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2. Beschlüsse des Kreistages - 21.06.2018 1. Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis

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Neuruppin, den 04. Juli 2018 Nr. 6 | 27. Jahrgang | 27. Woche

Inhaltsverzeichnis

1. Bekanntmachungen

1.1 Öffentliche Ausschreibung der Stelle der Landrätin / des Landrates

des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ... Seite 2

2. Beschlüsse des Kreistages - 21.06.2018

2.1 BV//2018 – 0397 Vorbereitung der Wahl der Landrätin / des Landrates

des Landkreises Ostprignitz-Ruppin durch den Kreistag Ostprignitz-Ruppin ... Seite 2

Amtsblatt für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Herausgeber: Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Der Landrat, Virchowstraße 14–16, 16816 Neuruppin.

Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf. Es liegt in den Standorten der Kreisverwaltung, der Gemeinde- und Amtsverwaltungen und der öffentlichen Bibliotheken im Landkreis Ostprignitz-Ruppin aus und kann im Internet unter der Adresse www.ostprignitz-ruppin.de > Aktuelles/Presse > Amtsblatt eingesehen werden.

Druck: Gieselmann Medienhaus GmbH, Arthur-Scheunert-Allee 2, 14558 Nuthetal E-Mail: info@gieselmann-medienhaus.de

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J 1. Bekanntmachungen

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J 2. Beschlüsse des Kreistages - 21.06.2018

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04. Juli 2018 AMTSBLATT für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Für den im Land Brandenburg gelegenen Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist am 06. September 2018 durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung die Landrätin/

der Landrat als Beamtin/Beamter auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zu wäh- len. Die Stellenausschreibung ist notwendig, da in der Stichwahl zur Wahl des Landrates das gesetzliche Quorum von 15 % aller Wahlberechtigten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin von keinem der Bewerber erreicht wurde. Der Amtsinhaber hat seine erneute Bewerbung angekündigt.

Wählbar zur Landrätin/zum Landrat sind Deutsche gemäß des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige Unionsbürger, die die Gewähr bieten, jeder- zeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundge- setzes einzutreten und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gemäß § 3 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung vom 02.02.2018 (GVBl. II Nr. 10) erfolgt die Besoldung in der Besoldungs- gruppe B 5. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gewährt.

Gesucht wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste und entscheidungs- freudige Persönlichkeit mit ausgeprägten integrativen Fähigkeiten und Füh- rungsqualitäten. Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Kommunalverwaltung und des Kommunalrechts sind erwünscht.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat knapp 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Kreissitz ist die Fontanestadt Neuruppin. Die Kreisverwaltung hat Außenstellen in Wittstock/Dosse und Kyritz. In der Kreisverwaltung sind ca.

850 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit beschäftigt. Nähere Informationen sind im Internet unter www.opr.de zu finden.

Schriftliche Bewerbungen sind mit aussagekräftigen Unterlagen wie tabel- larischem Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnissen und Referenzen sowie einem behördlichen Führungszeugnis per Einschreiben zu senden an:

Der Kreistag beschließt:

1. Der Kreistag beauftragt den Ersten Beigeordneten mit der Vorbereitung der einzelnen Schritte des Verfahrens bis zur Wahl der Landrätin/des Landrates durch den Kreistag.

2. Der Kreistag beschließt den Ausschreibungstext (Anlage1) für die Be- setzung der Stelle der Landrätin/des Landrates des Landkreises Ostprig- nitz-Ruppin.

3. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt im Amtsblatt des Land- kreises Ostprignitz- Ruppin und überregional im Amtsblatt des Landes Brandenburg, in der Märkischen Allgemeinen Zeitung und in der Märkischen Oderzeitung. Ebenfalls wird der Ausschreibungstext auf der Internetpräsenz des Landkreises Ostprignitz-Ruppin veröffentlicht.

Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen und endet am 02.08.2018.

4. Der Kreis- und Finanzausschuss prüft die eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien der Stellenausschreibung.

Landkreis Ostprignitz-Ruppin Büro Kreistag

Vorsitzender des Kreistages Herr Manfred Richter - persönlich - Virchowstr.14-16 16816 Neuruppin

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Gemäß § 13 EU-DSGVO wird auf das Informationsblatt über die Datenverar- beitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses hingewiesen, das unter:

http://www.ostprignitz-ruppin.de/Landkreis&Verwaltung/Amt für Fi- nanzen und Personal  Bereich Dokumente auf der Internetseite des Landkreises Ostprignitz-Ruppin abrufbar ist. Diese Information gilt auch für das Ausschreibungsverfahren der Stelle des Landrates. Ziff. 4 der vorbezeichneten Information wird dahingehend konkretisiert, dass die Wei- tergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die Mitglieder des Kreistages erfolgt, da sie prüfen, ob die Voraussetzungen der Wählbarkeit vorliegen und die Wahlentscheidung in öffentlicher Sitzung treffen. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Mitarbeiter der Kreisverwaltung erfolgt durch den Vorsitzenden des Kreistages nur an solche Personen, die unmittelbar in die Vorbereitung der Sitzungen des Kreistages eingebunden sind. Diese Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht der Kreistags- mitglieder zur Verschwiegenheit beruht auf § 21 BbgKVerf. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Kandidaten vor der Wahl in einer öffentlichen Sit- zung des Kreistages persönlich vorstellen sollen. Nähere Informationen zum Wahlverfahren entnehmen Sie bitte der Beschlussvorlage BV 2018 – 0397.

Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, sich ausdrücklich zu erklären, ob sie mit der dargestellten Weitergabe und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Ausschreibungs- und Wahlver- fahren für die Stelle der Landrätin/des Landrates einverstanden sind.

5. Der Kreistag beschließt die Verfahrensweise und den Terminplan (Anlage 2) zur Vorbereitung der Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

6. Im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 06.09.2018 haben die Bewerber/innen, welche die Ausschreibungskriterien gemäß § 65 Abs.

2 Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenbur- gisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) erfüllen, die Möglichkeit, sich in einem Zeitrahmen von jeweils 5 Minuten persönlich kurz vorzu- stellen.

7. Im Anschluss an die persönlichen Vorstellungen wählt der Kreistag ge- mäß § 131 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 2 bis 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Landrätin/den Landrat des Landkrei- ses Ostprignitz-Ruppin.

1.1 Öffentliche Ausschreibung der Stelle der Landrätin / des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin

2.1 BV//2018 – 0397 Vorbereitung der Wahl der Landrätin / des Landrates

des Landkreises Ostprignitz-Ruppin durch den Kreistag Ostprignitz-Ruppin

Referenzen

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