VERKÜNDUNGSBLATT
des Zweckverbandes Brandenburgische Kommunalakademie Jahrgang 10
Körperschaft des öffentlichen Rechts Nr. 1
Aus dem Inhalt
I. Amtliche Bekanntmachungen
1. Sitzung des Verbandsvorstandes am 25. März 2011 S. 2
2. Sitzung der Verbandsversammlung am 25. März 2011 S. 2
3. Bekanntmachung der Gebührensatzung 2011 S. 3
Landeshauptstadt Potsdam
10.03.2011
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2
I. Amtliche Bekanntmachungen
1. Sitzung des Verbandsvorstandes am 25. März 2011
Einladung und Tagesordnung TOP Beratungsgegenstand Bemerkungen
Sitzung: Verbandsvorstand 13. Niederschrift über die Sitzung des Verbandsvorsteher Verbandsvorstandes am 19. No-
Sitzungstag: 25. März 2011 vember 2010 - nichtöffentlicher
Teil Sitzungsort: Dienstgebäude der Bran-
denburgischen Kommunalakademie Am Luftschiffhafen 1 14471 Potsdam
14. Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung am 17.
Dezember 2010 - nichtöffentlicher Teil -
Verbandsvorsteher
Beginn: 11:30 Uhr 15. Genehmigung von Eilent- Verbandsvorsteher
TOP Beratungsgegenstand Bemerkungen
scheidungen
I. Öffentlicher Teil 16. Personalangelegenheiten Verbandsvorsteher
1. Festsetzung der Tagesordnung mündlich-
Verbandsvorsteher
17. Verschiedenes
Mitteilungen und Anfragen
Verbandsvorsteher 2. Bestimmung des Schriftführers mündlich-
Verbandsvorsteher Potsdam, 9. März 2011
3. Fragestunde mündlich-
Verbandsvorsteher
gez. Roger Lewandowski Verbandsvorsteher 4. Niederschrift über die Sitzung
des Verbandsvorstandes am 19.
November 2010 – öffentlicher Teil
Verbandsvorsteher
2. Sitzung der Verbandsversammlung am 25. März 2011 Einladung und Tagesordnung
5. Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2010 – öffentli- cher Teil -
Verbandsvorsteher
Sitzung: Verbandsversammlung Sitzungstag: 25. März 2011
6. Akademieleiterbericht Akademieleiter Sitzungsort: Dienstgebäude der Brandenburgi- schen
Kommunalakademie Am Luftschiffhafen 1 14471 Potsdam 7. Genehmigung von Eilentschei-
dungen
Verbandsvorsteher
8. Außer- und überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen
Verbandsvorsteher/
Verwaltungsleiterin Beginn: 12:00 Uhr 9. Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung der Brandenburgischen Kommunalakademie
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit
Haushaltsplan und Anlagen
Verbandsvorsteher/
Akademieleiter TOP Beratungsgegenstand Bemerkungen I. Öffentlicher Teil
10. Haushalts- und Wirtschaftsfüh- rung der Brandenburgischen Kommunalakademie
- Mittelfristige Finanzplanung
Verbandsvorsteher/
Akademieleiter
1. Festsetzung der Tagesordnung mündlich-
Verbandsvorsteher
11. Verschiedenes
Mitteilungen und Anfragen
Verbandsvorsteher 2. Bestimmung des Schriftführers mündlich-
Verbandsvorsteher
II. Nichtöffentlicher Teil 3. Fragestunde mündlich-
Verbandsvorsteher 12. Festsetzung der Tagesordnung mündlich-
Verbandsvorsteher
4. Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung am 17.
Dezember 2010 – öffentlicher Teil
Verbandsvorsteher
5. Akademieleiterbericht Akademieleiter
6. Genehmigung von Eilentschei- dungen
Verbandsvorsteher II. Nichtöffentlicher Teil
7. Außer- und überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen
Verbandsvorsteher/
Verwaltungsleiterin
11. Festsetzung der Tagesordnung mündlich-
Verbandsvorsteher 8. Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung der
Brandenburgischen Kommu- nalakademie
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit
Haushaltsplan und Anlagen
Verbandsvorsteher/
Akademieleiter
12.
