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Sicherheitsdatenblatt: Gießharz GP 70 D

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Academic year: 2022

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1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und des Unternehmens 1.1. Angaben zum Produkt

Handelsname: Gießharz GP 70 D 1.2. Verwendung des Stoffes/

des Gemischs: Abriebfeste Gießmasse

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:

Firma: Gößl + Pfaff GmbH

Anschrift: Münchener Straße 13

D-85123 Karlskron/Brautlach

Telefon: +49 (0) 8450 / 932-0

Fax: +49 (0) 8450 / 932-13

Auskunft gebender Bereich: Geschäftsleitung Hr. Gößl, Hr. Pfaff

E-Mail: info@goessl-pfaff.de

Internet: www.goessl-pfaff.de

1.4 Notfallauskunft:

Emergency CONTACT (24-Hour-Number): GBK GmbH +49 (0) 6132-84463 Auskünfte zum

Sicherheitsdatenblatt: info@goessl-pfaff.de

2. Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrenkategorien Akute Toxizität: Akut Tox. 4

Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gefahrenhinweise:

Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Kann die Atemwege reizen.

2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Aromatisches Polyisocyanat-Prepolymer

Hexamethylendiisocyanat Signalwort: Achtung Piktogramme:

Gefahrenhinweise

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

Sicherheitshinweise

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.

P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

(2)

Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische

EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe

Chemische Charakterisierung

Aromatisches Polyisocyanat-Prepolymer Gefährliche Inhaltsstoffe

CAS-Nr Bezeichnung Anteil

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

GHS-Einstufung

164250-92-4 Aliphatisches Polyisocyanat ca. 100 %

Acute Tox. 4, Skin Sens. 1, STOT SE 3; H332 H317 H335

822-06-0 Hexamethylendiisocyanat <=0,25 %

212-485-8 615-011-00-1

Acute Tox. 3, Eye Irrit. 2, STOT SE 3, Skin Irrit. 2, Resp. Sens. 1, Skin Sens. 1; H331 H319 H335 H315 H334 H317

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise

Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Nach Einatmen

Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Sofort ärztlichen Rat einholen. Für Frischluft sorgen.

Nach Hautkontakt

Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.

Nach Augenkontakt

Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.

Anschließend Augenarzt aufsuchen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Nach Verschlucken

Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hinweise für den Arzt:

Das Produkt reizt die Atemwege und ist potentieller Auslöser für Haut- und Atemwegssensibilisierungen. Die Behandlung der akuten Reizung oder Bronchialverengung ist in erster Linie symptomatisch. In Abhängigkeit vom Ausmaß der Exposition und der Beschwerden kann eine längere ärztliche Betreuung notwendig sein.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel

alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl.

(3)

Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Besondere Gefährdung durch den Stoff selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:

Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid Stickoxide (NOx). Isocyanate. Cyanwasserstoff (Blausäure).

Das Produkt selbst brennt nicht.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.

Löschwasser nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Für ausreichende Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit bringen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mechanisch aufnehmen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Mit Detergentien reinigen. Lösemittel vermeiden.

Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang

Alle Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass folgendes ausgeschlossen ist: Augenkontakt.

Hautkontakt. Einatmen von Dämpen oder Nebel/Aerosole. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Es sind keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

Weitere Angaben zur Handhabung Behälter nicht mit Druck entleeren.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Bei der Arbeit nicht rauchen. Der Zutritt ist nur authorisiertem Personal zu erlauben.

Zusammenlagerungshinweise

Zu vermeidende Stoffe: Säure. Base. Oxidationsmittel.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Lagertemperatur: von: +10 °C bis: +30 °C.

