• Keine Ergebnisse gefunden

Salzsteuer FINANZEN UND STEUERN. Reihe W. KOHLHAMMER GMBH STUTTGART UND MAINZ VERLAG: HERAUSGEBER: STATTSTTSCHES BUNDESAMT WIESBADEN

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Salzsteuer FINANZEN UND STEUERN. Reihe W. KOHLHAMMER GMBH STUTTGART UND MAINZ VERLAG: HERAUSGEBER: STATTSTTSCHES BUNDESAMT WIESBADEN"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

FINANZEN UND STEUERN

FACHSERTE

14

Reihe 9.6.3

Salzsteuer 1984

Stotistisches

Bu ndeso mr

B'bliorhek . Dohrmcnrorion - Archiv

HERAUSGEBER: STATTSTTSCHES BUNDESAMT WIESBADEN

m VERLAG: W. KOHLHAMMER GMBH STUTTGART UND MAINZ

(2)

He rausgeber:

Statistisches

Bundesamt

Gustav-Stresemann-Ring 1 1 6200 Wiesbaden

Ausl iefe rung:

Verlag

w.

Kohlhammer GmbH

Abt.

Veröffentlichungen des

Statistischen

Bundesamtes

Philipp-Reis-Str.3

5500 Mainz 42

Telefon:

061 31,/59094-95 Te1ex: 4187768 DGV

Erscheinungsfolge:

jährlich

Erschienen im

Juni

1 985

Preis:

DM 1r60

Bestellnummer: 2l 40963-84700

Nachdruck

-

auch auszugsweise

- nur mit

Quellenangabe

unter

Einsendung eines Belegexemplares

gestattet.

(3)

InhaIt

Se

ite Textteil

1

Bemerkungen zum Steuerrecht 1.

I

Rechtsgrundlagen

der

Besteuerung

1.2

Steuergegenstand und Steuersatz

2

llinweise

zur

Methodik cler

Statistik

Tabellenteil

1

Angemeldete und

tätige

Herstellungsbetriebe 1980

bis

1984

...

2

Gesamtabsatz von

Salz

1983 und 1984

...

3

Versteuerung von Speisesalz '1980

bis

1984

4

Salzsteueraufkommen 1980

bis

1984

5

Zwischenlager,

erteilte

Erlaubnisscheine sowie Inhaber von Zusagescheinen 1980

bis

1984

6 Steuerfreier

Inlandsabsatz von

salz

1980

bis

1984

...

7

Steuerbefreiungen

für

gewerblich im

Inland

verwendetes

Salz

1984

8

Ausfuhr von SaIz sowie von

salzhaltigen

Lebensmitteln 1980

bis

1984

Die Angaben beziehen

sich auf

das Bundesgebiet;

sie

schließen

Berlin

(West)

ein.

Ze ichene rklärung

4 4

4

6

6

7

7

7

x=

nichts

vorhanden

zur

9fahrung des Steuergeheimnisses keine Angaben

Tabellenfach

gesperrt, weil

Aussage

nicht sinnvoll

Abweichungen

in

den Summen durch Runden

der

Zahlen

Abkürzungen

BGB1. = Bundesgesetzblatt Mi11. =

MiIIion

t

= Tonne

kg =

Kilogramm

-3-

6

I

I

(4)

1,.1-Bee!!

1 Bemerkungen zum Steuerrecht

9S rgeqIesgE-9er -Eee!ecer gne

Maßgebend

für die

versteuerung von Salz waren im Jahre 1984

-

Salzsteuergesetz (SalzStG)

in der

Fassung

der

Bekanntmachung vom

25.

Januar 1950

(BGBl.

I S. 50), zuletzt

geändert durch

Artikel 3

des Siebzehnten Gesetzes

zur

Ände- rung des Zollgesetzes vom

12.

September 1980 (BGBl.

r S.

1695).

-

Durchführungsbestimmungen zum SaIzStG (SalzStDB) vom

25.

Januar 1960 (BGBI.

I S. 52), zuletzt

geändert durch

Artikel

6

Abs.

1

Nr.

1

der

Verordnung

zur

Änderung von

Vorschriften

über

außertarifliche

Ein- gangsabgabenbefreiungen vom

5. Juni

1984

(BGBI.

r S.

747).

1:?-E!ecerscsgEE!esg-sgg-§!ece rse!e

Der Salzsteuer

unterliegt Salz

(Natriumchlo-

rid),

das im Erhebungsgebiet

hergestellt

oder

in

das Erhebungsgebiet

eingeführt wird.

