwicklung der Studienanfängerzahlen nach Hochschularten ... 9

2.4 Entwicklung der Studienanfängerzahlen nach Fächergruppen ... 10

3 Entwicklung des Personalbestandes ... 13

3.1 Professorinnen und Professoren, hauptberufliches wissenschaftliches und künstleri- sches Personal sowie Lehrbeauftragte (VZÄ) ... 13

3.2 Betreuungssituation der Studierenden ... 13

3.3 Frauenanteil am Hochschulpersonal ... 15

4 Finanzierung zusätzlicher Studienanfänger ... 17

4.1 Finanzmittel für zusätzliche Studienanfänger im Jahr 2018 ... 17

4.2 Exkurs: Entwicklung der öffentlichen Ausgaben für Hochschulen (Grundmittel) ... 18

5 Maßnahmen zur Umsetzung des Hochschulpakts in den Ländern ... 20

6 Zusammenfassung und Ausblick ... 23

7 Anhang 1: Bericht der Länder zur Umsetzung im Jahr 2018 ... 24

7.1 Baden-Württemberg ... 24

7.2 Bayern ... 29

7.3 Berlin ... 35

7.4 Brandenburg ... 42

7.5 Bremen ... 42

7.6 Hamburg ... 55

7.7 Hessen ... 61

7.8 Mecklenburg-Vorpommern ... 68

7.9 Niedersachsen ... 72

7.10 Nordrhein-Westfalen ... 80

7.11 Rheinland-Pfalz ... 88

7.12 Saarland ... 94

7.13 Sachsen ... 100

7.14 Sachsen-Anhalt ... 107

7.15 Schleswig-Holstein ... 116

7.16 Thüringen ... 122

8 Anhang 2: Tabellenübersicht ... 130

(4)
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1 Hochschulpakt 2020:

Ziele und Grundlagen

1.1 ZIELE DES HOCHSCHULPAKTS

Bund und Länder wollen mit dem Hochschulpakt 2020 Impulse für die Zukunftsfähigkeit des Landes geben und einer angesichts der steigenden Bildungsbeteiligung und der doppelten Abi- turjahrgänge zunehmenden Zahl von Studienanfängern1 ein qualitativ hochwertiges Hochschul- studium gewährleisten.

Mit Hilfe der von Bund und Ländern bereitgestellten Hochschulpaktmittel in Milliardenhöhe schaffen die Länder die notwendigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen und ermög- lichen ihnen, eine gegenüber dem Bezugsjahr 2005 weitaus höhere Zahl an Studienanfängern aufzunehmen. Der bedarfsgerechte Ausbau des Studienangebots trägt dazu bei, auch künftig ausreichend hochqualifizierte Fachkräfte und wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland auszubilden.

Die Länder setzen bei der Umsetzung des Hochschulpakts folgende Schwerpunkte:

Einstellung zusätzlichen Personals

Erhöhung des Frauenanteils bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen

Ermöglichung eines qualitativ hochwertigen Studiums

Qualitätsgesicherte Steigerung des Studienerfolgs

Steigerung des Anteils von Studienanfängern an Fachhochschulen

Steigerung des Anteils von Studienanfängern in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)

Steigerung der Zahl beruflich Qualifizierter an den Hochschulen

Bund und Länder haben den Hochschulpakt im Jahr 2007 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 beschlossen. Eine erste Programmphase lief von 2007 bis 2010. In dieser Phase wurden im Ver- gleich zum Basisjahr 2005 insgesamt rd. 185.000 zusätzliche Studienanfänger im ersten Hoch- schulsemester an den Hochschulen aufgenommen. Dies sind doppelt so viele wie ursprünglich auf der Basis einer Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2008 zu erwar- ten waren.

(6)

Die zweite Programmphase (Hochschulpakt II) deckte die Jahre 2011 bis 2015 ab. Zum Zeit- punkt des Beschlusses der zweiten Phase im Jahr 2009 waren Bund und Länder noch von 275.420 zusätzlichen Studienanfängern ausgegangen. Diese Zahl wurde jedoch in Folge der Aus- setzung der Wehr- und Zivildienstpflicht sowie aufgrund einer neuen Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2012 mit Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern vom 13. Juni 2013 an die tatsächliche Entwicklung angepasst und auf 623.787 zusätzliche Studienanfänger erhöht. Insgesamt konnten in der Laufzeit des Hoch- schulpakts II gegenüber dem Ausgangswert aus dem Jahr 2005 sogar über 720.000 Studienin- teressierte mehr ein Hochschulstudium aufnehmen.

Am 11. Dezember 2014 haben die Regierungschefinnen und -chefs auf Grundlage einer weiteren KMK-Vorausberechnung die Weiterentwicklung des Hochschulpakts beschlossen. Die Verein- barung zum Hochschulpakt III regelt sowohl die Finanzierung der zweiten Programmphase ab 2015 als auch die von 2016 bis 2020 geltende dritte, abschließende Programmphase und deren Ausfinanzierung bis 2023. Mit dem Hochschulpakt III wollen Bund und Länder über die bereits mit dem Hochschulpakt II finanzierten Studienanfänger hinaus bis zum Jahr 2020 ein Studien- angebot für bis zu 760.033 zusätzliche Studienanfänger bereitstellen. Allein im ersten Jahr 2016 der dritten Programmphase wurden ca. 147.000 zusätzliche Studienanfängerplätze gegenüber dem Ausgangsjahr 2005 geschaffen.

1.2 BERICHTERSTATTUNG

Die Länder berichten zum 31. Oktober eines Jahres über die Durchführung des Programms zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger2 im vorangegangenen Kalenderjahr. Der vorliegende Bericht umfasst die Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Jahr 2018.

2 Neben dem Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger umfasst die Bund-Länder-Verein- barung zum Hochschulpakt auch die Finanzierung von Programmpauschalen im Rahmen der DFG- Förderung.

(7)

2 Entwicklung der Studienanfängerzahlen

2.1 ENTWICKLUNG DER STUDIENANFÄNGERZAHLEN INSGESAMT

Im Jahr 2018 haben an deutschen Hochschulen 511.997 Studienanfänger ein Studium aufge- nommen. Gegenüber dem Ausgangsjahr des Hochschulpakts 2005 mit 362.7813 Anfängern ist ihre Zahl um 41,1 % bzw. 149.216 gestiegen. Die Zahl der Studienanfänger hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.169 bzw. 0,23 % verringert (vgl. Tabellen 1 und 2 im Anhang).

Übersicht 1: Studienanfänger 2018 und Veränderung gegenüber dem Basisjahr 2005

Studienanfänger

2005 2018 Veränderung gegenüber 2005 absolut - % -

Länder insg. 362.781 511.997 + 149.216 + 41,1

davon:

Flächenländer West 272.969 395.361 + 122.392 + 44,8

Flächenländer Ost 51.988 55.538 + 3.550 + 6,8

Stadtstaaten 37.824 61.098 + 23.274 + 61,5

Abbildung 1: Verteilung der Studienanfänger 2005 und 2018 auf die Länder

Von allen Studienanfängern nahmen im Jahr 2018 77,2 % ihr Studium in den westdeutschen Flächenländern auf, 10,9 % in den ostdeutschen Ländern und 11,9 % in den Stadtstaaten, damit

3 Angepasst gem. Artikel 1 § 5 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß 0

20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000

BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH Studienanfänger 2018 Studienanfänger 2005

(8)

hat sich das Verhältnis im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Im Jahr 2005 immatrikulier- ten sich 75,3 % der Erstsemester in den westdeutschen Flächenländern, 14,3 % in den ostdeut- schen Flächenländern und 10,4 % in den Stadtstaaten.