Schützen gegen: Feuchtigkeit. Frost. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

Lagerklasse nach TRGS 510: 10

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung 8.1. Zu überwachende Parameter

(4)

Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art

822-06-0 Hexamethylen-1,6-diisocyanat 0,005 0,035 1;=2=(I)

Biologische Grenzwerte (TRGS 903)

CAS-Nr. Bezeichnung Parameter Grenzwert Unters.-material Prob.-zeitpunkt

822-06-0 Hexamethylendiisocyanat Hexamethylendiamin (nach Hydrolyse) (in Kreatinin)

15 µg/g U b

Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten

Enthält keine Stoffe in Mengen oberhalb der Konzentrationsgrenzen, für die ein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist.

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen

Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

Augen-/Gesichtsschutz Dicht schließende Schutzbrille.

Handschutz

Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen:

Geeignetes Material: PVC (Polyvinylchlorid). NBR (Nitrilkautschuk).

CR (Polychloropren, Chloroprenkautschuk). Butylkautschuk. FKM (Fluorkautschuk).

Vor Gebrauch auf Dichtheit / Undurchlässigkeit überprüfen. Cremes sind kein Ersatz für Körperschutz.

Körperschutz

Zum Schutz vor unmittelbarem Hautkontakt ist Körperschutz (zusätzlich zur üblichen Arbeitskleidung) erforderlich.

Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.

Atemschutz

Atemschutz ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung. Bei Staubentwicklung. Wenn technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz getragen werden.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: flüssig

Farbe: weißlich

Geruch: geruchslos

Zustandsänderungen Prüfnorm Siedebeginn und Siedebereich:

Pourpoint:

Flammpunkt:

Zündtemperatur:

Dampfdruck (bei 20 °C):

Dampfdruck (bei 50 °C):

Dichte (bei 20 °C):

Dyn. Viskosität (bei 23 °C):

Lösemittelgehalt:

Nicht anwendbar

ca. -13 °C

ca. 235 °C DIN EN 22719 ca. 435 °C DIN 51794 4 hPa EG A4 13 hPa EG A4

1,13 g/cm³ DIN EN ISO 2811 ca. 6.000 mPa·s DIN EN ISO 3219/A.3 0 %

9.2 Sonstige Angaben

Festkörpergehalt: 100 %

(5)

10. Stabilität und Reaktivität

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Exotherme Reaktionen mit: Amine. Wasser. (Gefahr des Berstens des Behälters) 10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Zu vermeidende Stoffe: Alkalien (Laugen), konzentriert. Säure, konzentriert. Oxidationsmittel.

11. Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität

oral:

Aliphatisches Polyisocyanat LD50 Ratte: > 5.000 mg/kg

Toxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt.

dermal:

Aliphatisches Polyisocyanat LD50 Ratte: > 2.000 mg/kg Methode: OECD- Prüfrichtlinie 402

Toxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt.

CAS-Nr. Bezeichnung

Expositionsweg Dosis Spezies Quelle Methode

164250-92-4 Aliphatisches Polyisocyanat

oral LD50 > 2.500 mg/kg rat OECD 423

dermal LD50 > 2.000 mg/kg rat OECD 402

inhalativ Dampf ATE 11 mg/l

inhalativ Aerosol ATE 1,5 mg/l OECD 403

822-06-0 Hexamethylendiisocyanat

inhalativ Dampf ATE 3 mg/l inhalativ Aerosol ATE 0,5 mg/l Reiz- und Ätzwirkung

Primäre Hautreizwirkung:

Aliphatisches Polyisocyanat Spezies: Kaninchen Ergebnis: schwach reizend Einstufung: Keine Hautreizung Methode: OECD- Prüfrichtlinie 404

Toxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt.

Primäre Schleimhautreizwirkung:

Aliphatisches Polyisocyanat Spezies: Kaninchen Ergebnis: schwach reizend Einstufung: Keine Augenreizung Methode: OECD- Prüfrichtlinie 405

Toxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt.

