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AUFKLÄRUNG ZUR WUNSCH-BZW. VERLANGENSLEISTUNG IN DER ZAHNMEDIZIN

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Academic year: 2022

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AUFKLÄRUNG ZUR WUNSCH-BZW. VERLANGENSLEISTUNG IN DER ZAHNMEDIZIN IN DER BUNDESREPUBLIK WERDEN DIE ZAHNÄRZTLICHEN LEISTUNGEN NACH ZWEI UNTERSCHIEDLICHEN SYSTEMEN VERGÜTET:

1. DER HONORARANSPRUCH DES ZAHNARZTES FÜR DIE BEHANDLUNG EINES PRIVATPATIENTEN BERUHT IN ALLER REGEL AUF DER GOZ (GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE).

2. DIE VERGÜTUNG DES ZAHNARZTES FÜR DIE BEHANDLUNG EINES GESETZLICH VERSICHERTEN ERFOLGT AUF DER GRUNDLAGE DER BEMA (BEWERTUNGSMASSSTAB ZAHNÄRZTLICHER LEISTUNGEN).

DIE ZAHNÄRZTLICHEN LEISTUNGEN DER GOZ UND DER BEMA VERFOLGEN UNTERSCHIEDLICHE ZIELSETZUNGEN:

1. DIE GOZ SOLL DEN MODERNEN STAND DER ZAHNMEDIZINISCHEN ENTWICKLUNG WIDERSPIEGELN.

2. DIE BEMA SOLL DAS WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT WIDERSPIEGELN. DIE BEMA ERFASST DESHALB NUR LEISTUNGEN, DIE AUSREICHEND,

ZWECKMÄSSIG UND WIRTSCHAFTLICH SIND. DAS MASS DES NOTWENDIGEN DARF NICHT ÜBERSCHREITEN.

DIE GOZ REGELT DIE VERGÜTUNG VON ZAHNÄRZTLICHEN LEISTUNGEN BEI PRIVATZAHNÄRZTLICHEN BEHANDLUNGEN. SIE SOLL DEN AKTUELLEN STAND DER ZAHNMEDIZINISCHEN ENTWICKLUNG PRÄSENTIEREN. DIE

HONORARANSPRÜCHE DER ZAHNÄRZTE WERDEN VON POLITIKERN DER BUNDESREGIERUNG FESTGELEGT.

2012 HAT DIE BUNDESREGIERUNG MIT ZUSTIMMUNG DES BUNDESRATES DIE NOVELLIERTE GOZ BESCHLOSSEN. DIESER POLITISCHE BESCHLUSS IST SOMIT FÜR ALLE PRAKTIZIERENDEN ZAHNÄRZTE IN DER BUNDESREPUBLIK BINDEND.

DAMIT SORGT DER GESETZGEBER GANZ BEWUSST DAFÜR, DASS DIE

ZAHNÄRZTLICHE VERSORGUNG NICHT DEM FREIEN MARKT ÜBERLASSEN WIRD.1 IM RAHMEN DIESER AKTUALISIERUNG IN 2012 (GOZ 2012) WURDEN DEM PRIVATPATIENTEN UND/ ODER DEM SELBSTZAHLER EIN

WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT UND VIELE VERPFLICHTUNGEN AUFERLEGT.2 3 4 OBWOHL ZU DIESEM ZEITPUNKT DIE LASERZAHNHEILKUNDE BEREITS FEST IN DER ZAHNÄRZTLICHEN BEHANDLUNG ANERKANNT UND ETABLIERT WAR, FAND SIE KAUM BERÜCKSICHTIGUNG IN DER GOZ 2012.

1 Bundeszahnärztekammer|GOZ-Kommentar|Stand 25.4.2014

2 Gebührenordnung für Zahnärzte (Bundesministerium der Justiz-Gesetz im Internet- HTML und PDT

3 Bundeszahnärztekammer: Kommentar zur Gebührenordnung für Zahnärzte (PDF; 7,1 MB) 4 Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte mit ab 1. Januar 2012 gültigem Gebührenverzeichnis

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DAS BEDEUTET, DASS UNSERE LASERLEISTUNGEN IN DEN ANGEBOTENEN PAKETEN NICHT IN DER GOZ VERANKERT SIND. MÖCHTE MAN DIESE

BEHANDLUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, SO NENNT DIE BUNDESREGIERUNG (GESETZGEBER) DIESE ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG: ` VERLANGENS-ODER WUNSCHLEISTUNG` NACH GOZ §2 ABS. 3. DAS GILT AUCH FÜR DICH ALS PRIVATPATIENT ODER ALS SELBSTZAHLER.

