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Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf die Schriftliche Frage von Ulla Jelpke (MdB, Die Linke)

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Academic year: 2022

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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin

Mitglied des Deutschen Bundestages Frau Ulla Jelpke

Platz der Republik 1 11011 Berlin

BETREFF Schriftliche Frage Monat April 2021

HIER Arbeitsnummer 4/493

ANLAGE — 1 -

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140, 10557 Berlin

POSTANSCHRIFT 1 1014 Berlin

TEL +49 (0)30 18 681-11117

FAX +49 (0)30 18 681-11019

INTERNET WWW.bmi.bund.de DATUM Mai 2021

auf die mir zur Beantwortung zugewiesene schriftliche Frage übersende ich Ihnen die beigefügte Antwort.

Mit freundlichen Grüßen in Vertretung

Dr. Helmut Teichmann

ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Alt-Moabit 140, 10557 Berlin VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhof Berlin Hauptbahnhof

Bushaltestelle Berlin Hauptbahnhof

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Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 30. April 2021

(Monat April 2021, Arbeits-Nr. 4/493)

Fraqe

Wie viele Fälle mit Bezug auf welche Staaten sind in der Bundesregierung bzw. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor dem Hintergrund des Beschlus- ses des Bundesverfassungsgerichts 2 8vR 1899/04 vom 26.01.2005 bekannt, in de- nen durch vom BAMF über das Auswärtige Amt veranlasste Nachforschungen zu LSBTI-Asylantragstellenden in deren Herkunftsländern Dritten die sexuelle Orientie- rung bzw. geschlechtliche Identität der Antragstellenden bzw. weiterer Personen be- kannt wurde oder diese zumindest ableitbar war, und zu welchen Ergebnissen ist ge- gebenenfalls die Prüfung gekommen, welche Konsequenzen struktureller Art bzw. in Bezug auf zwei konkrete Einzelfälle (die vom Lesben- und Schwulenverband der Bun- desregierung unterbreitet wurden, vgl. die Antwort von PSt Stephan Mayer auf meine Mündliche Frage 42 vom 26. März 2021, Plenarprotokoll 19/220) gezogen werden?

Antwort

Die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wur- den seitens des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) über aktuell drei Fälle infor- miert, in denen aus den Ermittlungen im Herkunftsland Schlussfolgerungen über die sexuelle Orientierung Schutzsuchender ableitbar gewesen seien.

Diese Fälle hat das BAMF zum Anlass genommen vor Anfragenstellung an das Aus- wärtige Amt (AA) zusätzliche Schritte vorzusehen, welche die Notwendigkeit, Verhält- nismäßigkeit und die übermittelten Inhalte einer Anfrage an das AA intensiver über- prüfen.

Das BAMF arbeitet derzeit an der Umsetzung dieser Maßnahmen.

Hinsichtlich der vom LSVD benannten Verfahren überprüft das BAMF die Asylverfah- ren und wird nach Abschluss der Überprüfung die Asylantragstellenden über das Er- gebnis der Prüfung informieren.

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