Sensibilisierende Wirkungen Aliphatisches Polyisocyanat

Toxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt . Hautsensibilisierung (Lokaler Lymphknoten-Test (LLNA)):

Spezies: Maus Ergebnis: positiv

Einstufung: H317: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich (Unterkat. 1B) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 429

(6)

Atemwegssensibilisierung:

Einstufung: Keine Einstufung nach den Richtlinien 2006/121/EG oder 1999/45/EG als atemwegssensibilisierend.

Keine Lungensensibilisierung im Tierversuch.

Sowohl nach intradermaler wie auch inhalativer Induktion konnte mit Polyisocyanat auf Basis Hexamethylendiisocyanat am Meerschweinchen kein lungensensibilisierendes Potential festgestellt werden.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Gentoxizität in vitro:

Aliphatisches Polyisocyanat

Testtyp: Salmonella/Mikrosomen-Test (Ames-Test) Ergebnis: Keine Hinweise auf eine mutagene Wirkung.

Methode: OECD- Prüfrichtlinie 471

Toxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt . Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Langzeit-Inhalationsstudie mit technischen Diphenylmethandiisocyanat(PMDI) geprüft an mechanisch erzeugten atembaren Aerosolen von PMDI. Aerodynamischer Durchmesser: 95% unter 5μm

Konzentrationen : 0,2 ; 1,0 ; 6,0 mg/m3 - Tiergruppen: je 120 Ratten (60 weiblich, 60 männlich) Ergebnisse nach klinischer und histopathologischer Untersuchung der Tiere:

0,2 mg Aerosole/m3: Keine Reizung der Atemwege und der Lungen "No effect level" (NOEL).

1,0 mg Aerosole/m3: Leichte Reizungen und entzündliche Veränderungen in Nasen , Atemwegen und Lungen keine Lungentumoren.

6,0 mg Aerosole/m3: Stärkere Reizungen und chronisch entzündliche Veränderungen in Nasen , Atemwegen und Lungen.

Ansammlung einer gelben Substanz in den Lungen. 8 gutartige (statistisch erhöht) und 1 bösartiger (statistisch nicht signifikant) Lungentumor wurden festgestellt.

Das insgesamt erhöhte Auftreten von Lungentumoren ausschließlich in der Gruppe , die der höchsten Konzentration ausgesetzt war, wird in engem Zusammenhang mit den chronischen Reizungen und Veränderungen der

Atmungsorgane und mit der Ansammlung des gelben Materials in den Lungen der Tiere gesehen.

Allgemeine Bemerkungen

Besondere Eigenschaften/Wirkungen: Bei Überexposition - insbesondere bei Spritzverarbeitung von isocyanathaltigen Lacken ohne Schutzmaßnahmen - besteht die Gefahr einer konzentrationsabhängigen Reizwirkung auf Augen, Nase, Rachen und Luftwege.

Verzögertes Auftreten der Beschwerden und Entwicklung einer Überempfindlichkeit (Atembeschwerden, Husten, Asthma) sind möglich. Bei überempfindlichen Personen können Reaktionen schon bei sehr geringen

Isocyanatkonzentrationen ausgelöst werden, auch unterhalb des MAK- Wertes. Bei längerer Berührung mit der Haut sind Gerb- und Reizeffekte möglich.

Tierversuche und andere Untersuchungen weisen darauf hin, dass Hautkontakt mit Diisocyanaten bei Isocyanat- Sensibilisierungen und Atemwegsreaktionen eine Rolle spielen könnte.

