• Keine Ergebnisse gefunden

„Erst informieren – dann investieren“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "„Erst informieren – dann investieren“"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

11. Jahrgang 22. Februar 2018

www.landkreis-zwickau.de

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N U N D L A N D K R E I S N A C H R I C H T E N

02 / 2018

Veranstaltungs- tipps

Seiten 17 bis 20

Stellen-

ausschreibungen

Seiten 6 bis 7

„Schau rein! – Woche der offenen Unternehmen Sachsen 2018“

Seite 12

„Erst informieren – dann investieren“

Informationstag für Existenzgründer und Unternehmer

Zum 20. Mal lädt der Landkreis Zwickau am Samstag, dem 10. März 2018 zum Infor- mationstag für Existenzgrün-

der und Unternehmer in die Sachsenlandhalle in Glauchau ein. In der Zeit von 09:00 bis ca.

13:00 Uhr haben Interessenten,

die ein Unternehmen gründen, übernehmen oder ihr bestehendes Unternehmen weiterentwickeln und sichern wollen, die Möglich- keit, sich umfassend zu diesen The- men zu informieren.

Nach wie vor ist der Weg in die berufliche Selbstständigkeit kein Sonntagsspaziergang, sondern eher eine anstrengende Bergwan- derung, bei der es auf die richtige Ausstattung ankommt. Persönliche Bedingungen sowie fachliches und unternehmerisches Know-how sind grundlegende Voraussetzungen für den Aufbau einer eigenen Existenz im Haupt- oder Nebenerwerb sowie bei der Übernahme und Füh- rung eines Unternehmens.

Mit einem kurzen Vortragspro- gramm zu Beginn der Veranstaltung werden bereits nützliche Informa- tionen und Anregungen zu den ver- schiedenen Vorhaben gegeben.

Folgende Vortragsthemen werden angeboten:

- Förderprogramme für Existenz- gründer und junge Unterneh- - Fehlende Sicherheiten, fehlendes men

Eigenkapital - und nun?

- Steuerliche Stolpersteine, Fallen und Hindernisse auf dem Weg in die Selbstständigkeit bei Exis- tenzgründung und Unterneh- mensnachfolge

- Aktuelle Trends im Konsumver- halten aufgreifen und im Busi- nessplan erfolgreich verarbeiten Im Anschluss an die Vorträge stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, um die Teilnehmer zu ihren individuellen Vorhaben und damit verbundenen Fragestellungen und Herausforderungen zu beraten.

Egal ob Gründungswillige, Jungun- ternehmer oder bereits gestandene Unternehmer – das Beratungsan-

gebot ist breit gefächert und reicht von Förder- und Finanzierungsmög- lichkeiten über Steuerberatung und Fragen zur Kranken- und Renten- versicherung bis hin zur betriebs- wirtschaftlichen Begleitung von Vorhaben.

Der Informationstag für Existenz- gründer und Unternehmer wird von der Sparkasse Chemnitz unter- stützt und ist für alle Interessierten kostenfrei.

Die Stimmabgabe für die Sport- lerinnen, Sportler und Mann- schaften des Jahres 2017 des Landkreises Zwickau, einer

gemeinsamen Aktion des Kreis- sportbundes Zwickau und des Landkreises Zwickau, ist beendet.

Die Auswertung ist gelaufen – die Sieger und Platzierten sind ermit- telt.

Die Gewinner der Umfrage in den Kategorien weiblich, männlich und Mannschaften werden offiziell zum 6. Sportlerball des Landkrei- ses Zwickau am 24. März 2018 in der Sachsenlandhalle in Glauchau bekannt gegeben.

An diesem unterhaltsamen Abend rund um das Thema Sport können sich die Gäste neben der offiziellen Ehrung der drei Erstplatzierten der Sportlerwahl 2017 auf die Verleihung der Sport- plakette des Landkreises Zwickau und des Sportförderpreises der Deutschen Olympischen Gesell- schaft, Stadtgruppe Zwickau, sowie auf sportliche und kulturelle Highlights freuen. Tanz bis in die Nacht wird den Abend ausklingen lassen.

Moderieren wird diese Veranstal- tung erneut Marc Huster. Im Laufe seiner zehnjährigen sportlichen Laufbahn wurde er als Gewicht- heber mehrmals Welt- und Euro- pameister und gewann bei den Olympischen Spielen 1996 und 2000 zwei olympische Silberme- daillen. Seit 1997 arbeitet er als Sportkommentator, u. a. für den Mitteldeutschen Rundfunk.

Karten für den Sportlerball kön- nen ab sofort in der Geschäftsstelle

des Kreissportbundes Zwickau vorbestellt werden.

Ab sofort Karten für den Sportlerball 2018

Sportlerwahl 2017 – die beliebtesten Sportler stehen fest

Kontakt:

Kreissportbund Zwickau Stiftstraße 11, 08056 Zwickau Telefon: 0375 8189110 E-Mail: kontakt@

kreissportbund-zwickau.de Internet: www.kreissportbund- zwickau.de Kontakt:

Landratsamt Zwickau Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz Sachgebiet Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus Ansprechpartnerin:

Frau Tina Grotz

Telefon: 0375 4402-25118 E-Mail: unternehmerservice@

landkreis-zwickau.de

(2)

Seite 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN FEBRUAR | 2018

Amtsblatt Landkreis Zwickau 11. Jahrgang/2. Ausgabe Herausgeber:

Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Dr. Christoph Scheurer.

Amtlicher und redaktioneller Teil:

Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049 Redaktion:

Ines Bettge, Telefon: 0375 4402-21042 Ute Adling, Telefon: 0375 4402-21043 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4 – 8

08056 Zwickau Verlag:

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Satz:

Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de Druck:

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb:

VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz

Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement Telefon: 0371 656 22100

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt.

Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landrats- amtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kos- tenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 22. März 2018. Redak- tionsschluss ist am 6. März 2018.

Impressum

Information zum Bürgerservice

Allgemeine Öffnungszeiten Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Sonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr

*im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen

Sonnabendöffnungszeiten für Februar und März 2018 24. Februar 2018

Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a 3. März 2018

Zwickau, Werdauer Straße 62 10. März 2018

Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz- Platz 5

17. März 2018

Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 24. März 2018

Werdau, Königswalder Straße 18 Anschrift und Kontakt:

Landkreis Zwickau Landratsamt, Bürgerservice PF 10 01 76, 08067 Zwickau Telefon: 0375 4402-21900 Fax: 0375 4402-31920 E-Mail: buergerservice@

landkreis-zwickau.de

Büro Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Kreistages

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Hauptausschusses

Umweltamt

Bekanntmachung zur Veröffentlichung des Biotopverzeichnisses

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschusses

Amt für Service und Informationstechnik

Die öffentliche Sitzung des Kreistages fin- det am Mittwoch, dem 21. März 2018 um 16:00 Uhr im Saal der Sachsenlandhalle Glauchau in 08371 Glauchau, An der Sachsen- landhalle 3, statt.

