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Beitrags- und Gebührenordnung derHochschule für Kirchenmusik Herford

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Beitrags- und Gebührenordnung der Hochschule für Kirchenmusik Herford

Vom 1. Februar 2011 (KABl. 2011 S. 45, 2016 S. 99)

Auf Grund von § 17 der Satzung der Hochschule für Kirchenmusik1 beschließt das Lan- deskirchenamt am 1. Februar 2011 folgende Ordnung:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt für alle an der Hochschule für Kirchenmusik Herford angebotenen Studiengänge.

§ 22

Inhalt, Höhe und Fälligkeit

(1)1Die Immatrikulationsgebühr beträgt 50 € und wird spätestens mit der Immatrikulation fällig. 2Sie ist nur einmalig zu entrichten. 3Gaststudenten entrichten ebenfalls die Immat- rikulationsgebühr.

(2)1Die Rückmeldegebühr beträgt 10 €. 2Sie wird bei Rückmeldung fällig.

(3)1Der Gaststudienbeitrag beträgt im zweiten Semester 300 €, ab dem dritten Semester erhöht er sich auf 500 €. 2Er wird mit der Rückmeldung als Gaststudent oder Gaststudentin fällig.

(4) Gasthörer zahlen einen Semesterbeitrag in Höhe von 50 €.

(5)1Die Prüfungsgebühr beträgt 50 € und wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung fällig. 2Sofern die Abschlussprüfung wiederholt wird, ist die Prüfungsgebühr erneut fällig.

§ 3 Semesterticket

Die Kosten des Semestertickets werden pro Semester auf alle Studierende – auch Gast- studenten – umgelegt.

1Nr. 445.

2§ 2 Abs. 3 bis Abs. 5 neu nummeriert mit Berichtigung: Beitrags- und Gebührenordnung der Hochschule für Kirchenmusik Herford vom 31.03.2016.

Beitrags- und Gebührenordnung Hochschule für Kirchenmusik

BGOHSfKM 449 Archiv

Archiv, Geltungszeitraum 01.03.2011 - 31.03.2018 EKvW 1

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§ 4

Änderungen dieser Ordnung

Das Landeskirchenamt kann diese Gebührenordnung auf Vorschlag des Kuratoriums än- dern.

§ 51 Inkrafttreten Diese Gebührenordnung tritt am 1. März 2011 in Kraft.

1 Redaktioneller Hinweis: Die Veröffentlichung im KABl. erfolgte am 28. Februar 2011

449 Archiv BGOHSfKM

Beitrags- und Gebührenordnung Hochschule für Kirchenmusik

2 Archiv, Geltungszeitraum 01.03.2011 - 31.03.2018 EKvW

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