Sitzungstitel7 2017.RRGR.715 1
Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Montag (Nachmittag), 11. Juni 2018
Finanzdirektion
80 2017.RRGR.715 Motion 270-2017 Mentha (Liebefeld, SP)
Steuererlassverfahren von EL-Bezügern vereinfachen und administrative Leerläufe vermeiden
Präsident. Wir kommen zu Traktandum 80, «Steuererlassverfahren von EL-Bezügern vereinfachen und administrative Leerläufe vermeiden». Die Motion ist zurückgezogen worden. Der Motionär gibt eine Erklärung ab. Grossrat Mentha hat das Wort.
Luc Mentha, Liebefeld (SP). Ich ziehe diese Motion zurück, da ich gemerkt habe, dass die Chan- cen schlecht stehen, dass sie angenommen würde, selbst wenn ich sie in ein Postulat umwandeln würde. Ich möchte kein negatives Präjudiz. Offensichtlich konnte ich den Kern meines Anliegens nur ungenügend erklären. Die FIN und die Steuerverwaltung bitte ich aber, die Praxis zu überden- ken. AHV-, IV- und EL-Renten darf man nicht pfänden. Das ist ein Privileg, das ist richtig, das in einem Bundesgesetz, nämlich im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) vor- gesehen ist. Und Seniorinnen und Senioren, und das ist meine Meinung, die nur von AHV und EL leben, die keine Nebeneinkünfte und auch kein Vermögen haben, das man als wesentlich bezeich- nen könnte, diese sollte man Betreibungs- und Pfändungsverfahren verschonen. Denn ein Teil die- ser Seniorinnen und Senioren wird sich dagegen wehren, indem sie Rechtsvorschlag machen und ihre Rechte wahrnehmen. Sie werden sich zu Recht wehren. Die anderen werden es als Schande empfinden, wenn sie betrieben werden, und werden die Steuerrechnung bezahlen, selbst wenn sie aus AHV, IV und EL bezahlt werden müsste. Und das ist meinem Empfinden nach stossend. Der Kanton Bern sollte keine Betreibungen durchführen, die gegen das Bundesrecht verstossen. Mich dünkt, im Rahmen einer differenzierten Praxis zu Artikel 41 sollte es möglich sein, Fälle, wie ich sie hier erwähnt habe, bereits im Veranlagungsverfahren zu identifizieren und bei ihnen auf eine Be- treibung und eine Pfändung zu verzichten.