13.
Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung am 17.
Dezember 2010 - nichtöffentlicher Teil
Genehmigung von Eilentschei- dungen
Verbandsvorsteher
Verbandsvorsteher
9. Haushalts- und Wirtschaftsfüh- rung der
Brandenburgischen Kommu- nalakademie
- Mittelfristige Finanzplanung
Verbandsvor- steher/
Akademielei- ter
14.
15.
Personalangelegenheiten Verschiedenes
Mitteilungen und Anfragen
Verbandsvorsteher Verbandsvorsteher
Potsdam, 9. März 2011 10. Verschiedenes
Mitteilungen und Anfragen
Verbandsvor-
steher gez. Ulrich Runde
Vorsitzender Verbandsversammlung
3. Bekanntmachung der Gebührensatzung 2011
Gebührensatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2011 Gem. §§ 19 Abs. 3 und 15 Abs. 1 Nr. 3 der Neufassung des
Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Bran- denburg (GKG) vom 28. Mai 1999 (GVBl. S. 194), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202) in Verbindung mit §§ 1, 2, 4, 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S. 160) und § 13 Abs.
1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Brandenburgi- sche Kommunalakademie“ vom 19. November 2001 (Amtlicher Anzeiger Nr. 3 vom 16. Januar 2002) in der Fassung der Sechs- ten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 23. März 2007 (Amtsblatt für Brandenburg 18. Jahrgang vom 15. August 2007) hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 17.
Dezember 2010 nachfolgende Gebührensatzung 2011 be- schlossen:
§ 1
Lehrgangsgebühren
(1) Für die Teilnahme an einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) in Ausbildungslehrgängen wird eine Lehrgangsgebühr in Höhe von 4,00 €, in Fortbildungslehrgängen in Höhe von 3,50 € erhoben. In Projektlehrgängen beträgt die Gebühr 5,80 €. In den Kursen Kommunales Verwaltungsmanage- ment und Recht wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 506,00€pro Teilnehmer/in erhoben.
(2) Den Lehrgangsgebühren liegen die Gesamtstundenzahlen der Lehr- und Stoffverteilungspläne zugrunde.
(3) Für einen zugelassenen Lehrgangsteilnehmer, der vor Lehr- gangsbeginn ausscheidet, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00€erhoben.
(4) Scheidet ein zugelassener Lehrgangsteilnehmer während des laufenden Lehrganges aus wichtigem Grund unver- schuldet aus, so werden die bereits entrichteten Lehrgangs- gebühren für die nicht in Anspruch genommenen Unter- richtsveranstaltungen auf Antrag zurückerstattet. Eine Ver- zinsung des Erstattungsbetrages ist ausgeschlossen.
Als wichtige Gründe werden u. a. angesehen: Todesfall des Lehrgangsteilnehmers, dienstliche Gründe (z. B. Verset-
Die Gebühren gem. Nr. 1 können in gestaffelten Prüfungs- verfahren zum jeweiligen Prüfungstermin anteilig erhoben werden.
(2) Bei Wiederholungsprüfungen wird die in Abs. 1 genannte Prüfungsgebühr erhoben.
(3) Für die Teilnahme an einzelnen schriftlichen Prüfungsab- schnitten werden anteilige Prüfungsgebühren in Höhe von 55,00€je Prüfungsabschnitt erhoben.
§ 3 Seminargebühren
(1) Für die Teilnahme an einem allgemeinen, arbeitsplatzbe- zogen und fachübergreifenden Fortbildungsseminar ist ei- ne kostenrechnerisch ermittelte Gebühr je Seminartag auf Anforderung an die Brandenburgische Kommunalakade- mie zu entrichten. Die Höhe der jeweiligen Gebühr ergibt sich aus dem Seminarangebot bzw. einer gesonderten Be- rechnung. Die Gebührenschuld entsteht mit der Zusage ei- nes Seminarplatzes.
(2) Die Gebühr wird in voller Höhe auch im Verhinderungsfall des angemeldeten Seminarteilnehmers erhoben, wenn nicht spätestens 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn eine Abmeldung erfolgt oder ein Ersatzteilnehmer benannt wird.