Tagesordnung:

1. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

BV/547/2018

2. Archivsatzung des Landkreises Zwickau (Archivsatzung)

BV/567/2018

3. Satzung des Landkreises Zwickau über die Erhebung von Kosten des Kreis- archivs Zwickau (Archivkostensatzung) BV/568/2018

4. Besetzung der Stelle als Dezernentin/

Dezernent, Dezernat I – Finanzen und Service

BV/566/2018

5. Widerruf der Bestellung der Antikor- ruptionsbeauftragten sowie Bestellung zur Antikorruptionsbeauftragten BV/548/2018

6. Personelle Änderung der Besetzung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

BV/558/2018

7. Personelle Änderung der Besetzung eines Stellvertreters für den Jugendhilfeaus- schuss auf Vorschlag des Kreistages BV/559/2018

8. Integrationskonzept für den Landkreis Zwickau

BV/544/2018

9. Beauftragung der Stadt Zwickau mit der Durchführung des Prostituiertenschutz- gesetzes

BV/560/2018

10. Vergabeverfahren zur Beauftragung von Busverkehrsleistungen im ÖPNV im Linienbündel 1 des Landkreises Zwickau BV/563/2018

11. Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für das Objekt K 9316 Ersatzneubau Mul- denbrücke Schlunzig BW 5241 531-ID BV/562/20189780

12. Information zum aktuellen Stand und zu Entwicklungen im Bereich Asyl InfoV/569/2018

13. Information zur Restabfallverwertung ab 2020

14. Bürgerfragestunde 15. Informationen

Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.

Zwickau, 13. Februar 2018

Dr. C. Scheurer Landrat

Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Mittwoch, dem 7. März 2018 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungs- zentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Vergabe von Fördermitteln gemäß der

„Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten gegen Diskrimi- nierung, Fremdenfeindlichkeit, Extremis- mus und für Demokratie und Toleranz" im Jahr 2018

BV/570/2018

2. Verkauf des Erbbaugrundstücks Am Zwickauer Marktsteig 10 in Werdau (an die Erbbauberechtigte) und Verkauf der

Verkehrsflächen (an den Träger der Stra- ßenbaulast)

BV/564/2018

Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.

Zwickau, 13. Februar 2018

Dr. C. Scheurer Landrat

Das Landratsamt Zwickau veröffentlicht auf der Grundlage des § 30 Abs. 7 des Geset- zes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) i. V.

m. § 21 Abs. 7 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsi- sches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) das Biotopverzeichnis zum Gemeindegebiet Crinitzberg in der Ausgabe des amtlichen Mit- teilungsblattes der Gemeinde Crinitzberg vom 28. Februar 2018.

Die Veröffentlichung dient gleichzeitig der

Information der Gemeinde und der Grund- stücksberechtigten.

Die Naturschutzbehörden führen die Verzeich- nisse der bekannten besonders geschützten Biotope in Form von Listen und Karten. Der Schutz der Biotope hängt jedoch nicht davon ab, ob sie in den Verzeichnissen eingetragen sind. Das heißt, die Biotope sind gesetzlich geschützt, sobald die Biotopeigenschaften zutreffen, auch wenn die Biotope nicht im Verzeichnis erfasst sind.

Das veröffentlichte Biotopverzeichnis enthält Listen mit Angaben zur Flurstücksnummer,

Gemarkung, Größe, Biotoptyp, Erhaltungs- zustand des Biotops und Nummer der Biotop- kartierung sowie Karten.

Die Karten liegen in der Gemeindeverwaltung Crinitzberg während der Dienststunden (Diens- tag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr) zur kos- tenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus.

Wendler Amtsleiterin

Die Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, dem 28. Februar 2018 im Sitzungssaal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Nach einem nicht öffentlichen Teil folgt um ca. 18:00 Uhr folgender öffentliche Teil:

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

4. Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A für das Objekt K 7353 Ausbau der OD Remse, 1. BA

BV/561/2018

5. Erste Überlegungen und Beratung zum Klimaschutzkonzept des Landkreises Zwickau (Gastvortrag „Aufgaben und Ergebnisse Energieleitstelle Vogtland- kreis“ von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Uwe Hergert, Energiebeauftragter des Vogt- landkreises)

6. Informationen Zwickau, 13. Februar 2018

Dr. C. Scheurer Landrat

(3)

Seite 3 FEBRUAR | 2018

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Straßenverkehrsamt

Öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Büro Landrat

Dringend Bewerber für Jugendschöffen am Amtsgericht gesucht

Umweltamt

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zur Durchführung

von Gewässerschauen im Landkreis Zwickau

Für Frau Jennifer Stiller, zuletzt wohnhaft in Marktstraße 2, 09212 Limbach-Oberfrohna, liegt im Verwaltungszentrum des Landrats- amtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbe- hörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalterraum, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt

Kfz-Zulassungsbehörde vom 4. Januar 2018

Aktenzeichen: 1322 113.555 Z-JS27 zur Einsicht bereit.

Für Herrn Philip Wayne Altham, zuletzt wohnhaft in Karlstraße 20, 09212 Lim- bach-Oberfrohna, liegt im Verwaltungszen- trum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahr- zeugzulassungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalterraum, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt

Kfz-Zulassungsbehörde

vom 10. Januar 2018

Aktenzeichen: 1322 113.555 Z-MC47 zur Einsicht bereit.

Für Herrn David Sonntag, zuletzt wohnhaft in Meeraner Straße 102, 08371 Glauchau, liegt im Verwaltungszentrum des Landrats- amtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbe- hörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalterraum, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt

Kfz-Zulassungsbehörde vom 22. Januar 2018

Aktenzeichen: 1322 113.555 GC-Y3 zur Einsicht bereit.

Für Herrn Claudiu Mihet, zuletzt wohnhaft in Crimmitschauer Straße 14, 08412 Werdau, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsam- tes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zim- mer 614, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt

Kfz-Zulassungsbehörde vom 22. Januar 2018

Aktenzeichen: 1322 113.555 Z-L4735 zur Einsicht bereit.