SOLANGE WIR IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ALS ZAHNÄRZTE

PRAKTIZIEREN, MÜSSEN WIR UNS DARAN HALTEN. WIR DÜRFEN GRUNDSÄTZLICH DAHER KEINE VEREINBARUNG ÜBER EIN PAUSCHALHONORAR ABSCHLIESSEN.

WIR SOLLEN EINEN HEIL-UND KOSTENPLAN VOR DER BEHANDLUNG

ERSTELLEN.1 HINZU KOMMT, DASS DIESER HEIL-UND KOSTENPLAN VOR DER BEHANDLUNG UNTERSCHRIEBEN SEIN MUSS. SIE FINDEN DEN HEIL-UND KOSTENPLAN ALS ANLAGE ALS PDF-DATEI (VERPFLICHTUNG ZUR

SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNG VON VERLANGENSLEISTUNGEN) BEI DER PAKETBUCHUNG BITTE AUSDRUCKEN, UNTERSCHREIBEN UND ZUM TERMIN MITBRINGEN. DEIN ZAHLBETRAG ZUR PAKETBUCHUNG IST DER MAXIMALE GESCHÄTZTE ZAHLBETRAG IN EURO. DIE PDF-DATEI ZUR PAKETBUCHUNG ENTHÄLT DIE KONKRETEN LEISTUNGSPOSITIONEN DER GOZ (BZW. DER GOÄ), GEBÜHRENNUMMER UND STEIGERUNGSSATZ UND DEN DARAUS RESULTIERENDE MAXIMALBETRAG IN EURO.

WIE BEREITS ERWÄHNT IST DIE LASERBEHANDLUNG FÜR DIE PAKETBUCHUNG IN DER GOZ 2012 NICHT NIEDERGESCHRIEBEN. SOMIT GIBT ES AUCH KEINE

GEBÜHRENNUMMER. AUS DIESEM GRUND WIRD DIE GEBÜHRENZIFFER IN DEM KOSTENVORANSCHLAG ANALOG GESETZT (GOZ § 6).1 DAS BEDEUTET, WIR HABEN EINE POSITION AUS DEM GEBÜHRENVERZEICHNIS HERAUSGESUCHT.

DIESE HERANGEZOGENE POSITION IST HINSICHTLICH DES AUFWANDES ZU DEINER LASERBEHANDLUNG VERGLEICHBAR.

DIE SOGENANNTEN ANALOGEN BEWERTUNGEN WURDEN VOM GESETZGEBER FESTGELEGT.5 DAMIT DER ZAHLUNGSPFLICHTIGE IMMER AUF DEN MODERNEN STAND DER ZAHNÄRZTLICHEN BEHANDLUNGSMETHODEN ZUGREIFEN KANN.

EINE ERSTATTUNG DER VERGÜTUNG DURCH ERSTATTUNGSSTELLEN IST

MÖGLICHERWEISE NICHT IN VOLLEM UMFANG GEWÄHRLEISTET ODER WIRD KOMPLETT ABGELEHNT, DA ES NÄMLICH EINE ` VERLANGENS-ODER

WUNSCHLEISTUNG` NACH GOZ §2 ABS. 3, MIT ANALOGEN GEBÜHRENZIFFER (GOZ § 6) IST.

MIT DER BUCHUNG DER PAKETE MIT EINER ZAHNÄRZTLICHEN

LASERBEHANDLUNG ENTSTEHT EIN BEHANDLUNGSVERTRAG. BEI DER

5Patienteninformationen zur GOZ | Analoge Leistungen | Bundeszahnärztekammer | Juni 2014

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RECHNUNGSLEGUNG KOMMT LEDIGLICH DIE GOZ ZUR ANWENDUNG. UNS IST ES NICHT MÖGLICH DIE RECHNUNGSLEGUNG NACH DEINEN ERSTATTUNGS- ODER BEIHILFEBESTIMMUNGEN AUSZURICHTEN.5 DEN ERSTATTUNGSMODUS HAT DER LEISTUNGSEMPFÄNGER (PATIENT) DEM ABSCHLUSS DEINES

LEISTUNGSTRÄGERS (BZW. DEINER VERSICHERUNG) FESTGELEGT. DAS IST DER GRUND, WESHALB WIR KEINE AUSKUNFT ÜBER RECHNUNGSERSTATTUNGEN GEBEN KÖNNEN.

(4)

Vereinbarung von „Verlangensleistungen“ gem. § 2 Abs. 3 GOZ Paket 1 #Grandlicht

Zwischen

____________________________Zahlungspflichtige/-r Und

MVZ Erstes Zahnärztliches Lasercentrum Berlin GmbH

Die nachfolgenden Leistungen werden auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht. Es handelt sich um Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen

Versorgung hinausgehen, § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ#. Sofern keine Angabe der GOZ/GOÄ-Ziffer erfolgt, handelt es sich um Leistungen, die nicht in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) oder GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) enthalten sind.

Zahnfüllung mit Laserpräparation und Versorgung mit einem mehrschichtigen dentin- adhäsiven Kunststoff

Region Geb.Nr. Leistungsbeschreibung Faktor Anzahl Betrag EUR

2130# Ultraschall und Nanostrahl 174,85

Zahnreinigung mit Laserversiegelung

Leistung#medizinisch 174,85 Materialkosten 6,15 Gesamtkosten 181,00

Ort, Datum, Unterschrift Zahlungspflichte/-r _________________________________

Berlin, Tagesdatum Unterschrift MVZ EZLB GmbH, vertreten durch

Dr. Jeannette Deumer Eine Erstattung der anfallenden Kosten ist möglicherweise nicht gewährleistet.

#§ 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ: „Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf das MVZ Erstes Zahnärztliches Lasercentrum Berlin GmbH nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.“

(5)

Vereinbarung von „Verlangensleistungen“ gem. § 2 Abs. 3 GOZ Paket 2 #LichtVonWelt

Zwischen

____________________________Zahlungspflichtige/-r Und

MVZ Erstes Zahnärztliches Lasercentrum Berlin GmbH

Die nachfolgenden Leistungen werden auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht. Es handelt sich um Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen

Versorgung hinausgehen, § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ#. Sofern keine Angabe der GOZ/GOÄ-Ziffer erfolgt, handelt es sich um Leistungen, die nicht in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) oder GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) enthalten sind.

Region Geb.Nr. Leistungsbeschreibung Faktor Anzahl Betrag EUR

2130# Ultraschall und Nanostrahl 174,85

Zahnkörperpolitur mit Zahnreinigung

2130## und ZahnWhitening 351,00

Leistung#medizinisch 174,85 Leistung#kosmetisch 311,00 (inklusive 59,09 Euro Mwst.) Materialkosten 95,15 Gesamtkosten 581,00

Ort, Datum, Unterschrift Zahlungspflichte/-r _________________________________

Berlin, Tagesdatum Unterschrift MVZ EZLB GmbH, vertreten durch

Dr. Jeannette Deumer

Eine Erstattung der anfallenden Kosten ist möglicherweise nicht gewährleistet.

# § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ: „Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf das MVZ Erstes Zahnärztliches Lasercentrum Berlin GmbH nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.“

(6)

Vereinbarung von „Verlangensleistungen“ gem. § 2 Abs. 3 GOZ Paket 3 #LichtHoheit

Zwischen

____________________________Zahlungspflichtige/-r Und

MVZ Erstes Zahnärztliches Lasercentrum Berlin GmbH

Die nachfolgenden Leistungen werden auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht. Es handelt sich um Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen

Versorgung hinausgehen, § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ#. Sofern keine Angabe der GOZ/GOÄ-Ziffer erfolgt, handelt es sich um Leistungen, die nicht in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) oder GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) enthalten sind.

Region Geb.Nr. Leistungsbeschreibung Faktor Anzahl Betrag EUR

8030# Parodontitisbehandlung, 1.921,00

Inclusive Scaling and Rootplaning, mit Lasersystemen

und Farbstoffen (aPDT/aPTT)

Leistung#medizinisch 1.921,00 Materialkosten 160,00 Gesamtkosten 2.081,00

Ort, Datum, Unterschrift Zahlungspflichte/-r _________________________________

Berlin, Tagesdatum Unterschrift MVZ EZLB GmbH, vertreten durch

Dr. Jeannette Deumer

Eine Erstattung der anfallenden Kosten ist möglicherweise nicht gewährleistet.

# § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ: „Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf das MVZ Erstes Zahnärztliches Lasercentrum Berlin GmbH nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.“

STAND 24.05.18

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