Den mit Abstand höchsten prozentualen Zuwachs gegenüber 2005 verzeichnete Berlin mit + 76,3 %. In Bayern (+ 53,3 %), dem Saarland (52,4 %), Hamburg (+ 50,7%) und Nordrhein- Westfalen (+ 50,5 %) lag die Steigerung über 50 %. Am geringsten stiegen die Studienanfänger- zahlen im Vergleich zu 2005 in den ostdeutschen Flächenländern Thüringen (+ 1,6 %), Sachsen (+ 2,7 %), Mecklenburg-Vorpommern (+ 10,8 %), Brandenburg (+ 12,1 %) sowie Sachsen-An- halt (+ 14,6 %).

Abbildung 2: Steigerung der Studienanfängerzahlen 2018 gegenüber 2005

Ein Vergleich der Entwicklung der Studienanfängerzahlen nach Ländergruppen seit 2005 zeigt für die Stadtstaaten einen hohen Anstieg, der im Berichtsjahr 2018 mit + 61,5 % nur knapp hin- ter dem Höchststand aus 2017 von +63,2 % lag. In den westdeutschen Flächenländern stieg die Zahl der Studienanfänger zunächst langsamer an, erreichte 2011 ihren Höchststand und liegt seitdem auf einem hohen Niveau von deutlich über 40 % oberhalb der Studienanfängerzahl des Jahres 2005. In den ostdeutschen Flächenländern, die sich verpflichtet haben, die Studienan- fängerzahl von 2005 trotz eines erwarteten Rückgangs der Schulabsolventen mit Hochschulzu- gangsberechtigung zu halten, liegt die Zahl der Studienanfänger um 6,8 % höher als 2005. Sie erreicht nicht mehr das Niveau der Jahre 2008 bis 2011, in denen sie deutlich über 10 % über dem Ausgangswert lag.

76%

53% 52% 51% 50% 49% 48%

43% 41%

31% 31%

28%

15% 12% 11%

3% 2%

BE BY SL HH NW HE SH NI DE RP BW HB ST BB MV SN TH

(9)

Abbildung 3: Entwicklung der Studienanfängerzahlen bis 2018 nach Ländergruppen, 2005 = 100

Seit Beginn des Hochschulpakts im Jahr 2007 konnten vor dem Hintergrund einer stark gestie- genen Studiernachfrage 1.353.648 Studieninteressierte mehr ein Hochschulstudium aufneh- men, als dies ohne Bereitstellung zusätzlicher Studiermöglichkeiten - d.h. bei einer Fortschrei- bung der Anfängerzahl 2005 - der Fall gewesen wäre. Nicht nur die westdeutschen Länder haben die Studiermöglichkeiten mit Hilfe des Hochschulpakts erheblich ausgebaut. Auch die ostdeut- schen Länder und die Stadtstaaten haben ihre Verpflichtung, die Aufnahmekapazität des Jahres 2005 aufrecht zu erhalten, durch teilweise stark gestiegene Studienanfängerzahlen deutlich übererfüllt. Die Studienanfängerzahl insgesamt stabilisiert sich seit 2013.

Abbildung 4: Zusätzliche Studienanfänger gegenüber 2005, nach Ländergruppen und gesamt

145

108 162

141

90 100 110 120 130 140 150 160 170

2005 2006

(nachr.) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Flächenländer West

Flächenländer Ost Stadtstaaten Gesamt

Basiswert 2005 = 100

6.058

34.700 61.932

82.334

156.321 132.743

146.332

142.475 144.173

146.979

150.385 149.216

0 25.000 50.000 75.000 100.000 125.000 150.000 175.000 200.000

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Stadtstaaten

Flächenländer Ost Flächenländer West

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2.2 ENTWICKLUNG DER STUDIENANFÄNGERQUOTE

Die Studienanfängerquote im Studienjahr 2018 lag bei 57,3 %4 (Deutsche und Ausländer) und damit annähernd auf dem Stand des Vorjahres (57,0 %). Die Studienanfängerquote pendelt sich damit zwischen 55 % und knapp 60 % eines Altersjahrgangs ein. Seit Inkrafttreten des Hoch- schulpakts ist der Anteil der Studienanfänger an der altersspezifischen Bevölkerung deutlich an- gestiegen: 2005 lag er noch bei 37,1 %.

Abbildung 5: Studienanfängerquote seit 2005

Quelle: Statistisches Bundesamt, Nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzahlen, 1980-2018, vgl. Fußnote 4

Der Anstieg ist vor allem auf die höhere Zahl von Studienberechtigten und eine größere Stu- dierneigung zurückzuführen. Auch der Anstieg der Zahl von Studienanfängern aus dem Ausland und die zunehmende Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte Menschen spielen eine wichtige Rolle. Die seit 2005 um rd. 91 % von 65.769 auf 125.5925 stark gestiegene Zahl der aus dem Ausland stammenden Studienanfänger kann als Zeichen der weltweiten Attraktivität und der zunehmenden internationalen Öffnung des deutschen Hochschulsystems gelten. Ohne Bil- dungsausländer beträgt der Anteil der Studienanfänger im Jahr 2018 an der altersspezifischen Bevölkerung 52 % und ist damit seit 2005, als er 34,2 % betrug, stark gestiegen. Seit 2011 liegt er konstant über 50 %. Das auf dem Bildungsgipfel in Dresden im Jahr 2008 zwischen Bund und

4 Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.3.1 „Nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzah- len“, 1980 bis 2018, Tab. 11.1, Anteil der Studienanfänger an der altersspezifischen Bevölkerung, Deutsche und Ausländer: Bedingt durch die Umstellung der gymnasialen Schulausbildung von 13 auf 12 Jahre in einer Vielzahl von Bundesländern kommt es – zeitlich versetzt – zu Doppelabiturientenjah- ren (sog. G8-Effekt). Durch diese Umstellung im gymnasialen Schulsystem werden auch die Studien- berechtigten- und Studienanfängerquoten beeinflusst. Bis 2013 wurde daher eine bereinigte Quote verwendet, die seit 2014 nicht mehr erhoben wird.

5 Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1. „Studierende an Hochschulen“, Wintersemester 2018/2019, Tab. ZUS-02.

35,6 %

40,3 %

46,0 %

55,9 % 58,3 %

56,7 % 57,3 %

32,8 %

37,3 %

42,3 %

50,4 % 52,0 % 51,7 % 52,0 %

30,0 % 35,0 % 40,0 % 45,0 % 50,0 % 55,0 % 60,0 %

Deutsche und Ausländer Nur Deutsche

(11)

Ländern vereinbarte Ziel6, 40 % eines Altersjahrgangs für ein Hochschulstudium zu gewinnen, wurde in den vergangenen Jahren nicht nur erreicht, sondern kontinuierlich deutlich übertrof- fen.

2.3 ENTWICKLUNG DER STUDIENANFÄNGERZAHLEN NACH HOCHSCHULARTEN Sowohl Universitäten als auch Fachhochschulen haben 2018 erheblich mehr Studienanfänger aufgenommen als 2005. Der Aufwuchs fiel an den Fachhochschulen stärker aus als den Univer- sitäten. Gingen im Jahr 2005 noch 65,7 % der Studienanfänger an die Universität, so sind es heute noch 57,5 %; 42,5 % entscheiden sich für ein FH-Studium. Dies entspricht einer Zielset- zung des Hochschulpakts, den Anteil der Studienanfänger an Fachhochschulen zu steigern (vgl.

Tabellen 1 und 2 im Anhang).

Übersicht 2: Studienanfänger 2018 nach Hochschultyp und Veränderung gegenüber dem Basisjahr 2005

Studienanfänger

2005 2018 Veränderung gegenüber 2005 absolut - % - Insgesamt 362.781 511.997 + 149.216 + 41,1 %

davon an:

Universitäten 238.233 294.357 + 56.124 + 23,6 % Fachhochschulen 124.548 217.640 + 93.092 + 74,7 %

Entwicklung an Universitäten

Insgesamt hat sich die Studienanfängerzahl an Universitäten im Jahr 2018 gegenüber 2005 um 56.124 erhöht (+ 23,6 %), gegenüber dem Vorjahr sank sie leicht um 787 (- 0,3 %); seit 2014 bewegt sie sich auf einem gleichmäßig hohen Niveau. In den westdeutschen Flächenländern wa- ren 2018 43.719 bzw. 24,5 % mehr universitäre Studienanfänger zu verzeichnen als 2005 und 504 weniger als im Vorjahr (- 0,2 %). Die ostdeutschen Länder konnten ihre Studienanfänger- zahl an Universitäten gegenüber 2005 um 1.389 steigern (+ 4,0 %). Dies sind 451 Studienanfän- ger mehr als in 2017 (+ 1,3 %). Die Universitäten in den Stadtstaaten nahmen im Vergleich zu 2005 11.016 zusätzliche Erstsemester auf (+ 44,5 %) bzw. 734 weniger als im Vorjahr (- 2,0 %).

Entwicklung an Fachhochschulen

Gegenüber 2005 haben die Fachhochschulen im aktuellen Berichtsjahr 93.092 Studienanfänger mehr aufgenommen, das entspricht einem Zuwachs von 74,7 %. Im Vergleich zu 2017 sind es 382 Studienanfänger weniger (- 0,2 %). In den westdeutschen Flächenländern betrug der An- stieg gegenüber dem Ausgangsjahr 78.673 zusätzliche Studienanfänger (+ 83,5 %); gegenüber dem Vorjahr waren es 67 Studienanfänger weniger (- 0,04 %). Die Fachhochschulen in den ost- deutschen Ländern konnten die Zahl ihrer Studienanfänger zu 2005 um 2.161 steigern (+ 12,5 %), im Vergleich zu 2017 ist ihre Zahl um 411 gesunken (- 2,1 %). In den Stadtstaaten

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stieg die Zahl der Studienanfänger an Fachhochschulen seit 2005 um 12.258 (+ 94,0 %), gegen- über dem Vorjahr um 96 (+ 0,4 %). Entsprechend der Zielsetzung des Hochschulpaktes, einen Schwerpunkt auf die Entwicklung der Fachhochschulen zu legen, ist die Studienanfängerzahl an Fachhochschulen stark angestiegen.

Abbildung 6: Entwicklung der Studienanfängerzahlen bis 2018 nach Hochschultypen, 2005 = 100

2.4 ENTWICKLUNG DER STUDIENANFÄNGERZAHLEN NACH FÄCHERGRUPPEN Pro zusätzlichen Studienanfänger gegenüber 2005 halten Bund und Länder im Hochschulpakt einen Betrag von 26.000 Euro für erforderlich. Dabei handelt es sich um einen empirisch ermit- telten, fächerübergreifenden Durchschnittspreis eines Hochschulstudiums, der aufwendige Ab- rechnungsmodalitäten zwischen Bund und Ländern vermeidet. Gleichwohl haben einzelne Län- der bei der Umsetzung des Hochschulpakts fächerspezifische Unterschiede berücksichtigt (siehe Länderberichte im Anhang).

Einem der Ziele des Hochschulpakts entsprechend ist die Studienanfängerzahl in den MINT7- Fächern, d.h. Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (Ingenieurwissen- schaften), seit 2005 um 46,5 % gestiegen und damit stärker als die Zahl der Studienanfänger insgesamt (41,1 %). Von allen Studienanfängern im Jahr 2018 nehmen 38,2 % ein Studium in diesem Bereich auf, in dem grundsätzlich ein besonderer Fachkräftebedarf besteht (vgl. Tabellen 3 bis 5 im Anhang). 2005 waren es 36,8 %.

Aufgrund einer Änderung in der Fächersystematik des Statistischen Bundesamts sind die An- teile an Studienanfängern in den einzelnen Fächergruppen und deren Veränderung zwischen 2005 und 2018 nur sehr eingeschränkt vergleichbar.8 Dies betrifft allerdings nicht den Anteil

7 Fächergruppen 04 und 08 laut Kategorisierung des Statistischen Bundesamts.

8 Ab dem Wintersemester 2015/2016 wurde die Fächersystematik des Statistischen Bundesamts geän- dert. Hierbei handelt es sich unter anderem um textliche Änderungen, aber auch um die Zusammen- legung von Fächergruppen oder einer Verschiebung von Studienbereichen in andere Fächergruppen.

124 175

141

90 100 110 120 130 140 150 160 170 180

2005 2006

(nachr.) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Universitäten Fachhochschulen Gesamt

2005 = 100

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von Studienanfängern in den MINT-Fächern, die mehrere Fächergruppen umfassen. Für das Berichtsjahr wurde eine Umrechnung der Ausgangszahl 2005 in den einzelnen Fächergruppen entsprechend der neuen Fächersystematik vorgenommen, um belastbare Vergleiche innerhalb der Fächergruppen zu ermöglichen.

Die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich verpflichtet, in der dritten Phase des Hochschulpakts die Studienanfängerkapazität des Jah- res 2005 in den Fächern Human- und Zahnmedizin aufrecht zu erhalten (Bund-Länder-Verein- barung, Artikel 1, § 1, Abs. 2).

Übersicht 4: Kapazität und Studienanfänger (im Sommersemester und nachfolgenden Wintersemester) in der Hu- man- und Zahnmedizin in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Land 2005 2018

Kapazität Studienanfänger 1. Hochschul-

semester

Studienanfänger

1. Fachsemester Kapazität Studienanfänger 1. Hochschul-

semester

Studienanfänger 1. Fachsemester

BE 680 547 724 680 546 747

MV 469 457 515 494 427 498

SN 665 754 811 652 704 653

ST 410 392 436 410 424 484

TH 323 286 319 317 288 328

Summe 2.547 2.436 2.805 2.553 2.389 2.710

Deutschland

insgesamt 12.064 10.914 13.413 13.031 11.444 14.112

Quellen: Mitteilung der Länder; Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, Angebot und Nachfrage nach Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen an Universitäten zum Sommersemester 2005 sowie zum Wintersemester 2005/06; Stiftung für Hochschulzulassung, Daten der bundesweit zulassungsbe- schränkten Studiengänge an Hochschulen, Sommersemester 2018 sowie Wintersemester 2018/19; gemeinsames Informationssystem der Länder ICEland; nur Staatsexamensstudierende; ohne "Abschluss im Ausland" und ohne

"Ohne Abschluss".

Laut Mitteilung der Länder überschreitet die nach Kapazitätsrecht festgesetzte Studienplatzzahl im Jahr 2018 die des Jahres 2005 um sechs Studienplätze. Die Zahl der Studienanfänger im ersten Hochschulsemester ist um 47 und die der Studienanfänger im ersten Fachsemester um 95 gesunken. Die Entwicklung in den fünf Ländern ist dabei unterschiedlich. Während drei Län- der die Zahl der Studienplätze stabil halten bzw. sogar steigern konnten, sind die Zahlen in zwei Ländern im Jahr 2018 leicht zurückgegangen. Ein Absinken der Zahl der nach Kapazitätsrecht festgesetzten Studienplätze in einem Jahr gegenüber dem Vorjahr kann verschiedene Gründe

So werden die Studienbereiche „Psychologie“, „Erziehungswissenschaften“ sowie der bisherige Stu- dienbereich „Sonderpädagogik“ statt in der Fächergruppe „Geisteswissenschaften“ (bisher „Sprach- und Kulturwissenschaften“) jetzt in der Fächergruppe „Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaf- ten“ nachgewiesen. Der Nachweis des Studienbereichs „Informatik“ erfolgt statt in der Fächergruppe

„Mathematik, Naturwissenschaften“ jetzt in der Fächergruppe „Ingenieurwissenschaften“. Die bisher separat nachgewiesene Fächergruppe „Veterinärmedizin“ ist in der Fächergruppe „Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin“ aufgegangen. Die Ergebnisse der Hochschulstatistik ab WS 2015/2016 sind für die genannten Fächergruppen daher mit den Vorjahren nur eingeschränkt ver-

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haben – vom Ausfall von Lehrpersonal über Verminderungen des Lehrdeputats oder zeitlich be- grenzte räumliche Engpässe bis zu Veränderungen bei der Anzahl geeigneter Patientinnen und Patienten für die Ausbildung im Studiengang Medizin; eine punktgenaue Steuerung der Kapa- zitäten durch ein Land ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Ein Grund für das Unterschrei- ten der Zahl der Studienanfänger im ersten Fachsemester ist auch, dass sich aufgrund von erst nach dem Statistikstichtag durchgeführten Nachrück- oder Losverfahren die Zahl der tatsächli- chen Studienanfänger nach dem Stichtag tatsächlich noch erhöht, diese Erhöhung aber statis- tisch nicht erfasst wird.

Bezogen auf alle Länder ist eine entschieden positive Entwicklung der Studienanfängerkapazi- täten in den Fächern Human- und Zahnmedizin zu verzeichnen. Gemäß den Daten der Zentral- stelle für die Vergabe von Studienplätzen und der Stiftung für Hochschulzulassung konnte die nach Kapazitätsrecht festgesetzte Studienplatzzahl von 12.064 im Jahr 2005 um 967 auf 13.031 im Jahr 2018 gesteigert werden. Die Zahl der Studienanfänger im ersten Hochschulsemester ist um 530 und die der Studienanfänger im ersten Fachsemester um 699 gestiegen.

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3 Entwicklung des Personalbestandes

3.1 PROFESSORINNEN UND PROFESSOREN, HAUPTBERUFLICHES WISSENSCHAFT- LICHES UND KÜNSTLERISCHES PERSONAL SOWIE LEHRBEAUFTRAGTE (VZÄ) Die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger ist eng an die verstärkte Einstellung von Hoch- schulpersonal gekoppelt. Die Zahl des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals insgesamt – in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und ohne drittmittelfinanziertes Personal9 – stieg von 112.820 in 2005 über 144.015 in 2017 auf 146.724 im Berichtsjahr an. Das entspricht gegenüber 2005 einer Steigerung um 30,1 % und gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,9 %. Ferner waren an den Hochschulen 19.221 Lehrbeauftragte beschäftigt. Im Vergleich zu 11.063 Lehrbe- auftragten im Jahr 2005 entspricht dies einem Zuwachs von 8.158 bzw. 73,7 % (vgl. Tabellen 8 und 9 im Anhang). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Lehrbeauftragten um 168 gestie- gen. Ein positiver Trend ist auch bei der Entwicklung der Anzahl der Professorinnen und Pro- fessoren zu verzeichnen: Ende 2005 lehrten und forschten 37.865 Professorinnen und Professo- ren an deutschen Hochschulen, im Berichtsjahr sind es 48.128; das entspricht einer Steigerung um 10.263 bzw. 27,1 %. Gegenüber dem Vorjahr sind es 560 Professorinnen und Professoren mehr (+ 1,2 %).

Übersicht 5: Personalkategorien 2018 und Veränderung gegenüber dem Basisjahr 2005

Personal

2005 2018 Veränderung gegenüber 2005

absolut - % - Hauptberufl. wiss. u. künstl. Personal 112.820 146.724 + 33.904 + 30,1

Lehrbeauftragte 11.063 19.221 + 8.158 + 73,7

Professoren 37.865 48.128 + 10.263 + 27,1

Hauptberufl. wiss. u. künstl. Personal und Lehrbeauftragte in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal

Mit der Einstellung zusätzlichen Personals hat sich die positive Entwicklung in einem der Schwerpunkte des Hochschulpakts auch im Berichtsjahr fortgesetzt. Zu diesem Anstieg haben neben dem Hochschulpakt verschiedene Ländermaßnahmen und Bund-Länder-Programme beigetragen. So wie sich die Entwicklung der Studienanfängerzahl seit 2013 stabilisiert hat, hat sich scheinbar auch die Entwicklung der Lehrbeauftragten seit 2014 stabilisiert.

3.2 BETREUUNGSSITUATION DER STUDIERENDEN

Seit Beginn des Hochschulpakts wurde das Personal an Hochschulen kontinuierlich ausgebaut.

Die Zahl der Studierenden stieg von 2005 bis 2018 mit 44,4 % noch stärker als das Personal

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(+ 30,1 %). Dies hat zur Folge, dass auf eine Person, die dem wissenschaftlichen Hochschulper- sonal (in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal) angehört, rechnerisch mehr Studierende entfallen.

Abbildung 8: Entwicklung der Zahl der Studierenden, der Studienanfänger und verschiedener Personalkategorien 2005-2018, 2005 = 100

(Hauptberufl. wiss. u. künstl. Personal und Lehrbeauftragte in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal)

Betrug diese Betreuungsrelation (ohne die Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissen- schaften10) im Jahr 2005 an Universitäten noch 18,2, so stieg sie im Jahr 2018 auf 19,2 an (2017:

19,4). Sie hat sich damit im Vergleich zu 2005 etwas verschlechtert und zum Vorjahr leicht ver- bessert. Die Betreuungssituation an Fachhochschulen übersteigt mit 26,3 leicht das Niveau des Ausgangsjahrs 2005, in dem sie 25,5 betrug (vgl. Tabelle 10 im Anhang), liegt aber immer noch unter dem Höchstwert von 2006 von 26,5. Auch im Vergleich zum Vorjahr (26,1) hat sie sich etwas verschlechtert.

10 Die Einbeziehung des ärztlichen Personals an Universitätskliniken, das dem wissenschaftlichen Per- sonal der Hochschule zugerechnet wird, ohne in vergleichbarem Umfang Lehrtätigkeiten zu überneh- men, würde die Ergebnisse erheblich verzerren.

