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Der rechtliche Umgang mit Dilemmata im automatisierten Straßenverkehr Notstandsalgorithmen

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Academic year: 2022

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(1)

In Kooperation mit

Münchner Fachanwaltstag IT-Recht

Notstandsalgorithmen

Der rechtliche Umgang mit Dilemmata im

automatisierten Straßenverkehr

(2)

// Fahrzeugautomatisierung

Konven&onelles Fahren

Zulassungsrecht

Verhaltensrecht

Haftungsrecht

Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

Vollautomatisiertes/

Autonomes Fahren

Versicherungsrecht

(3)

Die Welt, 27.06.2016

Der Spiegel, 04/2016, S. 104 ff.

Popularmechanics.com, 23.06.2016 Computerwoche, 09.11.2015

n-tv, 20.06.2017

MIT Technology Review, 22.10.2015

(4)

// Begrifflichkeiten

Quelle: BASt-Bericht F 83, Rechtsfolgen zu- nehmender Fahrzeug- automatisierung, S. 31.

(5)

// Begrifflichkeiten

Tesla S mit aktiviertem Autopilot, © Bloomberg

(6)

• Vollautomatisiertes Fahrzeug weicht zur Rettung der Fahrzeuginsassen oder anderer Personen einem Hin- dernis aus, zieht hierdurch aber zwangsläufig andere Personen oder rechtlich geschützte Güter in Mitleiden- schaft.

• Schwerpunkt: Notstandsregelungen: §§ 34, 35 StGB.

// Untersuchte Situationen

(7)

Dilemma im automa+sierten

Straßenverkehr

Anwendbarkeit der Notstandsregelungen

§§ 34, 35 StGB

Erlaubtes Risiko

Rechtfertigende Pflichtenkollision

Hierarchie

Möglichkeit einer Insassenprivilegierung

„Lösung“ durch Nichtregelung Zufallsgenerator

Berücksich+gung des Verschuldens

// Problemfelder

(8)

• Notstand im Straßenverkehr mehr als nur „Leben gegen Leben“.

• Güterhierarchie muss System vermittelt werden, da sonst jedes Hindernis nur „Punkt auf dem Radar“.

• Vereinfacht:

Wenn auf dem aktuellen Kurs ein höherrangiges

Rechtsgut gefährdet ist, als auf einer Alternativstrecke (= Bedingung), dann weiche aus (= Anweisung).

• Jedes System nur so intelligent wie seine Programmierung – Anweisungen werden nicht intuitiv gebrochen

• Bsp.:

„Überfahre keine rote Ampel“ – Im konkreten Fall aber

notwendig, um Krankenwagen im Einsatz die Durchfahrt zu ermöglichen

// Güterhierarchie

(9)

// Güterhierarchie vereinfacht

Leben

Körperliche Unversehrtheit Sachen / Tiere

Regeln des Straßenverkehrs

(10)

// Beispiel „Leben gegen Leben“

Bilder: http://moralmachine.mit.edu/

(11)

23 % 77 %

Fahrer vs. 1 Fußgänger

Opferung des Fahrers Opferung des Passanten

// Möglichkeit einer Insassenprivilegierung

76 % 24 %

Fahrer vs. 10 Fußgänger

Opferung des Fahrers Opferung der Passanten

Studie: Bonnefon/Shariff/Rahwan, Science 2016, Vol. 352, S. 1573 .

• Opferung des Fahrers kein gesellschaftliches Tabu:

• Geringeres Interesse der Probanden am Kauf eines Fahrzeugs, in dessen Hierarchie sie nicht an erster Stelle stünden.

(12)

// Denkbare Szenarien

Fall 1:

Insassen sterben, weil Fahrzeug ausweicht.

Fall 2:

Insassen sterben, weil Fahrzeug nicht ausweicht.

Bilder: h:p://moralmachine.mit.edu/

(13)

• Fall 2 aus Sicht der Insassen:

– Kann sich der Fahrer die Entscheidungspräferenzen zu eigen machen? Durch Unterschrift? Durch Inbetrieb-

nahme? Folge: Wirken für und gegen ihn.

– Anwendungsbereich § 35 I 1 StGB eröffnet.

– Gefahr nicht vorwerfbar herbeigeführt – Kein Aus- schluss über § 35 I 2 StGB.

– Fahrer bleibt straffrei.

• Fall 2 aus Sicht des Herstellers:

– Strafbarkeit wegen Beihilfe zu Tötungsdelikt denkbar.

– § 27 StGB verlangt nur vorsätzliche, rechtswidrige

Haupttat. Dass Fahrer entschuldigt spielt für Hersteller keine Rolle.

Rechtswidriger Algorithmus keine neutrale Beihilfe- handlung

// Rechtliche Würdigung

(14)

• Nichtregelung

• Lösung nach Zahlen

• Zufallsgenerator

– Egalitäres Entscheidungsprinzip – Zufall kein „Fremdkörper“ im Recht – Zufallsentscheidungen bereits in

lebensbedrohlichen Situationen diskutiert

– „wissenschaftlicher“ Weg über rechtfertigende Pflichtenkollision?

// Alternative Lösungsmöglichkeiten

(15)

// Szenario

(16)

• Adressat mehrerer Pflichten kann nur eine auf Kosten der anderen erfüllen.

• Recht darf nichts Unmögliches verlangen.

• Pflichtenkollision nur bei zwei Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten anwendbar.

• Bei Pflichten

– unterschiedlichen Ranges: höherwertige – gleichen Ranges: Wahlrecht

// Rechtfertigende Pflichtenkollision

(17)

• Annahme: Chancen werden durch Program- mierung verteilt. Es gibt keinen „natürlichen“

Weg von dem Fahrzeug durch Lenkimpuls abgebracht werden müsste.

• Aufeinandertreffen zweier Unterlassungs- pflichten?

• Damit wäre Wahlmöglichkeit eröffnet.

– Bei unterschiedlicher Anzahl: Entscheidung nach Menge der Geretteten.

– Bei gleicher Anzahl: Zufall.

// Rechtfertigende Pflichtenkollision

(18)

• Kollision von Handlungspflicht (Rette Person vor dem Fahrzeug) mit Unterlassungspflicht (Töte nicht die Person auf der Ausweichroute)

=> Fall des § 34 StGB.

• Rechtfertigende Pflichtenkollision nach hM nur auf Unterlassungsfälle anwendbar.

– § 34 StGB: Eingriff in Rechtssphäre eines Dritten nur bei „wesentlichem Überwiegen“ .

– Rechtfertigende Pflichtenkollision: Abwägung zweier Erhaltungsinteressen .

– Unterschied: § 34 StGB aktiver Eingriff – RPfK Unterlassung der Rettung.

// Rechtfertigende Pflichtenkollision

(19)

• Hersteller sind strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt.

• Abweichungen von ständiger Rspr. äußerst kritisch hinterfragen.

• Pflichten und Beratungsbedarf eng mit technischem Fortschritt verbunden.

// Allgemein

Referenzen

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