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Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Oberfranken
unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes
Christiane Odewald
Regionsbeauftragte Oberfranken-West
Bad Blankenburg, 01.10.2015
Inhalt
• Ausgangslage 2009
• Naturräumliche Ausstattung Oberfrankens
• Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen, insbesondere Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes
• Landschaftsentwicklungskonzepte als Bewertungsgrundlage
• Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes – Denkmalschutz
– Einkreisung – Waldgebiete
• Aktueller Stand der Windenergie in Oberfranken
• Die seit 1999 verbindlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete waren bereits belegt oder für die Errichtung von Anlagen heutiger Größenordnungen ungeeignet
• Aufgrund der technischen Entwicklung wurden Standorte außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zunehmend interessant (v. a. Standorte im Wald)
• Die Regionalpläne boten nicht mehr genügend (substanziell) Raum für die
Windenergie (Vorranggebiete 70 bzw. 96 ha Gesamtfläche, Vorbehaltsgebiete 96 bzw. 380 ha Gesamtfläche, Stand 1999)
• Es gab immer mehr Anfragen und auch Genehmigungen für WEAs außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Es war ein neues planerisches Konzept erforderlich 2011: Fukushima!
Ausgangslage 2009
Naturräumliche Ausstattung Oberfrankens
Naturräumliche Ausstattung Oberfrankens
Naturparke (Art. 15 BayNatSchG) sind großräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20.000 ha Fläche, die
überwiegend als Landschafts- oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungsformen geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern und durch einen Träger entsprechend ihrem Naturschutz- und
Erholungszweck entwickelt und gepflegt werden.
Naturräumliche Ausstattung Oberfrankens
Naturräumliche Ausstattung Oberfrankens
Bayerischer Windatlas 2014: Mittlere Windgeschwindigkeit in 140 m Höhe
Beschluss des Planungsaus- schusses
Oberfranken-West vom 04.05.2010 und 13.05.2013:
Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete
2. Schritt:
Weitere Überprüfung der Weiß- flächen“ auf regionalplanerischer Ebene
1. Schritt:
„Weißflächen“-Ermittlung
Region Oberfranken-Ost:
204 sogenannte „Weißflächen“
(Gesamtfläche 13771 ha, 3,7% der Regionsfläche )
Analoge Prüfung der
Region Oberfranken-West:
206 sogenannte
„Weißflächen“
(Gesamtfläche: 22.594 ha, 6% der Regionsfläche)
Durchschnittliche jährliche Windgeschwindigkeit
(Basis: Bayer. Windatlas 2010)
in 140 m Höhe mindestens > 5,0 m/s
Sonstige Belange, wie z.B..
• erkennbare Probleme des Artenschutzes
• Topographie
„weiche Kriterien“ des Kriterienkataloges wie z.B.
• Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
• Landschaft / Tourismus
• Sichtbeziehungen
(Baudenkmäler, landschaftliche Höhepunkte)
Kriterienkatalog für die Ausweisung der Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete
Landschaftsentwicklungskonzepte als Bewertungsgrundlage
Landschaftsentwicklungskonzepte als Bewertungsgrundlage
Schutzgutkarte Landschaftsbild und Landschaftserleben (Ofr.-West, 2005):
Landschaftsentwicklungskonzepte als Bewertungsgrundlage
Schutzgutkarte Historische Kulturlandschaft (Ofr.-West, 2005):
usw.
usw.
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes:
- Einkreisung
Beispiel: Landkreis Hof
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes:
- Waldgebiete
Regionalpläne 1999:
Keine Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Wald insbesondere wegen der damals geringeren Höhen der Anlagen und der damit verbunden Unwirtschaftlichkeit
Regionalpläne 2014:
• Kein genereller Ausschluss von Waldstandorten
• Freihaltung von Schutzwäldern, Unterscheidung in Waldfunktionen nach Waldfunktionsplan, besondere Betrachtung großflächiger Wälder (vgl. Kriterienkatalog)
• sonstige Schutzwürdigkeit von Wäldern (Erkenntnisse aus den Anhörungsverfahren)
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes:
- Waldgebiete
• Großflächige Wälder sind häufig als Landschaftsschutzgebiete unter Schutz gestellt.
