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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCOWelterbe - Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“)

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-

Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe - Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“)

Münz100EuroBek 2016-12-01 Ausfertigungsdatum: 01.12.2016 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe - Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“) vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S.

2983)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 22.12.2016 +++)  

----

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Altstadt Regensburg mit Stadtamhof eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 150 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 4. Oktober 2016 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Friedrich Brenner aus Diedorf.

Die Bildseite zeigt die Stadt am Fluss mit ihren Stadtteilen und Inseln in einer Vogelperspektive, bei der die Häuser in einer Fassadenansicht erscheinen und die wichtigsten Bauten akzentuiert hervorgehoben sind. Die Darstellung verbindet die über 2 000-jährige faszinierende Geschichte von Regensburg mit der Modernität der Jetztzeit.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2016“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen

„A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Schlussformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r F i n a n z e n ----

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2983)  

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