Diese Schriftstücke können in der vorge- nannten Dienststelle während der Öffnungs- zeiten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Landratsamtes Zwickau (montags 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 12:00 Uhr) ein- gesehen werden.

Ab dem 22. Februar 2018 hängen für die Dauer von zwei Wochen diesbezügliche Nachrichten gemäß § 10 Verwaltungszu- stellungsgesetz an der jeweiligen Bekannt- machungstafel bzw. in den Schaukästen im Eingangsbereich der nachfolgend aufge- führten Dienstgebäude des Landratsamtes Zwickau aus:

- in 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße. 4 - 8 (Gebäude C)

- in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7) - in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 - in 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 (Haus 1)

- in 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7

Es wird darauf hingewiesen, dass die vor- gehend näher bezeichneten Schriftstücke an dem Tag als zugestellt gelten, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen ver- strichen sind.

Werdau, 5. Februar 2018

Heise Amtsleiter

Im Jahr 2018 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht wird im Land- kreis Zwickau eine bestimmte, noch nicht genau bezifferte Anzahl an Frauen und Män- nern, die an den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Landkreis schlägt doppelt so viele Kan- didaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählen die Schöffenwahlausschüsse bei den beiden Amtsgerichten in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Jugendschöffen sollten über soziale Kompe- tenz verfügen, d. h. das Handeln eines Men- schen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlich- keit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugen- aussagen, Gutachten oder Urkunden ablei- ten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus berufli- cher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesund- heitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Hinweise:

Die gegenwärtig amtierenden Schöffen kön- nen sich erneut für die Aufnahme in die Vor-

schlagsliste bewerben. Die Pause nach zwei Amtsperioden ist entfallen.

Die Jugendschöffen sollen in der Jugender- ziehung über besondere Erfahrung verfügen, auf ein für den juristischen Laien verständli- ches Verfahren hinwirken und ihre Lebenser- fahrung, insbesondere hinsichtlich der erzie- herischen Befähigung einbringen können.

Voraussetzungen für die Wahl zum Jugendschöffen sind unter anderem:

- wohnhaft im Landkreis Zwickau - mindestens 25 und höchstens 69 Jahre

alt (bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019)

- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit - ausreichendes Beherrschen der deut-

schen Sprache

Hinderungs- und Ablehnungsgründe sind unter anderem:

- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, Erhebung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer schweren Straftat, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen - hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige kann (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugs- beamte, Bewährungshelfer, Strafvoll- zugsbedienstete usw.) und Religionsdie- - im Vermögensverfall befindliche Perso-ner

nen

Die gewählten Jugendschöffen werden pro Jahr voraussichtlich an ca. vier bis zwölf Sit- zungstagen teilnehmen. Dafür sind sie vom Arbeitgeber freizustellen und dürfen des- halb keine Nachteile durch diesen erfahren.

Die Entschädigung für die Schöffentätigkeit

erfolgt nach dem Justizvergütungs- und ent- schädigungsgesetz.

Entsprechende Unterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.

landkreis-zwickau.de abrufbar und liegen in allen Bürgerservicestellen des Landkrei- ses aus.

Die vollständig ausgefüllten Formulare sind bis spätestens 20. April 2018 für das Jugend- schöffenamt (Amtsgerichte Zwickau und Hohenstein-Ernstthal) im

Landratsamt Zwickau Büro Landrat

Robert-Müller-Straße 4 – 8 08056 Zwickau

Telefon: 0375 4402-21031/-21032 oder in den Bürgerservicestellen des Land- kreises einzureichen.

Bewerbungen für die Schöffen am Verwal- tungsgericht Chemnitz sind weiterhin möglich. Ende der Frist ist hier der 9. Mai 2018.

Dr. C. Scheurer Landrat

Auf der Grundlage des Sächsischen Wasser- gesetzes (SächsWG) werden im Monat März 2018 nachfolgende Gewässerschauen am Gewässer 1. Ordnung durchgeführt:

Montag, 26. März 2018

Gewässer: Zwickauer Mulde (in den Städten Hartenstein und Wilden- fels und in der Gemeinde Langen- weißbach)

Treffpunkt: 09:00 Uhr Parkplatz bei Stein 2 in 08118 Hartenstein

(Gemarkung Hartenstein) Mittwoch, 28. März 2018

Gewässer: Zwickauer Mulde (in der Stadt Wilkau-Haßlau)

Treffpunkt: 09:00 Uhr Platz bei Schneeberger Straße 40 in 08112 Wilkau-Haßlau (Gemarkung Oberhaßlau) Den Eigentümern und Anliegern im Bereich der Gewässer, den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, den Fischereiberechtigten, der Katastrophenschutzbehörde sowie den nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aner- kannten Verbänden wird Gelegenheit gegeben, an der Schau teilzunehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Schaukommission zur Durchführung ihrer Aufgaben befugt sind, Grundstücke und Anlagen zu betreten.

Nähere Auskünfte werden durch die Untere Wasserbehörde, Telefon 0375 4402-26214, erteilt.

Wendler Amtsleiterin Weitere Informationen und gesetzli-

che Grundlagen:

- www.schoeffenwahl.de

- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) - Schöffen- und Jugendschöffen VwV

(4)

Seite 4 FEBRUAR | 2018

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niedercrinitz 2

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Information zu Erfassungen des Sächsischen Landesamtes

für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Bereich Naturschutz

Pressestelle

Unterhaltsvorschussstelle vorübergehend

donnerstags geschlossen

Landkreis: Zwickau Gemeinde: Hirschfeld Gemarkung: Niedercrinitz

Bekanntmachung und Einladung zur Aufklärungsversammlung

Der Landkreis Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung, beabsichtigt, in einem Teil der Gemarkung Niedercrinitz ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen.

Hauptziel des Flurbereinigungsverfahrens ist die öffentlich-rechtliche Erschließung aller Grundstücke im Verfahrensgebiet. Dies betrifft sowohl landwirtschaftliche Nutzflä- chen als auch Hausgrundstücke. Des Weiteren besteht Bedarf an einer teilweisen Neurege- lung der Eigentumsverhältnisse in Bezug auf den Verlauf des Crinitzer Wassers. Insgesamt soll die Flurbereinigung die Voraussetzungen zur Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen sowie zur Erhaltung und Sicherung der Kulturlandschaft im Flur- bereinigungsgebiet schaffen.