• Landschaftsschutzschutzgebiete sind ein Ausschlusskriterium in beiden Regionen Oberfranken-West und –Ost
(Ausnahmen nur bei Befreiung, Herausnahme aus dem LSG und ggf.
bei Vorliegen von Zonierungskonzepten von LSGs).
• Großflächige Wälder besitzen häufig eine besondere
Bedeutung für das Landschaftsbild (landschaftliches Vorbehaltsgebiet).
• Darüber hinaus sind weitere Belange zu prüfen, wie z. B. Artenschutz, Schutzfunktionen des Waldes (z. B. Wasserschutz- oder Bodenschutz) und Sonstiges (z. B. Luftsicherung oder militärische Belange).
• Die Wirtschaftlichkeit von Waldstandorten wird in der
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes:
- Waldgebiete
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes:
- Waldgebiete
Waldstandorte- Beispiel: Windpark Fasanerie
(Flächen: Bayerische Staatsforsten, VRG Nr. 15, Regnitzlosau-Nordwest, 50 ha)
Technische Daten
Windkraftanlagen: 5 Enercon E82 Leistung pro Anlage: 2 Megawatt Nabenhöhe: 138 Meter
Rotordurchmesser: 82 Meter
Flächenbedarf je Anlage: ca. 2000 m² (gerodete, befahrbare Fläche)
Waldstandorte- Beispiel: Windpark Fasanerie,
Gemeinden Gattendorf und Regnitzlosau, Lkr. Hof
Luftbild aufgenommen am 21.05.2014, Anlagen in Betrieb seit 2010
Waldstandorte- Beispiel: Windpark Tannberg - Lindenhardt
(Flächen: Bayerische Staatsforsten, VRG Nr. 125 Lindenhardt-Nord, 136 ha)
Technische Daten
Windkraftanlagen: 4 Enercon E101 Leistung pro Anlage: 3 Megawatt Nabenhöhe: 149 Meter
Rotordurchmesser: 101 Meter
Waldstandorte- Beispiel: Windpark Tannberg – Lindenhardt
Stadt Creußen, Landkreis Bayreuth
Luftbild aufgenommen am 22.05.2014 während der Bauphase
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes:
- Denkmalschutz
Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr
und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 20. Dezember 2011
11 Denkmalschutz
„…Das Landesamt für Denkmalpflege wurde gebeten, diese Denkmäler möglichst bald zu definieren und zu kenn- zeichnen. Die Umgebung dieser und anderer bedeutender landschaftswirksamer Denkmäler sollte regelmäßig von WKA freigehalten werden. Der öffentliche Belang „Denkmalschutz“ steht einem privilegierten Vorhaben jedenfalls dann entgegen, wenn das Außenbereichsvorhaben die besondere Wirkung eines Denkmals erheblich beeinträchtigen würde. Der Umfang des Umgebungsschutzes ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig; insbesondere kann keine
pauschale Abstandsregelung definiert werden….“
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes:
- Denkmalschutz
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes:
- Denkmalschutz
Besondere Aspekte des Landschaftsschutzes:
- Denkmalschutz
• Die Regionalpläne Oberfranken-West und Oberfranken-Ost sind am 25.09.2014 in Kraft getreten
• Umfang der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete:
Ofr.-West:
VRG: 2368 ha VBG: 15 ha = 0,65 % der Regionsfläche Ofr.-Ost:
VRG: 2015 ha VBG: 519 ha = 0,7 % der Regionsfläche
• Die Belange des Landschaftsschutzes wurden im Zuge der Regionalplanung umfassend abgewogen
Aktueller Stand der Windenergie in Oberfranken
Aktueller Stand der Windenergie in Oberfranken
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