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Endlagersuche - Wie geht das? Onlineveranstaltung für Einsteiger*innen in das Standortauswahlverfahren am 14.9.2021 (PDF, nicht barrierefrei)

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ENDLAGERSUCHE – WIE GEHT DAS?

DR. SÖNKE REICHE, JAN-MICHAEL SCHÜRHOLZ 14. September 2021

Onlineveranstaltung für Einsteiger*innen

in das Standortauswahlverfahren

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ENDLAGERSUCHE

DAS PROBLEM, DAS ZIEL, DIE DATEN

DER WEG ZUM ZWISCHENBERICHT TEILGEBIETE

VORSTELLUNG INTERAKTIVE KARTE

WIE GEHT ES WEITER?

01 02 03 04

Der Weg zum Zwischenbericht Teilgebiete in den Schritt 2 der Phase I – von Gebieten zur Methodenentwicklung zu Standortregionen

14.09.2021 ENDLAGERSUCHE – WIE GEHT DAS?

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ENDLAGERSUCHE – WARUM EIGENTLICH?

14.09.2021 3 ENDLAGERSUCHE – WIE GEHT DAS?

 Deutschland nutzt seit 1957 Kernenergie

 Bis heute kein Endlager für hochradioaktive Abfälle

 30. Juni 2011 beschließt Deutschland den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie

 Eine Lösung für den hochradioaktiven Abfall gibt es weiterhin nicht

 2017 beschließt der Gesetzgeber das Standortauswahlgesetz

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21.09.2021 VERANSTALTUNGSNAME |

4

RADIOAKTIVE ABFALLSTOFFE IN DEUTSCHLAND

Hochradioaktive Abfälle:

 Ende 2022 rund 1.900 Castoren

 ca. 10.500 Tonnen (rund 27.000m3 = ca. 5 %) aus Brennelementen und der Wiederaufarbeitung

 99 % der Radioaktivität

Schwach- und Mittelradioaktive Abfälle:

 303.000 m3 Einlagerungskapazität im Endlager Konrad ab 2027 vor allem aus AKW-Rückbau

 ca. 200.000 m3 aus der Asse – offen / StandAG

 bis zu 100.000 m3 sonstige – offen / StandAG

Quelle: Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ)

Quelle: BGE

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21.09.2021 VERANSTALTUNGSNAME |

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 Standort in der Bundesrepublik Deutschland

 tiefengeologische Lagerung

 bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von 1 Million Jahren

 wissenschaftsbasiertes und transparentes Auswahlverfahren

 selbsthinterfragendes Verfahren und lernende Organisation

 Rückholbarkeit während des Betriebes

 Bergbarkeit für 500 Jahre nach Verschluss des Bergwerkes

GRUNDPRINZIPIEN DES

STANDORTAUSWAHLVERFAHRENS

?

Quelle: BGE

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21.09.2021 VERANSTALTUNGSNAME |

6

Standortentscheidung 2031

Phase II Phase I

Entscheidung zu übertägiger Erkundung (§ 15 StandAG)

Phase III

Schritt 1:

Ermittlung Teilgebiete (§ 13 StandAG1)

Schritt 2:

Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung (§ 14 StandAG)

Übertägige Erkundung und Vorschlag für

untertägige Erkundung (§

16 StandAG)

Untertägige Erkundung (§ 18 StandAG)

Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag

(§ 19 StandAG) Entscheidung zu untertägiger

Erkundung (§ 17 StandAG) Veröffentlichung

Zwischenbericht Teilgebiete 28. September 2020

PHASEN DES STANDORTAUSWAHLVERFAHRENS

1.1 Anwendung der Ausschlusskriterien 1.2 Anwendung der Mindestanforderungen

1.3 Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen

Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien

Betriebsaufnahme im Jahr 2050, anschließend ca. 40 Jahre Betriebszeit

Weiße Landkarte

Quelle: BGE

1Standortauswahlgesetz vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1074), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.Dezember 2020 (BGBl. I S. 2760) geändert worden ist

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7

Datenabfragen bei den Bundes- und Landesbehörden laufen seit 2017

Methoden zur Anwendung von Kriterien und Anforderungen wurden anhand der konkreten Datenlagen schrittweise weiterentwickelt und online konsultiert

Datengrundlagen für die Suchkriterien können zum Beispiel sein:

Geologische 3D-Modelle, geologische Karten, Bohrdaten inkl.

