1 Albanien Einreise für albanische
Staatsangehörige aus Drittstaaten ist
uneingeschränkt erlaubt.
Es bestehen derzeit keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr.
Es gibt keine verpflichtende Quarantänepflicht und PCR-Tests bei Einreise.
Keine grundsätzliche Selbstisolation notwendig, das Gesundheitsamt kann jedoch weiterhin Quarantänen anordnen.
Es bestehen weiterhin starke Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
• Die eigene Wohnung darf nur aus beruflichen od. gesundheitlichen Gründen (z.B. Gang zur
Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden.
• Maskenpflicht besteht ab dem 11. Lebensjahr bei allen Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung.
IOM: Bis auf weiteres keine IOM Transit und Arrival Assistance möglich.
Algerien Alle Flughäfen in Algerien sind geschlossen.
Repatriierungsflüge werden nicht ausgeführt.
Es liegen keine Angaben vor. Es liegen keine Angaben vor. Es liegen keine Angaben vor.
Armenien Uneingeschränkte Einreise für Staatsangehörige, Familienangehörige armenischer Staatsbürger, Personen mit
Aufenthaltserlaubnis.
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise nach Armenien vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• Nicht älter als 72h bei Einreise
Es liegen keine Informationen vor. Keine besonderen
Mobilitätsbeschränkungen im Land.
Die Regeln zum Mindestabstand sind einzuhalten.
2 Flugverkehr ist stark
reduziert. Der Flughafen Eriwan ist geöffnet.
• Ergebnis muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch ausgestellt sein
Liegt kein PCR Test vor, sind Einreisende zu einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan verpflichtet.
Teststellen sind in der Ankunftshalle des Flughafens eingerichtet.
Eine Gesundheitsselbstauskunft muss von jedem Passagier ausgefüllt werden.
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske in geschlossenen
Räumen sowie im öffentlichen Raum.
Personen müssen immer ein gültiges ID Dokument bei sich tragen.
IOM: Bis auf weiteres keine IOM Transit und Arrival Assistance möglich.
China Einreise möglich für nicht- chinesische Staatsangehörige mit ohne Beantragung eines Visums:
• Gültiger
Aufenthaltserlaubnis für berufliche, persönliche Angelegenheiten
• für
Familienzusammenführu ngen
Transitaufenthalte bleiben ausgesetzt.
Ein negativer PCR Test sowie IgM-Antikörpertest sind beim Check-In am Schalter der Airline vorzulegen.
PCR TEST Voraussetzungen
• Testergebnis nicht älter als 48h
Zusätzlich muss vor Einstieg ein grüner Gesundheitscode mit dem "HS" Zeichen oder ein zertifiziertes
Gesundheitserklärungsformular beantragt werden.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine
Alle Einreisenden werden mit einem PCR Test auf eine Corona-Infektion getestet und anschließend in designierte Unterkünfte für eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne gebracht. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.
Keine inländischen
Mobilitätsbeschränkungen auf dem chinesischen Festland mit
Ausnahmen von Standorten, an denen sich das Infektionsgeschehen verstärkt (z.B. aktuell zusätzliche Anforderungen an Einreise/
Quarantäne/PCR-Tests in Urumqi in der Provinz Xinjiang, Ruili in der Provinz Yunnan, Qingdao in der Provinz Shandong und Tianjin).
Alle Passagiere müssen in den öffentlichen Verkehrsmitteln Masken tragen.
3 Zum Teil stark
eingeschränkte
Flugverbindungen, die je nach Infektionsgeschehen variieren. Internationale Flüge nach Peking zum Teil möglich (die Liste der berechtigten Flüge wird regelmäßig aktualisiert, es ist daher empfohlen, sich bei den Fluggesellschaften zu informieren).
Transitaufenthalte von ausländischen
Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der
bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt. Schließungen bzw. eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen.
Gesundheitserklärung abzugeben.
Bei Transitflügen müssen Passagiere beide Tests innerhalb von 48 Stunden vor dem
Einstieg in den Flug nach China erneut durchführen und bei der chinesischen Botschaft im Transitland ein weiteres „HS“ - Zeichen beantragen.
• HINWEIS: Viele Flughäfen können die Tests nicht in den Sicherheits-/ Transitbereichen durchführen. Bitte prüfen Sie, ob Ihr geplanter Transit nach der neuen Verordnung noch möglich ist. Sonst besteht die Gefahr im Transitland zu stranden oder in das Abflugland zurück-geführt zu werden.
Direktflüge nach China werden dringend empfohlen. Weitere Informationen finden Sie unter:
EN: http://de.china-
embassy.org/det/sgyw/t182829 6.htm
CN: http://de.china-
embassy.org/chn/sgyw/t182808 1.htm
Q&A (CN): http://de.china- embassy.org/chn/sgyw/t182910 7.htm
Infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten und
Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
4 Georgien Die Einschränkungen für den
Luftverkehr wurden
aufgehoben. Die georgische Regierung evaluiert
weiterhin die pandemische Situation im Ausland.
