• Keine Ergebnisse gefunden

Anlage 4

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Anlage 4"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Anlage 4

Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Anlage 4) - Anhörung Enquete-Kommission am 19. April 2013

Aktionsplan des IT-Planungsrats für das Jahr 2013

1

Gemäß § 1 des am 1. April 2010 in Kraft getretenen Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag), steuert der IT-Planungsrat Bund- Länder-übergreifende E-Government-Projekte („Projekte zu Fragen des informations- und kommunikations- technisch unterstützten Regierens und Verwaltens“).

Der vorliegende Aktionsplan dokumentiert das entsprechende Projekt- und Anwendungsportfolio für das Jahr 2013. Die 2010 beschlossene Strukturierung des Portfolios (Einführung der Kategorien „Steuerungsprojekte“,

“Koordinierungsprojekte“ und “Anwendungen“) hat sich bewährt und wird beibehalten. Die später aufgenomme- ne Kategorie “Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des E-Government“ hat sich ebenfalls bewährt und wird beibehalten.

1. Steuerungsprojekte des IT-Planungsrats

Steuerungsprojekte werden nach Zuweisung durch den Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder durch den IT-PLR in einem Aktionsplan festgelegt.

Dies sind Projekte von herausragender Bedeutung für Bund, Länder und Kommunen. Der IT-Planungsrat übt hier gestaltenden Einfluss auf Projektinhalte aus und besitzt Entscheidungsverantwortung hin- sichtlich der Projektgrundlagen.

Hierzu zählen:

1.1. Informationssicherheit 1.2. Open Government 1.3. eID-Strategie

1.4. FIM - Föderales Informationsmanagement

1.5. Weiterentwicklung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses (DVDV 2.0) (NEU) 1.6. Monitoring der Maßnahmen im E-Government

2. Koordinierungsprojekte des IT-Planungsrats

Koordinierungsprojekte des IT-PLR sind die bestehenden E-Government- und IT-Projekte, die eine wesentli- che Komponente zur Weiternutzung im sogenannten „föderativen E-Government“ darstellen. Die Steuerung und Finanzierung bleibt hier, im Unterschied zu den Steuerungsprojekten des IT-PLR, vollständig bei den Projekt- verantwortlichen des Bundes, der Länder bzw. der jeweiligen Fachministerkonferenz. Hierzu zählen:

2.1. Nationales Waffenregister - Stufen 2 und 3 (NEU).

2.2. S.A.F.E. (Secure Access to Federated e-Justice / e-Government).

2.3. Moderne Bürgerdienste 2.4. Nationale Prozessbibliothek

2.5. Prozessdatenbeschleuniger (P23R) 2.6. EDV-Grundbuch (NEU)

2.7. Online-Sicherheitsprüfung (OSiP) (NEU)

2.8. Elektronische Rechnungsbearbeitung in der Verwaltung (E-Rechnung) (NEU) 2.9. Cloud-E-Mail (NEU)

1Beschluss des IT-Planungsrats vom 25. Oktober 2012

(2)

Anlage 4

Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Anlage 4) - Anhörung Enquete-Kommission am 19. April 2013

3. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des E-Government

Dieser Kategorie sind koordinierende Tätigkeiten und gemeinsame Aktivitäten von Bund, Ländern und Komm u- nen zuzuordnen, die der Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government dienen. Hier ist vor allem die Begleitung der Initiative zu einem E-Government-Gesetz des Bundes zu nennen. Auch die vom IT-

Planungsrat (IT-PLR) eingesetzten Kooperationsgruppen sowie weitere Unterstützungsleistungen für allgemei- ne Koordinierungsmaßnahmen ohne expliziten Projektcharakter sind hier einzugliedern.

3.1. Begleitung des E-Government-Gesetzes des Bundes 3.2. Neufassung der Kieler Beschlüsse

3.3. Optimierung der Informations- und Kommunikationsbeziehungen des IT-Planungsrats (OptIK)

3.4. IT-und E-Government-Ausbildung von Fach- und Führungskräften der Verwaltung (E-Ausbildung) (NEU) 3.5. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen

4. Anwendungen des IT-Planungsrats

Anwendungen des IT-PLR sind E-Government- bzw. IT-Lösungen, die nach einer entsprechenden Entwick- lungs- und Testphase dauerhaft zur Unterstützung von automatisierten Prozessen der öffentlichen Verwaltung in Bund und Ländern regelmäßig zum Einsatz kommen. Hierzu zählen:

4.1. Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) 4.2. Behördenfinder Deutschland (BFD)

4.3. Leistungskatalog (LeiKa) 4.4. Governikus

4.5. Behördennummer 115

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Senatsbeschluss diente als weitere Sparmaßnahme dem Zweck, die Bezahlung der Bremer Beamtinnen und Beamten entsprechend der Wertigkeit ihrer Tätigkeit teilweise viele

Entsprechen die aktuellen Pläne des Bundesministers für Finanzen für die Emission von „Deutschlandbonds“ den Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit den Verhandlungen über

Zwei interessierte Personen der Grosseltern-Generation freuten sich über diese Initiative und erklärten sich bereit, am Projekt Generationendialog der Kinder-

Auch sei die Note nicht repräsentativ für die Berufsbefähigung, was in empiri- scher Hinsicht zumindest für den Studienerfolg wohl inzwischen als widerlegt gelten muss (zur

Schließlich verletzt der zur Verschwiegenheit Verpflichtete durch die Erhebung von Daten Dritter beim Mandanten auch nicht seine Pflicht aus § 4 Abs. 1 BDSG, personenbezogene Daten

Dritter Unterabschnitt Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit § 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations- freiheit

Eine andere rechtliche Bewer- tung ist jedoch dann angezeigt, wenn der Beamte den Grund der Verbßung der Freiheitsstrafe und damit den Grund des Fernblei- bens vom Dienst

Beeinflussung der bundesweiten IT-Vorhaben im Interesse Bremens, insbesondere durch Nutzung des Digitalisierungsbudgets für Projekte in Verantwortung des Landes Bremen. Kennzahlen