Schichtenverzeichnisse, Daten zu seismischer Aktivität und Vulkanismus, zahlreiche Literaturquellen

 Grundlage für die Veröffentlichung der geologischen Daten ist das Geologiedatengesetz1

 Die Datenverfügbarkeit schreitet voran. Die Geologischen Modelle der Länder sind vollständig veröffentlicht und über einen 3D-Viewer zugänglich. 87 Prozent der Daten zu Ausschlusskriterien und 61 Prozent der Daten zu Mindestanforderungen und

geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sind veröffentlicht.

1Geologiedatengesetz vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S.1387)

Quelle: Pixabay

DATEN & METHODIK FÜR PHASE I

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Datenabfragen bei den Bundes- und Landesbehörden laufen seit 2017

Methoden zur Anwendung von Kriterien und Anforderungen wurden anhand der konkreten Datenlagen schrittweise weiterentwickelt und online konsultiert

Datengrundlagen: z.B. Geologische 3D-Modelle, geologische Karten, Bohrdaten inkl.

Schichtenverzeichnisse, Daten zu seismischer Aktivität und Vulkanismus, zahlreiche Literaturquellen

DATEN & METHODIK FÜR PHASE I

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9

Datenabfragen bei den Bundes- und Landesbehörden laufen seit 2017

Methoden zur Anwendung von Kriterien und Anforderungen wurden anhand der konkreten Datenlagen schrittweise weiterentwickelt und online konsultiert

Datengrundlagen: z.B. Geologische 3D-Modelle, geologische Karten, Bohrdaten inkl.

Schichtenverzeichnisse, Daten zu seismischer Aktivität und Vulkanismus, zahlreiche Literaturquellen

 Grundlage für die Veröffentlichung der geologischen Daten ist das Geologiedatengesetz1

 Die Datenverfügbarkeit schreitet voran. Die Geologischen Modelle der Länder sind vollständig

veröffentlicht und über einen 3D-Viewer zugänglich. 87 Prozent der Daten zu Ausschlusskriterien und 61 Prozent der Daten zu Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sind

veröffentlicht.

1Geologiedatengesetz vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S.1387)

DATEN & METHODIK FÜR PHASE I

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14.09.2021 10 ENDLAGERSUCHE – WIE GEHT DAS?

Quelle: BGE

DAS GEOLOGIEDATENGESETZ IN DER ANWENDUNG

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AUSSCHLUSSKRITERIEN

Quelle: BGE

1. Großräumige Vertikalbewegungen 2. Aktive Störungszone

3. Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit

4. Seismische Aktivität

5. Vulkanische Aktivität

6. Grundwasseralter

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MINDESTANFORDERUNGEN

1

1Für Salzgestein in steiler Lagerung und Kristallingestein gelten besondere Anforderungen

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12

Quelle: BGE

Quelle: BGE

geringe Gebirgsdurchlässigkeit

Mächtigkeit mindestens

100 Meter (Ausnahme Kristallingestein)

 Oberfläche des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs muss mindestens 300 Meter unter der Geländeoberfläche liegen.

geeignete Ausdehnung in Fläche und Höhe

Erhalt der Barrierewirkung für 1 Million Jahre

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GEOWISSENSCHAFTLICHE ABWÄGUNGSKRITERIEN

Quelle: BGE Quelle: BGE

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Wirtsgestein

Anzahl identifizierte

Gebiete

Anzahl Teilgebiete

Fläche Teilgebiete

In km²

Tongestein 12 9 129 639

Steinsalz, davon

stratiforme Lagerung

steile Lagerung Steinsalz gesamt

23 139 162

14 60 74

28 415 2 034 30 450 kristallines

Wirtsgestein 7 7 80 786

gesamt 181 90 240 874

Anteil an Bundesfläche rd. 54 %

14.09.2021 14

ERGEBNISSE ZWISCHENBERICHT TEILGEBIETE

ENDLAGERSUCHE – WIE GEHT DAS?

Quelle: BGE

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DIE ERGEBNISSE IM INTERNET

14.09.2021 15 ENDLAGERSUCHE – WIE GEHT DAS?

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KOMMUNIKATION – DISKUSSION – BETEILIGUNG

14.09.2021 16 ENDLAGERSUCHE – WIE GEHT DAS?

