• Keine Ergebnisse gefunden

598. Verleihung einer Lehrbefugnis als Universitätsdozent der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "598. Verleihung einer Lehrbefugnis als Universitätsdozent der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XLV, Nummer 598, am 31.05.2000, im Studienjahr 1999/00.

598. Verleihung einer Lehrbefugnis als Universitätsdozent der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät

Die vom Fakultätskollegium der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der

Universität Wien eingesetzte Habilitationskommission hat in der Sitzung am 16. Mai 2000 beschlossen, Herrn Mag. Dr. Thomas JENUWEIN die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für "MOLEKULARE GENETIK" gemäß § 35 Abs. 2 des Universitäts-

Organisationsgesetzes in der derzeit geltenden Fassung zu verleihen.

Gemäß § 30 Abs. 4 dieses Bundesgesetzes wird die Zugehörigkeit an das Institut für Mikrobiologie und Genetik der Universität Wien festgelegt.

Die Dekanin:

P o p p

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes an Herrn Dr.. Florian HLADIK die Lehrbefugnis

Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Medizinischen Fakultät An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen

Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Medizinischen Fakultät An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen

Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Medizinischen Fakultät An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen

4 dieses Bundesgesetzes wird die Zugehörigkeit an das Institut für Mathematik der Universität

4 dieses Bundesgesetzes wird die Zugehörigkeit an das Institut für Zoologie der Universität

An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes an Herrn Dr.. Ernst AGNETER die Lehrbefugnis für

4 dieses Bundesgesetzes wird die Zugehörigkeit an das Institut für Mathematik der Universität