12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität

Akute Fischtoxizität:

Aliphatisches Polyisocyanat LC50 8,9 mg/l

Spezies: Danio rerio (Zebrabärbling) Expositionsdauer: 96 h

Methode: OECD- Prüfrichtlinie 203

Ökotoxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt Akute Daphnientoxizität:

Aliphatisches Polyisocyanat EC50 > 100 mg/l

Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Expositionsdauer: 48 h

(7)

Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202

Ökotoxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt Akute Bakterientoxizität:

Aliphatisches Polyisocyanat EC50 1.600 mg/l

Testtyp: Atmungshemmung Spezies: Belebtschlamm Expositionsdauer: 3 h

Methode: OECD- Prüfrichtlinie 209

Ökotoxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt CAS-Nr. Bezeichnung

Aquatische Toxizität Dosis [h] | [d] Spezies Quelle Methode 164250—92-4 Aliphatisches Polyisocyanat

Akute Fischtoxizität LC50 >100 ml/l 96 h Danio rerio 67/548/EWG, Anhang V Akute Algentoxizität ErC50 >1.000 mg/l 72 h Scenedesmus

subspicatus DIN 38412 Akute Crustaceatoxizität EC50 >100 mg/l 48 h Daphnia magna 67/548/EWG,

Anhang V

Akute Bakterientoxizität (> 1.000 mg/l) OECD 209

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Biologische Abbaubarkeit:

Aliphatisches Polyisocyanat

Bioabbau: 1 %, 28 d, d.h. nicht leicht abbaubar Methode: OECD- Prüfrichtlinie 301 C

Ökotoxikologische Untersuchungen an einem vergleichbaren Produkt 12.3. Bioakkumulationspotenzial

Keine Daten vorhanden.

12.4. Mobilität im Boden Keine Daten vorhanden.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Keine Daten vorhanden.

12.6. Andere schädliche Wirkungen

Isocyanat setzt sich mit Wasser an der Grenzfläche unter Bildung von Kohlendioxid zu einem festen, hochschmelzenden und unlöslichen Reaktionsprodukt (Polyharnstoff) um.

Diese Reaktion wird durch grenzflächenaktive Substanzen (z.B. Flüssigseifen) oder wasserlösliche Lösemittel stark gefördert. Polyharnstoff ist nach bisher vorliegenden Erfahrungen inert und nicht abbaubar.

Weitere Hinweise

Das Produkt zersetzt sich mit Wasser an der Grenzfläche unter Bildung von Kohlendioxid zu einem festen, hochschmelzenden und unlöslichen Reaktionsprodukt (Polyharnstoff) um.

Diese Reaktion wird durch grenzflächenaktive Substanzen (z.B. Flüssigseifen) oder wasserlösliche Lösungsmittel stark gefördert. Polyharnstoff ist nach bisher vorliegenden Erfahrungen inert und nicht abbaubar.

Nicht in Gewässer, Abwässer oder ins Erdreich gelangen lassen.

13. Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

(8)

Abfallschlüssel Produkt

080501 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON

BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN;

Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle; Isocyanatabfälle; gefährlicher Abfall Abfallschlüssel Produktreste

150110 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler

Verpackungsabfälle); Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind; gefährlicher Abfall

Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung

150104 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen aus Metall

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.

14. Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)

Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

Seeschiffstransport (IMDG)

Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

14.5 Umweltgefahren

UMWELTGEFÄHRDEND: nein

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Siehe Abschnitt 6–8

Kein gefährliches Transportgut.

Vor Nässe schützen. Wärmeempfindlich ab +50 °C.

Getrennt von Nahrungs-, Genussmitteln, Säuren und Laugen halten.

15. Angaben zu Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften Technische Anleitung Luft I:

Anteil: 0,25 %

Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend

Status: Mischungsregel gemäß Anlage 1 Nr. 5 AwSV Zusätzliche Hinweise

Sonstige Vorschriften:

Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5, SR 822.115):

(9)

Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr dürfen bei ihrer Arbeit nur dann mit dieser Substanz/Zubereitung in Kontakt kommen oder dieser ausgesetzt werden, sofern das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Ausnahme bewilligt hat.

Zu beachten ist das Merkblatt der BG Chemie M 044 "Polyurethan-Herstellung und Verarbeitung/Isocyanate

16. Sonstige Angaben

Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H331 Giftig bei Einatmen.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt, verarbeitet oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

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