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Re b fl u rneuordn u n g

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Academic year: 2022

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Re b fl u rneuordn u n g – w ar u m ?

Der Weinbau erlebt einen massiven Strukturwandel. Die demographische Altersentwicklung, neue Anpflanzungs- und Vermarktungsregularien sowie der Klimawandel fordern neue Strukturen. Ein intensiverer Maschineneinsatz ist nötig, um den Weinbau sowohl betriebswirtschaftlich als auch agrarstrukturell zukunftsfähig auszurichten. Die Flurneuordnung kann diesen vielschichtigen Prozess begleiten. Durch gezielte Maßnahmen werden Arbeits- und Produktionsbedingungen verbessert und sowohl die Landeskultur als auch die Landentwicklung gefördert. Wirtschaftlicher Weinbau ist wichtig, damit die von der Bewirtschaftung geprägten Kulturlandschaften erhalten werden können. Diese landschaftsprägenden Weinberge sind Kulturgut und Lebensraum zahlreicher wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten. Landwirtschaft, Naturschutz und Touris- mus profitieren gleichermaßen, wenn die Brache oder Verbuschung von Weinbergen verhindert wird.

Re b fl u rneuordn u n g

Das F lu rneuo rd n u n gsv er fa h re n

Flurneuordnungen sind Verwaltungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Sie werden transparent und in enger Zusammenarbeit mit Gemeinden, Berufsvertretungen, Behörden und Institutionen von den unteren Flurbereini- gungsbehörden durchgeführt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken innerhalb eines Flurneuordnungsverfahrens bilden ab der formellen Anordnung als Teilnehmerinnen bzw. Teil- nehmer die Teilnehmergemeinschaft. Diese wird durch ein demokratisch gewähltes Vorstandsgremium vertreten. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich auf unterschiedliche Art und Weise an einem Flurneuordnungsverfahren zu beteiligen.

An sp re ch par tn er

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) Büchsenstraße 54 70174 Stuttgart Telefon: 0711 / 95980 – 0 E-Mail: poststelle@lgl.bwl.de Internet: www.lgl-bw.de

Im p res su m

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Kernerplatz 10 70182 Stuttgart MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ Rebflurneuordnung_Flyer_05.05.2020.indd 1Rebflurneuordnung_Flyer_05.05.2020.indd 107.05.2020 08:09:1007.05.2020 08:09:10

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Zie le e ine r R ebfl u rneuordn u n g

Rebflurneuordnungsverfahren dienen in Baden-Württemberg der Erhaltung und Unterstützung des Weinbaus.Insbesonde- re in kleinräumigen weinbaulichen Spitzenlagen und in Steillagen gilt es dem Strukturwandel im Weinbau Rechnung zu tragen. Ziele einer Rebflurneuordnung sind u.a.: Verbesserung der Arbeits- und Produktions- bedingungen, Sicherung und Entwicklung ökologisch sensibler Bereiche, Förderung des Tourismus, Unterstützung kommunaler Projekte. Eine dauerhafte Bewirtschaftung von Rebflächen erhält die einzigartigen vom Weinbau geprägten Kulturlandschaften in Baden-Württemberg.

Opt imie ru n gs m ög li ch ke it en

Die Anbauflächen in den unterschiedlichen Weinbauge- bieten Baden-Württembergs sind in ihren Strukturen sehr unterschiedlich. Welche Verbesserungsmöglichkeiten bietet die Flurneuordnung? Gestaltung der Rebflächen Herstellung von Klein- oder Schmalterrassen Gestaltung von Direktzuglagen durch Geländeanpassung Verbesserung der Grundstücke nach Lage, Form und Größe Arrondierung von Eigentums- und Pachtflächen Ausbau des Wege- und Gewässernetzes Erschließung aller Rebgrundstücke Optimierung von Ausbaubreite und -standard der Wege Regelung der Entwässerung Unterstützung bei der Herstellung von Bewässerungs- anlagen

Kost en u n d F in an zie ru n g

Die persönlichen und sächlichen Kosten der Flurneuord- nungsbehörde (Verfahrenskosten) trägt das Land Baden- Württemberg. Die zur Ausführung der Flurneuordnung erforder- lichen Aufwendungen (Ausführungskosten) sind von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstücks- eigentümern zu tragen. Bund und Land stellen hier- für Fördermittel zur Finanzierung bereit. Rebflurneu- ordnungsverfahren werden mit mindestens 65 % der Ausführungskosten bezuschusst. Die tatsächlichen Ausführungskosten sind stark von den notwendigen Wegebau-, Wasserbau- und Planierungs- maßnahmen abhängig. Der Umfang dieser Maßnahmen wird sehr eng mit den Trägern öffentlicher Belange und der Teilnehmergemeinschaft abgestimmt. Dadurch hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft direkten Einfluss auf die Kosten eines Verfahrens.

V o rt eile f ü r de n W ei n ba u

Winzerinnen und Winzer bzw. Weingärtnerinnen und Weingärtner profitieren bei ihrer täglichen Arbeit vielschichtig von den Ergebnissen einer Flurneuordnung. Durch Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen werden Wegstrecken zwischen einzelnen Bewirtschaftungs- einheiten reduziert – das wirkt sich positiv auf die Arbeits- zeiten und den Einsatz von Betriebsmitteln aus. Die Umgestaltung von Handarbeitslagen in maschinell bewirtschaftbare Rebflächen ermöglicht eine gezielte und effektive Schädlingsbekämpfung. Dadurch kann der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert, die Umwelt geschont sowie Arbeitszeit eingespart werden. Die nach Lage und Form neu angelegten Grundstücke sind entsprechend den örtlichen Bedürfnissen auf die maschinelle Bewirtschaftung mit z.B. Weinbergtraktoren oder Vollerntern ausgelegt. Neben wirtschaftlichen Vorteilen erhöht eine optimierte Gestaltung insbesondere die Sicherheit bei der Bearbeitung mit modernen Maschinen. Werden die Rebanlagen zudem mit Weitblick angelegt, so steigern geeignete Zeilenabstände, ausreichende Vorgewende und die Reduzierung von Missformen die Effizienz nochmal deutlich. Rebflurneuordnung_Flyer_05.05.2020.indd 2Rebflurneuordnung_Flyer_05.05.2020.indd 207.05.2020 08:09:3607.05.2020 08:09:36

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