Die voraussichtlich beteiligten Grund- stückseigentümer und Erbbauberechtigten des betreffenden Gebietes werden hier- mit zur Aufklärungsversammlung nach § 5 Abs. 1 FlurbG eingeladen.

Der Landkreis Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung, hält die Ver- sammlung am Montag, dem 19. März 2018 um 17:00 Uhr im Gemeinschaftsraum des Ortsteiles Niedercrinitz, Thälmannstraße 5, in 08144 Hirschfeld, ab.

Die Beteiligten sollen an der Neuordnung des Verfahrensgebietes intensiv mitwirken.

Da die umfassende Neuordnung von erheb- licher Bedeutung ist, liegt es im Interesse

aller Grundeigentümer, Erbbau- und Nut- zungsberechtigten, an der Aufklärungsver- sammlung teilzunehmen. Die Trägerschaft des Verfahrens liegt in der Hand der Teilneh- mergemeinschaft, Körperschaft des öffent- lichen Rechts, als gesetzlich entstehender Zusammenschluss der beteiligten Grundei- gentümer und Erbbauberechtigten.

In der Versammlung wird eingehend über die Ziele und den Zweck des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens, die Mitwir- kungsrechte der Beteiligten, den Verfah- rensablauf sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung informiert.

Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.

In Vorbereitung der Anordnung des verein- fachten Flurbereinigungsverfahrens durch die Obere Flurbereinigungsbehörde wurde eine mögliche Verfahrensgrenze ermittelt.

Das zukünftige Verfahrensgebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 64 Hektar ist in der Übersichtskarte dargestellt und umfasst in der Gemarkung Niedercrinitz im Wesentli- chen das Gebiet zwischen der Gemeindever- bindungsstraße Niedercrinitz – Hirschfeld / Thälmannstraße, dem Crinitzer Wasser und der Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Hirschfeld.

Eine großmaßstäbige Übersichtskarte mit der voraussichtlichen Gebietsabgrenzung liegt ab Donnerstag, dem 1. März 2018 in der Gemeindeverwaltung Hirschfeld, Hauptstraße 41 in 08144 Hirschfeld zur Einsichtnahme während der üblichen Öff- nungszeiten aus.

Glauchau, 1. Februar 2018

Stark Amtsleiterin

Gemäß § 1 Nr. 12 der Verordnung des Säch- sischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Zuständigkeits- verordnung Naturschutz – NatSchZuVO) vom 13. August 2013 hat das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Aufgaben, fachliche Grundlagen für regio- nale Förderschwerpunkte und -maßnahmen zu erarbeiten sowie Fördermaßnahmen zu bewerten, fachlich zu begleiten und ihren Erfolg zu kontrollieren.

Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 Sächsi- sches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tages- zeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort

Erhebungen, naturschutzfachliche Beob- achtungen, Vermessungen und Bodenunter- suchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu ver- meiden sind.

Gemäß § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen.

Im Jahr 2018 sind im Landkreis Zwickau von der Abteilung Naturschutz, Landschafts- pflege folgende Untersuchungen geplant:

- Erfassungen zum Indikator „Land- wirtschaftsflächen mit hohem Natur- wert“ (high nature value farmland =

HNV-Farmland-Indikator): Kartierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Landschaftselementen nach Qualität und Umfang auf sachsenweit insgesamt 66 jeweils 100 Hektar großen Stichprobenflä- chen.

- Erhebungen naturschutzfachlicher Daten auf Biotopflächen zur Aktualisierung der Förderkulisse Grünland.

Weil sich die Erhebungen im Rahmen der oben genannten Untersuchungen insge- samt auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, werden sie öffentlich bekannt gemacht.

Die für die oben genannten Aufgaben legi- timierten LfULG-Bediensteten und deren Beauftragte führen die Dienstausweise bzw.

ein entsprechendes Nachweisdokument mit.

Die Unterhaltsvor sc hussstelle des Jugendamtes des Landratsamtes Zwickau, Werdauer Straße 62 in Zwickau bleibt auf- grund des erhöhten Arbeitsaufkommens zur zügigen Antragsbearbeitung bis Ende April donnerstags geschlossen.

Dienstags berät das Sachgebiet wie gewohnt von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr.

Die Antragsformulare zum Unterhaltsvor- schuss sind auch in den Bürgerservicestellen des Landkreises erhältlich und können dort ebenso abgegeben werden.

(5)

Seite 5

FEBRUAR | 2018 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Umweltamt

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die beabsichtigte Einziehung und Ausweisung von Reitwegen im Wald in der Gemarkung Ortmannsdorf der Gemeinde Mülsen

Das Landratsamt Zwickau als zuständige untere Forstbehörde beabsichtigt, gemäß

§ 12 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Frei- staat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Wald- gesetzes für den Freistaat Sachsen vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349, 351) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (Sächsische Reitwegeverordnung – Sächs- RwVO) vom 19. Januar 2016 (SächsGVBl.

S.59), im Waldgebiet Neuschönburger Wald zwei Reitwegabschnitte einzuziehen und einen Reitwegabschnitt neu auszuweisen.

Die Reitwegabschnitte zwischen Kreuzung Forsthausweg und „Langer Wandweg“, auf den Flurstücken 1256/1, 1258 und 1259 der Gemarkung Ortmannsdorf befinden sich inmitten des Bestattungswaldes „Waldfried- hof Zwickauer Land“.

Zur Gewährleistung der satzungsgemäßen Nutzung des Waldfriedhofes werden diese Reitwegabschnitte eingezogen. Der Waldei- gentümer hat ebenfalls die Verlegung des Reitweges beantragt.

Der neue Reitwegabschnitt verläuft auf dem Forsthausweg ab Kreuzung ca. 410 Meter in südliche Richtung und auf der Waldschneise ca. 340 Meter in südwestliche Richtung.

Der Reitwegabschnitt befindet sich auf den Flurstücken 1253, 1256/1, 1258 und 1259 der Gemarkung Ortmannsdorf.

Mit der Neuausweisung des Reitwegab- schnittes auf dem Forsthausweg und der Waldschneise ist die Verbindung zum „Lan- ger Wandweg“ hergestellt.

Die Einziehung und Neuausweisung der Reitwege ist in der Übersichtkarte im Maß- stab 1 : 7 500 dargestellt.

Der genaue Reitwegeverlauf kann den Aus- legungsunterlagen entnommen werden.

