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Archiv "Arzneimittelprozess: Keine Akteneinsicht im Duogynon-Fall" (21.01.2011)

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A 66 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 3

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21. Januar 2011 Mit einem umfassenden Aktionsplan

will die Bundesregierung die Erfor- schung der Nanotechnologie stärker fördern und die Bürger über die Chancen der teils umstrittenen Tech- nik aufklären. Das schwarz-gelbe Kabinett verabschiedete dazu den „Aktionsplan Nanotechnologie 2015“. Dieser trage der Tatsache Rechnung, dass die Nanotechnolo- gie Einzug in das tägliche Leben der Menschen gehalten habe, erklärte Bundesforschungsministerin Annet- te Schavan (CDU) in Berlin. „Mit diesem ressortübergreifenden Kon- zept werden wir die Chancen der Nanotechnologie für Deutschland verantwortungsvoll nutzen.“ Die Nanotechnologie habe das Potenzial, in Bereichen wie der Gesundheits- forschung und dem Umwelt- und Klimaschutz „wichtige technologi- sche Lösungsbeiträge“ zu liefern.

Nanotechnologien kommen be- reits in vielen Produkten zum Ein- satz: In der Medizin tragen sie zur Entwicklung neuer Krebstherapien bei, sie erzeugen den Lotuseffekt auf schmutz- und wasserabweisen- den Oberflächen. Verbraucherschüt- zer haben mehrfach eine Kennzeich- nungspflicht für Nanoprodukte ge-

fordert, da diese Partikel meist ohne Hinweis in Zahnpasten, Kosmetik, Lebensmittelverpackungen und Tex- tilien verwendet werden.

Schavan hob hervor, dass Um- welt und Gesundheit durch die Technologie nicht gefährdet wer- den dürften. 2010 förderte die Bun-

desregierung Projekte zur Nano- technologie mit etwa 400 Millionen Euro, das ist ein Anstieg um mehr als die Hälfte gegenüber 2006. Im selben Zeitraum stiegen die Bun- desmittel für Risiko- und Begleit- forschung um mehr als 70 Prozent auf 14 Millionen Euro. afp/EB

Das Berliner Landgericht hat am 11. Januar im Streit um die Folgen des Hormonpräparats Duogynon eine Musterklage gegen das Phar- maunternehmen Bayer abgewiesen.

Der heute 34-jährige Kläger André Sommer hätte die Klage nach Ansicht des Gerichts spätes- tens 2005 anstren- gen müssen, 30 Jah- re „nach dem letz - ten vorwerfbaren Er - eignis“.

Duogynon war vom Westberliner Pharmakonzern Schering hergestellt und in den 1960er und 70er Jahren massenhaft Frauen verabreicht wor- den. Nach Darstellung des Klägers hatte das Präparat eine schwer fruchtschädigende Wirkung. Etwa tausend Kinder in Westdeutschland seien mit Missbildungen zur Welt gekommen, andere überlebten nur wenige Tage oder Wochen. Statisti- ken in dem Fall gibt es nicht. Auch deshalb klagte Sommer auf Einsicht in die Akten des Bayer-Konzerns, der Schering im Jahr 2006 übernom- men hatte. Sommer wird nach An- gaben seines Anwalts nun in die zweite Instanz beim Berliner Kam-

mergericht gehen. „Im Zweifelsfall rufen wir auch den Bundesgerichts- hof (BGH) an“, sagte Jörg F. Heyne- mann dem Deutschen Ärzteblatt.

Das Argument der Verjährung treffe nicht zu. Erst im März 2010 hatte der BGH in einem ähnlichen Fall den Beginn der Verjährungsfrist ge- mäß Arzneimittelgesetz ab dem letz- ten Schaden angesetzt – und nicht ab Verursachung. „Das Unterneh- men hat zudem treuwidrig gehan- delt, weil die Gefahr Mitte der 1970er Jahre schon bekannt war“, betonte Heynemann. So könne man sogar von versuchtem Totschlag oder gar Mord ausgehen. Eine Ver- jährung gebe es dann nicht mehr. HN FORSCHUNGSFÖRDERUNG

Aktionsplan Nanotechnologie beschlossen

ARZNEIMITTELPROZESS

Keine Akteneinsicht im Duogynon-Fall

Zahl der Woche

392 824

neue Blutstammzellspender wurden in das Zentrale Knochenmark- spender-Register Deutschland im Jahr 2010 aufgenommen.

A K T U E L L

Der Lotuseffekt ist ein Beispiel für den Einsatz von Nanotechnologie auf Oberflächen.

Foto: vario images

Gefährliches Hormonpräparat:

Duogynon wurde unter anderem als Schwangerschafts- test eingesetzt.

Foto:

dapd

A K T U E L L

Referenzen

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