Salz im Sinne des SalzStG

sind

das

Stein-,

Hütten-, Siede- und Seesalz, ferner

- als

Nebenerzeugnis

der

chemischen

Industrie

gewonnenes

Salz,

wenn

sein

Gehalt an

Natri-

umchlorid 75 vH seines Gewichts oder mehr

beträ9t,

-

sämtliche Ausgangsstoffe

für die

Salzge-

winnung,

- Kalirohsalze

und Abraumsalze, wenn

ihr

Ge-

halt

an Natriumchlorid B5 vH

ihres

Gewichts

oder mehr beträgt,

- Salzabfälle

und Badesalze, wenn

ihr

Gehalt

an Natriumchlorid 75 vH

ihres

Gewichts oder mehr beträgt,

-

Salzsolen, wenn

sie nicht

zum Inhalieren oder zu

Trink-

oder Badezwecken dienen.

Heilsalze, die

im Siedeverfahren aus

Bitter-

wassersole

hergestellt

werden, und

die

zur Herstellung verwendete SoIe

stellen kein

Salz im Sinne des Gesetzes dar.

Die Steuer

beträgt für

100

kg

Eigengewicht 12 DM. Die Steuer

für

Salzsole

ist

nach dem

Eigengewicht des

in der

Sole gelösten Natrium-

chlorids

zu

entrichten.

Salz ist

im

Inland

von

der

Steuer

befreit,

reitung von Lebens- oder Genußmitteln verwen- det wird. Wegen der vielfältigen Verwendungs- möglichkeiten zu technIschen oder gewerblichen

zvrecken sind die dafür steuerfei verwendeten Mengen bedeutend größer als die versteuerten Mengen an Speisesalz.

Ohne besondere Erlaubnis

darf

Salz

steuerfei

verwendet werden, wenn es

- infolge seiner

Beschaffenheit

für

den

menschlichen Genuß

untauglich ist

oder

vergä11t wird,

-

von Viehbesitzern oder Jagdberechtigten in Form von Lecksteinen

für

Vieh oder WiId ver- wendet wird,

-

an

Besitzer

von Wasserenthärtungsanlagen

als

grobkörniges

Stein-

oder Siedesalz zur Wiederbelebung

der

Enthärtungsanlagen ab- gegeben wird.

Eine besondere

Erlaubnis zur

steuerfreien Verwendung von unvergälltem SaIz

wird

von den

HauptzolIämtern

auf

Antag

ertei.Lt,

irenn

- die

Verwendung von vergälItem SaIz zu tech-

nischen oder gewerblichen Zwecken

nicht

möglich

ist, sofern die

Verwendung von un- vergälltem Salz

nicht bereits

allgemein

erlaubt ist

oder andere

betriebliche

Gründe

dafür

sprechen,

- es

zum Salzen von Heringen und ähnlichen Fischen verwendet wird.

Außerdem werden Erlaubnisscheine

zur

Vergäl-

lung

von

Salz

außerhalb

der

Herstellungsbe-

triebe erteilt.

salz darf

gemäß

§

7

Abs.

1

zif.f..

1 salzStG unversteuert

unter Steueraufsicht

ausgeführt werden, und zwar auch über

ein

Ausfuhrlager.

2

Hinweise

zur

Methodik

der Statistik

Umfang und

Inhalt der Salzsteuerstatistik

Iegt der

Bundesminister

der

Finanzen durch Verwaltungsanordnung

fest. Als

Erhebungs- unterlage

für die jährliche Salzsteuerstati-

stik

dienen gemäß Vorschriftensammlung Bun- desfinanzverwaltung

die

"Übersichten über das

versteuerte

und unversteuert ausgeführte

SaIz

(Vordrack 2223)",

die

"Übersichten über das aufgrund

der

Salzsteuerbefreiungsordnung

(5)

führten salzhaltigen

waren (Vordruck 22241" ,

die

dem

Statistischen

Bundesamt von den oberf inanzdirektionen übersandt werden.

Im Vordruck 2223 werden

die

ZahI

der

ange- meldeten und

tätigen

Herstellungsbetriebe sowie

die

Mengen des im Erhebungsgebiet her-

gestellten

und

in

das Erhebungsgebiet einge-

führten

versteuerten Salzes nach SaLzarten nachgewiesen. Beim unversteuerten Salz wird zwischen

der

Ausfuhr und den Lieferungen an

ausländische

Streitkräfte

unterschieden;

und zwar aus Herstellungsbetrieben

aIs

auch

aus Ausfuhrlagern. Ferner

wiril der Steuersoll-

betrag und

die

Zahl

der

Ausfuhrlager gemeldet.

Vordruck 2224 enthäIt Angaben über

die

nach

der

Salzsteuer-Befreiungsordnung (SalzStBefrO)

steuerfrei

abgegebenen Salzmengen, unter-

glie<lert

nach

Salzarten, Art der

VergäIlung und Steuerbefreiung, sowie über

die

Zahl der Zwischenlager und

die

ZahI

der

Erlaubnis- scheine

zur

Verwendung von vergäIltem und un- vergälltem

Salz.