Die Unterlagen werden in der Zeit vom 22. Februar 2018 bis einschließlich 22. März 2018 in den folgenden Dienststel- len des Landratsamtes Zwickau ausgelegt und können dort während der angegebenen Sprechzeiten eingesehen werden:

- untere Forstbehörde in 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7, Zimmer 360

Sprechzeiten:

Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 15:00 Uhr - Bürgerservice in

08056 Zwickau,

Werdauer Straße 62, Haus 1 - Bürgerservice in

08412 Werdau,

Königswalder Straße 18, Haus A - Bürgerservice in

08371 Glauchau,

Gerhart-Hauptmann-Weg 2, Haus 1 - Bürgerservice in

09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a

- Bürgerservice in

09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr. Wilhelm-Külz-Platz 5

Öffnungszeiten Bürgerservice:

Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag: 09:00 bis 12:00 Uhr am 24. Februar 2018 in Limbach-Oberfrohna

am 3. März 2018 in Zwickau am 10. März 2018 in Hohenstein-Ernstthal am 17. März 2018 in Glauchau Während des Zeitraums der Auslegung kön- nen schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Stelle Einwendungen und Bedenken zu der geplanten Einziehung und

Ausweisung von Reitwegen im Wald erho- ben werden.

Werdau, 29. Januar 2018 Landratsamt Zwickau

Wendler Amtsleiterin Reitweg Neuschönburg

0 200 m

Maßstab 1 : 7.500

11.09.2017

@ Forstliche Daten: Staatsbetrieb Sachsenforst, Topographie: GeoSN, BKG

(6)

Seite 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN FEBRUAR | 2018

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Umweltamt

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau

zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Genehmigung einer Erstaufforstung der Stiftung Wald für Sachsen in Hartenstein, Flurstücke 759/3, 760 sowie einen Teil des Flurstückes 758/4, Az.: 1391-854.42-Ho-16846/17 Vom 30. Januar 2018

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht als Nachfolgerin/Nachfolger für den zum 31. Dezember 2018 altersbedingt ausschei- denden Stelleninhaber

eine/einen Amtsleiterin/Amtsleiter unter der Kennziffer 10/2018/DIII im Dezernat Ordnung, Umwelt

und Verbraucherschutz für das Straßenverkehrsamt in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 12/

Besoldungsgruppe A 12 Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn 1. Dezember 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- organisatorische, fachliche und perso- nelle Leitung des Straßenverkehrsam- tes, bestehend aus den Sachgebieten Straßenverkehr sowie Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsbehörde mit insgesamt ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- - Mitwirkung bei der Haushaltsplan- und tern

Nachtragshaushaltsgestaltung

- Bearbeitung von besonders schwierigen Einzelfällen und Widersprüchen - Sicherstellung des Öffentlichen Perso-

nennahverkehrs (ÖPNV) und der Schü- lerbeförderung im Landkreis

- Kontrolltätigkeiten im Wirkungsbereich des Amtes

Unsere Erwartungen:

Für die ausgeschriebene Position erwar- ten wir eine zielorientierte, verantwor- tungsbewusste und entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit, die über folgende Qualifikationen verfügt:

- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder

- die Laufbahnbefähigung für die Lauf- bahngruppe 2, 1. Einstiegsebene, Fach- richtung Allgemeine Verwaltung - mehrjährige Leitungs- und Führungser-

fahrung im Umgang von mindestens 20 unterstellten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern, vorzugsweise im Öffentlichen Dienst

- ein hohes Maß an Beurteilungsvermögen, Eigenverantwortung, Kommunikations- fähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und wirtschaftlichem Verantwortungsbe- wusstsein

- sicheres und überzeugendes Auftreten - Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur

dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw Unser Angebot:

- unbefristete Einstellung als Tarifbeschäf- tigte/Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA

bzw. als Beamtin/Beamter entsprechend den beamtenrechtlichen Regelungen bis Besoldungsgruppe A 12

- familienfreundliche flexible Arbeitszei- ten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstel- lung nach dem TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmög- lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

- eine interessante, vielseitige und durch Ihr persönliches Engagement zu gestal- tende Aufgabe

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrück- lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetz- buches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse

mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/

Stellenangebote

Bewerbungsschluss: 28. Februar 2018 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregisterge- setz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbe- arbeiter Sächsisches Altlastenkataster und Umweltinformationsgesetz unter der Kennziffer 13/2018/DIII im Dezernat Ordnung, Umwelt

und

Verbraucherschutz

für das Umweltamt/

Sachgebiet Abfall, Altlasten, Bodenschutz in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe 9a Beschäftigungsdauer unbefristet Beschäftigungsbeginn 1. August 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Bearbeitung abfall- und bodenschutz- rechtlicher Stellungnahmen

- Prüfung auf Vollständigkeit der Unterla- gen (ggf. Nachforderung)

- Abstimmung mit anderen Behörden - Erarbeitung unterschriftsreifer Stellung-

nahmen im Zuge von Genehmigungsver- fahren nach Baurecht und Wasserrecht

- Vorprüfung von Abbruchanzeigen auf das Vorliegen von Altlasten

- Vollzug des Sächsischen Umweltinforma- tionsgesetzes

- Haushaltsdurchführung

- Erfassung, Ergänzung und Pflege des Sächsischen Altlastenkatasters etc.

Unsere Erwartungen:

- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder im allgemeinen mittleren Verwal- tungsdienst oder

- erfolgreich abgeschlossene Qualifizie- rung zur Kommunalfachangestellten (A I-Lehrgang) oder

- erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbil- dungsgesetz (BBiG) in einem Verwal- tungsberuf mit einschlägiger Berufser- fahrung

- anwendungsbereite Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. Kreis- laufwirtschafts- und Abfallgesetz, Säch- sisches Abfallwirtschafts- und Boden- schutzgesetz, Abfallverbringungsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz etc.) - selbstständige, sorgfältige und systemati-

sche Arbeitsweise

- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszei- ten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstel- lung nach dem TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmög- lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrück- lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetz- buches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise,

lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/

Stellenangebote

Bewerbungsschluss: 28. Februar 2018 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregisterge- setz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Arti- kel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Stiftung Wald für Sachsen, Städtelner Straße 54, 04416 Markkleeberg, hat am 23. November 2017 einen Antrag auf Geneh- migung einer Erstaufforstung nach § 10 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächs- WaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, für die Flurstücke 759/3, 760 sowie einen Teil des Flurstückes 758/4 der Gemarkung Hartenstein, Stadt Hartenstein, beim Landratsamt Zwickau, Umweltamt, Sachgebiet Naturschutz, Land- und Forst- wirtschaft, beantragt. Die beantragte Auf- forstung schließt sich unmittelbar an eine

