Modul 4 Modul 3
Modul 2 Modul 1
Fortbildung zum Geprüften
Forstmaschinenführer
Die Fortbildung ist staatlich anerkannt und basiert auf der „Prü- fungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/
zur geprüften Forstmaschinenführer/in“ des Landes Brandenburg vom 13. September 2000.
Der Gesamtlehrgang besteht aus fünf Modulen.
Inhalt der Fortbildung
Umweltverträglicher Forstmaschinen- einsatz und Betriebsorganisation
Forstmaschinenkunde zertifizierungsgerechte, waldschonende Arbeits- verfahren
Betriebsorganisation Umfang: 120 Stunden
Unterricht im Computerkabinett der Waldarbeitsschule Kunsterspring
Holzernte mit dem Harvester
Fachkunde
Übungen am computer- gestützten Simulator Bedienen von Kran und Harvesterkopf Bedienen des Harvesters Betriebspraktikum Umfang: 216 Stunden Training am Harvester-Simulator
Holzrücken mit dem Forwarder
Fachkunde
Übungen am computergestützten Simulator Bedienen des Forwarders
Betriebspraktikum Umfang: 168 Stunden
Forwarder beim Poltern von Schichtholz
Holzrücken mit dem Seilschlepper
Fachkunde
Bedienen von seilgestützten Langholzschleppern mit Funkfernsteuerung
Betriebspraktikum Umfang: 80 Stunden
Rücken von Kiefernstammholz mit dem Knickschlepper
Forst
Modul 5
Arbeit mit Anbaugeräten an Standard- und Spezialschleppern
Fachkunde
Bedienen von Schleppern mit mindestens fünf Anbaugeräten
Betriebspraktikum Umfang: 88 Stunden
Bodenbearbeitung eines Waldbrandschutz- streifens mit dem Standardschlepper
Ablauf der Fortbildung
Jedes der fünf Module kann einzeln absolviert werden und en- det mit einer Prüfung.
Die Prüfungen in den einzelnen Modulen können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.
Zeitliche Befristungen für die Anerkennung von Prüfungen in den einzelnen Modulen zur Anerkennung der Gesamtprüfung werden nicht festgelegt.
Besprechungen zu den Arbeitsabläufen sind Voraus- setzung für teamorientiertes Arbeiten
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zugelassen, wer
die Abschlussprüfung im Beruf Forstwirt/in bestanden hat, den Führerschein der Klasse T besitzt oder ihn bis zur Able- gung der Prüfung in den Modulen 2 bis 5 erworben hat, an dem modulzugehörigen Fortbildungslehrgang teilge- nommen hat oder zum Zeitpunkt der Zulassung teilnimmt oder glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse und Fertig- keiten in anderer Weise erworben hat, die die Zulassung zu diesem Prüfungsmodul rechtfertigen.
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (LVL) Zuständige Stelle für berufliche Bildung
Dr. Ramona Rügen
Dorfstraße 1, 14513 Teltow / OT Ruhlsdorf Tel: 0 33 28 / 4 36–2 00
E-Mail: Ramona.Ruegen@LVL.Brandenburg.de
Anmeldung
Waldarbeitsschule Kunsterspring Leiter: Oberforstrat Karl-Heinz Litzke 16818 Kunsterspring
Tel: 03 39 29 / 7 02 05 Fax: 03 39 29 / 5 09 41
E-Mail: WAS.Kunsterspring@affrup.Brandenburg.de
Impressum
Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg
Abteilung Forst, Referat Forstbetrieb Tel: 0 3 31 / 8 66 78 62
E-Mail: forst@mlur.brandenburg.de Internet: www.mlur.brandenburg.de
Verlag: Natur & Text in Brandenburg GmbH, Rangsdorf 2. Auflage: 2.001–7.000 Exemplare
Titelbild: Vollmechanisierte Holzernte mit dem Harvester Timberjack 870
Potsdam, im Mai 2004
NEURUPPIN
Richtung Wittstock
von Berliner Ring
A 24
B 167
Abfahrt Neuruppin
KUNSTERSPRING
Richtung Flecken Zechlin
Mechanisierte Waldbauverfahren
Energieholz-Gewinnung mit einem Anbauhacker
Die Zulassung kann für die Gesamtprüfung oder für jedes Mo- dul gesondert erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann in be- gründeten Ausnahmefällen von den Zulassungsvoraussetzun- gen nach Absatz 1 ganz oder teilweise befreien (z. B. bei Besitz des Führerscheins Klasse L anstatt T).