Ferner

wird die

Zahl

der In-

haber von Salzsteuer-Zusagescheinen

erfaßti darunter der

Inhaber,

die salzhaltige

Waren ausgeführt haben. Außerdem

wird die

Waren-

menge

der

ausgeführten

salzhaltigen

Lebens-

mittel

und

Zusatzstoffe

und

die darin

ent-

haltene

vergütungsfähige Salzmenge nach- gewi esen.

-5-

(6)

TabeIIenteiI

1 Angemeldete und tät Her stellunqsbetr iebe

BetriebsartLand

Niedersachsen

...

Nordrhe in-westfalen Baden-Württemberg

..

Ubrige Länder

nach Ländern

14

14

66 10

11

99

39

40

nach

Art der

Herstellung

1 984 angemeldete Herste Iler

Bundesgebiet

15 6 11 ö 40

14 6 11

9t)

13

6 11 9 39

6

16 6 12 1 1a)

4 5a) 15

6 12 11 44

4 oa)

Salinen

Steinsalzwerke, Hüttensalzwerke, Werke

mit

Nebengewinnung von SLeinsalz und Abraumsalz fördernde Salzwerke

Hersteller

von chemisch reinem Salz und chemische Werke

mit

Nebener-

zeugung von salz -Solwerke

a)

Außerdem 1 werk

mit

Nebengewinnung von Safzso1e, dessen Produkt

nicht

verwer-

tet

wird.

gegenstand der Nachwelsung

Versteuertes Salz

dar. Einfuhr

. .

Steuerfreies

Sä12 Inlandsabsatz . Ausfuhr 1 )

Absatz insgesamt

...

auBerdem:

Lecksteine

filr

Tiere

Verbrauch von versteuertem

Salz je

Einwohner

1) Einschl. Lie Stre

itkräfte.

15 15 16

2

Gesamtabsatz von SaIz

350 224

16 625

6

6

6 6 6 6 6

14 13

12 12 11 11

7

10

7 16

'7

7

388 324r

1

807 491

9

545 039r

5

585

16

345 508

18 265

I

093 919

2

087 297

10 527 824

5

005

7 9 8

16 17

Veränderung

t

- + 1,09 19

t t

3, 0,2j

x x

t

f

t

kg

76,919,8 + + 15r59 16 + 10r3 - 12r0

3 versteuerunq von Speisesalz

100

0,5

1 984

1'19

526 j4,1

117

080

33,8

228

663 6s,3

228 4'76 6s,e

2 035 0,6 1 052

0,3

350 224

too

346 608 1oo

5,70 5 ,67

ferungen an ausländische

Salzart

St,ein- und Hütten- salz 1) ....

S iedesal z

Sonstiges Salz ...

Insgesamt

i4,065,5 0,4

597 132 486

t

122 778

229 124

1

068

123 148

237 341

1

596 362 085 100

1 984 1 983

1 980 1 981 1 982 1 983

tätige Hersteller

1 984

1 983

absolut Elnheit

1 983

1 982

1 981

1980

t t

e

t t t t t

t

352 970

i4,864,9 0,3 100

118 235

1

355 21 4

i3,466,2 0,4 100

(7)

4

SaI zsteuerauf kornrnen MiII. DM

Jahr Kas senmäß ige

Einnahmen

1 980

1 981

1 982 1983

1 984

42 ,4 43,5 42,5 42,0 41 ,6

39 ,7 42,2 42,7 41 ,7 42 ,1

5 Zwischenlager, erteilte Erlaubn is scheine und Inhaber von Zusagescheinen

S t.euersoll - beträge

Gegenstand der Nachweisung

Zwlschenlager am Jahresende

Erteifte Erlaubnisscheine am Jahresende

zur

VergäI1ung von Salz

darunter

im Laufe des Jahres:

neu

erteilt

verlängert

zur

Verwendung von unvergäIltem SaIz

darunter

im Laufe des Jahres:

neu

erteilt

verlängert

Inhaber von Salzsteuer-zusagescheinen davon haben ausgeführt

Sal zart

Steinsalz

112

15

2

455

461 747

2

5

107 105

13 11

2

2

409

2

365

100

10

2

334

1 984

96

17

2

299

4

2 z

370 368

7 5

402

,2E

7 7

512 608

I I

315 432

11 9

6 Steuerfreier

1 984

5

295

086

66,3

7

513

o22

71,7

5

544

917

69,1

4

793

196t 64,95

462 916

't

025

241 10,8

986

706 s,4

851

024 10,6

916

794 12,4

781 458

2

132

248

22,s

1

930

831

18,4

1

591

494 ls,8

1 638

455

22,2

1

810 '724 38

169 0,4

46

228 0,4

32

2'1-0 0,4

39

878 0,5

38 821

g

4g1 750

loo 10

476 786

loo I

019 705

'00 1

388 324r

loo 8

093 919

1 ) Eigengewicht des in der SoIe gelösten

Inlandsabsatz von SaIz

t

siedesalz ....

salzsoIel) ...