141 144

127 130 174

100 90

100 110 120 130 140 150 160 170

2005 2006

(nachr.) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Studienanfänger

Studierende Professoren Hauptberufl. Wiss.

Lehrbeauftragte Basiswert 2005 = 100

(17)

Abbildung 9: Entwicklung der Betreuungsrelation Studierende auf wissenschaftliches Hochschulpersonal an Uni- versitäten und Fachhochschulen 2005-2017 (insgesamt ohne Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissen- schaften)

Aufgrund der veränderten Fächersystematik des Statistischen Bundesamts (siehe Fußnote 8) kann die Betreuungsrelation in den einzelnen Fächergruppen nur sehr eingeschränkt zu einem Vergleich mit den Vorjahren herangezogen werden.

3.3 FRAUENANTEIL AM HOCHSCHULPERSONAL

Bei der Umsetzung des Hochschulpakts soll der Frauenanteil am Hochschulpersonal erhöht werden. Dies ist ebenfalls das Ziel vieler Initiativen in den Ländern. Auch bei Bund-Länder-Pro- grammen wie dem Professorinnenprogramm und der Exzellenzstrategie spielen Gleichstel- lungsaspekte eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Programme des Bundes und der Länder maßgeblich dazu beigetragen haben, in den Hochschulen Gleichstellungsbemü- hungen zu befördern. Die Effekte des Hochschulpakts können daher nicht isoliert betrachtet werden.

Übersicht 6: Anteil von Frauen an Personalkategorien 2018 gegenüber 2005

2005 2018

insgesamt darunter: Frauen insgesamt darunter: Frauen

absolut - % - absolut - % -

Wiss. u. künstl. Personal 112.820 29.550 26,2 146.724 53.407 36,4

Lehrbeauftragte 11.063 3.455 31,2 19.221 6.661 34,7

Professuren 37.865 5.412 14,3 48.128 11.904 24,7

(Hauptberufl. wiss. u. künstl. Personal und Lehrbeauftragte in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal)

Der Anteil von Frauen an Professuren insgesamt ist von 14,3 % im Jahr 2005 auf 24,7 % im Jahr 2018 gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg um 6.492 von 5.412 im Ausgangsjahr 2005 auf

18,2 18,2

17,6 17,9

17,9

17,7 18,8

19,1 19,0

19,2 19,3

19,6 19,4

19,2 25,5

26,5 26,0

25,3

24,3

23,3 24,1

24,4 24,9

24,9 25,3 25,9 26,1 26,3

15,0 17,0 19,0 21,0 23,0 25,0 27,0

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Universitäten Fachhochschulen

(18)

nun 11.904 Professorinnen bei insgesamt 48.128 Professuren. Damit hat sich die Zahl der Pro- fessorinnen an deutschen Hochschulen innerhalb von gut zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Frauenanteil 24,1 % betrug, sind 462 Professorinnen mehr zu verzeichnen (+ 4,0 %, vgl. Tabelle 7 im Anhang).

Beim hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal (ohne drittmittelfinan- ziertes Personal) ist die Entwicklung ähnlich positiv: der Frauenanteil ist von 26,2 % im Jahr 2005 auf 36,4 % im Jahr 2018 gestiegen. In Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entspricht das im Be- richtsjahr 53.407 Frauen und somit 23.857 mehr als 2005, eine Steigerung um 80,7 %. Fast ver- doppelt hat sich die Zahl der weiblichen Lehrbeauftragten (in VZÄ): hier hat sich die Zahl der Frauen seit 2005 um 3.206 und somit um 92,8 % auf 6.661 erhöht, ihr Anteil stieg in diesem Zeitraum von 31,2 % auf 34,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der weiblichen Lehrbe- auftragten geringfügig gestiegen (+ 79 VZÄ, vgl. Tabellen 8 und 9 im Anhang).

Abbildung 9: Entwicklung des Frauenanteils in verschiedenen Personalkategorien 2005-2018

Das Ziel der Steigerung des Frauenanteils wurde damit – im Rahmen der strukturellen Möglich- keiten – an den Hochschulen über alle Personalkategorien hinweg erfolgreich verfolgt.11 Die Länder haben auch 2018 mit Mitteln des Hochschulpakts sowie mit weiteren Programmen und Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils die Weichen dafür gestellt, dass sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzt. Detaillierte Angaben können den Länderberichten im Anhang entnommen werden.

11 Vgl. hierzu den Bericht der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zu „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung, 23. Fortschreibung des Datenmaterials (2017/2018) zu Frauen in Hoch- schulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“, erhältlich unter www.gwk-bonn.de/

fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/Druckfassung_Heft_65_23_Fortschreibung_CHAG.PDF 26,2

27,3

29,7 31,1 31,8 32,7 33,3 33,2 33,7

34,4 35,1 35,5 35,9 36,4 31,2 30,8 32,9 33,3 32,8 32,9 33,4 33,3 34,0

34,1 34,4 34,2 34,5 34,7

14,3 15,2

16,2 17,4

18,2 19,2

19,9 20,4

21,3 22,0

22,7 23,4

24,1 24,7

10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0%

Wiss. u. künstl. Personal Lehrbeauftragte

Professorinnen

(19)

4 Finanzierung zusätzlicher Studienanfänger

4.1 FINANZMITTEL FÜR ZUSÄTZLICHE STUDIENANFÄNGER IM JAHR 2018

Für jeden zusätzlichen Studienanfänger im ersten Hochschulsemester, der sich im Vergleich zur Anfängerzahl des Bezugsjahres 2005 ergibt, halten Bund und Länder einen Betrag von 26.000 Euro für erforderlich. Der Bund beteiligt sich pro zusätzlichen Studienanfänger mit 13.000 Euro, die er verteilt auf vier Jahre den Ländern zur Verfügung stellt. Die Länder stellen die Gesamtfi- nanzierung des Hochschulpakts sicher und gewährleisten ein qualitativ hochwertiges Studium.

Die Ländergemeinschaft erbringt zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zusätzliche finan- zielle Leistungen über die Gesamtlaufzeit des Hochschulpakts, die den erhaltenen Bundesmit- teln für zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Referenzjahr 2005 entsprechen. Die unter- schiedliche Höhe der Bundes- und Landesmittel ist durch Solidarmechanismen bedingt, die den Stadtstaaten, dem Saarland und den ostdeutschen Ländern aufgrund ihrer besonderen Aus- gangslage zugutekommen. Die in einem Jahr bereitgestellten Bundes- und Landesmittel müssen nicht deckungsgleich sein.

Im Jahr 2018 haben Bund und Länder gemeinsam rund 3,7 Mrd. Euro für zusätzliche Studien- anfänger im Rahmen des Hochschulpakts bereitgestellt; davon stammten rund 1,8 Mrd. Euro vom Bund und rund 1,9 Mrd. Euro von den Ländern. Die Länder sind verpflichtet, die Gegenfi- nanzierung in zugesagter Höhe bis zum Jahr 2023 zu erbringen.

Um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, setzen die Länder ab 2016 bis 2023 jährlich für zielgerichtete Maßnahmen ein Volumen von 10 vom Hun- dert der erhaltenen Bundesmittel und der entsprechenden zusätzlich bereit gestellten Landes- mittel ein. Ein Finanztableau über die gesamte Laufzeit aller Programmphasen des Hochschul- pakts ist in der Anlage dieses Berichts zu finden.

Von den Bundesmitteln flossen 76 % an die westdeutschen Flächenländer, 14 % an die Stadt- staaten und 10 % an die ostdeutschen Flächenländer. Bei den Landesmitteln wurde mit 75 % der größte Teil von den westdeutschen Flächenländern bereitgestellt. Von den Stadtstaaten kamen 15 % der Landesmittel und von den ostdeutschen Flächenländern die übrigen rund 10 % (vgl.

Tabelle 11 im Anhang).

Die Bereitstellung von Landesmitteln erfolgt in mehreren Ländern in spezifischen Hochschul- paktprogrammen oder einem entsprechenden Haushaltstitel im Landeshaushalt. In anderen Ländern werden die Mittel durch Aufwüchse der Globalbudgets für Hochschulen bereitgestellt.

Unabhängig von der konkreten Veranschlagung im Landeshaushalt führt jedes Land in notwen- digem Umfang Maßnahmen zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger und zur Umsetzung der vereinbarten Ziele durch.

Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Planungs- und Steuerungsprozesses sowie eines kontinuierlichen und möglichst gleichmäßigen Mittelflusses kann die Bildung von Ausgabenres-

(20)

Rahmen sinnvoll sein, z. B. im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen, überjährigen Pro- grammen sowie zur Finanzierung eines Studienjahres, das sich von Oktober des Vorjahres bis September des Folgejahres erstreckt. Einige Länder haben ferner aufgrund des Zwischenaus- gleichs 2017 Vorsorge für geringere Bundesmittel in den Folgejahren getroffen.

Übersicht 7: Bereitgestellte Bundes- und Landesmittel im Jahr 2018 Land Bundesmittel zusätzl. bereit ge-

stellte Landesmittel

- T€ -

BW 226.109 206.780

BY 273.665 320.058

BE 160.307 212.475

BB 22.547 43.272

HB 24.777 23.908

HH 66.569 66.094

HE 136.932 167.844

MV 21.472 20.343

NI 130.896 136.151

NW 489.502 479.649

RP 53.688 59.560

SL 20.932 19.763

SN 66.478 44.197

ST 36.327 36.687

SH 38.645 38.652

TH 32.069 26.077

Insgesamt 1.800.915 1.901.510

davon

Flächenländer West 1.370.369 1.428.457

Flächenländer Ost 178.893 170.576

Stadtstaaten 251.653 302.477

4.2 EXKURS: ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSGABEN FÜR HOCHSCHULEN (GRUNDMITTEL)

Eine Finanzkenngröße, aus der die Lehrausgaben gesondert hervorgehen, existiert in der Statis- tik nicht. Hinweise liefert jedoch der Bildungsfinanzbericht12 des Statistischen Bundesamts. Bei den dort dargestellten Grundmitteln handelt es sich um die aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzierenden Ausgaben des Aufgabenbereichs Hochschulen (einschließlich investiver Maß- nahmen) abzüglich der dem Bereich zurechenbaren Einnahmen (aus dem öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich). Darin sind Mittel für Lehre und Forschung sowie die Hochschulpa- ktmittel enthalten. Von den Ländern weitergegebene Bundesmittel werden dem Bund, nicht den Ländern zugerechnet.

12 Statistisches Bundesamt, Bildungsfinanzbericht 2019, Dezember 2019, erhältlich unter www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Bildungsfinanzen-

Ausbildungsfoerderung/Publikationen/Downloads-Bildungsfinanzen/bildungsfinanzbericht- 1023206197004.pdf, zuletzt aufgerufen am 12. November 2020.

(21)

Die Grundmittel der Länder sind auch im Jahr 2018 weiter gestiegen. Dem vorläufigen Ist zu- folge lagen sie in diesem Jahr bei rund 25,4 Mrd. Euro und damit um 8,8 Mrd. Euro (+ 53 %) über der Summe des Ausgangsjahres 2005. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Länder ihre Grundmittel um 649 Mio. Euro (+ 2,6 %) gesteigert. Die Steigerungsrate der Grundmittel insge- samt ist also höher als die Steigerungsrate der Studienanfängerzahl im Vergleich zu 2005; es sind aber Unterschiede zwischen den Ländergruppen zu erkennen.

Die westdeutschen Flächenländer stellen im Berichtsjahr mit 19,7 Mrd. Euro 7,4 Mrd. Euro mehr an Grundmitteln bereit als 2005, das entspricht einer Steigerung um 59,9 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind es 424 Mio. Euro bzw. 2,2 % mehr. Die ostdeutschen Flächenländer haben ihre Grundmittel seit 2005 um 881 Mio. Euro und damit um 38,3 % gesteigert und liegen 2018 bei 3,18 Mrd. Euro. Im Vergleich zu 2017 sind die Grundmittel leicht um 18 Mio. Euro bzw. 0,6 % gestiegen. Die Stadtstaaten stellen im Berichtsjahr 2,52 Mrd. Euro Grundmittel bereit und damit 542 Mio. Euro mehr als 2005, das entspricht einer Steigerung um 27,4 %. Gegenüber dem Vor- jahr sind die Grundmittel um 207 Mio. Euro (+ 9 %) gestiegen.

Der Bund hat seine Grundmittel 2018 auf fast 5,3 Mrd. Euro erhöht, das entspricht gegenüber dem Jahr 2005 einer Steigerung um 3,4 Mrd. Euro bzw. 185,4 %. Im Vergleich zu 2017 sind die bundesseitigen Grundmittel um 9,2 % gesunken und liegen um rund 533 Mio. Euro unter dem Spitzenwert des Vorjahres.

Übersicht 8: Entwicklung der öffentlichen Ausgaben für Hochschulen 2005, 2010, 2015-2018 (Grundmittel in Mio. €)

Land 2005 2010 2015 2016

vorl. Ist 2017

vorl. Ist 2018

vorl. Ist Veränderung 2018 ggü. 2005

- Mio. € - %

Länder ges. 16.573 19.303 23.645 24.352 24.707 25.356 + 53,0

davon:

Westdt.

Flächenländer 12.293 14.681 18.332 19.037 19.229 19.653 + 59,9 Ostdt.

Flächenländer 2.303 2.646 2.986 2.952 3.166 3.184 + 38,3

Stadtstaaten 1.977 1.976 2.327 2.363 2.312 2.519 + 27,4

Bund (nachr.) 1.843 3.224 5.030 5.491 5.794 5.261 + 185,4

Die öffentlichen Ausgaben des Bundes und der Länder für Hochschulen betrugen im Berichts- jahr zusammen rund 30,6 Mrd. Euro und damit rund 116 Mio. Euro mehr als im Vorjahr (+ 0,4 %). Seit 2005 sind sie um 66,2 % gestiegen. Die Entwicklung der Grundmittelausgaben nach Ländergruppen und des Bundes zeigt die Übersicht 8.

(22)

5 Maßnahmen zur Umsetzung

des Hochschulpakts in den Ländern

Die Länderberichte zur Umsetzung des Hochschulpakts im Jahr 2018 folgen einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten, einheitlichen Gliederung:

Im Abschnitt „Entwicklung bezüglich der im Hochschulpakt verabredeten Ziele“ erfolgt eine kurze Einschätzung der Studienanfängerzahlen. Dabei werden länderspezifische Besonderhei- ten und Hintergründe dieser Entwicklung erläutert. Außerdem wird die Entwicklung des Perso- nalbestands inkl. einer Berücksichtigung des Frauenanteils bei Professuren und sonstigem wis- senschaftlichen Personal bewertet sowie die Betreuungssituation kommentiert.

Der Abschnitt „Maßnahmen im Rahmen des Hochschulpakts“ untergliedert sich in:

a) Hochschulpolitische Maßnahmen, die speziell für zusätzliche Studienanfänger im Rahmen des Hochschulpakts entwickelt wurden. Hier werden Programme oder Maßnahmen dargestellt, die der Umsetzung des Hochschulpakts in den Ländern dienen. Dabei wird erkennbar, wie die Bundesmittel und eigene Landesmittel verwendet wurden. Länderübergreifend wurden die Mit- tel aus dem Hochschulpakt häufig zur Einstellung zusätzlichen Personals verwendet. Auch die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten für Lehrveranstaltungen wurde in einer Vielzahl von Ländern aus Hochschulpaktmitteln finanziert.

Zu diesen Maßnahmen gehören in den einzelnen Ländern beispielsweise:

Baden-Württemberg: Ein Ausbauprogramm zur Sicherstellung eines ausreichenden Studienplatzangebots im Land besteht seit dem Wintersemester 2007/08. Mit rund 17.000 zusätzlichen Studienanfängerplätzen wurde zum Studienjahr 2018/2019 ein bedarfsgerechtes Studienangebot über alle Hochschularten hinweg geschaffen und 2018 Mittel in Höhe von 202,5 Mio. Euro bereitgestellt.

Bayern: Ausbauprogramm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger mit personellem Ausbau in Höhe von bislang 4.240 zusätzlichen Planstellen.

Berlin: Finanzierung des Ausbaus von Studienplätzen im Bereich Öffentliche Verwaltung und Polizeivollzugsdienst.

Brandenburg: Es werden Studienvorbereitungskollegs, Angebote für den Erwerb von Sprachkenntnissen, Mentorenprogramme, Tutorien und Beratungsangebote durchge- führt.

Bremen: Hochschulpaktmittel wurden im Jahr 2018 vorrangig zur Finanzierung von Personal eingesetzt (82 % der Bundes- und 78 % der Landesmittel), um vor dem Hinter- grund anhaltend hoher Studienanfängerzahlen die erforderliche Lehrkapazität zur Verfügung stellen zu können und um das notwendige unterstützende und beratende administrative und technische Personal bereitstellen zu können.

Hamburg: Zur Erfüllung der vereinbarten Hochschulpaktziele wurden im Jahr 2018 rund 62 % der verausgabten Hochschulpaktmittel zur Finanzierung zusätzlichen Personals eingesetzt.

(23)

Hessen: Angesichts der dauerhaft höheren Studiennachfrage wurden auch im Jahr 2018 aus HSP-Mitteln kapazitätserweiternde Baumaßnahmen finanziert. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, für die 35 Mio. Euro bereitgestellt wurden.

Mecklenburg-Vorpommern: Aufgrund der deutlich angewachsenen Zahl ausländischer Studierender wurden Angebote, die speziell dieser Gruppe den Studieneinstieg ermögli- chen sollen, z. B. durch die Einstellung zusätzlichen Personals für internationale Angele- genheiten und Studienorganisation gefördert.

Niedersachsen: Das Land hat mit dem aus Hochschulpaktmitteln finanzierten Pro- gramm HP-INVEST den Hochschulen rund 115 Millionen Euro für Sanierungen beste- hender Studiums- und Lehrgebäude zur Verfügung gestellt. Damit wurde ein Beitrag zur Beseitigung des Sanierungsstaus an den Hochschulen geleistet.

Nordrhein-Westfalen: Durch ein Prämienmodell wird u. a. gezielt der Ausbau der Studienkapazitäten in der Humanmedizin durch Sonderprämien (52.000 Euro pro zusätzlichen Studienanfänger) gefördert.

Rheinland-Pfalz: Um die Betreuungssituation zu verbessern, hat das Land seit 2005 die Personalkapazität deutlich ausgebaut. So wurden ab dem Jahr 2009 300 zusätzliche Stellen zentral bereitgestellt, darunter 35 Professuren. Ergänzt um Mittel für Miete und Nutzungsentgelte wurden hierfür 22,5 Mio. Euro verausgabt.

Saarland: Zusätzliche Personalstellen wurden in einem Umfang von über 2 Mio. Euro im Rahmen des Hochschulpakts geschaffen. Bei der Verteilung der stellenplanbezogenen Ausgaben wurde im Sinne des Hochschulpakts mit 71 % ein deutliches Gewicht auf die Stärkung der Fachhochschulen gelegt.

Sachsen: Zur signifikanten Erhöhung der Kapazitäten in den Lehramtsstudiengängen sowie einer qualitativen Weiterentwicklung hat Sachsen unter anderem 214 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse in den Lehramtsstudiengängen finanziert.

Sachsen-Anhalt: Hochschulen des Landes wurden durch ein Sonderprogramm zur Lehrerbildung HSP-Mittel in Höhe von rund 3 Mio. Euro (Kapazitätserweiterung und Qualitätsverbesserung) und für den Aufbau des „Kompetenzzentrums Frühe Bildung“

500.000 Euro zugewiesen.

Schleswig-Holstein: Der Anteil der MINT-Fächer hat sich insbesondere durch die Einrichtung innovativer neuer Studiengänge von 39,5 % im Jahr 2005 auf 43,7 % im Jahr 2018 gesteigert.

Thüringen: Im Jahr 2018 wurden den Hochschulen Hochschulpaktmittel für Maßnahmen und Projekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Studium und Lehre in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro zugewiesen.

Gesondert aufgeführt werden Maßnahmen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Dies wurde im Hochschulpakt III als explizites Ziel formuliert. Ferner stellen die Länder dar, welche relevanten Maßnahmen sie unternehmen, um mit dem Hochschulpakt mehr beruflich Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen zu eröffnen. Um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, haben Länder neue Personalkategorien wie z. B. Hochschuldozenturen mit dem Aufgabenschwerpunkt Lehre und Lehrkräfte für besondere Aufgaben geschaffen und eingestellt.

(24)

Hochschulzugangsberechtigung zu öffnen, wurden in einigen Ländern die rechtlichen Vorgaben gelockert, neue Studienformate in Bereichen wie z. B. Fern- und Onlinestudium, berufs- begleitende Studiengänge, Modulstudien oder ein Studium auf Probe für die Dauer von mindestens einem bis höchstens zwei Semestern entwickelt, Vorkurse im Rahmen von Colleges und Studienvorbereitungskurse angeboten und die Anrechnungsmöglichkeiten außerhoch- schulisch erworbener Kompetenzen ausgeweitet.

b) Hochschulpolitische Programme, die auch den zusätzlichen Studienanfängern zugute- kommen. Hier führen die Länder Programme und Maßnahmen auf, die zumindest anteilig den Studienanfängern zugutekommen und die Gesamtfinanzierung der Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger damit ebenfalls sicherstellen und benennen hierfür – soweit möglich – auch den Mittelansatz. Diese Programme und Maßnahmen sind weit gefächert und werden speziell vor dem Hintergrund spezifischer landesinterner Herausforderungen aufgelegt. Darunter fallen beispielsweise der Ausbau der sozialen Infrastruktur (z. B. Wohnheime, Mensen, Bibliotheken), die Bereitstellung zusätzlicher Beratungsangebote oder Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit an Hochschulen.