(3) In begründeten Ausnahmefällen kann eine von den Absät- zen 1 und 2 abweichende Gebühr festgesetzt werden.
(4) Sofern eine Teilnehmerzahl von 12 Personen in Seminaren nicht erreicht wird, kann die Durchführung angeordnet werden, wenn ein positiver Deckungsbeitrag zu erwarten ist.
§ 4
Gebühren für sonstige Amtshandlungen nach dem Be- rufsbildungsgesetz (BBiG)
Für sonstige Amtshandlungen nach dem Berufsbildungsgesetz
4 test.
Andernfalls verbleiben die entrichteten und die geschuldeten Lehrgangsgebühren bei der Brandenburgischen Kommu- nalakademie.
(5) Für die Teilnahme an Klausurenkursen wird für eine Veran- staltung mit 5 Unterrichtsstunden eine Gebühr in Höhe von 55,00€erhoben.
Die Gebühr ist in voller Höhe auch im Verhinderungsfall des angemeldeten Teilnehmers zu entrichten, wenn nicht spä- testens 10 Arbeitstage vor Beginn des Klausurenkurses eine Abmeldung erfolgt.
(6) Für die Erstellung und Korrektur einer Klausur mit Lösungs- hinweisen außerhalb der Unterrichtsveranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 35,00€erhoben.
(7) Für die Teilnahme an Studienfahrten, welche im Rahmen von Aus- oder Fortbildungslehrgängen durchgeführt werden, kann von den Teilnehmern eine Gebührenpauschale zur Kostendeckung erhoben werden. Die Höhe der Gebühr ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten zu bestim- men.
(8) In begründeten Ausnahmefällen z. B. in Lehrgängen im Bereich der Doppik kann eine vom Absatz 1 abweichende Gebühr festgesetzt werden.
(9) Für die Durchführung von Prüfungen im Rahmen der Kurse Kommunales Verwaltungsmanagement und Recht wird eine Gebühr in Höhe von 280,00€erhoben.
§ 2 Prüfungsgebühren
(1) Für die Teilnahme an Prüfungen werden Prüfungsgebühren erhoben. Diese betragen für
1. Fortbildungsprüfungen nach § 56 BBiG in
Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Erste Angestelltenprü- fung 280,00€
Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin 290,00€
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Ge- prüfter Kommunalfachwirt/Geprüfte Kommunalfachwirtin 290,00€
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Fachwirt technischer Angestellter 290,00€
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Kom- munaler Finanzbuchhalter/Kommunale Finanzbuchhalterin 290,00€
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Kom- munaler Bilanzbuchhalter/Kommunale Bilanzbuchhalterin 290,00€
2. Prüfungen in Lehrgängen für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte
für die Zwischenprüfung 110,00€ für die Abschlussprüfung 280,00€ 3. Ausbildereignungsprüfungen
nach der Ausbilder-Eignungsverordnung öffentlicher Dienst 160,00€
oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, von demjenigen, zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird, Gebühren erho- ben. Diese betragen für:
1. Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte (§ 32 BBiG) zwischen 250,00 und 500,00€
2. Aufforderung an den Ausbildenden, Mängel zu beseitigen (§ 33 BBiG) zwischen 10,00 und 50,00€
3. Untersagung des Einstellens und des Ausbildens (§ 33 BBiG) zwischen 100,00 und 250,00€
4. Entscheidung über die Kürzung der Ausbildungszeit (§ 8 BBiG) zwischen 10,00 und 50,00€
5. Entscheidung über die Verlängerung der Ausbildungszeit (§ 8 BBiG) zwischen 10,00 und 50,00€
§ 5 Geltung
Die Gebührensätze gelten für sämtliche Aus- und Fortbil- dungsveranstaltungen, die im Haushaltsjahr 2011 stattfinden.
Hinsichtlich der Prüfungsgebühren ist der Zeitpunkt des Be- ginns des Prüfungsverfahrens maßgeblich.
§ 6
Gebührenschuldner, Fälligkeit
(1) Zur Zahlung der Gebühren sind die meldenden Verwaltun- gen bzw. die Lehrgangs-/ Seminarteilnehmer, sofern diese selbst zur Zahlung herangezogen werden, verpflichtet.
Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
(2) Die Gebührenschuld entsteht bei den Lehrgangs- und Seminargebühren mit der Zusage eines Lehrgangs- bzw.
Seminarplatzes, im Übrigen mit der Zulassung zur Prüfung.
Prüfungsgebühren können für die im Haushaltsjahr vorgese- henen Prüfungsabschnitte anteilig erhoben werden, wenn die einzelnen Prüfungsabschnitte in einer Gesamtdauer von mehreren Jahren stattfinden. Als gleichwertige Prü- fungsabschnitte gelten schriftliche sowie mündliche Prü- fungen.
Die Gebührenschuld für Studienfahrten entsteht mit der Anmeldung zur Studienfahrt. Ist ein Teilnehmer unver- schuldet aus wichtigem Grund (vgl. § 1 Abs. 4 Satz 2) an der Teilnahme gehindert, wird eine Gebühr nicht erhoben.
(3) Die Gebühren werden mit Gebührenbescheid festgesetzt.
Sie sind 2 Wochen nach Zugang des Gebührenbescheides fällig, soweit in der Haushaltssatzung nicht ein nach dem Kalendertag bestimmter Tag festgelegt ist.
§ 7 In-Kraft-Treten
Diese Gebührensatzung tritt mit dem Tage nach der öffentli- chen Bekanntmachung in Kraft.
Potsdam, 17. Dezember 2010 (Dienstsiegel)
gez. Roger Lewandowski Verbandsvorsteher
Ende des amtlichen Teils
Ihre Ansprechpartner in der
Brandenburgischen Kommunalakademie
Anschrift Brandenburgische Kommunalakademie Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam Telefon 0331 23028-0 oder 10 Telefax 0331 23028-28 oder 23 E-Mail info@bka.brandenburg.de
Internet www.brandenburgische-kommunalakademie.de www.bka.brandenburg.de
Akademieleitung Thomas Miltkau
0331 23028-11
Thomas.Miltkau@bka.brandenburg.de Sekretariat
Einstellungstestverfahren
Steffi Freyler 0331 23028-10
Steffi.Freyler@bka.brandenburg.de Leiterin Service/Organisation Renée Bohm
0331 23028-31
Renee.Bohm@bka.brandenburg.de Ausbildungslehrgänge Steffie Marquardt
0331 23028-20
Steffie.Marquardt@bka.brandenburg.de E-Learning/
Projektlehrgänge/
hauptamtlicher Dozent
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Thomas.Lubosch@bka.brandenburg.de Projektleiterin –
doppik-kom.brandenburg hauptamtliche Dozentin
Dr. Martina Vogelsang 0331 23028-43
Martina.Vogelsang@bka.brandenburg.de Seminare/
hauptamtlicher Dozent
Ralf Kuleßa 0331 23028-25
Ralf.Kulessa@bka.brandenburg.de hauptamtliche Dozentin Heike Ruhloff-Kreis
0331 23028-0
Heike.Ruhloff-Kreis@bka.brandenburg.de Sachbearbeiterin
Fortbildungslehrgänge/Prüfungen
Margitta Dering 0331 23028-41
Margitta.Dering@bka.brandenburg.de Sachbearbeiterin Ausbildungslehrgänge Ramona Rüdiger
0331 23028-42
Ramona.Ruediger@bka.brandenburg.de Sachbearbeiterin Seminare Ingrid Mallasch
0331 23028-22
Ingrid.Mallasch@bka.brandenburg.de Sachbearbeiter Doppik-veranstaltungen/
Kurse Kommunales Verwaltungsma- nagement und Recht
Marco Paßberg 0331 23028-44
Marco.Passberg@bka.brandenburg.de
Geschäftsbuchhalterin Sylke Weber
0331 23028-24
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Herausgeber:
Brandenburgische Kom- munalakademie
verantwortlich:
Roger Lewandowski Verbandsvorsteher
Redaktion:
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