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infachere Regeln und fle- xiblere Produkte sowie ei- ne bessere Einbeziehung der privaten Immobilie kön- nen der staatlich geförderten Kapitalrente zum Durch- bruch verhelfen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), Köln, erstellt wurde.„An Bemühungen des Staates zur Korrektur und Ef- fizienzsteigerung hat es in den letzten Jahren nicht gefehlt“, konstatieren die Autoren der DIA-Studie, Prof. Dr. Udo Reifner und Achim Tiffe vom Institut für Finanzdienstlei- stungen (iff), Hamburg. Den- noch habe nur jeder fünfte Förderberechtigte bisher ei- nen Vertrag zur staatlich ge- förderten Privatrente abge- schlossen. Reifner: „Das Hauptziel der Rentenreform ist noch lange nicht erreicht, will sie doch die Mentalität der Gesellschaft verändern und die Bereitschaft stärken, privat vorzusorgen.“
Transparenz und Einfach- heit. Die DIA-Studie „Neue Impulse für die staatlich geför- derte Rente“ sieht insbeson- dere in der Intransparenz und Ungleichheit von Förderwe- gen und Produkten eine Hauptursache für den bislang mäßigen Erfolg. Gefordert werden: Gleiche Förderhöhen für betriebliche und private Altersvorsorge sowie Produk- te, „die einfach zu verstehen, einfach zu vergleichen und ein- fach erklärt werden können“.
Angleichung und Flexibili- sierung. Zugangsberechtigun- gen, Abläufe und Förder- höhen zur staatlich geförder- ten Altersvorsorge müssten auch vor dem Hintergrund un-
terbrochener Erwerbsbiogra- fien vereinfacht und angegli- chen werden, betonen die Au- toren der Studie. Die Zunah- me von Lebensläufen mit Wechseln zwischen Angestell- tenverhältnis, Selbstständigkeit und Phasen der Arbeitslosig- keit erfordere Konsequenzen:
vor allem die Zusammenfas- sung der Förderwege und Ver- träge, die unabhängig von der Lebenssituation bis ins Alter beibehalten werden könnten.
Tiffe: „Freie Produktwahl, Mitnahme von Altersvorsor-
geverträgen in allen Lebenssi- tuationen und Flexibilität bei den Beiträgen bei möglichst geringen Kosten sind die zen- tralen Themen der Zukunft.“
Nachholbarkeit von Bei- tragszahlungen. Den verän- derten Arbeitsbiografien müs- se der Gesetzgeber auch mit Nachholmöglichkeiten bei den Beitragszahlungen Rechnung tragen. „Wer unverschuldet etwa durch einen Auslands-
aufenthalt oder wegen finan- zieller Engpässe keine Alters- vorsorge betreiben konnte, soll dies auf Antrag und unter Nachweis der Ausnahme- situation nachholen können“, betont Reifner. Modelle da- für könnten die Nachholmög- lichkeit der Beitragszahlun- gen in die gesetzliche Renten- versicherung oder die Ausset- zung von BAföG-Rückzah- lungen sein.
Überblick durch Alters- vorsorgekonto. Um den Bür- gern jederzeit einen Über- blick über den Stand ihrer Altersvorsorge zu ermögli- chen, fordert das DIA die Einführung eines Altersvor- sorgekontos mit allen vorhan- denen Vorsorgeprodukten.
„Denn im Alter erhält der Kunde weder private, öffent- liche oder nach Branchen gestaffelte Produkte, sondern Geld. Wie viel? und Wann?
sind die einzigen Fragen, die ihn interessieren“, heißt es in der Studie. Ein solches Konto
sei für die Finanzdienstleister ohne Aufwand zu führen.
Immobilie als vollwertiger Bestandteil. Wenn das Ziel der Altersvorsorge die Schaf- fung von Altersvermögen sei, könne der Kauf einer Immo- bilie den Verzicht auf eine staatlich geförderte Privat- rente legitimieren, argumen- tieren Reifner und Tille. Er- mögliche das Eigenheim doch mietfreies Wohnen im Alter
und die Schaffung eines stabi- len Vermögenswertes. Der Verwirklichung dieses Wun- sches stehe häufig die finanzi- elle Mehrfachbelastung gera- de in den mittleren Lebens- jahren im Weg: Mit dem An- sparen von Eigenkapital be- ziehungsweise der Abzahlung von Immobilienkrediten fehle den Durchschnitts- und We- nigverdienern die Möglich- keit, weiteres Geld für die Al- tersvorsorge zurückzulegen.
„Die Immobilie muss daher in ein stimmiges Altersvorsor- gekonzept des Staates einge- bunden werden, das keine doppelt hohe Liquidität ver- langt“, meinen die Autoren.
Opting-out statt Obligatori- um. Bei der Einführung der staatlich geförderten Privat- rente im Jahr 2002 hat sich der Gesetzgeber für eine frei- willige Durchführungsvariante und gegen ein Obligatorium entschieden – sich die Über- prüfung dieser Entscheidung aber bei geringer Akzeptanz vorbehalten. Als sinnvollen Mittelweg zwischen diesen beiden Möglichkeiten sieht die DIA-Studie das „Opting-out“- Modell, das bei Umfragen in Deutschland hohe Zustim- mung finde. Bei dieser Varian- te legt der Arbeitgeber die vor- gesehenen Beträge aus dem Einkommen des Arbeitneh- mers solange in einem Stan- dardprodukt an, bis dieser sich gegen das Altersvorsorgespa- ren entscheidet. Damit würde die zurzeit verbreitete Passi- vität der großen Mehrheit be- endet und die damit verbunde- ne finanzielle Gefahr für die Zukunft gebannt.
DIA-Sprecher Bernd Kat- zenstein: „Die Vereinheitli- chung der Durchführungswe- ge, die flexible Weiterführung von Verträgen, die Einbezie- hung des Wohneigentums und die Überwindung des Attentis- mus durch ein ‚Opting-out‘- Modell können die staatlich geförderte Privatrente doch noch zum Erfolg werden las- sen.“ Die Studie „Neue Impul- se für die staatlich geförderte Rente“ kann unter www.dia- vorsorge.de angefordert oder heruntergeladen werden (Ko- sten: zehn Euro). JF V E R S I C H E R U N G E N
Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 24⏐⏐17. Juni 2005 [67]
Alterssicherung
Studie: Riester-Rente mit mäßigem Erfolg
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge unterbreitet Vorschläge, wie die staatlich geförderte Privatrente an Akzeptanz gewinnen könnte.
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Altersvorsorge als Sparziel
Altersvorsorge
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För derung
Quelle: Reifner/Tiffe/Turner 2003 IIwichtig IIunwichtig