(7)

Seite 7

FEBRUAR | 2018 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

Umweltamt

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau

zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Genehmigung einer Erstaufforstung der Stiftung Wald für Sachsen in Hartenstein, Flurstücke 759/3, 760 sowie einen Teil des Flurstückes 758/4, Az.: 1391-854.42-Ho-16846/17 Vom 30. Januar 2018

mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/

Stellenangebote

Bewerbungsschluss: 28. Februar 2018 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregisterge- setz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbe- arbeiter Finanzwirtschaft, Sondernut- zungsverträge

unter der Kennziffer 140/2017/DIV im Dezernat Bau, Kreisentwicklung, Vermessung

für das Amt für Straßenbau in Vollzeit

Stellenbewertung Entgeltgruppe EG 9b TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer unbefristet Beschäftigungsbeginn 1. März 2018 Ihr Aufgabengebiet:

- Erstellung von Zuarbeiten zur Haushalts- planung/Haushaltsüberwachung - Aufstellung des Amtshaushaltes,

Erstellen von haushaltsrechtlichen Anträgen der Monats- und Jahresab- schlüsse für die Baulastträger Bund, Land und Kreis inklusive Ermittlung der erforderlichen Haushaltsreste, Beantragung von Konten, Kostenstel- len und -arten

- Bearbeitung von Fördermittelanträgen - Ermittlung und Berechnung der för-

derfähigen Kosten, Erarbeiten von Erweiterungsanträgen, Abruf der benötigten Fördergelder, Abrechnung der Förderbescheide, Prüfung der Abschlussbescheide, Erarbeitung von Auszahlungsanträgen und Verwen- dungsnachweisen für Investitionen

- Amtscontrolling

- Kontrolle des Investitionshaushaltes, Überprüfung und Überwachung der ausgelösten Aufträge und Budgets;

Aufteilung der Buchungen im Gemein- schaftsaufwand Produkte Bund und Land; Controlling und Erstellung einer Haushaltssystematik als Budget- vorgabe für die Straßenmeistereien und Bauleiter des Amtes, damit ein- hergehende Prüfung der Buchungen auf korrekte Zuordnung der Produkte, Konten, Kostenstellen und -arten - Haushaltsdurchführung

- Prüfung von Rechnungen auf Richtig- keit, Feststellen von Verbindlichkeiten und Forderungen, Kontierung von Rechnungen und Prüfung der Kontie- rungen, Erstellung von Zahlungsan- weisungen, Buchung von Rechnungen des Investitionshaushaltes

- Bearbeitung von Sondernutzungs- und Rahmenverträgen

- Vorbereitung und Abschluss der Rah- menverträge zur Straßenbenutzung durch Medienträger, Kontrolle der Einhaltung der Vertragsbedingun- gen, Bearbeitung und Abschluss von Benutzungs-, Nutzungs- und Son- dernutzungsverträgen; Gebühren- berechnungen für Verträge inklusive Rechnungslegung; Einarbeitung von Gestattungsverträgen

Unsere Erwartungen:

- abgeschlossene Hochschulausbildung – Diplomgrad mit dem Zusatz (FH) oder Bachelor – der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit vertieften haushaltsrecht- lichen Kenntnissen oder

- erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung

zum Verwaltungsfachwirt bzw. Kommu- nalwirt (Angestelltenlehrgang II) mit ver- tieften haushaltsrechtlichen Kenntnissen - anwendungsbereite Kenntnisse im kom-

munalen und staatlichen Haushaltsrecht - Kenntnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch

(BGB) sowie im Kommunal- und Straßen- recht

- wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen mit den Haushaltsprogram- men H&H,SABIS und VIFG

- Organisationstalent, Flexibilität sowie selbstständiges Handeln bei Problemsitu- ationen

- sicherer Umgang mit PC-Programmen (MS Office)

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw Unser Angebot:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalender- jahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach - attraktive Fort- und Weiterbildungsmög-TVöD

lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrück- lich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetz- buches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich

willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Feh- len des Rückumschlags werden die Unterla- gen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/

Stellenangebote

Bewerbungsschluss: 28. Februar 2018 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist ver- pflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantra- gen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungs- unterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer über unser elektronisches Bewerberportal ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Ein- gesendete Unterlagen können nur zurück- gesandt werden, wenn ein ausreichend fran- kierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte unsere Homepage www.landkreis-zwickau.de/

Stellenangebote

Bewerbungsschluss: 28. Februar 2018 Wir weisen Sie darauf hin, dass nur voll- ständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Die/Der nach Durchführung des Stellen- besetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregisterge- setz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Arti- kel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Stiftung Wald für Sachsen, Städtelner Straße 54, 04416 Markkleeberg, hat am 23. November 2017 einen Antrag auf Geneh- migung einer Erstaufforstung nach § 10 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächs- WaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist, für die Flurstücke 759/3, 760 sowie einen Teil des Flurstückes 758/4 der Gemarkung Hartenstein, Stadt Hartenstein, beim Landratsamt Zwickau, Umweltamt, Sachgebiet Naturschutz, Land- und Forst- wirtschaft, beantragt. Die beantragte Auf- forstung schließt sich unmittelbar an eine

bereits im Jahr 2016 genehmigte Auf- forstungsfläche an. Durch das neu beantragte Vorhaben überschreitet die Gesamtauffor- stungsfläche am Standort zwei Hektar.

Das beantragte Vorhaben unterfällt damit der Nr. 17.1.3. der Anlage 1 des UVPG. Damit ist gemäß § 7 Abs. 2, 4 – 7 i. V. m. § 10 Abs. 3,

§ 11 Abs. 3 – 4 und Anlage 3 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststel- lung der Notwendigkeit einer Umweltver- träglichkeitsprüfung durchzuführen.