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise in englischer oder georgischer Sprache vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• verpflichtend für nicht- georgische
Staatsangehörige
• optional für georgische Staatsangehörige
• Nicht älter als 72h
• Weiterer PCR-Test am dritten Tag nach Einreise nötig In einem elektronischen Formular muss von allen Einreisenden der Aufenthalt in den der Reise vorangegangen 14 Tagen sowie die
Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien angegeben werden.
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, aber mit Wohnsitz in Deutschland, müssen eine unbefristete Aufenthalts-genehmigung bei der Einreise vorlegen.
Für alle georgischen Staatsbürger:
• 8-tägige Selbstisolation (mit und ohne PCR-Test)
• Selbstisolation kann verkürzt werden, wenn an Tag 3 der Einreise ein (weiterer) PCR-Test gemacht wird (die Kosten sind selbst zu tragen)
Für alle deutschen Staatsangehörigen:
•
Bei Vorlage einerImpfbescheinigung (Erhalt von 2 vollen Dosen) darf sich umgehend frei im Land bewegt werden.
•
Selbstisolation für deutsche Staatsbürger ist nichtnotwendig, allerdings muss ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) bei der Einreise vorgelegt werden
Für alle isolationspflichtigen Einreisenden ohne Unterkunft:
• Unterbringung in Quarantäne- Hotels (umsonst für georgische Staatsbürger, selbsttragend für Ausländer).
Es bestehen weiterhin
Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Nächtliche Ausgangssperre zwischen 21Uhr und 05Uhr
• Präsenz an Schulen ist wieder aufgenommen worden
• Öffentliche Verkehr (inklusive U- Bahn) sowie Intercity Zugverkehr operiert mit Einschränkungen
• Taxis dürfen mit maximal 2 Gästen auf der Rückbank fahren
• Schutzmasken verpflichtend im öffentlichen Raum.
5 Bei schriftlichem Nachweis einer
vollständigen Impfung (2 Dosen) auf Georgisch oder englisch kann uneingeschränkt über den Luftweg eingereist werden.
(Update: 05.03.21) Indien Einreise nur für
Staatsangehörige.
Flugoptionen werden grundsätzlich wöchentlich mehrmals angeboten.
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• verpflichtend für alle Passagiere.
• Air India: Testresultat darf nicht älter als 72h sein.
In einem elektronischen Formular muss am Schalter ein Self-reporting ausgefüllt präsentiert werden. Dies ist unter
https://www.newdelhiairport.in /airsuvidha/apho-registration . Dazu ist das Herunterladen der der Arugya Setu App ist erforderlich.
Wenn der PCR-Test Test jedoch älter als 72h vor Einreise ist, kann es dazu kommen, dass man erneut einen PCR- Test vor Ort machen muss und ggf. In Quarantäne für 14 Tage gebracht wird.
Keine besonderen
Mobilitätsbeschränkungen im Land.
Irak Einreise nur für Staatsangehörige.
Ein negativer PCR Test ist bei Einreise vorzuzeigen. Das ausgedruckte Testergebnis muss auf Englisch oder Arabisch vorliegen.
14-tägige Selbstisolation für
Staatsangehörige, die in den letzten 14 Tagen (u.a.) aus Deutschland eingereist sind.
Beschränkungen im öffentlichen Leben aufgehoben.
6 Die Einreisemöglichkeiten in
den Irak sind weiterhin eingeschränkt.
PCR TEST Voraussetzungen:
• BGW: Ergebnis bei Abreise nicht älter als 72h
• EBL, ISU, BSR: Test bei Ankunft nicht älter als 72h
• NJF: Test bei Abreise nicht älter als 72h Bitte erkundigen Sie sich regelmäßig bzgl. Änderungen kurz vor Ausreise. Ob Kinder einen PCR-Test benötigen hängt vom Alter und vom
Zielflughafen ab.
An den Flughäfen EBL und ISU wird bei Ankunft ein erneuter PCR-Test durchgeführt.
Bei Einreise am Flughafen erfolgt ein Symptomcheck nach Ankunft.
Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht und die
Abstandsregeln sind einzuhalten.
IOM: Arrival Assistance nach vorheriger Absprache möglich.
Nigeria Flugverbindungen nach Nigeria sind grundsätzlich möglich, Weiterflüge ins Inland nicht durch uns buchbar. Änderungen und Streichungen sind jederzeit möglich.
Ein negativer PCR Test ist beim Check In nötig und bei Transit und Einreise in Nigeria vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
Eine Selbstisolation von 7 Tagen ist in jedem Fall angeordnet.
Beschränkungen im öffentlichen Leben aufgehoben.
Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht und die
Abstandsregeln sind einzuhalten.
7
• Nicht älter als 72h bei Einreise
• Ergebnis muss auf Englisch ausgestellt sein Bei Einreise erfolgt ein
Screening/ Symptomcheck am Flughafen und ein erneuter PCR Test sofort nach Ankunft. Dieser sollte auf folgender website vorgebucht und gezahlt werden:
https://nitp.ncdc.gov.ng/onb oarding/homepage
Sollte eine Registrierung und Zahlung auf dieser Seite nicht möglich sein muss mit längeren Wartezeiten nach Ankunft gerechnet werden.
IOM: Arrival Assistance nach vorheriger Absprache möglich.
Pakistan Flugverbindungen nach Pakistan werden
grundsätzlich angeboten. Es kann in einzelnen Fällen jedoch zu kurzfristigen Änderungen oder Streichungen kommen.
Ein negativer PCR Test ist beim Check-In am Schalter
vorzuzeigen.
PCR TEST Voraussetzungen:
• Testergebnis nicht älter als 96h vor Reiseantritt
• Je nach Fluglinie können Anforderungen an den Test varrieren, bitte erkundigen Sie
Kontaktdaten zur Beobachtung durch die zuständigen staatlichen/ regionalen Behörden müssen bei Einreise
hinterlegt werden.
Einreisende mit sichtbaren Symptomen werden getestet, ein*e Facharzt*in entscheidet über die Pflicht zur Quarantäne.
Es bestehen Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Öffentliche Verkehrsmittel können genutzt werden, sind aber eingeschränkt verfügbar
• Das Tragen von
Schutzmasken ist in der Öffentlichkeit verpflichtend
8 sich hierzu im Einzelfall
genauer Bei Einreise erfolgt ein
Screening/ Symptomcheck am Flughafen.
Reisende sind verpflichtet bei Einreise die Corona App PakPASS auf ihrem Smartphone zu installieren. Diese muss beim Check-In der jeweiligen Airline vorgezeigt werden. Alternativ kann
eine Online-Registrierung in PassTrack -
https://passtrack.nitb.gov.pk/lo gin vorgenommen und durch einen Ausdruck nachgewiesen werden.
• IOM: Arrival Assistance ist möglich für Personen mit negativen (PCR) Covid19 Testergebnis nach Ankunft.
Russische Föderation
Einreise nur für Staatsange- hörige und Personen mit Aufenthaltserlaubnis.
Die Einreise für nicht- russische Staatsangehörige ist weiterhin eingeschränkt.
Es bestehen regelmäßige Flugverbindungen.
Der Inlandsflugverkehr wurde wieder
aufgenommen.
• Ein Test vor Abflug ist aktuell nicht nötig.
• Russische Staatsbürger, die mit internationalen Flügen in die Russische Föderation einreisen, müssen vor dem Abflug ein spezielles Formular auf dem Unified Public Services Portal (www.gosuslugi.ru/394604) ausfüllen und dann
Passagiere mit Symptomen bei Einreise:
kostenfreie Krankenhaus-Quarantäne.
14-tägige Selbstisolation für Einreisende verpflichtend.
Einreisende müssen sich bei Telefon- Hotline der Stadt Moskau +7 495 8704509 melden.
Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.
Es bestehen weiterhin
Einschränkungen im öffentlichen Leben.
• Zum Teil
Ausgangbeschränkungen in verschiedenen Regionen
• Personen über 65 Jahre und zur Risikogruppe gehörend, dürfen ihre Wohnung nur in
Ausnahmefällen verlassen.
9 Die Durchreise ist gestattet.
Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich ist 24 Stunden.
innerhalb von drei Tagen nach ihrer Ankunft in der Russischen Föderation die Ergebnisse des COVID-19 PCR-Tests (kann bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden, Kosten ca. 25€ - Gelder werden zusammen mit der
Reintegrationsunterstützun g zurückerstattet) in das zuvor ausgefüllte Formular hochladen; während des Wartens auf die Ergebnisse des COVID-19 PCR-Tests müssen sich die Passagiere an ihrem
Wohnort/temporären Aufenthalt selbst isolieren.
Aufgrund möglicher kurzfristiger Änderungen erkundigen Sie sich bitte auch als Staatsangehörige dazu nochmals kurz vor Ausreise.
• In allen öffentlich zugänglichen Räumen und Verkehrsmitteln sowie auf Plätzen, auf denen mehr als 50 Personen
zusammenkommen können, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
• ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
10 (Update), hat sich die Informationslage vor Kurzem geändert. Die Informationen und Angaben ändern sich je nach Zielland sehr selten bis häufig, insbesondere diese zu den Ausgangs- und Reisebeschränkungen innerhalb der einzelnen Zielländer.
Daher sind alle Angaben in diesem Dokument ohne Gewähr.
Quellen:
• Auswärtiges Amt, Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
• Deutsche Auslandsvertretungen / (Länder-) Botschaften in Deutschland
• IATA Travel Center, Link: https://www.iatatravelcentre.com/international-travel-document-news/1580226297.htm
• IOM Headquarters Movements Rapid Report
• IOM Ziellandbüros/IOM StarthilfePlus Reintegration