Eine ausführliche Beschreibung ist den Länderberichten im Anhang zu entnehmen.

(25)

6 Zusammenfassung und Ausblick

Bund und Länder haben im Jahr 2018 gemeinsam rund 3,7 Mrd. Euro für zusätzliche Studien- anfänger im Rahmen des Hochschulpakts bereitgestellt. Rund 1,8 Mrd. Euro hat davon der Bund aufgebracht, rund 1,9 Mrd. Euro die Ländergemeinschaft.

Auch im zwölften Jahr des Hochschulpakts 2020 wurden seine Ziele erfolgreich umgesetzt:

Die Zahl der Studienanfänger im Jahr 2018 stieg gegenüber 2005 um mehr als 41 %. In den westdeutschen Flächenländern betrug der Anstieg 45 % und in den Stadtstaaten 62 %. Trotz der demographischen Entwicklung in den ostdeutschen Ländern, die zu einem Rückgang der Schulabsolventen führt, ist es dort gelungen, die Zahl der Studienanfänger um fast 7 % gegenüber 2005 zu steigern. Insgesamt hat sich die Entwicklung der Studienanfängerzahl seit 2013 stabilisiert.

Ohne Bildungsausländer beträgt der Anteil der Studienanfängerinnen und -anfänger im Jahr 2018 an der altersspezifischen Bevölkerung 52 % und ist damit seit 2005, als er rund 34 % betrug, stark gestiegen. Unter Einbeziehung der Bildungsausländer beträgt die Studienanfängerquote im Berichtsjahr rund 57 %. 2005 lag dieser Wert noch bei rund 37 % einer Altersklasse; insgesamt liegt die Studienanfängerquote seit 2013 auf einem konstant hohen Niveau.

An den Universitäten stieg die Zahl der Studienanfänger gegenüber 2005 um fast 24 % an, an Fachhochschulen um rund 75 %. Während sie an den Universitäten seit 2014 konstant bleibt, stieg sie an Fachhochschulen im selben Zeitraum weiter moderat. Es entspricht einer Zielsetzung des Hochschulpakts, den Anteil der Studienanfänger an Fachhochschulen zu erhöhen.

Die Studienanfängerzahl in den MINT-Fächern ist seit 2005 um fast 47 % gestiegen, mehr als 38 % aller Studienanfänger nahmen 2018 in diesem Bereich ein Studium auf (2005: rund 37 %).

Die Zahl des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal) ist seit 2005 um 30 % gestiegen, die der Professoren hat sich um 27 % erhöht. Die durch Lehrbeauftragte erbrachte Lehre wurde um rund 74 % gesteigert.

Entfielen 2005 an den Universitäten auf eine wissenschaftliche Vollzeitstelle 18,2 Studierende, zeigt sich die Betreuungsrelation 2018 trotz des starken Anstiegs der Studienanfängerzahlen nur leicht auf 19,2 verschlechtert (ohne die Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften). An Fachhochschulen liegt sie im Jahr 2018 mit 26,3 leicht über dem Niveau des Ausgangsjahrs 2005 (25,5). Der deutliche Zuwachs bei den Studierenden konnte damit ohne eine signifikante Verschlechterung der Betreuungsrelation bewältigt werden.

Der Frauenanteil am hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschul- personal (in VZÄ, ohne drittmittelfinanziertes Personal) hat sich von rund 26 % in 2005 auf mehr als 36 % im Jahr 2018 erhöht. Der Anteil der Professorinnen an der Professorenschaft ist im selben Zeitraum von rund 14 % auf fast 25 % gestiegen.

(26)

7 Anhang 1: Bericht der Länder zur Umsetzung im Jahr 2018

7.1 BADEN-WÜRTTEMBERG Bundesmittel: 226.109 T€

Landesmittel: 206.780 T€

Die Mittel werden im Staatshaushalt im Kapitel 1208 (Staatlicher Hochbau), in den einzelnen Hochschulkapiteln des Landes (Kap. 1410, 1412, 1414, 1415, 1417, 1418, 1419, 1420, 1421, 1443 TitGr. 73, 1444 TitGr. 73, 1463, 1464, 1468 TitGr. 74, 1471, 1472, 1473, 1474, 1476 und 1477) sowie im Kapitel 1403 TitGr. 77 und 78 (Allgemeine Aufwendungen für die Hochschulen, Aus- bauprogramme Hochschule 2012 und Master 2016) geführt.

In das Jahr 2018 wurden insgesamt 144,8 Mio. Euro Reste aus 2017 übertragen. Zum Jahres- ende 2018 waren Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt rund 96,7 Mio. Euro noch nicht verausgabt. Davon bilden ca. 30,1 Mio. Euro die Ausgabereste, die beim Land entstanden sind. Die den Hochschulen zugewiesenen und von ihnen noch nicht verausgabten Hochschulpa- ktmittel betrugen dagegen rund 66,6 Mio. Euro. Das Land Baden-Württemberg und die Hoch- schulen werden durch geeignete Maßnahmen und Planungen sicherstellen, dass sämtliche Bun- desmittel aus dem Hochschulpakt 2020 zweckentsprechend bis zum Ende des Jahres 2023 ver- ausgabt werden.

1. Entwicklung bezüglich der im Hochschulpakt verabredeten Ziele

Entwicklung der Studienanfängerzahlen

Baden-Württemberg hat im Studienjahr 2018 insgesamt 74.138 Studienanfängerinnen und -an- fänger im ersten Hochschulsemester und damit 17.531 zusätzliche Anfängerinnen und Anfänger gegenüber dem Referenzjahr 2005 aufgenommen. Die Anfängerinnen und Anfänger verteilen sich auf die Universitäten einschließlich der Pädagogischen Hochschulen und Kunsthochschu- len (36.787) sowie die Hochschulen für angewandte Wissenschaften einschließlich der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und den Verwaltungsfachhochschulen (37.351).

Das Land Baden-Württemberg hat seit dem Jahr 2007 die Studienkapazitäten im Rahmen des Landesprogramms „Hochschule 2012“ ausgebaut, so dass die Herausforderung steigender Stu- dierendenzahlen an den baden-württembergischen Hochschulen sehr gut bewältigt werden konnte. Mit dem im Jahr 2013 in einer ersten Stufe gestarteten Programm „Master 2016“, dessen zweite Stufe im Jahr 2015 initiiert werden konnte, werden zusätzliche Kapazitäten in Masterstu- diengängen gefördert, um der aufgrund der steigenden Bachelorabsolventenzahl gestiegenen Nachfrage nach Masterstudienplätzen nachzukommen.

Beim Ausbau wurden Schwerpunkte vor allem bei arbeitsmarktrelevanten Studienangeboten ge- setzt. Gegenüber dem Basisjahr 2005 sind die Studienanfängerzahlen in Baden-Württemberg in

Abbildung

Abbildung  1: Verteilung der Studienanfänger 2005 und 2018 auf die Länder
Abbildung 2: Steigerung der Studienanfängerzahlen 2018 gegenüber 2005
Abbildung 4: Zusätzliche Studienanfänger gegenüber 2005, nach Ländergruppen und gesamt
Abbildung 5: Studienanfängerquote seit 2005
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