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M 128/2001 POM 19. Dezember 2001 46C
Motion
4149 Lörtscher, Biel (SP)
Weitere Unterschriften: 33 Eingereicht am: 11.06.2001
Erhöhung des Fonds für kulturelle Aktionen
Der Regierungsrat wird beauftragt, den Fonds für kulturelle Aktionen (FKA) ab 2002 um 800'000 Franken auf 2 Mio. Franken zu erhöhen.
Begründung:
Der FKA wird durch den Lotterie-Fonds gespeist. Seit den 90-iger Jahren beträgt der Beitrag für kulturelle Aktionen 1,2 Mio. Franken, d.h., mit Ausnahme der Zeit der Sanierungsmassnahmen des Lotterie-Fonds. In dieser Zeit wurden kantonsweit pro Jahr lediglich 800'000 Franken für einmalige kulturelle Projekte ausgeschüttet.
Im ganzen Kanton sind in den vergangenen Jahren neue Mehrzweckhallen und aus brachliegenden Industriegebäuden Kulturstätten entstanden, bestehende Kulturräume wurden renoviert, vergrössert, den heutigen Bedürfnissen angepasst.
Nun geht es darum, die baulichen Hüllen mit Leben zu füllen, qualitativ hochstehende kulturelle Veranstaltungen in und ausserhalb der Kernstädte zu ermöglichen.
Die Finanzkommission empfiehlt im Bericht zur FKA Jahresrechnung 2000, Absatz 3, dass angesichts der reichlich fliessenden Mittel (Überschuss in der Grössenordnung von 15 Mio.
Franken) eine Erhöhung des Beitrags geprüft werden sollte.
Antwort des Regierungsrates
Die gesamten Lotteriefondsgelder sollen einem möglichst breiten Bevölkerungskreis zugute kommen und für Projekte und Institutionen verwendet werden, für die sonst keine Möglichkeit der staatlichen Subventionierung besteht. Dies ist eines der Grundprinzipien der geltenden Lotteriegesetzgebung. Aus diesem Grund sieht das Lotteriegesetz in Artikel 46 auch eine Vielzahl von Zuwendungsbereichen vor, die alle gleichrangig und gleichwertig sind. Es ist die Aufgabe des Regierungsrates und der Verwaltung des Lotteriefonds, die Mittelverteilung auf die einzelnen Zuwendungsbereiche möglichst gleichmässig und ganzheitlich vorzunehmen, ohne vornherige zwingende Fixierung von Geldbeträgen für bestimmte Zuwendungsbereiche. Auch bei der mittel- und langfristigen Liquiditätsplanung muss diese ganzheitliche Betrachtungsweise im Vordergrund stehen.
Aus dem Fonds für kulturelle Aktion (FKA), welcher aus dem Lotteriefonds gespiesen wird, werden gestützt auf Art. 47 Abs. 2 des Lotteriegesetzes (LotG) kulturelle Veranstaltungen und Projekte unterstützt. In Absprache mit dem Amt für Kultur werden aber grössere Veranstaltungen von kantonaler und nationaler Bedeutung und einem breiten öffentlichen Interesse wie z.B. die Expo.02 und das Projekt "Art Canal" direkt durch den Lotteriefonds
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mitfinanziert. Darüber hinaus werden auch aus dem Lotteriefonds Druckkostenbeiträge an Publikationen von heimatkundlichem oder populärwissenchaftlichem Inhalt gesprochen.
Die bestehenden Abgrenzungskriterien haben sich ausgezeichnet bewährt und die gute Zusammenarbeit zwischen der ERZ (Amt für Kultur) und der POM (Amt für Migration und Personenstand) erlaubt eine effiziente und gezielte Koordination der Beitragsleistungen.
Wie in der Motion richtig ausgeführt wurden seit dem Jahr 1999 dem Fonds für kulturelle Aktionen 1,2 Millionen Franken jährlich überwiesen. Die Rechnungen des Fonds für kulturelle Aktionen zeigen sich in den letzten Jahren relativ ausgeglichen, wobei der Fonds per Ende 2000 einen Bestand von rund 790'000 Franken verzeichnete, was immerhin 2/3 eines Jahresbeitrags ausmacht. Die ausstehenden Verpflichtungen per Ende 2000 betrugen rund 219'000 Franken. Der Fonds weist also durchaus eine gute Deckung aus.
Betreffend Deckung und Liquiditätsplanung des Lotteriefonds wird auf die Antwort des Regierungsrats auf die Interpellation Burkhalter (I 172/01) verwiesen. Daraus ist ersichtlich, dass dagegen der Lotteriefonds zur Zeit eine Unterdeckung von rund 2,1 Mio.
Franken aufweist, wenn sämtliche zukünftigen Verpflichtungen miteinbezogen werden.
Der Regierungsrat will auch inskünftig dem Fonds für kulturelle Aktionen im Rahmen einer gesamtheitlichen jährlich wiederkehrenden Beurteilung mittels Regierungsratsbeschluss angemessen und ausreichend Mittel aus dem Lotteriefonds zur Verfügung stellen, um seine Projekte zu finanzieren, so wie dies bisher der Fall war. In diesem Sinne soll der dem FKA zuzuweisende Betrag flexibel festgelegt werden können und abhängig von der Gesamtsituation gegebenenfalls auch mehr als 2 Mio. Fr. betragen können. Um sich diese Flexibilität erhalten zu können ist der zukünftige Beitrag an den FKA nicht auf 2 Mio. Fr. zu fixieren.
Antrag: Ablehnung An den Grossen Rat