Die BGE informiert über das Standortauswahlverfahren

Im Internet:

www.bge.de / Endlagersuche

www.einblicke.de

www.youtube.com/c/BundesgesellschaftfürEndlagerung

Mit Publikationen

Broschüren

Einblicke-Magazin (kostenfreies Abo möglich)

In Veranstaltungen

Online und vor Ort

(17)

KOMMUNIKATION – DISKUSSION – BETEILIGUNG

14.09.2021 17 ENDLAGERSUCHE – WIE GEHT DAS?

Die BGE stellt sich der (Fach-)Öffentlichkeit und diskutiert ihr Vorgehen

in Fach-Workshops

in (Web-)Foren

und im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung

auf der Fachkonferenz Teilgebiete (abgeschlossen)

in den Regionalkonferenzen und

dem Rat der Regionen

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KOMMUNIKATION – DISKUSSION – BETEILIGUNG

14.09.2021 18 ENDLAGERSUCHE – WIE GEHT DAS?

Fachkonferenz Teilgebiete und ihre Ergebnisse

3 Beratungstermine, Auftakt Oktober 2020, 1. Termin Februar, 2. Termin Juni 2021; 3. Termin August 2021

Kernergebnisse: Unverständnis über die Ausweisung der Teilgebiete, Unverständnis über das Auswahlverfahren als Ganzes, Unzufriedenheit mit der Größe und dem Umfang der Teilgebiete, Geologische Landesdienste kritisieren insbesondere, dass Daten noch nicht ausgewertet worden sind, die im Schritt 2 ausgewertet werden

Stellungnahmen der Geologischen Dienste und andere Hinweise werden bei Schritt 2 berücksichtigt. Teilweise beschleunigt das die Arbeiten, teilweise auch nicht

Die BGE berücksichtigt die Ergebnisse bei den Vorschlägen über die Standortregionen

(19)

05.08.2021 19 RAUM 3, FACHKONFERENZ TEILGEBIETE

Schritt 1, Phase I Schritt 2, Phase I

90 Teilgebiete

Fläche (TG) ca.

54% der BRD

1) repräsentative vorläufige Sicherheits-

untersuchungen (§ 27 StandAG

1

)

2) geowissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 24 StandAG)

3) planungs-

wissenschaftliche

Abwägungskriterien (§ 25 StandAG)

TG Ton

TG Kristallin TG Salz

Quelle: BGE

Teilgebiete aus Zwischenbericht

1StandAG: Standortauswahlgesetz vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1074), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2760) geändert worden ist

WIE GEHT ES WEITER?

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Für die Anwendung der neuartigen repräsentativen vorläufigen

Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) werden Methoden in vier Teilgebieten entwickelt und erprobt (Link: Steckbriefe zu den vier Gebieten zur Methodenentwicklung)

Diese Methoden bilden die Grundlage für die Durchführung der rvSU in allen ermittelten 90 Teilgebieten

Zentral für das Portfolio der Gebiete zur Methodenentwicklung waren:

Jedes Wirtsgestein sollte vertreten sein

Teilgebiete mit heterogener Datenverfügbarkeit,

große Variabilität z. B. hinsichtlich der Größe und der geologischen Komplexität

Methode wird am Ende nur den Rahmen vorgeben. Die Durchführung der rvSU erfolgt teilgebietsspezifisch in allen 90 Teilgebieten

Die Entwicklung der Methoden an realen Gebieten ist zwingend erforderlich

Die Auswahl zum Gebiet zur Methodenentwicklung ist keine Vorfestlegung für die Standortregionen. Sie trifft keine Aussage über die potentielle Eignung

05.08.2021 20 RAUM 3, FACHKONFERENZ TEILGEBIETE

METHODENENTWICKLUNG FÜR DIE

REPRÄSENTATIVEN VORLÄUFIGEN SICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN

Quelle: BGE

TG 035_00

TG 078_02

TG 009_00

TG 001_00

Quelle: BGE

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www.bge.de

www.einblicke.de

@die_BGE

DR. SÖNKE REICHE

Abteilungsleiter Standortsuche

JAN-MICHAEL SCHÜRHOLZ Referent Öffentlichkeitsarbeit

dialog@bge.de

Referenzen

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