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Mit einer Senkung der Schwellenwerte soll der Wettbewerb im Beschaffungswesen verstärkt gefördert werden

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M 112/2002 BVE 27. November 2002 49C

Motion 4179 Erb, Zimmerwald (FDP)

Meyer, Roggwil (SP) Michel, Brienz (SVP)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 11.06.2002

Schwellenwerte der IVöB erheblich senken!

Der Regierungsrat wird beauftragt, sich bei der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK) dafür einzusetzen, dass die in Anhang 2 der revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15.

März 2001 (IVöB) festgelegten Schwellenwerte im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich erheblich gesenkt werden.

Begründung:

Die vorberatende grossrätliche Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2002 einstimmig beschlossen, die oben erwähnte Motion einzureichen. Die Motion erfolgt für den Fall, dass der vom Grossen Rat in der Märzsession 2002 beschlossene einheitliche Schwellenwert von 100'000 Franken für kantonale und kommunale Auftragsvergaben in der Junisession 2002 wieder auf Werte korrigiert wird, wie sie in Anhang 2 IVöB vorgesehen sind. Mit einer Senkung der Schwellenwerte soll der Wettbewerb im Beschaffungswesen verstärkt gefördert werden. Die Gemeinden des Vereins Region Bern (VRB) sowie diejenigen des Wirtschaftsraumes Thun (WRT) schreiben ihre Aufträge bereits seit längerem ab einem Schwellenwert von 100'000 Franken öffentlich aus. In der Praxis der VRB-Gemeinden hat sich gezeigt, dass sich der Aufwand bei tieferen Schwellenwerten als bei den in Anhang 2 IVöB vorgesehenen angesichts des hohen Einsparungspotentials durchaus rechtfertigt. Die Kommission ist der Ansicht, dass nur eine gesamtschweizerische generelle Senkung der Schwellenwerte dazu führt, dass sämtliche potentielle Anbietende zu den gleichen Bedingungen offerieren können.

Antwort des Regierungsrates

Ziel des Beschaffungswesens ist Transparenz bei Vergaben. Dieser Grundsatz soll zum einen Wettbewerb unter den Anbietenden und ein faires Vergabeverfahren gewährleisten.

Zum anderen soll der Wettbewerb einen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel der öffentlichen Hand garantieren. Die Motionäre gehen davon aus, dass tiefe Schwellenwerte beide Ziele fördern und dass die am 11. Juni 2002 im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) beschlossene Schwellenwerte eigentlich zu hoch seien. Da die vom Regierungsrat ursprünglich beantragten Schwellenwerte aus der Interkantonalen Vereinbarung über das Beschaffungswesen (IVöB) übernommen waren und da die Schweizerische Bau-, Pla-

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nungs- und UmweltschutzdirektorInnen-Konferenz BPUK für die Vorbereitung von Ände- rungen der IVöB zuständig ist, verlangen die Motionäre, dass sich der Regierungsrat bei der BPUK für eine erhebliche Senkung der IVöB-Schwellenwerte einsetzt.

Die Revision der IVöB, die diese Schwellenwerte festlegte, datiert vom 15. März 2001. In vielen Kantonen sind darauf die für den Beitritt zur revidierten IVöB nötigen Arbeiten in An- griff genommen worden und in vielen ist dieselbe Frage um den Zusammenhang von Schwellenwerten und Wirtschaftlichkeit gestellt worden wie im Kanton Bern. Zurzeit ist al- lerdings erst der Kanton Freiburg der revidierten IVöB beigetreten. Vier weitere Kantone, darunter Bern, treten auf den 1. Januar 2003 bei, neun weitere sollen im Jahr 2003 folgen.

Da die Kompromissfindung unter den Kantonen ein ausserordentlich schwieriger Prozess war (unter anderem eine schriftliche Abstimmung bei allen Kantonsregierungen über fünf verschiedene Varianten), erachtet es der Regierungsrat nicht als opportun, sich bereits jetzt bei der BPUK für eine Senkung der Schwellenwerte einzusetzen. Ein solcher Antrag hätte im jetzigen Zeitpunkt kaum eine Chance, da er die zurzeit laufenden Beitrittsverfahren in den Kantonen wohl ins Stocken bringen würde.

Der Regierungsrat schlägt deshalb dem Grossen Rat vor, die Diskussionen über den Zu- sammenhang zwischen Schwellenwerten und Wirtschaftlichkeit von Beschaffungsverfah- ren, wie sie im Zuge des Beitritts der Kantone zur revidierten IVöB geführt werden, weiter zu verfolgen. Sobald die meisten Kantone der revidierten IVöB beigetreten sein werden (etwa 2004), wird der Moment gekommen sein, das Anliegen der Motionäre mit einer ge- wissen Chance in die BPUK einzubringen.

Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat, die Motion (d.h. sofortige Antragstellung bei der BPUK) aufgrund der oben erwähnten Gründe und zugunsten der Rechtsbeständigkeit der interkantonalen IVöB und des bernischen ÖBG als Postulat zu überweisen (d.h.

Antragstellung nach Beitritt der meisten Kantone zur revidierten IVöB und nach Überprü- fung der Erfahrungen mit den nun neu festgelegten ÖBG-Schwellenwerten).

Antrag: Annahme der Motion als Postulat

An den Grossen Rat

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