Diese standortbezogene Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des Genehmigungsverfahrens zur Aufforstung nach § 10 SächsWaldG anhand der einge- reichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erfor- derlich ist, weil die Erweiterung der bereits erfolgten Erstaufforstung über zwei Hek- tar hinaus keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Entscheidungsgründe:

Die Aufforstung der derzeit als Grünland genutzten Fläche führt nicht zu Störungen des Wasserhaushaltes, da sich die Versickerungsfä- higkeit des Bodens nicht verändert und schäd- liche Auswirkungen durch abfließendes Wasser nicht zu erwarten sind. Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 des WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 des WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach

§ 76 des WHG sind für das Vorhabengebiet nicht ausgewiesen. Die Aufforstungsfläche liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Hartenstei- ner Muldetal und Forstrevier“. Die Aufforstung beeinträchtigt dieses Schutzgebiet nicht, da durch die relativ geringe Flächengröße und die vorgesehene Anpflanzung standortgerechter und heimischer Baumarten keine Handlung erfolgt, die dem Schutzzweck des LSG zuwiderläuft oder unter die Verbote des § 4 der LSG-Verord- nung fällt. Ferner beeinträchtigt die Aufforstung auch nicht den Erholungswert des betroffenen Landschaftsteiles. Andere naturschutzrechtlich

festgesetzte Schutzgebiete, wie z. B. Natura 2000-Gebiete werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Vorhabenfläche ist auch nicht in amtlichen Listen oder Karten verzeichneter Denkmäler, Denkmalensembles und Boden- denkmäler aufgenommen oder als archäologisch bedeutende Landschaft eingestuft.

Das Vorhaben kann also keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in Anlage 3 des UVPG genannten Schutzgüter haben. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG besteht eine UVP-Pflicht nur, wenn das Vorhaben erhebli- che nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Demzufolge besteht für das beantragte Vorhaben keine UVP-Pflicht. Gemäß § 5 Abs. 3 des UVPG ist die vorgenannte Entschei- dung des Landratsamtes Zwickau nicht selbst- ständig anfechtbar.

Werdau, 30. Januar 2018

Wendler Amtsleiterin

(8)

Seite 8 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN FEBRUAR | 2018

Jugendamt

Ausschreibung des Leistungsangebotes Mobile Jugendsozialarbeit/Streetwork

im Wirkungsterritorium der Kommunen Kirchberg, Mülsen, Wilkau-Haßlau und Crimmitschau

1. Beschreibung des Angebotes/Zieles Die Mobile Jugendsozialarbeit/Street- work ist ein anwaltschaftliches, parteili- ches, geschlechtsreflektierendes, an den/die Adressaten/-innen und deren Lebenswelt ori- entiertes Angebot der Jugendhilfe. Sie setzt dort an, wo sich Bindungen, Beziehungen oder Sozialisationsinstanzen verändern, wegbrechen oder auflösen.

Mobile Jugendsozialarbeit/Streetwork als Handlungsansatz vereint primär unter- schiedliche Methoden (Streetwork/aufsu- chende Jugendsozialarbeit, Einzelarbeit, Gruppenarbeit/Projekte, aktivierende Gemeinwesenarbeit) und Arbeitsprinzi- pien innerhalb eines sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes und wirkt Stigmatisierung sowie Ausgrenzung entgegen. Des Weiteren bietet sie Bindungs- und Beziehungsarbeit an und kann langfristige, vielschichtige Beglei- tung gewährleisten.

Die Schwerpunkte sind die präventive, all- tagsorientierte Beratung sowie die Integration junger Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung auf Unterstützung angewie- sen sind.

2. Zielgruppe

Mobile Jugendsozialarbeit/Streetwork richtet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugend- lichen (nach § 7 Sozialgesetzbuch [SGB] VIII bis zum 27. Lebensjahr) jedweder Herkunft, insbesondere an junge Menschen, die

• von einrichtungszentrierten Angeboten kaum oder nicht mehr zu erreichen sind, diese ablehnen bzw. nicht erreichen können

• ihre sozialen Bindungen bzw. ihren Lebens- mittelpunkt aus dem öffentlichen in einen (halb-) bzw. nichtöffentlichen Raum ver- legt haben,

• durch Stigmatisierung, Segregation oder Benachteiligung lebensbiografisch in Kri- sen geraten sind,

• individuell beeinträchtigt oder (und) sozial benachteiligt sind und damit in ihrem Recht und ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind, sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person entwi- ckeln zu können.

3. Rechtsgrundlage

Mobile Jugendsozialarbeit/Streetwork leitet sich aus § 1 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 9 Abs. 2 und 3 SGB VIII ab.

Konkretisiert wird die Leistung in den §§ 11 und 13 SGB VIII und stellt somit eine Schnitt- stelle zwischen Jugendarbeit und Jugend- sozialarbeit dar.

Die Vereinbarung zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern der freien Jugendhilfe nach § 8a Abs. 2 i. V. m. § 72a SGB VIII dient dem Schutz des Kindeswohls und der frühzeitigen Abwen- dung einer möglichen Gefährdung. Die Ganz- heitlichkeit des Arbeitsansatzes, der sowohl präventive, erzieherische und informatorische Maßnahmen enthält, stellt eine Querschnitts- aufgabe dar.

Die Finanzierung der Leistung regelt sich nach

§ 74 SGB VIII. Das Jugendamt des Landkreises Zwickau prüft in fachlicher Zuständigkeit die Geeignetheit des Leistungsträgers. Der Leis- tungsträger muss nach § 75 SGB VIII anerkann- ter Träger der freien Jugendhilfe sein.

Dem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe obliegt die Fach- und Dienstauf- sicht.

Die Rahmenkonzeption „Mobile Jugendsozi- alarbeit/Streetwork im Landkreis Zwickau“

bildet die Grundlage für die Arbeit der Fach- kräfte.

4. Rahmenbedingungen

4.1 personelle Rahmenbedingungen Personalausgaben sind grundsätzlich nur für Fachkräfte, die sich für die Aufgabe der Mobi- len Jugendsozialarbeit/Streetwork nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung haben.

Um die Professionalität und Fachlichkeit des Angebotes sicherzustellen, müssen die Mobi- len Jugendsozialarbeiter/-innen/Streetwor- ker/-innen über ein abgeschlossenes Hoch- bzw. Fachhochschulstudium im Rahmen der

Profession (Sozialarbeiter/Sozialpädagoge) verfügen. Zusätzlich sollen die Fachkräfte geeignete persönliche Fähigkeiten sowie fach- liche und soziale Kompetenzen besitzen.

4.2 sachliche Rahmenbedingungen Die Fachkräfte der Mobilen Jugendsozialar- beit/Streetwork benötigen geeignete Räum- lichkeiten, in denen sie eigenverantwortlich handeln können. Grundvoraussetzung dafür ist eine entsprechende Ausstattung für Bürotä- tigkeiten, Einzelgespräche und Gruppenarbeit mit eigenem Telefon- und Internetanschluss, Handy, PC, Kopierer und Fax, welche den zeitgemäßen Standards entspricht.

