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116. Erweiterungscurriculum Grundlagen der Psychologie

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2012/2013 – Ausgegeben am 19.03.2013 – 18. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

116. Erweiterungscurriculum Grundlagen der Psychologie Englische Übersetzung: Principles of Psychology

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. März 2013 das von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 4. März 2013 beschlossene Erweiterungscurriculum Grundlagen der Psychologie in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele des Erweiterungscurriculums

Das Ziel des Erweiterungscurriculums Grundlagen der Psychologie an der Universität Wien ist es, Studierenden die grundlegenden Zusammenhänge der wissenschaftlichen Psychologie zu vermitteln. Studierende sollen in die Lage versetzt werden, psychologische Problemstellungen vor fachlichem Grundlagenwissen reflektieren zu können und kritisch beurteilen zu können.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum Grundlagen der Psychologie beträgt 15 ECTS-Punkte.

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum Grundlagen der Psychologie kann von allen Studierenden der Universität Wien, die nicht Studien der Psychologie betreiben, gewählt werden.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

Nummer/Code Pflichtmodul Grundlagen der Psychologie 15 ECTS-Punkte Teilnahme-

voraussetzung

keine

Optional:

Empfohlene Teilnahmevorauss

keine

(2)

etzung

Modulziele Das Ziel des Erweiterungscurriculums Grundlagen der Psychologie an der Universität Wien ist es, Studierenden die grundlegenden Zusammenhänge der wissenschaftlichen Psychologie zu vermitteln. Studierende sollen in die Lage versetzt werden, psychologische Problemstellungen vor fachlichem Grundlagenwissen reflektieren zu können und kritisch beurteilen zu können.

Modulstruktur VO Allgemeine Psychologie I, 3 ECTS, 2 SSt. (npi) VO Allgemeine Psychologie II, 3 ECTS, 2 SSt. (npi) VO Entwicklungspsychologie I, 3 ECTS, 2 SSt. (npi) VO Entwicklungspsychologie II, 3 ECTS, 2 SSt. (npi) VO Sozialpsychologische Grundlagen, 3 ECTS, 2 SSt. (npi) Leistungs-

nachweis

Positiver Abschluss aller Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 15 ECTS-Punkten

Sprache Deutsch

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

(1) Im Rahmen des Studiums werden folgende nicht-prüfungsimmanente (npi) Lehrveranstaltungen abgehalten:

Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, in welchen die Inhalte des Faches überwiegend durch Vortrag der Lehrveranstaltungsleiterin oder des Lehrveranstaltungsleiters vermittelt werden. Es besteht keine Anwesenheitspflicht. Die Prüfungen erfolgen nach Abschluss der VO in mündlicher oder schriftlicher Form.

Modulprüfungen sind möglich.

§ 6 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle gemäß der Satzung der Universität Wien bekannt zu geben.

(2) Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen. Dies gilt auch für Modulprüfungen.

(3) Erbrachte Prüfungsleistungen sind mit dem angekündigten ECTS-Wert dem entsprechenden Modul zuzuordnen, eine Aufteilung auf mehrere Leistungsnachweise ist unzulässig.

§ 7 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

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