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Bremen, 25.03.2020
Rundschreiben 03/2020
eVergabe – Nutzung des Vergabemanagers
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erlass 01/2018 (eVergabe-Erlass) wurde die Nutzung des AI Vergabemanagers für bremische öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von Vergabeverfahren grundsätzlich vorgegeben. Zur Nutzung dieser Software beachten Sie bitte die folgenden Hinweise
1. AI Weblauncher
Derzeit läuft der AI Vergabemanager (Version 8.7) sowohl als Java-Anwendung als auch als AI Weblauncher-Anwendung. Dies wird sich mit der nächsten Version ändern. Der AI Weblauncher wird Java vollständig ersetzen. Hintergrund für den Technologiewechsel ist, dass Der Soft- warehersteller von Java neuerdings Lizenzgebühren für die Nutzung verlangt.
Für Sie bedeutet das: Sie müssen den AI Weblauncher auf jedem Computer, mit dem Sie den Vergabemanager nutzen wollen, installieren.
Ist Ihre Dienststelle/Gesellschaft Kunde von Dataport, können müssen Sie die Installation dort beauftragen. Der „AI Weblauncher“ wurde dort in Standard Softwarebestand (den Kun- denwarenkorb (KWK)) aufgenommen.
Ist Ihre Dienststelle/Unternehmen nicht Kunde von Dataport, müssen Sie die Installation durch Ihren Dienstleister, Ihre IT oder selbstständig vornehmen. Abhängig von dem Betriebs- system, welches Sie nutzen, erhalten Sie die Software in unterschiedlichen Versionen unter https://vergabemanager.bremen.de.
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2. Vergabekammer (EU-Verfahren)
Die Kontaktdaten der Vergabekammer Bremen sind:
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mo- bilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, Deutschland, Tel.:
+49 421 361 2487, Fax +49 421 496 32311, vergabekammer@bau.bremen.de
Diese Kontaktdaten sind Im Formular für die Auftragsbekanntmachung im Vergabemanager hinterlegt. Die hinterlegten Daten dürfen Sie nicht ändern.
Für Nutzer der Vollversion sind diese Angaben im Vergabemanager auch in den Formularen zur Angebotsaufforderung hinterlegt. Die hinterlegten Daten dürfen Sie nicht ändern.
Bei Nutzung des eFormular-Kompasses werden die Kontaktdaten der Vergabekammer grundsätzlich automatisch in den Formularen zur Angebotsaufforderung (211EU, 211VS, 611EU, 611VS, 631EU (alle VHB) bzw. 112EU (HVA) hinterlegt. Die hinterlegten Daten dür- fen Sie nicht ändern.
Sollten die Voreintragungen der Kontaktdaten fehlen, sind ausschließlich die oben genannten Kontaktdaten der Vergabekammer Bremen einzutragen.
3. Leitfaden für das Hochladen von Dokumenten in den Vergabemanager (Anlage 1) In der Vergangenheit gab es wiederholt Nachfragen dazu, an welcher Stelle bei Nutzung des AI Vergabemanagers Dokumente den Vergabeunterlagen hinzuzufügen sind. In dem angefügten Leit- faden finden Sie, unterteilt nach der Vollversion und der eVergabe Light, eine Beschreibung dazu, wo und wie dies zu erfolgen hat.
4. Leitfaden Bietercockpit (Anlage 2)
Das AI Bietercockpit, welches die Bieter zur elektronischen Angebotsabgabe nutzen wurde Ende des vergangenen Jahres überarbeitet. Aus diesem Grund wurde auch der von der zSKS ausgege- bene Leitfaden für die Nutzung des Bietercockpits aktualisiert. Bitte legen Sie künftig diese Version des Leitfadens Ihren Vergabeunterlagen bei.
5. Leitfaden zur Auswahl von Unternehmen zur elektronischen Angebotsabgabe (Anlage 3)
In Verfahren mit beschränktem Teilnehmerkreis (z.B. beschränkte Ausschreibung) müssen Sie Unternehmen auswählen, welche Sie zur Angebotsabgabe auffordern wollen.
Im AI Vergabemanager sind viele Firmen hinterlegt, die bereits an einer Ausschreibung teilgenom- men haben. Allerdings sollten Sie im Vorfeld Ihres Vergabeverfahrens prüfen, ob die Firmenzu- gänge, welche Sie auffordern wollen, auch bereits für elektronische Verfahren eingerichtet sind! In Anlage 3 finden Sie eine Anleitung, wie sie hierzu vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Susann Blaseio
Anlagen
Die aktuellen Fassungen der in den Anlagen beigefügten Leitfäden finden Sie stets unter:
https://www.wirtschaft.bremen.de/wirtschaftsordnung/vergaberecht/zsks_haupt- seite/zsks_sub1/zsks_sub1c-20288