Gemäß einer adäquaten, situativ angemesse- nen (Inter)-Aktion sowie aus Sicherheitsgrün- den besteht das Streetwork-Team aus mindes- tens zwei Fachkräften (möglichst männlich und weiblich). Der Personalschlüssel für das Wir- kungsterritorium der Kommunen Kirchberg, Mülsen, Wilkau-Haßlau und Crimmitschau beträgt 1,5 vollbeschäftigter Fachkraft (VzÄ).

Mobile Jugendsozialarbeit/Streetwork muss sich den Gewohnheiten der Adressaten/Ziel- gruppe anpassen und somit ist es wichtig, dass die Arbeitsverträge Regelungen für Überstun- den, Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit sowie flexible Arbeitszeiten enthalten.

Der Landkreis Zwickau hat 2013 mit den Trä- gern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen für das Leistungsangebot Mobile Jugendsozi- alarbeit/Streetwork abgeschlossen, in denen die Basisleistungen festgeschrieben wurden.

Demnach nehmen Streetwork/Aufsuchende Jugendsozialarbeit 50 Prozent, Gruppen- arbeit/Projekte zehn Prozent, Einzelhilfe 30 Prozent sowie die aktivierende Gemeinwe- senarbeit zehn Prozent des Arbeitsvolumens ein. Die Besonderheiten zwischen dem Ein- satz der Fachkräfte in den ländlichen Räumen, der Kleinstadt und der Stadt finden dabei ihre Berücksichtigung.

4.3 finanzielle Rahmenbedingungen Die Finanzierung der Leistung erfolgt jährlich durch Zuwendungsbescheid auf der Grundlage

der Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII, gemäß Pkt. 2.1 Institutionelle Förderung, im Rahmen der durch den Kreistag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel des Landkreises Zwickau und der Beschlüsse des Jugendhil- feausschusses.

Die institutionelle Förderung umfasst in der Regel eine Finanzierung bis zu einer Höhe von 95 Prozent der förderfähigen Personal-, Betriebs-, Betriebsneben- sowie Sachkosten unter Berücksichtigung der Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen und weiterer För- dermittelgeber.

Der Zuschuss des Landkreises Zwickau ein- schließlich der Fördermittel des Freistaates Sachsen kann je vollbeschäftigter Fachkraft (1,0 VzÄ) in der Höhe der tatsächlich entstan- denen zuwendungsfähigen Personalkosten bis zu einer Höhe von 40.000,00 EUR jährlich gewährt werden.

Der Anerkennung von Personalkosten liegen tarifliche Regelungen des Leistungserbringers zugrunde, soweit sie mit den Regelungen der Tarifverträge des TVöD vergleichbar sind.

Bei der Finanzierung sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten und gleichzeitig werden diese der Gesamtverantwortung für die Gestaltung einer bedarfsgerechten, effizienten und effektiven Hilfe für junge Menschen gerecht.

Bewerbungen zur Übernahme der Leistungen sind bis zum 6. April 2018 einzureichen im

Landratsamt Zwickau Dezernat II

Dezernent Herrn Schubert Königswalder Straße 18 08412 Werdau.

Der Bewerbung beizufügen sind:

- Konzeption des Trägers für dieses Leis- tungsangebot

- Kosten- und Finanzierungsplan

- Qualifikationen der Mitarbeiterinnen/Mit- arbeiter

Gesundheitsamt

Änderungen der Trinkwasserverordnung am 3. Januar 2018 in Kraft getreten

Für Inhaber einer Kleinanlage gemäß

§ 3 Nummer 2 Buchstabe c der Trinkwas- serverordnung (TrinkwV) zur Eigenver- sorgung (Brunnen, aus denen weniger als zehn Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden) mit Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben sich mit der Änderung der Trinkwasserver- ordnung neue Pflichten.

Der § 14 Abs. 2 TrinkwV – Untersuchungs- pflichten – legt fest:

„Untersuchungen zur Feststellung, ob die in der Anlage 1 Teil I und in der Anlage 3 Teil I laufende Nummer 4, 5, 10 und 11 festge-

legten Grenzwerte eingehalten werden, haben bei Wasserversorgungsanlagen nach

§ 3 Nummer 2 Buchstabe c unaufgefordert mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.

Die Zeitabstände, welche Untersuchungen (gemäß § 14 Absatz 1 der TrinkwV) durchzu- führen sind, legt das Gesundheitsamt gemäß

§ 14 Abs. 2 Satz 4 fest.

Die Trinkwasserqualität einer „Kleinanlage zur Eigenversorgung“ muss nach folgenden Zeitabständen untersucht werden:

Untersuchung gemäß Anlage 1 Teil I:

jährlich

Untersuchung gemäß Anlage 3 Teil I:

aller fünf Jahre

Die Inhaber einer Kleinanlage zur Eigen- versorgung müssen ein akkreditiertes Labor (http://www.gesunde.sachsen.de/5260.

html) jährlich mit der Untersuchung beauf- tragen.

Dem Gesundheitsamt sind die Untersu- chungsergebnisse gemäß § 19 Abs. 3 bis spätestens zum 31. Januar des darauffol- genden Jahres unaufgefordert vorzulegen!

Derjenige, der einer vollziehbaren Anord- nung nach § 14 Absatz 2 Satz 4 oder Satz 7

zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswid- rigkeit gemäß § 25 Absatz 4a der Trinkwas- serverordnung.

Auskunft erteilt das Gesundheitsamt Telefon: 0375 4402-22471/-22478

- 22475/-22479/-22482

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

standen. Viertausend Tilsiter Käse mußten im Molkereikeller zurückgelassen werden. Seine Flucht ging über Labiau nach Brauns- berg, wobei die Fuhrwerke unterwegs durch

(1) Rechtssachen, die auf Grund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) oder des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) beim Bundesverwaltungsgericht anhängig

Dass diese für die Durlacher Geschichte so wichtige städtebauliche Struktur verschwinden soll, widerspricht allen Grundsätzen der Denkmal- pflege in historischen Altstädten, die

[r]

Bis auf Widerruf, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen nach der Feststellung des Beobachtungsge- biets, darf Federwild nur mit Geneh- migung oder auf Anordnung durch

Gegen den Fortführungsbeschluss kann in- nerhalb eines Monates nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Land- kreis Zwickau, Landratsamt, Amt für

Diese Zuschüsse wurden zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums des Landkreises Zwickau nach der Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung ausge-

Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Ratingen (HSR) wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. 6 GO NRW), dass eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften der