• Keine Ergebnisse gefunden

TROS LASERSTRAHLUNG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "TROS LASERSTRAHLUNG"

Copied!
14
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

TRUMPF WZM GmbH + Co. KG

TROS LASERSTRAHLUNG

Elmar Dannecker, Leiter Arbeitssicherheit Dortmund / BAuA, 23.09.2014

UMSETZUNG DURCH FASI

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Agenda

2

Kurzvorstellung TRUMPF Haus der Arbeitssicherheit 9S – Regelkreis zum Arbeitsschutz

Der Laserschutzbeauftragte und der Fachkundige Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber Fremdfirmen und Sicherheitsbesprechung Projektabwicklung bei Laseranlagen

Technische Schutzmaßnahmen und Kennzeichnung Persönliche Schutzmaßnahmen

Umsetzung TROS Laserstrahlung durch Sicherheitsfachkraft

(2)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Geschäftsfeld Lasertechnik

3

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014 4

Geschäftsbereich Werkzeugmaschinen

Stanz- und Kombibearbeitung

Laser-Rohrschneiden

2-D-Laserbearbeitung

Biegen

(3)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014 5

Geschäftsfeld Lasertechnik

CO2-Laser

Festkörperlaser

Lasersysteme

Beschriftungslaser

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014 6

Haus der Arbeitssicherheit

(4)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Ziel: Unsere Mitarbeiter sollen sicher und gesund arbeiten

7

9 Schritte zu nachhaltigem Arbeitsschutz (9S-Regelkreis)

Begehung &

Sicherheitsgespräch (FK, Sibe, Sifa, BA; BR)

Ziele, Zielzustände definieren

& Priorisierung vornehmen

Unterweisung am Arbeitsplatz durch Führungskraft

Gefährdungsbeurteilung durchführen (FK, Sibe, Sifa, BA, BR) Arbeitsschutzorganisation

festlegen

MASTER-Themen bearbeiten Schulung Führungskräfte Pflichtschulung (2-jähr. Nachschulung)

Umsetzung &

Wirksamkeitskontrolle

Arbeitssicherheits- schulungen planen 1

2

3

4

5

6 7

8 9

Beratung durch Sicherheitsfachkraft

und Betriebsarzt

Prozess

„Begehung“

Info „Erste- Schritte-Kit für FK“

Prozess „Ziele“

Prozess „GefB durchführen“

Prozess

„Schulung und Unterweisung duchrführen“

Prozesse Gefahrstoffe Prüfen Arbeitsmittel Betriebsanweisungen Notfallmanagement

Prozess

„Schulung und Unterweisung

durchführen“

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Der Laserschutzbeauftragte und der Fachkundige

Laserschutzbeauftragter mit Sachkunde Fachkundige Person für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Erfolgt der Betrieb von Lasern der Klasse 3R und höher ist ein LSB erforderlich.

Erforderlich für Arbeitsplätze an denen Laser der Klasse 3R und höher betrieben werden.

Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.

Fachkundiger für Messung/Berechnung Verfügt über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen, um Messungen zur Lasersicherheit durchzuführen.

Vgl. Abschnitt 3.5 des Teils 1 der TROS Laserstrahlung

Der LSB ist schriftlich zu bestellen.

Der LSB unterstützt bei der Erstellung der GFB und bei der Unterweisung.

Der LSB arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.

Sachkunde und Fachkunde können in einer Person vereinigt sein.

8

(5)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Aufgaben und Verantwortung

9

TROS Laserstrahlung, Allgemeines, 5.1.:

(2) Der Laserschutzbeauftragte ist schriftlich zu bestellen. Mit der Bestellung überträgt der Arbeitgeber ihm seine konkreten Aufgaben, Befugnisse und Pflichten.

(3) …der Laserschutzbeauftragte hat für den sicheren Betrieb der genannten Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen zu sorgen.

Die Aussage in Absatz 3 ist missverständlich. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb haben der Arbeitgeber und die Führungskräfte (Weisungsbefugnis!). Der LSB kann jedoch durch Pflichtenübertragung/schriftliche Beauftragung Weisungsbefugnis erhalten (siehe Absatz 2).

Der sachkundige Laserschutzbeauftragte (LSB)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Perspektive Servicetechniker und Bediener

10

Maschinenrichtlinie 2006/42/CE: Standard Maschinen Entwicklung/Konstruktion des Herstellers

führt Risikobeurteilung durch

Installation, Inbetriebnahme, Instandhaltung Servicetechniker

Service Handbuch

Bedienen der Maschine Bediener der Maschine

Betriebsanleitung Tabelle der Restgefahren

T = technische Lösung O = Organisation P = PSA

Die Abstimmung zu Gefahrenpotentialen , die im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten stehen, erfolgt während der Entwicklung /Konstruktion der Maschine zwischen den Bereichen

Service/Konstruktion /technischer Redaktion /Schulungsreferent .

Die für den technischen Kundendienst erforderlichen Informationen werden im Servicehandbuch dokumentiert.

Berücksichtigung der Perspektiven

Die Festlegung von Maßnahmen zu Gefahrenpotentialen, die im Zusammen- hang mit der Bedienung /Wartung stehen, erfolgt während der Entwicklung /Konstruktion der Maschine.

Die nach Umsetzung der Maßnahmen für den Bediener erforderlichen

Informationen werden in der BA im Sicherheitskapitel dokumentiert.

(6)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014 11

Risiko- und Gefährdungsbeurteilung für Servicetechniker

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Arbeitsschutzgesetz ,

§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und

Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.

(2) Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.

Sicherheitsbesprechung

Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen

Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

12

(7)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014 13

Sicherheitsbesprechung

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Quelle: TRUMPF

Entsprechende Maßnahmen müssen nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vor Ort getroffen werden.

Vorgehen bei Servicearbeiten

14

(8)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Projektabwicklung bei Laseranlagen

15

CE-Konformität Inhalt

Lastenheft Inhalt

Pflichtenhefte

Komponenten

definieren Erprobung Inbetrieb- nahme

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Systemintegration (z.B. Zellensteuerung)

Sicherheitseinrichtung (z.B. Schutzkabine, Lichtschranken, Laservorhang; Zäune)

Prozesssteuerung

(für Laser, Strahlführungsmaschine, Werkstückauflage, Reststoffhandhabung)

Werkstück Werkstückauflage

Reststoffhandhabe

Externe Strahlführung

… Grundmaschine incl. Laser *) wahlweise/werkstückabhängig Werkstücktransport

… Werkstückhandhabung Laser

Maschine

Absaugung *)

GU für die Vergabe der Gesamtkonformität festlegen

Absaugung *)

Bearbeitungsoptik

Personensicherheit Prozesssicherheit

Projektabwicklung Laseranlagen

16

(9)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014 17

Aufwendige Details um Lichtdichtheit sicherzustellen.

3-fache Lichtdichtheitsuntersuchungen während Entwicklungsphase bei 1. Inbetriebnahme in der Montage bei 2. Inbetriebnahme beim Kunden Vergleich TruLaser 5030 mit CO2- und Festkörperlaser

Kein Dach

Lappenvorhang am Palettenwechsler Kleine Spalte am Boden

Grenzwert:

5 mW/cm² Grenzwert:

100 mW/cm²

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Die Einhaltung internationaler Normen wie z.B. DIN EN ISO 11553-1 wäre weltweit zu überprüfen

18

Laserbearbeitungsmaschinen weltweit

(10)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Kennzeichnung

Hinweisschilder am Laserresonator

Laserwarnschild Risiken und

Sicherheitsratschläge

Norm mit Datum

technische Daten

Unsichtbare Laserstrahlung Bestrahlung von Augen oder Haut

durch direkte oder Streustrahlung vermeiden

Laser Klasse 4 nach DIN EN 60825-1 2001-11

P0= 100 W PP ≤ 5,5 kW t = 0,1 ms – 20 ms F = Einzelimpuls bis 300 Hz λ= 1064 nm

19

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Bereiche mit Zutrittskontrolle

DZ 264 Laser IB

Verhalten im Notfall

20

Im Notfall Zutritt durch Auslösen des Notschalters Laserstrahl AUS

(11)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

für Lasereinrichtungen

der Klassen 3R, 3B oder 4 - sichtbar oder hörbar

Bei Truflow Lasern gekoppelt mit dem „HF-EIN“

Signal

21

Warneinrichtungen

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Technische Schutzmaßnahme Not-Aus

22

Ausstattung Zielsetzung

Steuer- und keine Gefährdung bei

Bedieneinrichtungen > Klasse 2 M

Zustimmschalter,

erreichbarer Not-Aus bei Tätigkeit in

der Klasse 3B oder 4

(12)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Sicherheitstechnische Einrichtungen – Laserschutzwände Standzeit von passiven Laserschutzwänden

Polycarbonat 8 mm UV beständig

Prüfklasse Inspektionsintervall s

Empfohlene Verwendung der Schutzwand

T1 30 000 Automatische Produktion

T2 100 Zyklischer Kurzzeitbetrieb und

zwischenzeitliche Überwachung

T3 10 Kontinuierliche Überwachung durch

Beobachtung

Polycarbonat 8 mm UV beständig

23

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Laserschutzwand aktiv [Auszug aus EN 60825- 4]:

Laserschutzwand, die Teil eines Sicherheitssystems ist. Das Sicherheitssystem erzeugt das Abschaltsignal einer aktiven Laserschutzwand als Reaktion auf die Auswirkung der Laser- Bestrahlung auf der Vorderseite der Laserschutzwand.

Einwandig: Das Material ist z.B. mit einem integrierten Temperatursensor überwacht.

Doppelwandig: Der Zwischenraum zwischen den Wänden wird z.B. mit einem Sensor überwacht (siehe unten).

Auftreffende Laserstrahlung übersteigt Grenzwert

Aktive Laserschutzwand erzeugt Abschaltsignal

T gesamt

Maschine reagiert auf Abschaltsignal; Laserschutzwand schützt nicht mehr, falls Laserstrahlung nicht abgeschaltet wird.

Laser-/Systemabschaltzeit Schutzdauer der aktiven Laserschutzwand Laserstrahlung ist abgeschaltet.

t

Standzeit von aktiven Laserschutzwänden

24

(13)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Absaugkonzept

Gefahrstoffverordnung 2010

§10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserregenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen

25

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Technische Schutzmaßnahme Absaugung

Bewegtes Werkstück

Fliegende Optik

Portalanlage

2D

3D

3D 2D

Punktabsaugung

Tischabsaugung Kammerabsaugung

Tischabsaugung Raumabsaugung

26

(14)

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Auswahl nach DIN EN 207 (2012-04) und 208 (2010-04)

27

Laserschutzbrille

TROS LASERSTRAHLUNG, Elmar Dannecker 23.09.2014

Die Veränderung fängt im Kopf an!

28

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Soweit dies für die Sicherheit und den Ge- sundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere

Eine mögliche oder tatsächliche Gefährdung ist nicht gegeben, wenn die Expositionsgrenzwerte bei maximal anzusetzender Expositionsdauer nach OStrV von 30 000 Sekunden

DIN EN 60601-2-33 “Medizinische elektrische Geräte – Teil 2-33: Besondere Festlegungen für die Sicherheit von Magnetresonanzgeräten für die medizinische Diagnostik”.

Die Apothekenleitung kann sich hierfür, neben im jeweiligen Sektor tätigen Mitarbeitern, die mögli- che Belastungen und Gefährdungen bei ihrer Tätigkeit am ehesten kennen

Soweit dies für die Sicherheit und den Gesund- heits schutz der Beschäftigten bei der Arbeit erfor- derlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätig keiten insbesondere

Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere

Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere

Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere