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Verfahren zur Aufbereitung von Bohrschlämmen aus Horizontal- und Vertikalbohrungen

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Bauabfälle

Verfahren zur Aufbereitung von Bohrschlämmen aus Horizontal- und Vertikalbohrungen

Gregor Silvers

1. Veranlassung ...507

2. Abfallbeurteilung, Abfalleinstufung und Abfallbestimmung ...509

2.1. Abfallbeurteilung ...509

2.2. Abfalleinstufung ...509

2.3. Abfallbestimmung ...510

2.4. Abfallarten ...510

3. Bohrschlammrecycling (Bohrspülungsaufbereitung) ...510

3.1. Bohrschlamm Prozesstechnik ...510

3.2. Mengenszenario ...512

4. Aufbereitungstechnik ...513

4.1. Mobile Aufbereitungstechnik ...513

4.2. Stationäre Anlage ...515

4.2.1. Konditionierung ...516

4.2.2. Flüssigboden ...516

5. Fazit ...517

6. Quellen ...517

1. Veranlassung

Eine Bohrspülung ist in den meisten Fällen ein Bentonit-Wasser-Gemisch, welches mittels hochtouriger Spezialmischer zu einer Suspension aufbereitet wird. Zur gezielten Steuerung der rheologischen Eigenschaften werden der Suspension auch Hilfsmittel, meist Polymere, zugegeben. Bohrspülungen dienen im Wesentlichen zur Stabilisierung eines Bohrloches, dem Reinigen der Bohrlochsohle und zum Austrag des erbohrten Boden- oder Gesteinsmaterials (Bohrklein, Cuttings). Darüber hinaus führen die am Bohrmeißel entstehende erhebliche Reibungswärme ab und kühlen und schmieren so das Bohrwerkzeug. [3].

(2)

Bauabfälle

Schlämme aus Spülbohrungen enthalten in der Regel Bentonit, Additive und Polymere (Stützungsmittel). [2] Damit können sie nur bedingt in Abwasser und entwässerten Bohrschlamm getrennt werden. Das Abwasser, das beim Bohren anfällt, enthält keine organischen Stoffe und gehört somit nicht auf kommunale Kläranlagen. Es enthält jedoch mineralische Stoffe in unterschiedlicher Korngröße, die sich leicht absetzen – Sand, Kies, Gesteinsbruchstücke – oder aber schlecht absetzbare Stoffe, wie Silt (Schluff) oder Ton.

Schlecht absetzbarer Schlamm gefährdet bei kleineren Kläranlagen die biologische Stufe und die Gärung in den Faultürmen oder kann auch zu Sedimentationen in der Kanalisation oder im Vorklärbecken führen.

Die landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Verwertung also das Aufbringen auf Böden kann zu Verstopfung der Bodenporen und somit zu Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit führen.

Die Entsorgung nicht aufbereiteter Bohrschlämme auf Deponien ist ohne vorherge- hende Behandlung aus deponiebautechnischen Gründen nicht möglich.

Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen entstehen bei Baumaßnahmen (grabenlose Rohrverlegung), ohne dass der Hauptzweck der Handlung darauf gerichtet ist. Somit handelt es sich bei Bohrklein und Bohrspülungen um Abfälle nach § 3 Abs. 1 und 3 KrWG, die diesem auch unterliegen.

Ziel des KrWG ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen.

Kern des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die neue fünfstufige Abfallhierarchie (§ 6 KrWG).

Die neue Hierarchie legt die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wie- derverwendung, Recycling und sonstiger, u.a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest.

Vermeidung Wiederverwendung

Recycling Verwertung Beseitigung

Priorität Menge

Bild 1:

Fünfstufige Abfallhierarchie

(3)

Bauabfälle

Abfälle sind gem. § 7 Abs. 3 KrWG ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten oder gem. § 15 KrWG zu beseitigen, wenn eine Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (§ 7 Abs. 4 KrWG). [5]

Für die abfallrechtliche Bewertung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sind 3 Prüfschritte erforderlich, die jeweils für sich zu einem positiven Beurteilungs- ergebnis führen müssen.

• Bewertung der Maßnahme (funktional und formell),

• Bewertung der funktionalen Eignung des Abfalls,

• Bewertung der Schadlosigkeit des Abfalls (Abfall-, Bodenschutz- und Wasser- recht).

2. Abfallbeurteilung, Abfalleinstufung und Abfallbestimmung 2.1. Abfallbeurteilung

Um einen Abfall beurteilen zu können, ist es erforderlich, sich Gedanken über seine Herkunft – insbesondere seine Entstehung die stoffliche Beschreibung und die daraus resultierenden Eigenschaften – zu machen [2]. Bei Bohrschlämmen aus Horizontal- bohrungen müsste es sich nach der Abfallverzeichnisverordnung um Abfälle aus dem Kapitel 17, Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Stand- orten) handeln, lassen sich aber keiner der aufgeführten Abfallarten zuordnen. [1]

Aus der Abfallbeschreibung in Verbindung mit der Deklarationsanalyse können Rückschlüsse für die Handhabung, die Notwendigkeit einer Behandlung und die fi- nale Entsorgung gezogen werden. Weiter ergeben sich Hinweise darauf, ob der Abfall einer gefährlichen Abfallart zugeordnet werden muss.

An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass die Abfallherkunft für die Beschrei- bung nur ein orientierendes Merkmal darstellt. Allein über die stoffliche Beschreibung können Aussagen über die Wirkung eines Abfalls auf die Umwelt getroffen werden.

Bohrschlämme aus der Horizontalbohrung werden über das Kapitel 01, Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung entstehen und die Gruppe 05, Bohrschlämme und andere Bohrabfälle am besten beschrieben.

2.2. Abfalleinstufung

Nach der Beurteilung erfolgt die Einstufung des Abfalls in eines der 20 Kapitel des Eu- ropäischen Abfallverzeichnisses (AVV). Hier spielt die Abfallherkunft eine wesentliche Rolle, da 16 der Kapitel herkunftsbezogen aufgebaut sind. Jedoch gibt die Herkunft wiederum Hinweise auf die stoffliche Zusammensetzung, z.B. aus Produktions- oder Bearbeitungsdaten.

(4)

Bauabfälle

Die Einstufung in das Verzeichnis erfolgt durch Prüfschritte, welchem der Kapitel des Verzeichnisses der Abfall zugeordnet werden kann. Dabei werden die 20 Kapitel in fol- gender Reihenfolge abgefragt:

• Kapitel 1 bis 12, 17 bis 20, herkunftsbezogen,

• Kapitel 13, 14, 15, stoffbezogen,

• Kapitel 16,

• Zugriff auf a.n.g.-Abfallarten (a.n.g. = anders nicht genannt).

Eine Anleitung zur Abfalleinstufung enthält die Einleitung zum Abfallverzeichnis in der Anlage zu § 2 Abs. 1 AVV. Nach erfolgter Einstufung steht die Abfallart, die für den Abfall spezifisch ist, unabhängig vom Entsorgungsweg fest. [4]

2.3. Abfallbestimmung

Unter der Abfallbestimmung versteht man Aussagen über die Gefährlichkeit des Abfalls.

Aus dem daraus resultierenden Überwachungsstatus ergeben sich Folgerungen für den Vollzug des Abfallrechts (NachweisV). Die Bestimmung ergibt sich letztendlich aus der für den Abfall ermittelten Abfallart.

Abfälle aus der Gruppe 0105 umfassen sowohl nicht gefährliche als auch gefährliche Abfälle.

2.4. Abfallarten

Von den zwei gefährlichen Abfallarten gilt eine Abfallart – 010505 ölhaltige Bohrschläm- me und Abfälle – als stets gefährlich, Die andere als gefährlich bezeichnete Abfallarten – 010506* Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten – liegt in Form des so genannten Spiegeleintrags vor, wobei der gefährlichen Abfallart eine nicht gefährliche Abfallart zugeordnet werden kann. Die Abfallmatrix gilt dabei als ungefähr- lich, durch gefährliche Inhaltsstoffe wird dieser Abfall dann zu einem gefährlichen Abfall.

3. Bohrschlammrecycling (Bohrspülungsaufbereitung)

Bei der Aufbereitung von Bohrspülungen muss zwischen mobilen und stationären An- lagen unterschieden werden. Mobile auf den Baustellen eingesetzte Recyclingtechnik bedarf in der Regel keiner Genehmigung nach BImSchG. Stationäre Anlagen müssen nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Auf Grund der fehlenden Abfallschlüsselnummer müssen diese mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden ab- gestimmt werden.

3.1. Bohrschlamm Prozesstechnik

Ungeachtet von Prüfzeugnissen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen der für die Herstellung der Primärbohrsuspension verwendeten Produkte ist eine Bewertung des Bohrkleins und der Bohrspülung ohne einzelfallspezifischen Informationen –

(5)

Bauabfälle

Masse, Schadstoffgehalte, physikalische Eigenschaften – nicht möglich. Bei Bohrungen unterhalb versiegelter Flächen in Siedlungsgebieten kann davon ausgegangen werden, dass das anfallende Bohrklein und die anfallende Spülung neben Bodenmaterial auch Bestandteile von Baustoffen aus primären und sekundären Rohstoffen sowie Trümmer- schutt enthalten können. Geogen bedingte Belastungen können ebenfalls nicht ausge- schlossen werden.

DepV

§ 7

BBodSchG

§ 12 KrWG § 3

Abfall DüngemittelV

Festlegung AVV-Nr.

Antrag Genehmigung BImSchG in Verbindung mit 4. BImSchV

Bohrschlamm

Stufe 1 RC-Anlage

Bohrschlamm Prozesstechnik Stufe 2

Konditio- nierung

Stufe 3 Thermische

Anlage

RC-Spülung

Bohrschlamm

Bohrschlamm

Bohrschlamm Bohrschlamm

Bohrschlamm

techn.

Bauwerk

Deponie Deponie

mit Analytik ohne Analytik A Analytik im Sperrlager Stufe 1: unbelastete Bohrschlämme Z 0

Stufe 2: gering belastete Bohrschlämme Z1.1 bis Z 2, DK 0, DK I, DK II Stufe 3: hoch belastete Bohrschlämme > DK II

A A A

Bild 2: Bohrschlamm Prozesstechnik

(6)

Bauabfälle

Die zu untersuchenden Parameter sollten im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise vom Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden und ausführenden Unternehmern festgelegt werden.

Die Bohrschlamm-Prozesstechnik schließt die analytische Beurteilung sowie die unter- schiedlichen Aufbereitungstechniken mit ein. In Abhängigkeit der Analysenergebnisse wird in die unterschiedlichen Aufbereitungsstufen unterschieden.

1. Stufe: unbelasteter Bohrschlamm Z 0 (LAGA M 20) → RC-Spülung,

2. Stufe: gering belasteter Bohrschlamm Z 1.1 bis Z 2, DK 0 bis DK II → technische Bauwerke, Deponie,

3. Stufe: hoch belasteter Bohrschlamm DK III und größer → thermische Anlage.

Nach heutigem Kenntnisstand erfüllt eine Bohrspülung ohne vorherige Behandlung bei einer Anwendung des Bohrkleins in bodenähnlichen Anwendungen, der Verfüllung einer Abgrabung sowie der Verwertung in technischen Bauwerken nicht die bauphy- sikalischen Eigenschaften.

Auch eine deponiebautechnische Verwertung oder Beseitigung scheidet ohne vorher- gehende Behandlung aus.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auch in der derzeit in der Anhörung befindlichen Mantelverordnung keine Regelung für Bohrschlämme vorgesehen ist.

3.2. Mengenszenario

Der überwiegende Anteil an Bohrspülungsabfällen stammt aus der Horizontalbohrtech- nik. Die Vertikalbohrtechnik entsorgt ihre Abfälle überwiegend unter Tage. Spülteiche, wie früher häufig genutzt und kürzlich in der Tagesschau zu sehen, gehören schon lange der Vergangenheit an.

Die Erdwärme und der Brunnenbau können zunächst vernachlässigt werden, da sie meist kleiner Durchmesser, geringere Teufen und mittels geschlossener Spülungskreis- läufe durchgeführt werden.

Bei der Horizontalbohrtechnik kann über die in den Markt gebrachten Bentonitmen- gen und Standards die hergestellte Primärbohrsuspension näherungsweise ermittelt werden. Nach heutigem Kenntnisstand werden etwa 17.500 Tonnen Bentonit in der Bundesrepublik Deutschland verkauft.

Bentonit ist in den Bohrspülungen in einer Dosierung von zwei bis drei Prozent (20 bis 30 kg/m³) enthalten. Geht man von einer durchschnittlichen Konzentration von 2,5 Prozent aus, werden etwa 700.000 m³ Primärbohrsuspension pro Jahr in der Horizontalbohrtechnik eingesetzt. Dies entspricht einem Tagesvolumen von 2.800 m³/

Tag (250 AT/Jahr)

Durch den Verbleib von Bohrsuspension im Ringraum sowie sonstiger Verluste im Untergrund müssen etwa 1.000 m³ Spülungsreste zuzüglich etwa 300 m³ Feststoffe (Bohrklein) einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

(7)

Bauabfälle

4. Aufbereitungstechnik 4.1. Mobile Aufbereitungstechnik

Wie in der Einleitung beschrieben ist Ziel des KrWG eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen.

Derzeit werden noch 90 Prozent aller Horizontalbohrungen ohne Spülgutwiederauf- bereitung durchgeführt, da es aus ökonomischen Gründen auf Tagesbaustellen bisher nicht möglich war eine entsprechende Aufbereitungstechnik einzusetzen.

Bild 3 zeigt den schematisch Spülungskreislauf mittels entsprechender Aufbereitungs- technik.

Additive

(Bentonit) Mischanlage Wasser

Spülungstank

Feststoffkontrolle

Niederdruck- pumpe

Grube Bohrloch

Werkzeug Gestänge Hochdruck-

pumpe

geschlos- sener Kreislauf

offener Kreislauf

Bild 3:

Spülungskreislauf mit und ohne Recycling

In der mobiler Aufbereitungstechnik kann heute zwischen einer modularen Container- lösung und einer auf LKW installierten kompakten Recyclingtechnik unterschieden werden.

Bild 4: HDD Bohr-LKW mit kompakter Spülungsaufbereitung

(8)

Bauabfälle

Mit der auf dem Bohr-LKW installierten Anlage können pro Minute etwa 250 Liter aufgeladene Bohrspülung aufbereitet und in den Bohrprozess zurückgeführt werden.

Die bei Bohrungen eingesetzte Spülungsmenge kann durch den Recyclingvorgang deutlich reduziert und die zu entsorgenden Bohrschlämme minimiert werden.

Bild 5: Modulare Bohrschlammaufbereitung – Containerlösung

Bild 6:

Containermodul mobile Recyclinganlage Die Bohrschlamm-Spülung wird direkt aus der Bohrgrube (Zwischentank) auf das Siebgerät gegeben, hier wird die Spülung vorgereinigt und grobe Bestandteile entfernt.

Die Zuführpumpe fördert das Medium in die Zentrifuge, feinste Bohrfeststoffe werden hierbei entfernt.

Die gereinigten Bohrspülungen werden dann mit einer Transferpumpe in den Bohr- prozess zurückgegeben. Zusätzlich kann mittels einer Dosieranlage vorgemischtes Flockhilfsmittel zugegeben werden.

1:20

Zentrifuge Siebgerät

1.041 218800

2.750

1.513800

2.750 1.000

(9)

Bauabfälle Bild 7:

Verbrauch Bentonitsuspension ohne und mit Recycling Bild 7 zeigt den Verbrauch an Bohrspülung ohne und mit einer Recyclinganlage in der Phase 1 während der Pilotbohrung sowie beim Einzug eines Rohres (2).

4.2. Stationäre Anlage

Aufgeladene Bohrspülungen werden im Sperrlager auf die Parameter gem. LAGA Boden bzw. VwV Boden Baden-Württemberg untersucht.

Z2

Z1.2 Z0/Z0*

Z1.1 Gesamtzahl 32 Analysen nach VwV Boden

In Abhängigkeit der Analysenergeb- nisse werden die Bohrschlämme der Recyclinganlage bzw. der Konditionie- rungsanlage zugeführt. Wie aus Bild 8 ersichtlich ist, halten nach heutigem Kenntnisstand lediglich etwa 28 Prozent der untersuchten Bohrschlämme die Z 0 Werte nach VwV Boden ein. Im Bereich des Zuordnungswertes Z 1.2 lagen etwa 63 Prozent und im Z 2 Bereich etwa zehn Prozent der untersuchten Bohrschlämme

(Bild 8). Bild 8: Analysenauswertung nach VwV

Boden Baden-Württemberg Bohrschlämme die die Z 0 Werte der entsprechenden Vorschriften einhalten werden in der Recyclinganlage vom Bohrklein entfrachtet, die zurückgewonnen Bentonitsuspen- sion in den Bohrkreislauf mittels mediendichter Container zurückgeführt.

Bohrschlämme, die die Werte Z 1.1 bis Z 2 einhalten können nach erfolgter Konditionie- rung in technischen Bauwerken bzw. als Ersatzbaustoffe im Deponiebau verwertet werden.

30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0

ohne Recycling mit Recycling

Phase 1 Phase 2

0 20 40 60 80

Anzahl Rohre à 3 m

100 120 140 160 Verbrauch Betonitsuspension

Liter

(10)

Bauabfälle

4.2.1. Konditionierung

In Deponien der Klassen 1, 2 und 3 dürfen keine flüssigen Abfälle eingelagert werden.

Die Konditionierung der Bohrschlämme erfolgt mit hydraulischen Bindemitteln, die diesen hohe Stabilisierungseigenschaften verleihen.

Die Dosierung des Konditionierungsmittels erfolgt nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien.

Bild 9: Entwicklung der Flügelscherfestigkeit in Abhängigkeit des Konditionierungsmittel- gehaltes (10 bis 30 Prozent)

4.2.2. Flüssigboden

Flüssigboden im Sinne der Definition der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V.

gehört zur Gruppe der zeitweise fließfähigen Verfüllbaustoffe und soll bodentypische Eigenschaften ohne die Bildung starrer Strukturen hydraulischer Bindemittel – z.B. Zementsteinstrukturen – sicher ermöglichen.

Mittels einer Bachelorthesis soll die Eignung sowie die Anforderungen an einen zu entwickelnden Ersatzbaustoff, der sich an den Eigenschaften des Flüssigbodens orientiert, herausgearbeitet werden.

Aufbauend auf die für die Konditionierung bereits ausgeführten Untersuchungen zur Verfestigung dieser Suspensionen zur Deponierung, sind Rezepturen zu entwickeln,

6 min 10 min 20 min 14

12 10 8 6 4 2 Scherfestigkeit kN/m2

2 min

Zeit nach Mischen der Probe 0

18 16

30 min 1 h 6 h 20 h 7 d

0,51 0,60 0,46

0,00 0,34 0,50 0,74 0,21

1,11 1,24 1,30

0,00 1,00 1,50 1,61 1,47

10,03

14,34 15,02

0,80

14,40 16,30

12,00 12,70

(11)

Bauabfälle

um diese Zieleigenschaften zu erreichen. Die Rezepturen sind durch geeignete Ver- suche zu testen.

Dieser Ersatzbaustoff muss alle Forderungen des Gesetzgebers in Bezug auf den Schutz von Boden, Grundwasser und Umwelt erfüllen.

5. Fazit

Für die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Bohrschlämme bedarf es einer einheitlichen, bundesweiten Regelung.

Bei Bohrsuspensionen und Bohrcuttings handelt es sich nicht um qualitätsgesicherte Ersatzbaustoffe. Das heißt, diese können nicht auf der Grundlage der Ersatzbaustoff- verordnung bewertet werden. Somit wäre die Verwertung dieses mineralischen Abfalls zukünftig noch nicht geregelt.

Ein wesentliches Element wäre die Festlegung einheitlicher Qualitätsanforderungen für recycelte Bohrspülungen in Bezug auf technische und umwelttechnische Parameter.

Zu überprüfen und zu definieren wäre auch das Ende der Abfalleigenschaft der aufberei- teten Bohrspülungen.

Das Ende der Abfalleigenschaft ist gem. § 5 Abs. 1 KrWG erreicht, wenn dieser ein Ver- wertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass

1. er üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird, 2. in Markt für ihn oder eine Nachfrage nach ihm besteht,

3. er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt sowie 4. seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder

Umwelt führt.

Die Horizontalbohrtechnik muss ein umweltfreundliches und wirtschaftliches Verlege- verfahren bleiben.

6. Quellen

[1] Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. März 2016 (BGBl. I S. 382) geändert worden ist

[2] Bayer, H.-J. (Hrsg.): HDD-Praxis Handbuch: Begriffe und Bandbreite des HDD, HDD-Maschi- nen und Zubehör, Praxisberichte, HDD-Marktpartner. Essen: Vulkan-Verl., 2005, S. 17 [3] https://de.wikipedia.org/wiki/Bohrsp%C3%BClung#cite_note-1

[4] https://rp-giessen.hessen.de/umwelt-natur/abfall/entsorgungswege/abfallbeurteilung-abfal- leinstufung-und-abfallbestimmung

[5] Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2071) geändert worden ist

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Recycling Kompostierung Verbrennung Deponierung 0

10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Anteil

%

Anteil

%

EU 27

Deutschland Rumänien

Malta Polen ZypernLettland TschechienUngarn Slowakei Slowenien

Irland Estland

Portugal Spanien Großbritannien

FinnlandItalien Frankreich Luxemburg ÖsterreichDänemark SchwedenNiederlande Belgien

Griechenland Litauen

Bulgarien

Abfallbehandlung in der EU-27 – Stand 2010

0 – 6 % 13 – 51 % 57 – 77 % 80 – 100 %

bereits erfüllt noch nicht erfüllt Ir-

land

Italien Litauen

Lettland

Luxem- burg Dänemark Nieder- lande

Belgien Frankreich

Spanien Groß- britannien Deutschland

Schweiz Tschechien Österreich Ungarn

Slowakei Slowenien

Polen

Griechen- land

Bulga- rien Rumänien Finnland

Schweden

Portugal

landEst- Norwegen

Österreich

Anteil % Belgien

Dänemark

Frankreich Deutschland

Niederlande

Schweiz USA

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

stoffliche Verwertung

(Recycling) energetische Verwertung Deponierung

Sperrmüll 6,4 % Hausmüll, hausmüll- ähnliche Gewerbeabfälle gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt 37,2 % Abfälle aus der Biotonne 11,6 % Garten- und Parkabfälle biologisch abbaubar

12,8 % Gemischte

Verpackungen/

Kunststoffe 6,8 %

Papier, Pappe Kartonagen 15,8 % Insgesamt 37,22 Millionen Tonnen

sonstige Abfälle 0,5 %

Glas 5,1 % Metalle, Holz Textilien 3,7 % andere

getrennt eingesammelte

Abfälle 31,4 %

85 75 65 105

90 95 100

80 70 Produktion Mio. t

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 60

Leichtverpackungs-Sammelware Grobzerkleinerung Konditionierung

> 220 mm < 20 mm

Leichtgut (MKS) Siebklassierung Windsichtung

Magnetscheidung sensorgestützte automatische Klaubung und

Wirbelstromscheidung

sensorgestützte automatische und ggf. manuelle Produktkontrolle

Kunststoff- Hohlkörper Folien

AluPE PPPS PETMisch- Sortierrest kunst- stoffe PPKEBS Flüssigkeits-

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> 220 mm Leichtgut

> 220 mm

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Thomé-Kozmiensky, K. J. (Hrsg.): Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 3 – Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen – ISBN 978-3-944310-28-2 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2016

Redaktion und Lektorat: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky, Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Sandra Peters, Ginette Teske, Janin Burbott-Seidel, Claudia Naumann-Deppe, Anne Kuhlo, Gabi Spiegel

Druck: Universal Medien GmbH, München

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