Sonstiges SaIz Insgesamt .

67,5 9r7 22,4 0,5 100

-7 -

1 982 'I 983

1980 1981

1982 1983

1 980 1981

t t

t t t t

t t

t

Natriumchlorlds.

(8)

Insge samt

Steinsalz S iede salz 7 St.euerbefreiungen für gewerblich im In1and verwendetes SaIz

Tonnen

Darunter Gegenstand der Nachhreisung

1983....

\7araiI I+

Unvergä11t 1984 . Davon:

Ve rgä1

lt

vergäI1t

Satz 1 SalzstBefro

mit

einem

in

bezeichne-

§ 2

Abs. 2

ten

VergäIlungsmittel

Petroleum oder

sonst.

MineraLöI

..

Seifenpulver ...

.

Gemisch von

Heliotropin u. a. ....

Naphthalin

Gemisch von L-Gelb

u. L-Blau ...

Soda . Eosin . Patentblau

Zusammen

...

vergälltem

Salz

glelchgestellt

2

abs.

1 Satz

2

salzstBefro)

Vergäl}t mit nach §

2 Abs. einem

2

Satz VergäIlungsmitteI2SalzStBefro

Zusammen

UnvergäI1t

zum -ähn11chen Salzen von Heringen Fischen und Fi,lr

(§3Abs.3salzstBefro)

was serenthärtungsanlagen

Für

sonstige Zwecke

3

433

205 3

423 251

7

388

3

455

2 0?2

I

093

324r 857

467r 919

1 45 844

3

154

431 863

116 231

697 092

9

757

4

140 054

14 559

196 973

3

742 333

3

953 86s

4

793 196r

3

271 211

1

521 986r

5

462 916

351 145

46 626

523 069

7

754

3

954 074

13 347

56 '7 61

1

438 734

1

508 842

125

298

23 700

Salzsole (Eigengerricht des

der SoIe geIösten Natriumchlor ids )

1 638 4s5

1

810 124

1 984

915 794

177 149

739 645

781 458

80 718 69 605

174 023

6

375

1 80 398

141 243

459 817

601 060 Zusammen

8 Ausfuhr von SaIz so\^rie von salzhaltlgren Lebensmitteln* )

Tonnen Gegenstand der Nach\reisung

Steinsalz

Siede salz

Chemisch reines SaIz saI zsole 1

lnsgesamt .,.

dar. an ausländische Streitkräfte . .. . . . .

Salzhaltige Lebensmittel und zusatzstoffe davon vergütungsf ähige Salzmenge

772

102

881

535

774

056

718

143

823 722

't

060

672 1

219

852 1

213

675

1 089

349 1

253 575

1

832

'774 2

101

387 1

987 731 1 807 491

1

288

7

069

2

075

487 633 900

1 ) Eigenge$richt des in der Sole gelösten Natr iunchlor ids .

I

622

3

243

7

780

2

695

2

087 29'7

726

7

234

2

258

1 980 1981 19 82 1983

*) Nach der Steuerstatistik

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für Schaum- wein (schaumweinähnliche Getränke), der (die) nicht in Flaschen abgegeben wird (werden), be- trägt clie Steuer 2,66 (0,53) DM je Liter. 2 Hinweise zur

- sonstige alkohol- und kohlensäurehaltige Getränke, die nach Aussehen oder Geschmack aLs Ersatz filr Schaumwein dienen können,. sofern sie ln geschlossenen

2 Ausgaben der Hochschulen 1985 nach Ausgabearten, Hochschularten, Fächergruppen sowie Lehr- und Forschungsbereichen.. 3 Einnahmen der Hochschulen 1985 nach

„Schon in der klassischen Moraltheologie galt der Satz, daß der Mensch zur Erhaltung des Lebens nicht ‚media extraordinaria‘, ‚außerordentliche Mittel‘, anwenden muß.“ 19

Die Ursache hierfür liegt darin, daß der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, soweit er eine Ausgabe des staatlichen Bereichs zugunsten der Gemeinden darstellt, mit

Für nachweislich versteuerten Strom, der von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für die Elektrolyse, für chemische Reduktionsverfahren sowie für bestimmte weitere Prozesse

1.3 Interne Ausgaben insgesamt sowie interne Ausgaben für Forschung und Entwicklung der wissenschaftlichen Einrichtungen des öffentlichen Sektors in der Bundesrepublik Deutschland

Erfüllt: 80,0 – 89,5 % der maximalen Punktzahl Erfüllt mit Auszeichnung: ≥ 90 % der maximalen Punktzahl Stufe 2 Prüfungsgebühr50 – 100 CHF (im Ermessensspielraum der