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SANDABBAU IM REICHSWALD AM BIRKENSEE DROHT WEITERHIN

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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Nürnberg, 28.02.2014 PM 018-14/LFG Wald

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SANDABBAU IM REICHSWALD AM BIRKENSEE DROHT WEITERHIN

WIE VIEL IST DIE REGIONALPLANUNG NOCH WERT?

REGIERUNG VON MITTELFRANKEN KNICKT VOR ZAPF EIN

Der bereits 2010 vom BUND Naturschutz und Fränkischen Albverein ver- hinderte Sandabbau am beliebten Birkensee bei Röthenbach an der Peg- nitz könnte nun doch genehmigt werden.

Am 19. Februar 2014 erließ die Regierung von Mittelfranken eine lan- desplanerische Beurteilung, nach der der geplante Sandabbau im Bann- wald, im europäischen Vogelschutzgebiet und im Bereich der nach FFH- Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz geschützten Flechtenkiefern- wälder unter Auflagen genehmigt werden könnte. Sie ist das Ergebnis ei- nes Raumordnungsverfahrens, das der BN und andere Verbände gefor- dert hatten, um eine bergrechtliche Genehmigung durch das Bergamt mit Sitz bei der Regierung von Oberfranken zu erschweren: dies in der Hoffnung, die Regierung in Ansbach werde sich schützend vor die hei- matlichen Sandlebensräume stellen.

Heide Frobel, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Nürnberger Land: „Wir haben es hier mit einem absoluten Schatz zu tun. Die Dünen der Nacheis- zeit und die mächtigen Sandaufwehungen im Bereich des Nürnberger Landes sind die Voraussetzung für ausgesprochen seltene und europa- weit geschützte Lebensräume. Die Genehmigung des Sandabbaus für die Firma Zapf stellt einen Affront gegenüber dem bereits getroffenen Be- schluss des Regionalen Planungsverbandes dar, das Gebiet nicht zum Vorranggebiet für Sandabbau zu machen. Wozu braucht es denn dann noch die mühsame Regionalplanung, wenn sie so einfach überwunden werden kann?“

„Es besteht jetzt die Gefahr, dass noch vor einer Klärung durch die EU die Sande nördlich des Birkensees weggebaggert werden. Dabei muss Bay- ern der EU erst noch nachweisen, dass es genug für den Schutz der Flech- tenkiefernwälder tut. Würde man die Auflagen aus dem aktuellen Be- schluss ernst nehmen, dürfte hier nicht abgebaut werden. Wir fürchten

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allerdings, dass das Bergamt den Abbau genehmigen könnte. Dann würde der Fa. Zapf letztlich Zusatz-Profit zugeschustert. Zapf könnte nämlich in den bestehenden Sandgruben Sand kaufen. Nur ist ihnen das zu teuer“, so Tom Konopka, Regionalreferent für Mittelfranken.

„Wir appellieren an Staatsminister Helmut Brunner, das Genehmigungs- verfahren des Sandabbaus in der Waldabteilung ‚Geißlach‘ des Nürnber- ger Bannwaldes zu stoppen!“, so Heide Frobel.

Der BN ruft außerdem Heimatminister Markus Söder auf, sich schützend vor die typischen Flechtenkiefernwälder der SandAchse Franken und da- mit ursprüngliche Bestandteile unserer Heimat zu stellen und das ge- schützte Waldgebiet vor der Rodung zu bewahren!

„Wir werden weiter für die Erhaltung des Waldgebietes ‚Geißlach‘ am Birkensee bei Röthenbach an der Pegnitz kämpfen“, so Heide Frobel.

Landesplanerische Beurteilung

Laut der Landesplanerischen Beurteilung für das Vorhaben Quarzsandta- gebau „Geißlach“ der Regierung von Mittelfranken sind die Flächen, die als gesetzlich geschützte Flechtenkiefernwälder erfasst sind, vom Abbau auszunehmen. Das beträfe ca. 60 % der geplanten Abbaufläche. Aller- dings nur, wenn dies „eine vernünftige Abbauplanung“ nicht behindert.

Eine wachsweiche Regelung.

Des Weiteren darf laut der Beurteilung der Tagebau in „Geißlach“ auch erst aufgenommen werden, wenn der Tagebau am „Kreuzstein“ been- det ist.

Außerdem müssen Konfliktpunkte, wie Störungen von Reit-und Wander- wegen, die visuelle Sichtbarkeit des Tagebaus von den Badeplätzen aus und potentielle Konflikte zwischen Sandtransporten und Erholungsver- kehr so geregelt werden, dass eine Beeinträchtigung der Erholungseig- nung ausgeschlossen werden kann.

Zusätzlich muss die Funktion des Erholungswaldes durch Ersatzauffors- tungen erhalten bzw. wertgleich wieder hergestellt werden.

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Hintergrund

Der Kalksandsteinhersteller Zapf will - an der Regionalplanung vorbei - mitten im geschützten Nürnberger Bannwald ein neues Sandabbauge- biet erschließen. Dabei droht die Rodung von circa 10 Hektar Waldfläche in diesem Gebiet und dadurch auch die Vernichtung eines hohen Anteils des europarechtlich geschützten Lebensraumtyps „Flechten-Kiefernwäl- der“. Es ist geplant, dort über einen Zeitraum von 30 Jahren 900.000 m³ Quarzsand zu gewinnen. Der Sand wird dann in das Werk nach Behrin- gersdorf transportiert, um dort zu Kalksandstein verarbeitet zu werden.

Dafür werden in den Planungsunterlagen fünfzehn bis zwanzig LKW- Fahrten pro Tag angegeben. Der Fränkische Albverein hat sich deshalb bereits an die EU gewandt, um einen besseren Schutz dieser Lebens- räume zu erreichen.

Im Rahmen der 13. Änderung des Regionalplans der Industrieregion Mit- telfranken sollte bereits 2007 auf Wunsch des Unternehmens Zapf im Gebiet nördlich des Birkensees ein 34 Hektar großes Vorranggebiet für Sandabbau QS8 ausgewiesen werden. Nach intensiven fachlichen Einga- ben, Protesten und im Rahmen der Beratungen wurde das Gebiet vom Planungsausschuss ca. 2009 herausgestrichen. 2010 trat die Änderung ohne Vorranggebiet am Birkensee in Kraft. 14 Vorrang- und 10 Vorbe- haltsgebiete für Quarzsandabbau (890 ha) wurden festgelegt. Die Um- weltverbände feierten die Herausnahme am Birkensee – angesichts der Festschreibung großer Gebiete für Sandabbau auch im Reichswald - als einen kleinen Erfolg ihrer Bemühungen.

2013 wurde der zum zweiten Mal gestellte Antrag der Firma Zapf, die Sanddüne im Bereich des Birkensees zum Sandabbau zu nutzen, vom Regionalen Planungsausschuss abgelehnt. In einer Anfang Februar 2014 veröffentlichten landesplanerischen Beurteilung durch die Regierung Mittelfrankens, mit Hilfe des Bergamts Nordbayern, wurde der Antrag der Firma Zapf doch noch nachträglich genehmigt.

gez. Tom Konopka, Regionalreferent für Oberfranken

Tel.: 0911/8187814 Mail: tom.konopka(at)bund-naturschutz.de

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